Hallo Forum,
bei mir steht jetzt die Scheidung, bzw. die Einreichung ins Haus.
Dort möchte ich zusammen mit meiner RAin eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen und sie meiner Noch-Ehefrau präsentieren.
Gibt es irgendwelche Vorlagen bzw. Checklisten, was dort alles rein muss, bzw. geregelt werden muss.
Ich möchte meiner RAin schon möglichst viel Punkte vorab liefern.
Danke für eure Tipps.
mekmen
Moin Mek,
ja, es gibt einige fest vorgegebene Punkte, die in einer Scheidungsfolgenvereinbarung "verarbeitet" werden müssen (z.B. was passiert mit der Ehewohnung, Aufenthaltsort der Kinder). Diese Punkte wird aber Deine Anwältin mit Dir besprechen. Wichtiger finde ich, dass so eine Vereinbarung gerade nicht mit Schema F gelöst werden kann, sondern individuell passen muss.
Vielleicht gibt es bei Euch noch ein Immobilie, vielleicht willst Du auch den Versorgungsausgleich streichen bzw. eine andere Art der Kompensation wählen.
Möglich ist auch, dass ihr Gütertrennung vereinbart und somit die ganze Zugewinngeschichte für Euch nicht greift.
Wichtig ist auch, dass Du mit Deiner Exe im Vorfeld sprichst bzw. sie ständig mit einbindest. Denn so ein Vertag ist eine Angelegenheit auf Aufgenhöhe. Und dann gehts natürlich zum Notar, damit die ganze Gesichte (insb. Gütertrennung) bereits vor dem Scheidungstermin in juristisch einwandfreie Form gegossen werden. Dann ist die Scheidung wirklich in 15 min. erledigt. Gruß Ingo
danke Ingo,
genau darum gehts
Haus gehört mir, gemeinsames Kind wohnt bei der Mutter, allerdings wird (bis jetzt ) die Umgangsregelung ganz gut umgesetzt.
Wie ist das eigentlich: Das Haus gehörte mir bei Heirat zu 100% und bei Trennung ebenfalls komplett. Wird dann die Tilgung als Gewinn einberechnet, bzw. wird bei Eheschliessung der Konotostand und bei Trennung der Konotstand verglichen ?
mekmen
Moin.
Zum Thema Scheidungsfolgevereinbarung: Bevor Du Dich mit RA-Unzerstützung daran machst: Sind denn alle inhaltlichen Pkte (weitgehend) geklärt? Deine Nachfrage zum Haus liest sich fast nicht so... Ich denke nämlich, es macht keinen Sinn, Exe mit einem ausformulierten Entwurf einer Scheidungsfolgevereinbarung zu "überfallen", wenn wesentlich Pkte noch nicht geklärt sind. Da wird sie vermutlich vom Juristen-Sprech erschrecken, ggf. nach Spitzfindigkeiten suchen. Und das, wo eine solche Vereinbarung doch freiwillig, auf Augenhöhe (wie Ingo treffend schrieb) getroffen wird, und deshalb zwangsläufig ein Kompromiss darstellt - beharrt jeder auf seinem Maximum, dass ihm nach seiner vermeintlichen Auslegung der Gesetzeslage zusteht, dann wird das mit einer Scheidungsfolgevereinbarung nichts und ihr könnt die Arbeit dem Richter überlassen.
Ich empfehle Euch in einer Art "termsheet" alle wichtigen Punkte festzuhalten, kurz und knackig, in nicht Juristen Deutsch (à la Haus zu Mekmen, Barausgleich in dieser Höhe, Versorgungsausgleich so, Kinderbetreuung, KU x EUR, Hausrat ist erledigt usw.). Die Ausformulierung, wenn ihr Euch weitgehend geeinigt habt, ist dann eine schnelle Sache des Anwalts, mit idealerweise wenig Auslegungsspielraum.
Gruss, Toto
Moin mekmen,
Wird dann die Tilgung als Gewinn einberechnet, bzw. wird bei Eheschliessung der Konotostand und bei Trennung der Konotstand verglichen ?
Das Haus wirkt sich auf zwei Positionen im Anfangs- und Endvermögen aus:
Auf der Aktivseite als Hauswert (d.h. Wert bei Eheschliessung und Wert bei Scheidungsantrag) und auf der Passivseite der jeweilige Schuldenstand.
So der Wert der Immobilie stabil war, stellt die Tilgung also netto den Zugewinn dar.
Über die Wertentwicklung einer Immobilie kann man aber sehr schön streiten.
Gruß
United