Huhu Gemeinde,
mein Freund wird am Donnerstag geschieden.
Die angehende Ex-Frau ist im 7. Monat schwanger und hat während des "laufenden Verfahrens" super oft angefragt bei ihm, ob er alle Unterlagen fertig gemacht hat, damit sie schnell geschieden werden kann.
Angenommen, alle Dinge bzgl. KU und Sorgerecht - es besteht GSR - sind geregelt, kann die Scheidung dann auch sofort rechtskräftig werden? EU gibts keinen.
Die angehende Ex ist für Anfang Januar ausgezählt und uns wurde gesagt, das es besser wäre, wenn die Scheidung bis dahin über die Bühne ist, da mein Freund ja nicht der Vater des Kindes ist.
Danke!
- Ireland
Huhu Ireland,
wenn am Ende der Verhandlung beide Parteien auf Rechtsmittel verzichten, sofort. Sonst 4 Wochen nach Zustellung, sofern keiner Rechtsmittel einlegt.
Alleine die Zustellung hat bei mir aber 5 Wochen gedauert.
Es gab (gibt?) aber auch die Regel, dass Kinder die innerhalb von 300 Tagen nach der Scheidung geboren werden, zunächst mal ehelich sind.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Huhu Beppo,
mensch, danke für deine Auskunft.
Das wäre aber eine fiese Regel 😡
Davor grault mir ja schon ein bisschen, vor allem, weil das ganze Thema seit 2,5 Jahren läuft :exclam:
Mal ausgehend davon, dass diese Regel so existent ist, was muss denn dann passieren? Hätte der Anwalt nicht darauf hingewiesen? Der Anwalt meines Freundes (ich nenne ihn mal "unseren") hat das Gericht im Mai angeschrieben, das da Nachwuchs bei der Ex ansteht ...
Grüßle,
Ireland
Du kannst ja mal in der Forumssuche "302 Tage" eingeben.
Da tauchen so einige Beiträge auf. Vieleicht findest du was, was man vorbeugend tun kann, zumindest solange sich beide Parteien einig sind.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guter Vorschlag. Ich werde jetzt erstmal suchen :phantom:
Moin Beppo,
m. E. gilt die 300 Tage-Regel nur für Ehen, die durch Tod aufgelöst wurden (§ 1593 BGB) , weil der sog. Nasciturus nämlich Erbe ist.
Vaterschaft regelt § 1592 und Vater ist demnach:
1. Wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist
2. Wer die Vaterschaft anerkannt hat
3. dessen Vaterschaft [...] gerichtlich festgestellt wurde.
Von 300 Tagen nach Scheidung steht da nix.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Na gut, dann lege ich mich wieder hin!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nach nochmaligem lesen in den Beiträgen mit dem Suchtext "302 Tage", insbesondere diesem:
Distanziere ich mich ausdrücklich von dem Quatsch den dieser ominöse User "Beppo" oben verzapft hat!
Hört bloß nicht auf den!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Juhu Gemeinde,
Huhu Beppo,
du hast mein Herz kurzfristig zum Halten gebracht mit der Vermutung. Ich hab dann aber auch selbst recherchiert und meinen LG bekloppt gemacht, der daraufhin mit dem Anwalt telefoniert hat 😉
Danke für eure Unterstützung.
Morgen ist es soweit. Ich bin schon etwas nervös, obwohl mein LG geschieden wird und nicht ich.
Liebe Grüße,
Ireland
Sorry, aber sowas trainiert den Herzmuskel ja auch etwas. 😉
Der heißen Diskussion des verlinkten Fades entnahm ich dann auch, dass das wohl seit 1998 passee ist
Zum Glück hatte ich oben ja schon "gab" gesagt. :redhead:
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Kurzes Update: die Scheidung is durch 🙂 Und zwar mit Ablauf des heutigen Tages rechtskräftig.
*erstmal Sekt trinken gehe*
Moin,
na denn Prost! :prost:
Die Scheidung ist insofern jetzt schon rechtskräftig, wenn beide Parteien einen Anwalt hatten und beide Parteien durch Ihren Anwalt nach Verkündung des Urteils auf Anwendung von Rechtsmittel verzichten. Sonst gilt das was oben schon steht, 4 Wochen, die Partei ohne Anwalt muss dann noch die rechtskräftigkeit (schlagtmichtodichweissnichtobessoheisst) des Urteils beantragen, dann gehen nochmal 2-3 Wochen ins Land und dann ist die Scheidung rechtskräftig.
VG, sadly
Von mir auch n Glückwunsch!
Meine leider nicht. Bei mir kam gestern die Berufung zum OLG :thumbdown:
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.