Hallo Ihr,
kurz zu meiner Geschichte, Trennung im Jan. 2009, Sohnmann mittlerweile 7, sehe ihn reglemässig und zahle für ihn, noch nicht geschieden.
Ich möchte nun entgültig einen Schlussstrich ziehen und das schwierige Thema Scheidung endlich nach zwei Jahren durchziehen.
Ich habe etwas Angst was finanziell so auf mich zukommen könnte, ich zahle im moment wie schon gesagt pro Monat 360 € Kindesunterhalt und keinen Unterhalt an sie dies würde zu Beginn von meinem Anwalt so festgelgt und durch ihren akzeptiert zumindest kam von ihrer Seite nichts.
Sie lebt mittlerweile über zwei Jahre mit Ihrem neuen zusammen in einer gemeinsamen Wohnung.
Das Verhältnis zwischen uns ist den umständen entsprechend positiv zu sehen. Ich darf soweit mitentscheiden was den kleinen betrifft, die Infos fliessen....zur Einschulung war ich z.B. auch dabei....
Während wir noch zusammen waren, wurde ein Fahrzeug gekauft das ich immer noch mit einer mtl. Rate von 450 € zurückzahle und dies noch ca. 1 1/2 Jahre durchziehen muss. Da wir "vielleicht auch zum Glück" noch kein Eigentum gekauft hatten gibt es in diese Richtung auch kein Problem.
Hausrat, Rentenverträge wie auch Sparpläne etc. wurden bereits getrennt und ausgezahlt. Es wurden während der Ehe ca. 5000 € Schulden angehäuft..die jetzt auch noch im Raum stehen. Wie sieht es mit Erbgeschichten aus? Werden diese angesetzt?
Da es sich wohl bei uns um keine grössere Geschichte was das finanzielle betrifft handelt, sollte das doch keine schwierige Sache werden oder?
Vielleicht kann der eine oder andere hier ne kleine Info geben zu Scheidungskosten usw.
Danke
Gruß
Servus Aufgehts!
So wie Du die Situation schilderst, könnte es auf eine "einvernehmliche" Scheidung hinaus laufen; sprich eigentlich nur Kosten für Anwalt und Scheidungsgericht.
Wenn KM und Du Euch einig seid, wäre evtl. nur ein Anwalt erforderlich.
Wenn der Scheidungsantrag eingereicht ist, wird erst mal nach dem Versorgugsausgleich geschaut. Wenn das erledigt ist, kommt es meist zum Scheidungstermin.
n
Ich darf soweit mitentscheiden was den kleinen betrifft, die Infos fliessen....zur Einschulung war ich z.B. auch dabei....
Das st gut so, ist aber im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts (GSR) eines Deiner weniger Rechte als getrennt lebender Vater.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Aufgehts,
in Ergänzung zu Marco: Nachdem Deine DEF bereits seit zwei Jahren mit einem neuen Partner zusammenlebt und bislang keine Unterhaltsforderungen an Dich gestellt hat, ist davon auszugehen, dass es über diese Frage auch bei der Scheidung keinen Krieg geben wird (der ansonsten immer besonders erbittert geführt wird). Fehlender Krieg um Geld bedeutet auf der anderen Seite erfahrungsgemäss auch, dass es keinen Stress in Sachen Kind geben wird; das ist das Wichtigste.
Was den Autokredit angeht, spielt natürlich eine Rolle, in wessen Besitz das Auto heute ist. Hast Du es nach wie vor und benutzt es, gibt es keinerlei Anlass für Deine DEF, sich an irgendwelchen Raten zu beteiligen. Aber selbst wenn Du nur die Raten trägst und sie das Fahrzeug hat, ist die Frage, ob es sich lohnt, wegen der restlichen Raten noch ein Fass aufzumachen (für die Vergangenheit ist das eh gelaufen).
Grundsätzlich gilt: Eine Scheidung geht umso schneller und wird umso billiger, je weniger Streitpunkte es gibt. Auch Deine DEF wird diese Formalie vermutlich einfach hinter sich haben wollen. Insofern würde ich jetzt auch keinen Streit mehr beginnen, wenn es nicht gerade um Riesenbeträge geht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Aufgehts,
kann mich den anderen nur anschließen. Wenns gut läuft zwischen Euch, ist die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt für Euch möglich.
