Hallo Zusammen,
ich bin hier seit längerem stiller Mitleser gewesen und viele Informationen im Forum haben mir schon geholfen in meiner derzeitigen Lebensphase, die alle hier wahrscheinlich sehr gut kennen ...
Vielen Dank dafür an alle Beteiligten.
Aber nun habe ich eine Frage, die mir diverse Suchen im Forum und Internet nicht zweifelsfrei beantwortet werden konnte.
Ich/ wir praktizieren ein Wechselmodell mit unserem Kind (4 Jahre, GSR) über eine 350 km Entfernung (gerichtlich angeordnet!). Es läuft seit Dez. 2007 ein ABR-Verfahren an meinem Wohnort A, die KM ist nach der Trennung nach B verzogen.
Nun möchte ich gerne mal langsam die Scheidung einreichen. Worüber es aber etwas "Verwirrung", auch bei meinem RA gibt, ist der Ort an dem die Scheidung eingereicht werden muss (A oder B). Weiterhin, wird dadurch dann auch das Verfahren um das ABR mitgezogen? oder, auch nach meinem Kenntnissstand, in A zu Ende geführt?!
Liebe Grüße und Dank
Kartoffelkocher
Moin KK,
nach meiner Kenntnis wird das Scheidungsverfahren dort durchgezogen, wo der Antrag eingereicht wird. Nachdem das offensichtlich Euer ehemaliger ehelicher Wohnort ist, ist das noch wahrscheinlicher. Also: Reiche den Antrag möglichst bald selbst ein; es erspart Dir einiges an Kosten (Reisekosten Anwalt etc.)
Das ABR-Verfahren ist Bestandteil des Scheidungsverfahrens, wenn im Verbund entsprechende Anträge eingereicht werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
uups, ging ja fix ...
Danke brille007,
wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, so wird der Scheidungsantrag entweder im letzten Ort der Ehe oder wenn minderjährige Kinder dabei sind an dem Wohnort der selbigen gestellt. Nun ist es so, das der Hauptwohnsitz unseres Sohnes in B liegt (KM hatte mal für 9 Monate das ABR inne ... wen wunderts...) und in A, wo ich wohne, hat er den Zweitwohnsitz. Es gibt ja nun leider keine zwei Hauptwohnsitze.
Was wir (RA/Ich) auf alle Fälle vermeiden wollen, das das ABR Verfahren eben dann auch nach B verlagert wird, obwohl man ja auch bestimmte Dinge aus einem Scheidungsverfahren ausklammern kann. Unser derzeitiges Verfahren wegen ABR wird noch bis Frühjahr 2010 dauern, da läuft im Moment ein Befangenheitsantrag gegen ein Gutachter und das ganze wird dann eh auch noch das OLG beschäftigen. Weiterhin ist noch ein Verfahren wegen Trennungsunterhalt anhängig in A, das aber bis zur Klärung des ABR ausgesetzt ist. Wäre völlig suboptimal dieses alles nach B zu verlagern.
Naja, dann muss sich da nochmal mein RA den Kopf zerbrechen. Ich möchte nur vor dem Inkrafttreten des neuen FamGesetz im September den Antrag abgeben, sonst bezahle ich dann auch noch was von meiner Betriebsrente. Und bei aller Liebe .... nö nö. Irgendwann isses mal gut.
Gruß
Kartoffelkocher
Servus kartoffelkocher!
Ich hab mal eine Verständnisfrage:
Ich/ wir praktizieren ein Wechselmodell mit unserem Kind (4 Jahre, GSR) über eine 350 km Entfernung (gerichtlich angeordnet!).
Hat Gericht das Wechselmodel angeordnet?
Wenn ja, aufgrund welcher Grundlage und wie soll das Wechselmodel zukünftig im Schulalltag bei der Entfernung realisiert werden?
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin KK,
Naja, dann muss sich da nochmal mein RA den Kopf zerbrechen.
bevor Ihr Euch da zuviel zerbrecht: Warum reichst Du die Scheidung nicht einfach an Deinem Wohnort ein? Man kann sich mit 1.000 "hätte, wäre und könnte" zu Tode denken und kommt trotzdem keinen Schritt weiter. Einfach machen - und gut isses. Sollte es wider Erwarten prozessrechtlich doch nicht möglich sein, die Scheidung an Deinem bzw. Eurem ehemals gemeinsamen Wohnort zu verhandeln, wirst Du das samt Begründung schon erfahren.
