Scheidungsurteil, w...
 
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Scheidungsurteil, wann rechtskräftig?

 
(@Ireland08)

Huhu Gemeinde,
mein Freund wird am Donnerstag geschieden.
Die angehende Ex-Frau ist im 7. Monat schwanger und hat während des "laufenden Verfahrens" super oft angefragt bei ihm, ob er alle Unterlagen fertig gemacht hat, damit sie schnell geschieden werden kann.
Angenommen, alle Dinge bzgl. KU und Sorgerecht - es besteht GSR - sind geregelt, kann die Scheidung dann auch sofort rechtskräftig werden? EU gibts keinen.
Die angehende Ex ist für Anfang Januar ausgezählt und uns wurde gesagt, das es besser wäre, wenn die Scheidung bis dahin über die Bühne ist, da mein Freund ja nicht der Vater des Kindes ist.
Danke!
- Ireland

Zitat
Geschrieben : 18.11.2008 14:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu Ireland,

wenn am Ende der Verhandlung beide Parteien auf Rechtsmittel verzichten, sofort. Sonst 4 Wochen nach Zustellung, sofern keiner Rechtsmittel einlegt.
Alleine die Zustellung hat bei mir aber 5 Wochen gedauert.

Es gab (gibt?) aber auch die Regel, dass Kinder die innerhalb von 300 Tagen nach der Scheidung geboren werden, zunächst mal ehelich sind.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 14:48
(@Ireland08)

Huhu Beppo,
mensch, danke für deine Auskunft.
Das wäre aber eine fiese Regel  😡
Davor grault mir ja schon ein bisschen, vor allem, weil das ganze Thema seit 2,5 Jahren läuft  :exclam:
Mal ausgehend davon, dass diese Regel so existent ist, was muss denn dann passieren? Hätte der Anwalt nicht darauf hingewiesen? Der Anwalt meines Freundes (ich nenne ihn mal "unseren") hat das Gericht im Mai angeschrieben, das da Nachwuchs bei der Ex ansteht ...
Grüßle,
Ireland

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 14:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du kannst ja mal in der Forumssuche "302 Tage" eingeben.
Da tauchen so einige Beiträge auf. Vieleicht findest du was, was man vorbeugend tun kann, zumindest solange sich beide Parteien einig sind.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 15:08
(@Ireland08)

Guter Vorschlag. Ich werde jetzt erstmal suchen  :phantom:

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Geschrieben : 18.11.2008 15:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Beppo,

m. E. gilt die 300 Tage-Regel nur für Ehen, die durch Tod aufgelöst wurden (§ 1593 BGB) , weil der sog. Nasciturus nämlich Erbe ist.

Vaterschaft regelt § 1592 und Vater ist demnach:

1. Wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist
2. Wer die Vaterschaft anerkannt hat
3. dessen Vaterschaft [...] gerichtlich festgestellt wurde.

Von 300 Tagen nach Scheidung steht da nix.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 18.11.2008 19:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na gut, dann lege ich mich wieder hin!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 18.11.2008 19:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nach nochmaligem lesen in den Beiträgen mit dem Suchtext "302 Tage", insbesondere diesem:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-11509.html

Distanziere ich mich ausdrücklich von dem Quatsch den dieser ominöse User "Beppo" oben verzapft hat!

Hört bloß nicht auf den!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 18.11.2008 19:43
(@Ireland08)

Juhu Gemeinde,
Huhu Beppo,

du hast mein Herz kurzfristig zum Halten gebracht mit der Vermutung. Ich hab dann aber auch selbst recherchiert und meinen LG bekloppt gemacht, der daraufhin mit dem Anwalt telefoniert hat  😉

Danke für eure Unterstützung.

Morgen ist es soweit. Ich bin schon etwas nervös, obwohl mein LG geschieden wird und nicht ich.

Liebe Grüße,
Ireland

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Geschrieben : 19.11.2008 14:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry, aber sowas trainiert den Herzmuskel ja auch etwas.  😉

Der heißen Diskussion des verlinkten Fades entnahm ich dann auch, dass das wohl seit 1998 passee ist

Zum Glück hatte ich oben ja schon "gab" gesagt.  :redhead:

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 15:05




(@Ireland08)

Kurzes Update: die Scheidung is durch  🙂 Und zwar mit Ablauf des heutigen Tages rechtskräftig.

*erstmal Sekt trinken gehe*

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2008 12:16
(@sadly)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
na denn Prost! :prost:
Die Scheidung ist insofern jetzt schon rechtskräftig, wenn beide Parteien einen Anwalt hatten und beide Parteien durch Ihren Anwalt nach Verkündung des Urteils auf Anwendung von Rechtsmittel verzichten. Sonst gilt das was oben schon steht, 4 Wochen, die Partei ohne Anwalt muss dann noch die rechtskräftigkeit (schlagtmichtodichweissnichtobessoheisst) des Urteils beantragen, dann gehen nochmal 2-3 Wochen ins Land und dann ist die Scheidung rechtskräftig.
VG, sadly

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2008 23:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Von mir auch n Glückwunsch!

Meine leider nicht. Bei mir kam gestern die Berufung zum OLG  :thumbdown:

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2008 00:22