Hallo zusammen,
Eine kleine Frage: Wer zahlt am Ende die Scheidung??
Meine Nochfrau erhält PKH, was sie gerade wegen Unterhaltsberechnung und Hausrat usw. fleissig ausnutzt.
Ich habe noch keinen Anwalt.
Bekommt sie für die Scheidung auch PKH?? bzw. wer zahlt bei gütlicher Scheidung? wer bei streitiger Scheidung?
Vieleicht paar Daten:
Trennung 09/06
mein Netto: etwa 2225 Euro (bereinigt durch Steuergutschrift, 13. Gehalt usw.)
ihr Netto: 400 Euro (Geringverdiener, aber eheprägend)
1 Kind (5 Jahre)
Ich habe hohe Fahrtkosten, Kredit, BU und wegen KU (Stufe 6) habe ich noch etwa 1250 Euro (10% erwerbtätigen Bonus bereits abgezogen) für die Unterhaltsberechnung, bei ihr bleiben 252 Euro anrechenbares Netto, so wird der TU momentan mit etwa 500Euro festgelegt, dürfte dadurch grad kein Mangelfall mehr sein.
Klar, kann ich mir die Scheidungskosten ausrechnen lassen. (bei einem Onlineanwalt waren es so 1000-1500 Euro, je nach Streitwert, der nur dann hoch ausfallen dürfte, wenn sie neben Unterhalt noch Hausrat usw. bestreiten will)
Aber ich habe mal paar Sachen gelesen,
- dass der, der die Scheidung einreicht auch zahlen muss.
- Wir/Sie für die Schedung gar keine PKH bekommt, weil wir zusammen (sprich ich) zuviel verdienen, und ich müsste die Scheidung zahlen.
Wenn nun sie die Scheidung einreicht, aber nicht zahlen will, bleibe ich auf den kompletten Kosten alleine sitzten (wenn keine gütliche EInigung über die Scheidungskosten möglich ist, der Rest sollte gütlich ablaufen, hoffe ich zumindest noch)
Aber sie will halt "kostenlos" aus der Scheidung raus!
Man muss dazusagen, dass sie bereits einen neuen LG hat, sie planen zusammenzuziehen usw.
Wie kann ich selbst die Scheidungskosten gering halten. Ich habe ja mit dem Unterhalt nicht wirklich mehr Geld zur Verfügung als sie, bekomme ich evtl auch PKH??
Lohnt es sich zu warten, bis sie mehr verdient (sie will selber auf Teilzeit gehen).
Was ist, wenn ich die Scheidung auf diese 3 Jahre rauszögere, also nicht zustimme? (Habe gelesen, dass ich bei Scheidung nach 1 Jahr noch dieses notarielle machen muss!)
oder, oder, oder
Wäre für Tipps dankbar.
ich sehe es nur einfach nicht ein, dass ich auf den Kosten für die Scheidung (im Idealfall wohl etwa 1000-1500 Euro) ganz alleine sitzen bleibe.
Im Unterhalt kann ich diese Kosten ja nicht ansetzten, oder??
Gruss und Danke an die ganze "vatersein" Gemeinde!
madmatl
Hi madmatl,
also bevor es bei Euch zu einer Scheidung kommt, die übrigens ja im beidseitigen Einverständnis sein sollte, es sei denn es wäre eine Härtefall Scheidung, habt ihr noch ein paar übliche Dinge zu klären, die dann den Streitwert ausmachen. Aufgrund dessen werden dann die Anwalts, Prozess bzw. Gerichtskosten berechnet. Pauschal kann man dazu gar nix sagen, da müsstet du uns ein paar Daten liefern und dann mal rechnen lassen. Es geht doch um Zugewinnausgleich (denke ich) um Hausrat, TU, dann EU, KU und Versorgungsausgleich (der wird übrigens höher je länger ihr verheiratet seid, also wegen dem Herauszögern).....
Was mich wundert ist, dass deine noch Frau PKH bekommt, ihr seid doch noch verheiratet und da sind eigentlich beide erstmal in der Pflicht die Kosten zu tragen... ich hab z.B. die Gerichtskosten voll übernommen (war nicht die beste Lösung denn das waren 530,- Eu) und jeder dann seinen Anwalt selbst bezahlt, zudem vorab eine Mediation die auch jeder hälftig getragen hat.... wie sieht's denn aus, wollt ihr euch gütlich einigen mit einem Anwalt ? Das würde ne Menge Geld sparen.....
