Hallo alle zusammen!!
Ich weiß nicht ob mein Anliegen schon einmal behandelt wurde, zumindest habe ich da nichts gefunden.
Ich bitte sehr darum, das mir geholfen wird.
Nun mein Anliegen.
Vor ca. 5 Jahren kam ich mit einer Frau zusammen, mit der ich dann im Jahr 2006 ein Kind bekommen habe. Leider kam es dann ende 2008 zur Trennung. Bevor ich mit Ihr zusammen kam, hatte ich keine Schulden und hatte gut Verdient. Ich war zu diesem Zeitpunkt auch schon Selbständig. Bevor unsere gemeinsame Tochter auf die Welt kam, haben wir uns Verlobt und wollten auch bald heiraten. Doch dazu kam es dann leider nicht mehr. Ein paar Monate bevor es so weit gewesen wäre, hat sie sich von mir unschön getrennt.
Nach dem meine Tochter nun gebohren war, musste ich ein anderes Auto mir anschaffen. Den Leasingsvertrag konnte ich nach der Trennung nicht mehr aufrecht halten und es wird nun von mir verlangt, das ich für diesen Vertrag noch ca. 7.000 EUR zahlen soll, wegen vorzeitigem Vertragsabbruch und Zeitwertdifferenz. In dieser Zeit habe ich mir dann auch noch eine Kreditkarte angeschafft, die bis zu Ihrem Auszug mit 2.500 EUR belastet ist. Damit wurden Möbel, Kleidung, Nahrung und auch Mietzahlungen durchgeführt. Aber das ist noch nicht alles. Wir hatten einen DUO-Handyvertrag. Sie wollte Ihr Handy nun nicht mehr und Vodafone möchte nun von mir, den Betrag für die offene Rechnung, sowie den Betrag für den vorzeitige Auflösung von dem Handyvertrag. Alles zusammen 1.400 EUR. Die eine Handykarte hat sie alleine genutzt und sonst niemand. Vodafone will den Vertrag auch nicht einfach so auf meine Ex umschreiben. Dafür möchte sie eine Unterschrift von meiner Ex. Allerdings wird sie dies nicht unterschreiben, da sie die Kosten nicht übernehmen will, die sie verursacht hat.
Meine Frage nun hierzu: Wie kann ich nun vorgehen, damit ich nicht alles auf mich nehmen muss und das ich nicht alles alleine Zahlen muss. Habe ich überhaubt eine Chance für eine Schuldentrennung oder ähnliches.
Vielen Dank für eure unterrtützung.
Hallo Martini,
Wie kann ich nun vorgehen, damit ich nicht alles auf mich nehmen muss und das ich nicht alles alleine Zahlen muss. Habe ich überhaubt eine Chance für eine Schuldentrennung oder ähnliches.
Keine Chance!
Du hast "Jemand" freiwillig etwas überlassen und bist dafür selbst Verpflichtungen eingegangen, die du jetzt erfüllen musst.
Dass du mit diesem "Jemand" mal liiert warst und ihr ein Kind zusammen habt, spielt dabei keine Rolle.
Du könntest bestenfalls in einer Zivilklage versuchen, etwas bei ihr zu holen, nur wenn sie nicht nachweislich gegen irgendwelche Bedingungen oder Absprachen verstoßen hast, ist auch da nichts zu wollen.
Tröste dich, dass dein Schaden bisher 1-2 Nullen weniger hat, als bei den meisten Anderen hier.
Wie sieht es mit Umgang mit deiner Tochter aus?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das kann doch nicht sein, dass ich nun alles zahlen muss. Auch sie wollte dieses Auto. Auch sie hat nichts dagegen gehabt, das wir die sachen von der Kreditkarte bezahlen. Auch sie wollte ein handyvertrag. Nur der DUO-Vertrag war halt günstiger als zwei einzelne Verträge.
Ein Freund von mir hat mir gesagt, das er irgendwo mal gelesen hat, sobald man sich Verlobt hat, dass man Schulden die in dieser Beziehung eingegangen wurden, bei einer Trennung geteilt werden können.
