Scheidungskosten ge...
 
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Scheidungskosten gering halten

 
(@lumpi01)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Community!

Ich brauche mal bitte eine Rat bzw etwas Hilfe!

Ich lebe mittlerweile 2 Jahre von meine Frau und meinen beiden Kindern getrennt. Nun steht die Scheidung an. Bisher (toitoitoi) konnten wir alles so klären. Bedeutet, wir kommen, was den Ungang mit den Kinder angeht, gut klar, wir haben sämtliches Vermögen aufgeteilt und geregelt, Unterhalt berechne ich selber was mein Frau bisher so akzeptiert (sie hat eigentlich auch keinen Grund zu meckern).
Bedeutet also, es muss nur noch die Ehe offiziell geschieden werden. Nun ist die Frage wie man das am besten und vor allem am günstigsten über die Bühne bekommt. Soviel ich weiß werden die Anwaltskosten ja nach dem Streitwert berechnet, den es in unserem Falle so ja gar nicht gibt. Ich hab auch gehört man kann zusammen einen Anwalt nehmen, wobei dann evtl. eigene Interessen nicht vertreten werden (hab da noch etwas von Versorgsausgleich gelesen).

Vor allem.... wer muss die Kosten tragen wenn meine Frau nun sagen würde.... Scheidung ok, aber ich zahle keine Kosten dafür (nur mal so ein Frage die mich noch durch den Kopf geht 🙂 )

Kann mir jemand einen Rat oder ein paar konkrete Tips geben??

Vielen Dank im voraus!

Viele Grüße!!

Wer sich nicht selbst besiegen kann, wird immer Zweiter bleiben.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2006 11:17
(@papi74)
Registriert

Hallo,

die Scheidung an sich geht nur mit Anwalt.

Ihr könnt jetzt Euch gemeinsam einen Anwalt nehmen...aber einer ist der "Beauftrager" des RA. Im Streitfall zahlt dieser Wiederum die Zeche.

Vorteil allerdings ...wer bezahlt hat meistens auch den Vorteil.

Ich denke...bei Euch steht das finanzielle nicht so hoch im Wert...daher fixiert im Vorfeld alles schriftlich und lasst das notariell beglaubigen...dann sollte auch mit nur einem Anwalt nix mehr schief gehen.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2006 12:20
(@phantix)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,
also ich hatte damals einen Anwalt, habe aber eine Scheidungsfolgenvereinbarung gehabt, in der vereinbart wurde, dass die RA Kosten geteilt werden.

Die Scheidung kann nur über einen Anwalt eingeleitet werden und wer den beauftragt zahlt.

MfG
Phantix

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2006 17:21
(@lumpi01)
Schon was gesagt Registriert

Ok, aber wie würden sich in meinem Fall die Anwaltskosten berechnen??? Es gibt in dem SInne ja keine Streitsumme!

Kann mir da jemand etwas zu sagen??

Wer sich nicht selbst besiegen kann, wird immer Zweiter bleiben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2006 15:28
(@Platt)

Hi,

bei mir ergab sich folgender Streitwert.

Ihr monatliches Nettoeinkommen mal 3
Mein monatl. Netto mal 3

Beides Addiert ergab den Streitwert.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2006 15:49
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Es gibt in dem SInne ja keine Streitsumme!

in dem fall heißt´s dann nicht streitwert, sondern gegenstandswert

und der beträgt bei einer scheidung das 3-fache der summe eurer beiden monatsnettoeikommen
zuzügl. 1000,- eus für den versorgungsausgleich, der -selbst wenn alles andere unstrittig ist-
vom gericht durchgeführt und vom anwalt begleitet werden muss.

aus dem gegenstandswert lassen sich dann die gerichts- und anwaltskosten ableiten

da hört´s bei mir aber mit den erfahrungen auf,
da meine scheidung durch die prozesskostenhilfe abgedeckt wird

bei geringen einkünften / hohen ausgaben ggfs. auch eine möglichkeit für dich

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2006 15:55