Hallo,
mein Scheidungsverfahren läuft seit fast drei Jahren. Grund 1: Meine Ex will stänkern und schießt mit Verzögerungsmanövern, Grund 2: Die Richterin scheint "überlastet" zu sein. Grund 3: Meine Anwältin ist der Bär, den man zum Jagen tragen muss. Über den Versorgungsausgleich wird im Verbund entschieden, auch über den Kindesunterhalt. Nun ist meine Befürchtung, dass sie weitere Folgesachen anhängig macht, zum Beispiel den Umgang.
Frage 1: Kann sie jederzeit eine Folgesache anhängig machen oder hätte sie das gleich tun müssen?
Frage 2: Kann ich die Folgesache abtrennen lassen?
Habe gelesen, dass es nach 2 Jahren möglich ist, dann wieder, dass es erst nach 4 Jahren Verfahrensdauer möglich ist.
Hintergrund: Die meiste Zeitverzögerung gab´s beim Kindesunterhalt. Hier wurden mir ständig Lügenmärchen angedichtet, dass ich angeblich gaaanz viel Geld verdiene und zu wenig Kindesunterhalt zahlen würde. Irgendwann war es mir zu blöd und ich habe mich freiwillig bereit erklärt über meine Einkommensverhältnisse eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben. In der Hoffnung, dass dann alles ganz schnell geht, nach dem Motto; entweder es wird mir geglaubt oder es kommen endlich hieb und stichfeste Beweise auf den Tisch und nicht nur dumm-dreiste Unterstellungen. Das ist jetzt ein Jahr her. Die EV ist längst abgegeben. Es tut sich einfach nichts! Vermutlich kann mir keiner sagen, wie ich das Ganze beschleunigen kann, aber vielleicht können mir einige Leute die Befürchtung nehmen, dass so ein Verfahren durch Folgesachen noch weiter in die Länge gestreckt werden kann.
Danke schon einmal, lg Max
Frage 1: Kann sie jederzeit eine Folgesache anhängig machen oder hätte sie das gleich tun müssen?
kann sie - wenn die Folgesache früher als zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung (bestimmte Kindschaftssachen ausgenommen) anhängig ist.
Frage 2: Kann ich die Folgesache abtrennen lassen?
siehe § 140 FamFG.
Beratschlage das bitte mit Deiner Anwältin, die die Details des Verfahrens und Erfolgsaussichten beim zuständigen Gericht besser kennt.
Hintergrund: Die meiste Zeitverzögerung gab´s beim Kindesunterhalt.
Tata. In diesem Punkt ist es natürlich von Vorteil, wenn sich die Scheidung in die Länge zieht - der im Verbund ausgeurteilte KU gilt erst ab Rechtskraft der Scheidung.
Gruss von der Insel
Hallo Insel,
zwei Wochen vor welcher mündlichen Verhandlung, der finalen vor der Scheidung? Ansonsten hatten wir schon zwei mündliche Verhandlungen/ persönliche Termine.
Danke für die Einschätzung!
Max
Hi Max,
die Regel gilt für alle Termine. Optimalerweise gibt es im Scheidungsverfahren ja nur einen einzigen Termin, der dann anberaumt wird, wenn die Sache entscheidungsreif ausschaut. Sollte dann im Termin wider Erwarten keine Endentscheidung getroffen werden, können Folgesachen wieder bis zwei Wochen vor dem Fortsetzungstermin anhängig gemacht werden.
Wer es detailliert wissen will: das OLG Hamm hat sich mit dieser Frage ausführlich unter II-5 WF 95/10 beschäftigt.
Interessant ist in dem Zusammenhang übrigens auch, dass das BGB keinerlei Berechnungsvorschrift für solche sog. "Rückwärtsfristen" kennt. Auch dazu gibt es immer wieder Streitigkeiten.
Gruss von der Insel