Umgang mit meiner Tochter??? Was ist das??? Wenn ich mal glück habe, sehe ich meine Tochter alle 4 bis 5 Wochen mal. Wegen dem Versuche ich schon ein Termin zu bekommen beim Gericht. Doch mehr als nur Schriftwechsel von Mir zum Gericht und dann von Ihr zum Gericht folgt nicht. Das geht jetzt schon seit mehr als drei Monaten so. Jugenamt hilft mir nicht dabei, das ich meine Tochter öfters sehe. Meine Ex hat es sogar mit der begründung gebracht, das ich nicht in der Zeit für meine Tochter sorgen kann, wenn ich sie mal übers Wochenende habe, da ich föllig überschuldet bin und nichts zu essen besorgen kann. Egal ob ich das nun anders belegen kann oder nicht, das jügendamt gibt ihr recht und unterstützt sie noch dabei. Ich sei ein schlechter Umgang zu meiner Tochter, bzw. mein Umfeld. Das ich nicht lach. Nur komisch, das wenn meine Tochter bei mir ist, das sie jeden Tag strahlende Augen hat und sich freut, mich zu sehen und mit mir was zu unternehmen. Sie will bei mir auch nicht weg. Und jedesmal wenn ich sie habe und wieder zur Mutter bring, weint sie rießen Krokodielstränen und krallt sich an mir fest. So ein schlechter umgang kann ich dann nicht sein, wenn sich meine Tochter so verhält. Sie fühlt sich wohl bei mir. Wenn sie bei der Mutter abhole, rennt sie sofort auf mich zu und umarmt mich. Die Mutter bekommt nicht einmal ein Kuss oder ähnliches zur verabschiedung. So nach dem Motto, endlich bin ich mama mal los und kann wieder zu papa. Bei dem ist es eh viel schöner. Aber naja. ich habe ja keine Chance. Ich bin überschuldet und habe nicht einmal ein winziges Prozentchen Sorgerecht. Was für ein scheiß Staat. in anderen länder ist es viel einfacher. Da hat man sofort ein geteiltes sorgerecht, egal ob verheiratet oder nicht.
Mit deiner Meinung über dieses Familienunrechtssystem stimme ich mit dir voll überein.
Dein Anspruch gegen deine Ex geht dennoch ins Leere.
Auch ich finde ok, dass du dir ein Auto kaufst.
Ich habe auch nichts dagegen, wenn du mir Sachen mit deiner Kreditkarte kaufst und bezahlst und gegen einen Duo-Vertrag den du bezahlst, hätte ich auch nichts einzuwenden.
So ist das bei deiner Ex auch. Und solange du nicht beweisen kannst, dass sie dir dafür irgendeine Gegenleistung schuldet kannst du nichts machen.
Geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen. Habe ich schon im Kindergarten gelernt.
Selbst wenn ihr verheiratet gewesen wärt, wäre da kaum was zu machen.
Den Umgang solltest du allerdings energischer angehen.
Da musst erst mit ihr ein klares Wort reden,
wenn das nichts bringt, das Jugendamt um Vermittlung bitten und wenn das auch nichts bringt, ne Umgangsklage einreichen. Das kostet auch nicht viel.
Bringt zwar auch keine Sicherheit aber manchmal reicht so ein Signal schon aus.
Diese Front solltest du nicht länger schleifen lassen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Martini,
Du bist doch aber nicht erst seit gestern auf der Welt und müsstest doch wissen, dass die Musik immer der bezahlt, der sie auch bestellt hat! Wenn Deine Ex gebettelt und Du das gemacht hast, ist das eine Sache, die Du Dir allein zuschreiben musst. Es ist Dein Geld, das Du über alle Verhältnisse ausgegeben hast. Dass Deine Ex davon profitiert hat, konnte nur geschehen, weil DU all diese Dinge gemacht hast. Die Verlobung ändert daran nichts. Auch in einer Ehe wird der Ehepartner nicht automatisch mit Schuldner, wenn der Andere Schulden auf sich genommen hat. Stell Dir doch mal vor, Deine Ex hätte einen Kredit über 20.000 Euro aufgenommen (vielleicht noch ohne Dein Wissen) und davon das ein oder andere für die Wohnung bezahlt oder mal einen Urlaub und nun käme sie an und würde verlangen, Du müsstest die Hälfte davon bezahlen.
Du hast aus einer gewissen Gutgläubigkeit und weil Du auf den Fortbestand der Beziehung gesetzt hast, nun Lehrgeld zu zahlen. Den finanziellen Schaden ersetzt Dir niemand.
