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Tatsächöich schon Scheidung? und ne Frage zum Versorgungsausgleich

 
(@assur)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum,

heute habe ich einen Schrieb des Familiengerichts erhalten.
Daraus haben sich zwei Fragen ergeben. Meinen Anwalt bekomme ich zu einenr Stellungnahme erst am Mittwoch und ich bin brennend an den Antworten interressiert.

1.)
In Sachen der des Scheidungsverfahrens wurde der Haupttermin auf den 18.08.2010 gelegt. Heißt das, das ich dort endlich geschieden werde?
Alle Freunde und Bekannten hatten vorher einen mündlichen Termin bei Gericht und ist das in meinem Fall evtl. doch nur eine mündliche Anhörung?

2.)
Im beiliegenden Versorgungsausgleich steht, das ich 170€ monatlich von meinem Rentenkonto auf Rentenkonto Ex abgeben muß.
Weiterhin steht dort im Anhang folgender Wortlaut:

Assur ist schuldig, auf dem Versicherungskonto Nr. XXXXXX von Frau Assur bei der deutschen Rentenversicherung Bund Rentenanwartschaften von monatlich 0,85 €, bezogen auf den 31.10.2009, durch Beitragszahlung von 192,34 € zu begründen. Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.

Ist das jetzt eine einmalige Zahlung?

Leider muß ich jetzt schließen, da ich noch weg muß. Aber ich hoffe, das ich doch die ein oder andere Antwort bekomme.
Hoffentlich habe ich diesen Schrieb richtig interpretiert, und es kommt nicht noch schlimmer oder zieht sich doch noch über August hinaus.

Vielen Dank für eure Antworten.
Liebe Grüße
Assur

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2010 21:32
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Assur,

schau auf die Einladung vom Gericht. Steht hier was von Hauptverhandlung?
Wenn Ja, dann ist es Ziel der Veranstaltung, hier am Ende auch die Scheidung auszusprechen.
Ansonsten würde da was von Gütetermin oder so stehen.

Zum Versorgungsausgleich bin ich leider kein Experte. Bei mir war es so, dass Rentenpunkte von meinem Konto auf das Konto meiner Frau übertragen worden sind. Bezahlt habe ich nichts.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 13:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Assur,

Rentenpunkte sind kein Bargeld, sondern eine Art "Anrechtsschein". Wenn Du von der DRV einen Auszug Deines Rentenkontos anfordern würdest, steht da heute beispielsweise ein aktueller Anspruch von 700 EUR. Nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs wären es vielleicht nur noch 550, weil entsprechende Anwartschaften von Dir auf Deine DEF übertragen wurden. An der Höhe Deiner monatlichen Zahlungen ändert das nix; die ist nur von Deinem Einkommen abhängig. Du wirst durch den Versorgungsausgleich also ein paar Monate oder Jahre "zurückgeworfen".

Jetzt verständlicher?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 14:16
(@assur)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

@Staengler
Ich hab grad noch mal in dem Schrieb geblättert. Dort steht "Einladung zum Haupttermin"
Aber (H)exe wird bestimmt noch was dazu einfallen. Sind ja schließlich Ferien zu dem Zeitpunkt  😉

@Martin
Das habe ich so auch verstanden. Das wird in dem Schriftstück auch erwähnt. Dort wird beschrieben, das an Rentenanwartschaften einmal 120€ und einmal 50€ auf das Rentenkonto von Ex gehen. (staatl. Rente und Pensionskasse-- die beiden Beträge werden aber von meinem staatlichen Konto auf ihr staatliches Rentenkonto übertragen).
In dem Gerichtschrieb ist nur der Versorgungsausgleich detailliert beschrieben worden und die Einladung zum Haupttermin.
Ich besitze noch eine ebenfalls in dem Schrieb erwähnte Lebensversicherung und der Versorgungsträger läßt eine Realteilung nicht zu.

Da es jetzt nur um den Versorgungsausgleich ging, war meine Interpretation, das diese 192€ eine einmalige Ausgleichsleistung sind. Eben für Rentenansprüche die nicht teilbar sind.

Nachrechnen konnte ich das nicht. Diese ganzen Zahlen und Paragraphen waren so verworren. Aber den Text im Eingangsthreat habe ich wortwörtlich abgeschrieben. Der stand dort unter dem Anhang Tenor.
Und diese 192€ habe ich nicht verstanden ausser eben als Ausgleich für nicht teilbare Ansprüche. Aber das kann ich jetzt bestenfalls vermuten.

Liebe Grüße
Assur

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 15:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Assur,

die 192 EUR sind mit einiger Sicherheit kein Einmal-Betrag. Denn wenn Eure Rentendifferenz durch einen solchen Kleckerbetrag ausgeglichen werden könnte (sprich: Du im Verlauf Deines gesamten Arbeitslebens gerade mal 384 EUR (192 x 2) mehr in die Rentenkasse einbezahlt hättest als Deine Ex), würde sich vermutlich kaum jemand die Mühe machen, überhaupt einen Versorgungsausgleich durchzuführen; das wäre lächerliche Korinthenkackerei.