Da ihr "wirklich zum Glück" noch kein Eigentum und nur "Kleinkram" zu regeln habt, sollte der direkte Weg zum Notar für Euch ausreichend sein. Hier werdet ihr beraten und könnt die notwendigen Punkte in einem Notarvertrag auf Augenhöhe regeln und rechtsverbindlich beurkunden (Vorteil: Egal wie kompliziert die Beratung ist, der Notar rechnet immer nur mit seiner normalen Gebühr ab). Ihr könnt dann alles in einem Aufwasch regeln: Regelungen zum Lebensort des Kindes, Zugewinn / Verzicht darauf, Gütertrennung, Regelung für die Schulden und möglicherweise Verrechnung mit Versorgungsausgleich bzw. Verzicht auf diesen, wenn einer dafür die Schuldenlast des anderen abzahlt. Also lasst Euch beraten. Mit ca. 1000 Euro für den Vertrag und dann halt noch RA-Gebühren für die Einreichung des Scheidungsantrages und Begleitung des Termins muss gerechnet werden (wie gesagt nur ein! Anwalt - der Antragsgegner stimmt einfach zu; ist ja alles verbindlich geregelt). Als Dank für die Vorarbeitet erstattet Euch das Gericht die hälfte der Gerichtsgebühren. Billiger kriegt ihr es nicht hin.Gruß Ingo
Hallo,
zu den Kosten unter der Annahme "einvernehmliche Scheidung" und bei einem Anwalt:
Beispiele zur Orientierung:
Streitwert 6001-7000: Gericht ca. 300; Anwalt ca. 1110
Streitwert 13001 - 16000: Gericht ca. 480; Anwalt ca. 1670
(Hoffe, meine Angaben sind nicht veraltet, aber bei meiner eigenen einvernehmlichen scheint es zu stimmen).
Nutze mal google, um heraus zu finden, wie der Streitwert berechnet wird. Im Wesentlichen: 3xdie Nettogehältervon Dir und ihr (für kids wird was abgezogen), dazu kommt noch eine Pauschale drauf für den Versorgungsausgleich (wieß jetzt nicht genau, ob das 1000 oder 2000 sind, die dazukommen).
neuezeit
So ist das Leben
Wow, ok erstmal herzlichen Dank an alle.
Das heisst wenn bei uns alle offenen Positionen geregelt sind, könnte das ganze ziemlich unbürokratisch ablaufen.
1-2 Fragen hätte ich da noch.
Der Notar ist soviel ich jetzt gelesen habe nicht zwigend notwendig bei einer einvernehmlichen Scheidung, aber hilft die wichtigen "Streitpunkte" zu Regeln und das Gericht erstattet bzw erlässt die hälfte der Gerichtskosten?
Das Auto ( Finazierung ) zahle ich und fahre ich...Sie hat in diese Richtung keinen Cent aufgewendet, aber es wurden die Zinsen zur Berechnung des Unterhalts zugezogen...spielt das eine Rolle?
in Ergänzung zu Marco: Nachdem Deine DEF bereits seit zwei Jahren mit einem neuen Partner zusammenlebt und bislang keine Unterhaltsforderungen an Dich gestellt hat, ist davon auszugehen, dass es über diese Frage auch bei der Scheidung keinen Krieg geben wird
, aber Sie könnte es rückwirkend verlangen und neu berechnen lassen?
Für die Scheidungskosten habe ich einen Onlinerechner gefunden und das müsste soweit ok gehen. Streitwert heisst also nicht Wert des Fahrzeugs bzw Schulden etc? Danke Ingo
Entschuldigt die viele Fragerei...Danke nochmal
Servus!
Das Auto ( Finazierung ) zahle ich und fahre ich...Sie hat in diese Richtung keinen Cent aufgewendet, aber es wurden die Zinsen zur Berechnung des Unterhalts zugezogen...spielt das eine Rolle?
Meiner Meinung nach nein, ist ja bisher als OK befunden, oder?
aber Sie könnte es rückwirkend verlangen und neu berechnen lassen?
Einen rückwirkenden Trennungs-/Ehegattenunterhalt gibt es nicht, daher: keine Sorge!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi,
Das Auto ( Finazierung ) zahle ich und fahre ich...Sie hat in diese Richtung keinen Cent aufgewendet, aber es wurden die Zinsen zur Berechnung des Unterhalts zugezogen...spielt das eine Rolle?
Meiner Meinung nach nein, ist ja bisher als OK befunden, oder?
Ja, ist ihr bekannt und kam auch nichts negatives.
Einen rückwirkenden Trennungs-/Ehegattenunterhalt gibt es nicht, daher: keine Sorge!
Ok das ist schon mal gut zu hören. Das heisst es würde "nur" um den nachehelichen Unterhalt gehen, da Sie aber bereits mit Ihrem jetztigen Freund seit über zwei Jahren zusammen lebt, passiert hier hoffentlich auch nichts.