Was den Umgang angeht, solltest Du diese Angelegenheit nicht allein weiter verfolgen, sondern Dir anwaltliche Hilfe holen.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das ist doch ungerecht so was. Gemeinsame Schulden sind in meiner Sicht einfach gemeinsame Schulden. Und nun darf ich wieder alles bezahlen. Lehrgeld habe ich schon genug bezahlt und nun noch das dazu.
Das mit dem Umgang lass ich nicht auf mir sitzen da braucht ihr keine angst haben. Nur das dauert alles seine Zeit. Mit der Beratung vom Jugendamt wurde nichts erreicht. Ich war mehrmals dort und alle sagten nur. Ich zitiere: Die Mutter hat das völlige Sorgerecht und kann entscheiden wie oft ich meine Tochter sehen darf!!!!. Das habe ich sogar schriftlich. Das Mindestmas über das Besuchsrecht ist ein mal im Monat. Ich bekomm da ein koller. In anderen Länder ist es so einfach und viel gerechter den väter gegenüber. Aber hier in dem Scheiß Staat Deutschland muss man ja andere Regeln haben als in den Nachbarländer. Ich klage nun schon seit Januar über den Umgang und Besuchsrecht. Doch es passiert nichts. Die Schreiben von meinem Anwalt an das Familiengericht wurden immer nur weiter geleitet an die Kindsmutter. Mehr ist nicht geschehen. Und was heist hier, ein Klage kostet nicht viel. Ich habe jetzt schon für den Anwalt über 1.200 EUR ausgegeben, da es ja ein Rechtschutz nicht übernimmt. Nur das erstgespräch ist kostenfrei und ubernimmt eine Rechtschutzversicherung. Alle weiteren Schritte muss man aus der eigenen Tasche bezahlen. Es ist doch alles nur abzocke. Da zahlt man jahrelang für seine Rechtschutzversicheurng und dann braucht man mal diesen und wird nur 150,-EUR bezahlt. schöne sache.
Lehrgeld habe ich schon genug bezahlt
Offenbar noch nicht genug.
Die meisten hier werden Deinen Frust nachvollziehen können, Martini. Ich selbst stand mit gut 15 Mille Schulden da, Ex hatte ein glattes Konto. Das Auto, mit dem EX dann fröhlich unsere Kinder während meiner Umgangswochenenden in für mich nur schwer erreichbare Dörfer irgendwo in der Pampa kutschierte, habe ich nach fast zwei Jahren im November endlich abbezahlt.
Es hilft Dir aber nicht die Bohne, hier das Rumpelstilzchen zu geben. Bitte entschuldige den etwas belehrenden Ton, aber ich glaube Du begibst Dich in Deinem Selbstmitleid auf den Holzweg.
So wie ich es sehe, würde es Dir dagegen sehr helfen, wenn Du ein paar Dinge einfach als gegeben hinnimmst. Dass die Schreiben an das AG von dort an die Gegenseite gehen ist ein ganz normaler Vorgang.
Dass Du seit nunmehr 6 Monaten vor gericht wegen der Besuchzeiten rumzappeln mußt ist bitter. Wenn es nachweislich nicht rund läuft bei Gericht, aber erkennbar runder laufen müßte, dann denk doch auch mal über einen anderen Anwalt nach.
Dass die Rechtschutzversicherung für Auseinandersetzungen vor den Familiengerichten nicht zahlen will steht in jeder Police einer Rechtschutzversicherungen. Und niemand der mal durch den Irrsinn durchgegangen ist kann es denen ernsthaft verdenken, dass sie für sowas nicht zahlen.
Nutze dieses Forum, stell Fragen und Du kriegst meist gute Antworten....nur dass die eben auch so häßlich sein können wie die Realität nun mal ist. Dass die so häßlich aussieht, liegt zum guten Teil an Deiner Fragestellung nach den Finanzen. Konzentrier Dich doch lieber auf die Frage, wie Du das Verfahren beschleunigen kannst, was Du realistisch erreichen und auf welchem Wege Du KM trotz fehlendem Sorgerecht mehr Umgangsautonomie abringen kannst. Geh nüchterner an die Sache, auch wenn es schwer fällt.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)