Scheidungstermin - ...
 
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Scheidungstermin - was ist, wenn er nicht kommt?

 
(@perle)
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Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage:

gestern habe ich per Post endlich den Termin für meine Scheidung bekommen.
Zur Geschichte:
Trennung Februar 2006, Scheidung eingereicht Februar 2007, EX wirkt in keinster Weise mit, weder bei Scheidungsantrag, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Umgang etc
Er reagiert auf keine Schreiben, weder vom Gericht, von meinem Anwalt noch von mir.....

Mehrer Ladungen vom Gericht bezüglich Unterhaltsverfahren, Umgang ignoriert er etc etc.

Da nun die Scheidung 2 Jahre eingereicht ist haben wir Abtrennung vom Versorgungsausgleich beantragt und somit jetzt den Scheidungstermin erhalten.

Laut Ladung ist das Erscheinen beider Ehepartner erforderlich.
So wie ich das sehe, wird mein Ex aber nicht auftauchen.

Kann ich dann trotzdem geschieden werden?

Viele Grüße
Perle

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 11:17
 Vic
(@vic)
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Hallo Perle,

die Arie mit Versorgungsausgleich kommt mir bekannt vor.

Aber so wie schreibst, wirst DU ja wohl die Abtrennung des VAusgl. beantragt haben.

Er wirkt ja anscheinend nicht mit.

Aber zu Deiner Frage:

Lies Dir die Ladung mal genauer durch:

Da steht, dass persönliches Erscheinen angeordnet ist und die zwangsweise Vorführung angeordnet werden kann.

Fazit: Kommt er nicht, kriegt er richtig Ärger !! (Falls er keinen wichtigen Grund hat)

Nötigenfalls dann eben in Handschellen.

Gruß Vic

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 11:35
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Perle,
auf ein Schreiben vom Gericht nicht zu reagieren ist nicht sehr clever.

Ich kenne es so das bei Nichterscheinen ein Zwangsgeld angesetzt wird. Das gleiche beim Versorgungsausgleich. Weigert sich

eine Seite die Unterlagen auszufüllen drohen mehrer Tausend Euro Bußgeld.

Wurde das bei deinem Ex nicht angedroht?

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 12:30
(@perle)
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Hallo Ihr zwie,

danke für Eure Antworten.

Doch, Zwangsgeld im Versorgungsausgleichverfahren wurde angedroht und bereits auch mehrfach festgesetzt.
Das scheint meinem Ex total wurscht zu sein.

Das persönliche Erscheinen ist angeordnet, und in der Ladung steht auch das Übliche von wegen " bei Nichterscheinen kann man vorgeführt werden" Geldstrafe etc.

Mich interessiert nur, ob ich, wenn er nicht erscheint, wo ich von ausgehe, NICHT geschieden werde und unverrichteter Dinge wieder gehen muss, und das ganze dann erneut versucht wird.
Oder werde ich dann trotzdem geschieden - in Abwesenheit von meinem Ex?

Ja, ist total dämlich auf eine Ladung vom Gericht nicht zu reagieren bzw. nicht zu erscheinen - aber das haben wir bereits 2x gehabt ( beim Unterhaltsverfahren )

Gruß Perle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 16:35
(@celestine1972)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Perle,

Scheidungsurteil in Abwesenheit eines der Ehepartner ist möglich, war bei mir jedenfalls so. Da mein Ex damals unbekannt außer Lande gezogen war und er von seinem "Glück" offiziell noch nicht mal unterrichtet werden konnte, mussten alle Schreiben diesbezüglich öffentlich ausgehängt werden (3 Monate lang, glaub ich). Wenn in diesem Zeitraum kein Widerspruch kam, nahm der Gang der Dinge eben auch ohne sein Mitwirken seinen Lauf. Versorgungsausgleich habe ich auch abgetrennt und somit war ich dann auch relativ flott geschieden...

(Erstmalig Interesse an der Sache hat er dann vier Jahre später telefonisch vermeldet....Da brauchte ER einen Nachweis für die australischen Behörden.....und war gar nicht erfreut, als ich ihm sagte "Kein Problem, das zuständige Amtsgericht schickt dir gerne eine Kopie zu!"  :rofl2:
Naja, irgendwann hab ich sie ihm dann als eingescannten Emailanhang über die Adresse seiner Schwester zukommen lassen...  😉 ...die ständigen Anrufe deswegen sind mir nämlich ziemlich bald auf den Senkel gegangen.)

lg
Celestine1972

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 19:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Celestine,

das ist nicht ganz das selbe, denn bei dir gab es scheinbar keine Ladungsfähige Anschrift.

Mit dem Aushang ist es bei perle also nicht getan.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 19:23
(@perle)
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Und das heißt?

