Hallo,
ist dies bezüglich der Scheidungsdauer ein normaler Scheidungsablauf?
Trennung Juni 2006
Einreichung Scheidung durch die Ehefrau Oktober 2006
1. Mündl. Scheidungstermin Juni 2007
2. Mündl. Scheidungstermin November 2008
Geregelt sind Alimente für die Kinder und Rentenausgleich für die Frau. Offen ist der Zugewinn. Das ist alles bis jetzt.
Gibt es eine Möglichlkeit die Scheidungsdauer zu verkürzen? Natürlich nicht in der Art dass man seine "Hosen runterlässt" und auf alle Wünsche der Noch-Ehefrau eingeht.
Vielen Dank für eine Rückinfo
papaaufpapier
Hallo papaaufpapier,
ist dies bezüglich der Scheidungsdauer ein normaler Scheidungsablauf?
Er ist zumindest nicht ungewöhnlich. Eine Scheidung wird im Rahmen des sog. Scheidungsverbundverfahrens erst dann ausgesprochen, wenn die Scheidung incl. aller Folgesachen entscheidungsreif sind - und der Zugweinn gehört nun mal dazu.
Du kannst evtl. eine Abtrennung des Zugewinns beantragen und dich dann schneller scheiden lassen. Aber was bringt es?
- Für den Versorgungsausgleich zählt der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages an die Gegenseite
- Ebenso verhält es sich beim Zugewinnausgleich
- Kindesunterhalt ist immer von den aktuellen Einkommensverhältnissen abhängig - es ist egal, wann ihr geschieden werdet
- Beim Ehegattenunterhalt kann es evtl. sinnvoll sein, schneller geschieden zu werden, da der Trennungsunterhalt oft höher ist als der nacheheliche Unterhalt. Zahlst du Ehegattenunterhalt? Du hast zumindest nichts davon geschrieben.
Zudem (das weiß ich nicht so genau) können die Anwalts- und Gerichtskosten bei der Abtrennung des Zugewinns höher sein.
Wenn du nicht vorhast, bald wieder zu heiraten, solltest du die "Baustelle" Zugewinn alsbald abschließen, dann klappt es auch mit der Scheidung :wink:.
Gruß
Martin