Hallo liebes Forum,
als bisher fast stiller Mitleser, habe ich jetzt meine ersten Fragen.
Kurz zu meiner Situation: Getrennt seit März 2007, eine Tochter 9 Jahre. Mein bereinigtes Netto (LK I) 2500,- €, Ex. ca 1700,- €. Wir haben seit Okt. 2008 eine notarielle Trennungsvereinbarung (Ehevertrag), in der der Umgang mit unserer Tochter geregelt ist (3 Tage bei mir/4 Tage bei Ihr), der KU (laut DDT) festgelegt , der gegenseitige Unterhalt ausgeschlossen und das Vermögen aufgeteilt wurde.
Hat Nerven und Geld gekostet, hat sicher aber gelohnt. Wir haben uns auch auf eine gemeinsame Anwältin (Ihre) zwecks Einreichung der Scheidung geeinigt. Jetzt kommt das Problem. Ich habe den Eindruck, sie zögert das ganze hinaus. Warum auch immer? Sie hat es seit Nov. noch nicht hinbekommen, einen (gemeinsamen?) Termin zu vereinbaren.
Kann ich diesen Termin vereinbaren oder wird mich die Anwältin abweisen, da Sie schon ein Mandat meiner Ex hat?
Mit welchen Kosten für die Scheidung muß ich rechnen? (Wollten wir bei dem o.e. Termin klären).
Ich möchte das Ganze endlich zum Abschluß bringen und würde auch wieder zu meiner eigenen Anwältin gehen. Das will ich aber vermeiden. Zudem würde das sicher noch mehr Kosten verursachen, davon gehe ich mal aus, oder?
Im Voraus besten Dank für Eure Antworten
Gruß summer_69
Hallo summer,
hast du mal geprüft ob du PKH bekommst? Falls ja spricht eigentlich nichts dagegen einen eigenen Anwalt zu nehmen.
Die Kosten berechnen sich aus dem Streitwert. Der ist in eurem Fall 3x gemeinsames Netto + Streitwert Versorgungsausgleich (pauschal 2000?).
Einen Kostenrechner auf Basis Streitwert findest bei vatersein unter Informationen
Das ihr den Rest bereits notariell geregelt habt macht das ganze preiswert.
Gruß
Bart
Hallo Summer_69,
Ich habe den Eindruck, sie zögert das ganze hinaus. Warum auch immer? Sie hat es seit Nov. noch nicht hinbekommen, einen (gemeinsamen?) Termin zu vereinbaren.
Kann ich diesen Termin vereinbaren oder wird mich die Anwältin abweisen, da Sie schon ein Mandat meiner Ex hat?
Vielleicht ist ihr Leidensdruck nicht so hoch, dass sie eine Scheidung will, ist ja auch unbequem und sonst scheint doch alles geregelt - who knows. Vielleicht will sie auch noch ein paar Zehntelpunkte beim Versorgungsausgleich gutmachen. Gründe sind eigentlich doch auch egal.
Wenn DU die Scheidung willst, reich sie ein. Was hindert dich daran, die Anwältin einfach anzurufen und um einen Termin zu bitten? Mehr als nein sagen kann sie nicht. Versteh das Problem nicht. Und wieso gemeinsamer Termin? Einer reicht die Scheidung ein, dem Gericht wird der Antrag dann zugesandt, die melden sich dann bei euch wegen Versorgungsausgleich.
Kleiner Tip zur Beschleunugung des Ganzen - reicht jetzt schon einen Antrag auf Kontenklärung beim Rentenversicherungsträger ein. Das dauert i.d.R. recht lange, bis dort alles lückenlos erfasst ist.
LG
Frank
* Erfolge: *
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Hallo Bart,
Danke für Deine Antwort.
hast du mal geprüft ob du PKH bekommst?
Nein, war bisher der Meinung, meine Gehalt sei dafür zu hoch. Ist das richtig, daß ich mich dafür ans zuständige Familiengericht wenden muß oder prüft das meine Anwältin? Die hatte mich
zumindest nicht auf PKH hingewiesen.
Einen Kostenrechner auf Basis Streitwert findest bei vatersein unter Informationen
Habe ich gleich probiert. Da wird aber nur ein leeres Fenster ohne Inhalt angezeigt. Versuche ich aber noch mal zuhause. Evtl. wird hier am Geschäftsrechner irgendein Script nicht richtig ausgeführt.
Gruß
summer_69
Hi,
Nein, war bisher der Meinung, meine Gehalt sei dafür zu hoch. Ist das richtig, daß ich mich dafür ans zuständige Familiengericht wenden muß oder prüft das meine Anwältin? Die hatte mich
zumindest nicht auf PKH hingewiesen.
PKH kann wohl auch bedeuten, dass du die Kosten in Raten zahlen darfst, hat mir zumindest meine Anwältin so erklärt.
siehe auch hier:
www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf
LG Frank
* Erfolge: *
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