Somit geht es nur noch um den Versorgungsausgleich? Sie war 4 Jahre zuhause und dann 1 Jahre vor unserer Trennung bereits wieder Berufstätig...wie verhält sich diese Situation....wie bereits gesagt sind LV-RV wie auch Sparpläne bereits aufgeteilt worden, leider habe ich da einen Fehler gemacht und zu schnell gehandelt da die Schuld von knapp ( 5000 € ) nicht getilgt wurde sondern im zuge der 2 Jahre durch mich getilgt wurden. Kann ich das gegenrechnen lassen oder ist das vom Tisch?
Gruß
Servus!
Sie war 4 Jahre zuhause und dann 1 Jahre vor unserer Trennung bereits wieder Berufstätig...wie verhält sich diese Situation
Für die Zeit, in der sie zu Hause war werden ihr aus Deinem gesetzlichen Rentenpaket ein paar Punkte zugeschoben, das passiert alles versicherungsintern und wird Dich nur dann finaziell belasten, wenn Du den "Verlust" aus den abgegebenen Punkte durch z.B. einer Einmalzahlung an die Rentenversicherung ausgleichen möchtest (was ich nicht machen würde, sondern eher in eine private Altersvorsorge investieren).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ok vielen Dank Marco,
eine letzte Frage die aber auch nicht ganz hierher gehört,
ich zahle die ganze Zeit für den Kindergarten die hälfte, was soweit ok ist da es sein muss, aber wie sieht es aus wenn er in die Schule kommt? Fällt das weg?
Diesen überschuss würde ich lieber wenn er bei mir ist verklopfen....da ich es auch besser kontrollieren kann.
Gruß
Servus Aufgehts!
Die Kiga-Gebühren zusätzlich zum KU, nehme ich an.
Wenn Schule ist, entfällt diese Gebühr natürlich (wäre als KiGa-Gebühr auch nicht norwendig, da kein Sonderbedarf).
Es könnte aber sein, dass Ex wegen Kosten für Klassenfarten und dergl. auf Dich zukommen könnte, aber diese Dinge sind auch nicht Sonderbedarf ... sprich Ex kann aus gezahltem KU für diese Dinge "ansparen", da meist rechtzeitig bekannt gegeben.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ja diese meinte ich, zahle diese zusätzlich zum KU.
tztz dachte das ist ne Pflichtgeschichte...und gesetzlich geregelt.
😡
Hi Auf,
richtig, der Notar ist nicht zwingend notwendig bei der einvernehmlichen Scheidung. Trotzdem verlangen die Gerichte für die Einreichung der einvernehmlichen Scheidung die Klärung bestimmte Pflichtpunkte (Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinn etc.). Durch den Notarvertrag dokumentiert ihr rechtssicher, dass ihr Euch geeinigt habt und das Gericht ist durch die Urkunde in seiner Handlung gebunden. Ich halte es für beide Parteien für einen sehr guten weg. Was man schwarz auf weiß und amtlich hat, vermeidet Streit. Und es hilft wirklich. Die Hälfte der Gerichtsgebühren erhälst Du nach Verhandlung erstattet. Gruß Ingo
Danke Ingo,
folgender Stand, habe mit meiner Ex gesprochen....im moment sieht es so aus....Scheidung wird durch Sie eingereicht....da Sie vom Verdienst laut ihren Anwalt unter der Grenze liegt bekommt sie Rechtskostenbeihilfe oder wie man das nennt. Wir sind uns in den wichtigen Punkten soweit einig...hab ich etwas zu befürchten? Vorteil natürlich für mich, nur Gerichtskosten. Da wir gegenseitig keine Ansprüche stellen ( ausser natürlich KU ) müsste das doch funktionieren?? Nach Trennung kann da noch etwas auf mich zukommen wo ich wissen müsste? Danke für eure Hilfe...
Gruß Auf
Tja,
ich kenne euch natürlich nicht, allerdings solltest du nicht als allen Wolken fallen wenn da nun plötzlich doch nix draus wird, weil irgend ein 'gutgemeinter' Einflüsterer deiner fast-Ex eingeredet hat auf was sie denn noch alles 'Anspruch' hat.
Sobald du nur in einem einzigen Punkt nicht zustimmst brauchst du einen eigenen Anwalt, da nur dieser bei Gericht Antragsberechtigt ist.
Moin Aufgehts,
Da wir gegenseitig keine Ansprüche stellen ( ausser natürlich KU ) müsste das doch funktionieren??
wenn Du den KU vorab titulieren lässt (beim JA oder beim Notar), ist auch dieser bei der Scheidung nicht mehr zu verhandeln. Vorteil: Du siehst bereits beim Titulieren, wie Deine DEF drauf ist; sollte sie sich dabei querstellen, kannst Du Dich auf einen eigenen Anwalt vorbereiten.
Aber natürlich drücken wir Dir hier alle die Daumen, dass Deine DEF ein pflegeleichtes Exemplar ist, das einfach nur sauber, geräuschlos und respektvoll geschieden werden möchte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.