Eine Lebensversicherung wird beim Zugewinnausgleich üblicherweise als Vermögenswert wie ein Sparvertrag oder ein Aktiendepot behandelt. Der Versicherer stellt dazu eine Bescheinigung über den Wert zum Stichtag (und ggf. zum Tag der Eheschliessung, falls sie schon zuvor bestand) aus. Vom während der Ehe erworbenen Zugewinn ist die Hälfte an den Partner abzugeben. Das kann dann tatsächlich eine Zahlung von Cash auslösen oder die Verrechnung mit anderen Vermögensgegenständen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 15:34
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Assur,

Aber (H)exe wird bestimmt noch was dazu einfallen. Sind ja schließlich Ferien zu dem Zeitpunkt

Meine Ex und ihre RA hatten auch mal solche "Bitten" an das Gericht.

Da kam eine sehr deutliche Antwort vom Richter zurück und der Termin blieb bestehen wie geplant. Der will die Akta ja auch mal vom Tisch haben.

Wenn Du die Sache mit dem Versorgungsausgleich nicht ganz durchschaust, dann ruf doch einfach mal bei der DRV an und lass es Dir erklären. Oder geh zum Beratungstermin persönlich da hin.

An solchen Fragen darf die Scheidung nicht scheitern!

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 15:37
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

1.)
In Sachen der des Scheidungsverfahrens wurde der Haupttermin auf den 18.08.2010 gelegt. Heißt das, das ich dort endlich geschieden werde?
Alle Freunde und Bekannten hatten vorher einen mündlichen Termin bei Gericht und ist das in meinem Fall evtl. doch nur eine mündliche Anhörung?

Bis 14 Tage vor dem Termin können sog. Verbundanträge gestellt werden. Stellt Deine EX also am 14.08. noch einen Termin, dass sie im Verbund z.B. noch Hausratsgegenstände von dir haben möchte oder nachehelichen Unterhalt oder oder oder ... dann wirst du nicht geschieden!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 17:54
(@assur)
Schon was gesagt Registriert

Hi @ all,

erstmal danke für die bisherigen Antworten
Ich habe heute Nachmittag beim Gericht angerufen, und es handelt sich tatsächlich um den entgültigen Scheidungstermin. Na ja, die Hoffnung stirbt zuletzt  😉

Ich mache mir an der Stelle aber keine wirklich großen Hoffnungen, da mir ja schon von Exilein angedroht wurde das Hausrat und Zugewinn nochmal auf den Tisch kommt.
Das alles ist mit Zahlen und Werten belegbar, aber es wird wohl so sein das ich eine Menge Kohle in die Scheidungsindustrie werfen muß um nachher festzustellen, das es sich nicht gelohnt hat.

Aber da werfe ich lieber sinnlos Geld in die Mühlen der Justiz, als das ich mich frei kaufe.
Die Nervenstärke dazu habe ich mittlerweile.

Im übrigen wurde mir heute mitgeteilt, das der Termin auf den 23.06.2010 geändert wird  😉 😉
Warum auch immer.
Die Justizhauptsekretärin meinte, weil ich so oft bei ihr angerufen habe.  🙂

Hi Martin,

deine Antworten hier im Forum habe ich hier immer mit großem Interesse verfolgt.
Du hast das Thema immer sehr direkt auf den Punkt gebracht, und nicht jeder hat das zu hören bekommen was er hören wollte. Und das ist auch gut so.

Daher will ich versuchen weiteres Licht ins Dunkel zu bringen. Da mich die Lösung der 192 € doch sehr beschäftigen.

Erworbene Anwartschaften Assur: 602,65€
Erworbene Anwartschaften Assurfrau: 259.90€

602,65€ -259,90€= 171,38€

Ausgleichspflicht Assur: 171,38€

Übertragene Anwartschaften von Assur an Ex: 120,13€/Monat + 50,40€/Monat =170,53€

Die in dem Text geschriebenen 0,85€ ergeben dann die Differenz auf 171,38€

Die 170,53€ werden automatisch übertragen. Aber ergeben die verbleibenden 0,85€ letztendlich die 192,34€
Ich meine, ist eine Einmalzahlung bei so einem Kleckerbetrag üblich, oder isteckt da ganz etwas anderes dahinter?

Ich will jetzt keine Korinthen kacken, aber ich verstehe das wirklich nicht.

Liebe Grüße
Oliver

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 20:33
(@assur)
Schon was gesagt Registriert

Hi @all,

ich bins nochmal.
War kurz weg um mit meiner Kleinen Mathehausaufgaben zu machen. Entgegen den Eindrücken in diesem Threat kann ich zumindest die Grundrechenarten.  😉

Ergänzend möchte ich hier erwähnen, das bisher keine weiteren Folgesachen im Verlauf der Scheidung anhängig gemacht wurden.

Die einzige bisherige Folgesache, ist ein grad gestartetes Verfahren wegen TU. Das hat ein seperates Aktenkennzeichen und eine andere Richterin, als diejenige die mit der Scheidung beauftragt wurde.
Die Stellungnahmen sind gerade erst erfolgt, und in dem gestrigen Schrieb war nur das AKZ der Scheidung vermerkt.

Hoffentlich habe ich jetzt nicht noch weiter verwirrt.

LG
Oliver

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 22:35