Grüssung
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Hi Melmi,
zum einen gehe ich immernoch von einer gütlichen Scheidung aus. EIgentlich haben wir beschlossen, die Scheidung so bald wie möglich, sprich nach dem Trennungsjahr durchzuziehen.
Eben den Streitwert will ich natürlich so niedrig wie möglich halten, so dass wir den Hausrat (auch wenn es da noch paar Unstimmigkeiten gibt), den Umgang (da passt alles) bereits vorab klären wollen. Den KU und TU lässt sie sich von Ihrer Anwältin ausrechnen, aber kann ich mir auch selber ausrechnen. WIr versuchen das schon noch fair zu lösen.
Nur was ist eben mit den Scheidungskosten. Wenn wir nur ihre Anwältin nehmen (oder vieleicht eine online-Scheidung beantragen) wer kommt für die Kosten auf. Wenn sie PKH bekommt, weil sie ja nur 400€ selber verdient, werden die doch auf mich zukommen.
Und wenn sie sich garnicht beteiligen will, trage ich die Kosten alleine, oder? Also ihre Anwältin (oder anderer, steht ja noch nichts fest) und die Gerichtskosten.
Oder muss sie die PKH auch mal zurückzahlen, wenn sie mehr verdient?
Ich habe auch gelesen, dass ich als Besserverdienender ihr Prozesskostenvorschuss leisten muss, da z.b. die PKH bei unserem gemeinsamen Gesamtnetto nichts zahlt. Was heißt eben dieser "Vorschuss"?? Sehe ich davon noch was??
Fragen über Fragen!
Gruss an alle!
madmatl
Hi,
Zitat:
zum einen gehe ich immernoch von einer gütlichen Scheidung aus
Zitat Ende
das kannst Du auch - so lange Du zu allem "Ja+Amen" sagst.
Aber wenn es um die Flöhe geht - ist Schluss mit lustig.
Such Dir einen Anwalt der Deine Interessen vertritt - nicht eure.
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Moin,
die Gesamtscheidungskosten könnten dir tatsächlich auferlegt werden. Dein Einkommen ist jedoch hierfür um den bereits titulierten Unterhalt zu verringern. Ebenso hat die Berücksichtung von Schuldtilgungen als auch berufsbedingten Aufwendungen zu erfolgen. Danach bist du schon bald ein Fall für PKH auf Ratenzahlung.
Je mehr ihr außergerichtlich klärt, desto günstiger wird die Scheidung. Es entstehen nur Kosten zu Themen, für die Anträge gestellt werden. Mindestens umfasst dies die Scheidung selbst als auch den Versorgungsausgleich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi madmatl
Mindestens umfasst dies die Scheidung selbst als auch den Versorgungsausgleich.
Soweit ich nach meiner Scheidung erfahren, kann man auf Antrag sogar auf den Versorgungsausgleich verzichten. In wie weit das wirklich so ist und wer (logischerweise nur ein RA gem. ZPO) wie und wann etwas beantragen muss, habe ich nicht hinterfragt.
Wenn das so gut funktioniert, dann sei gewissermaßen froh!!!
gruß
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Papa Nico,
Soweit ich nach meiner Scheidung erfahren, kann man auf Antrag sogar auf den Versorgungsausgleich verzichten
= NO !
Geht nicht, genauso wenig wie exe auf Kindesunterhalt verzichten kann. Der Versorgungsausgleich kann nur so "gering" sein wenn beide entsprechend in die Rente eingezahlt haben, dass es sich nicht lohnt und dann muss exe bei Renteneintritt den Versorgungsaugleich selbst geltend machen, so war es zumind. bei mir....
Grüssung
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Moin,
der Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann durch Scheidungsfolgevereinbarung ausgesprochen werden. Allerdings ist das Gericht gehalten, diese Vereinbarung auf sittenwidrigeit sprich Übervorteilung hin zu überprüfen und ggf. selbsttätig zu verwerfen. Wenn also die Einverdienerehe vorliegt, kippt das Gericht diesen Passus der Vereinbarung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!