Wenn er nicht kommt, keine Scheidung?
Oder wie meinst Du das Beppo?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 19:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich habe gerade gelesen, dass ein zweiter Termin anberaumt wird und wenn der andere Ehegatte dann auch nicht erscheint, ein Versäumnisurteil gesprochen werden kann: Quelle

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 19:53
(@perle)
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Aha, die Geschichte mit dem Versäumnisurteil kenne ich ja schon - das war im Unterhaltsverfahren auch so 😉
Danke Dir LBM

Aber frustrierend ist das schon, dann kann ich wahrscheinlich davon ausgehen, doch noch nicht geschieden zu werden.
Man man man.

Frage mich, was Ex von dem ganzen Scheiß hat, den er macht, bwz ja nicht macht!
Na ich bin gespannt..

LG Perle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 19:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Perle,

manchmal ist Vogel-Strauss-Politik einfach nur eine Mischung aus Bequemlichkeit und Nichtwahrhabenwollen. So wie sich ein 2jähriges Kind die Augen zu hält und sagt: "DU SIEHST MICH NICHT!"

Manche haben dieses Denken halt 40 Jahre später immer noch nicht abgelegt.  :erstaunt039:

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 20:08




(@perle)
Zeigt sich öfters Registriert

Hey LBM,

ja, genau, nur versteht man den Sinn darin nicht wirklich, oder?

Ich könnte hier Dinge der letzten Jahre erzählen, da kann man echt nur mit dem Kopf schütteln...
Naja, angefangen hat es ja mit Dingen, die mir schaden sollten.
Inzwischen schadet er sich aber mit so einiges Sachen auch selbst, das verstehe wer will.....

Schlimm halt nur, daß auch die Kids mit reingezogen sind und drunter leiden, aber gut...

Na dann gehe ich wohl erstmal davon aus, zu geladenem Termin nicht geschieden zu werden, weil Herr Von und Zu nicht erscheinen wird. ;-(

LG Perle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2009 10:54
(@perle)
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Hallo zusammen,

wollte mal zum Thema ein kleines Update liefern 😉

Also:
er ist natürlich NICHT zum Scheidungstermin vor Gericht erschienen - er wurde mehrfach aufgerufen, wir haben ne Weile gewartet und nichts passierte.
Aufgrund der ganzen Vorgeschichte war dem Richter klar, daß zu einem neuen Termin auch keiner erscheinen würde.

Das Jugendamt war mit vertreten und wurd angehört - auch die konnten keinen Kontakt zu ihm herstellen - ebensowenig das gericht selbst, meine Anwältin und die Therapeutin der Kinder.

Der Richter fragte uns, ob wir uns sicher wären, daß Herr von und zu denn noch leben würde  :question:
Jepp, da wir jeden Monat Unterhaltspfändungen durch seinen AG erhalten, muss er ja scheinbar noch arbeiten gehen.

Der Richter hat sich eine Woche Bedenkzeit genommen und dann ein Urteil verkündet:
nämlich daß ich auch in Abwesenheit von Herrn von und zu geschieden werde, da er seit Jahren völliges Desinteresse zeigt und auch erneuter Termin keinen Sinn machen würde.
Ebenso wurde mir aufgrund anraten des Jugendamtes und auch aus Sicht des Richter die alleinige elterliche Sorge übertragen, da beide, aufgrund des Verhaltens eine Gefährdung des Kindeswohl sehen.
Der Versorgungsausgleich wurde vorerst nicht durchgeführt.

Inzwischen ist das Urteil auch rechtskräftig  🙂

So hat das ganze Drama doch noch zu einem guten Ende geführt!

Liebe Grüße
Perle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2009 19:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

vielen Danl für as Update. Es ist immer wichtig, auch das Ergebnis zu erfahren.  :thumbup:

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2009 19:42
(@papaaufpapier)
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Hallo Perle,

GRATULATION zu Deiner Scheidung.

Ich bin positiv überrascht von Deinem Urteil. Ich hatte meinen Scheidungsantrag im Oktober 2006 eingereicht, und bin jetzt noch nicht geschieden. Aus verschiedenen Gründen benötige ich die Scheidung dringendst und habe meinen Anwalt und auch das Gericht schon mehrmals aufgefordert endlich Scheidung und Folgesachen zu trennen, da abzusehen ist dass sich die Scheidung noch weiter hinzieht. Jedoch kommt der Richter immer damit dass er sagt Scheidung und Folgesachen müssen im Verbundverfahren abgehandelt werden.

Dein Richter hat ja die Scheidung durchgeführt obwohl die Folgesache "Versorgungsausgleich" nicht geregelt wurde. Weisst DU auf welchen Paragraphen (BGB oder ZVPO) sich dabei der Richter bezogen hat?

Viele Grüße
papaaufpapier

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2009 11:32