Scheidungstermin 1 ...
 
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Scheidungstermin 1 Anwalt

 
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hallo miteinander!

Ich konnte mich mit meiner DEF darauf einigen nur einen Anwalt für die Scheidung zu beauftragen.
Dies hat sie auch gemacht und nun steht der Termin für Ende Oktober.

Aber da ich der ganzen Sache nicht so 100%ig traue, wollte ich euch noch um Rat/Meinung bitten.

An dem Termin geht es um die Scheidung. Sprich, ich brauch nur "Ja" zu sagen.
Könnte es denn sein, dass meine DEF und ihr Anwalt an dem Tag noch mit anderen Forderungen aufwarten?
Ich denke da an Trennungsunterhalt. Denn das Thema ist noch nicht ganz ausgestanden. Hierzu gibt es aber auch noch kein Verfahren.
Nach Rückfrage bei meiner Anwältin, sagte sie mir, da bräuchte ich mir keine Sorgen machen. Wenn, gäbe es ein separates Verfahren.

Aber da es ja nichts gibt, was es nicht gibt, wollte ich hier sicherheitshalber mal nachhören.

Kann ich bedenkenlos ohne Anwalt zu dem Termin gehen?
Oder kann es sein, dass ich nachher wie doof da sitze und mir das ein oder andere um die Ohren fliegt?

Freue mich über euer feedback.

Viele Grüße,

Rohga

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2014 12:30
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du kannst nur mit einem eigenen Anwalt Anträge vor Gericht stellen.

Ohne Anwalt zu gehen, wenn es Unterhaltsfragen noch nicht komplett geklärt sind, halte ich für extrem risikoreich und am falschen Ende gespart.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2014 12:45
(@Inselreif)

Nach Rückfrage bei meiner Anwältin, sagte sie mir, da bräuchte ich mir keine Sorgen machen. Wenn, gäbe es ein separates Verfahren.

Ja, das ist so. TU wird in dem Termin nicht verhandelt werden können.

Was Dir um die Ohren fliegen könnte, wären Anträge zu Folgesachen wie zB nachehelicher Unterhalt. Die müssen aber zwei Wochen vor dem Termin gestellt sein und Deine Anwältin kann dann noch rechtzeitig reagieren.
Dann wäre noch die Frage, ob der beabsichtigte Versorgungsausgleich bereits vom Gericht bekanntgegeben und von Euch geprüft wurde bzw. Du so fit bist, das im Termin selbst zu prüfen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2014 12:48
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Außerdem brauchst Du (da Ex wohl RA beauftragt hat) evtl. beim Scheidungstermin selbst einen RA, um mitzuteilen, dass auf Rechtsmittel verzichtet werden (damit wäre Scheidung sofort gültig). Anderenfalls gilt die Scheidung erst einen Monat später (da ist das Urteil rechtskräftig)

Ansonsten schätze ich es wie Sophie ein.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2014 12:51
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Sorry, wenn ich noch etwas nachhaken muss!
Aber bisher brauchte ich noch nie vor Gericht zu erscheinen.

Hallo,
du kannst nur mit einem eigenen Anwalt Anträge vor Gericht stellen.
Ohne Anwalt zu gehen, wenn es Unterhaltsfragen noch nicht komplett geklärt sind, halte ich für extrem risikoreich und am falschen Ende gespart.
Sophie

Was für Anträge sind gemeint? Ich möchte doch gar keine stellen.
Worin besteht die "Gefahr" bzw. das Risiko ohne Anwalt hinzugehen, wenn TU dort nicht verhandelt wird?

Was Dir um die Ohren fliegen könnte, wären Anträge zu Folgesachen wie zB nachehelicher Unterhalt. Die müssen aber zwei Wochen vor dem Termin gestellt sein und Deine Anwältin kann dann noch rechtzeitig reagieren.
Dann wäre noch die Frage, ob der beabsichtigte Versorgungsausgleich bereits vom Gericht bekanntgegeben und von Euch geprüft wurde bzw. Du so fit bist, das im Termin selbst zu prüfen.

Gruss von der Insel

Bzgl. des Versorgungsausgleiches wurden alle Unterlagen eingereicht und liegen vor. Was wäre denn in dem Termin noch zu prüfen?

Sorry Leute, ich will nicht nerven, aber für mich ist das echt völliges Neuland.  :question:

LG,

Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2014 14:52
(@Inselreif)

Bzgl. des Versorgungsausgleiches wurden alle Unterlagen eingereicht und liegen vor. Was wäre denn in dem Termin noch zu prüfen?

Wenn alle Auskünfte von Dir und von Ex vorliegen, kannst Du / Deine Anwältin ja berechnen, was rauskommen muss und im Termin aufpassen, dass genau diese Zahlen verkündet werden.

Anträge brauchst Du nach derzeitigem Stand nicht zu stellen. Einzig der von Marco bereits erwähnte Rechtsmittelverzicht könnte in Frage kommen. Ob es sich lohnt, für den einen Monat frühere Rechtskraft einen Anwalt für die ganze Sache zu bezahlen, musst Du beurteilen, tendenziell aber nicht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2014 16:02