Mit dem ABR-Verfahren hat das jedenfalls nicht zwingend zu tun; das ist offensichtlich ein bereits laufendes Verfahren, das nichts mit der Scheidung als solcher zu tun hat.
Grüssles
Martin
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Hi Kartoffelkocher,
zu Deiner eigentlichen Frage habe ich zwar nichts beizutragen, aber mich würden ein paar Deiner Erfahrungen interessieren.
Dazu muss ich sagen, dass ich auch ein Wechselmodell habe, allerdings unter deutlich vereinfachten Bedingungen: mit dem KM gut befreundet, nur gut 2km zwischen den Wohnungen, Tochter (6) geht schon in die Schule, kein Streit um nix... :redhead:
Wie kam das Gericht dazu? Wie oft wechselt Ihr? Und wie kommt Euer Kind von A nach B? Wie handhabt Ihr das mit Klamotten etc.? Und natürlich die Frage die Marco auch schon gestellt hat: wie soll das in der Schule funktionieren bzw. habt Ihr jetzt schon 2 KiTas?
Ich kann neugierig sein, was? :redhead:
GLG WH
Hallo 82Marco,
Yep, nicht zu fassen, oder. Ist tatsächlich per Einstweiliger im September 2008 auch mit Antrag einer VP vom Gericht so angeordnet wurden. Begründung war auch, das sich da nun auch ein Psychologischer Gutachter dem Thema annehmen sollte. Gegen die Entscheidung wurde seitens KM beim OLG eine Beschwerde eingelegt. Das OLG hat innerhalb von 14 Tagen diese vollständig abgelehnt.
Aufgrund unseres Befangenheitsantrags gegen den Gutachter, der sich als Schlechtachter erwies, läuft diese EA weiter. Das das WM natürlich nicht ewig weiterlaufen kann, ist klar. Spätestens zum August 2010, wenn der Kleine in den Vorschulkindergarten geht, muss eine Entscheidung her. Ich hoffe das die Zeit "für mich bis dahin läuft". Auch weil die KM in der letzten Verhandlung im Mai, Ihre kooperation- und kommunikationsunwilligkeit bestens zum Ausdruck brachte ....
Im übrigen kommt unser Sohn damit bestens zurecht, zumal er hier immer noch um ein großes und vertrautes soziales Umfeld und Kontakte vorfindet. Und für kinder ist es auch zuträglich, wenn sich Ihre Eltern auf "Augenhöhe" unterhalten können und müssen 🙂
Gruß
Kartoffelkocher
@ brille007:
Du hast vollkommen recht. Ich hatte das auch schon so zu meinem RA gesagt. Man macht sich manchmal einfach zu viele "theoretischen" Gedanken ..... diese perfektioniererei muss ich mir mal langsam abgewöhnen....
@ Wolkenhimmel:
Wie ich schon ein bisserl vorher geschrieben habe, ist das ganze durch eine VP initiert wurden. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob den Richter nicht doch etwas sein schlechte Gewissen geplagt hat und es eigentlich seine Idee war. Hintergrund: meine Frau hat Knall auf Fall im August 2007 die Partnerschaft (Ehe) mit mir aufgegeben und wollte bis spätestens Dezember 2007 zurück in Ihre Heimat und zu einem neuen Partner. Kind war aber Ihr Eigentum.... Dem konnte ich aber leider nicht entsprechen.
Als ich mit ihr wochenlang fruchtlos über die Möglichkeit gesprochen hatte in unserer bisherigen Stadt zu bleiben, das das Kind sonst irgendein Elternteil "verliert" (ein WM hatte ich da schon ins Auge gefasst), sie aber an dem Auszug festhielt, stellte ich einen EA auf ABR der ohne Begründung abgelehnt wurden ist :puzz: Da das Kind aber zu Ihrem Auszug sich woanders aufhielt (war mit Ihm im Urlaub... :wink:) stellte sie einen EA auf ABR und bekam den innerhalb 5 Tagen wieder ohne Begründung erteilt :knockout: Das damit kein Rechtsfrieden geschaffen wurde, scheint doch tatsächlich dem Herrn selber aufgegangen zu sein .....
Wechsel erfolgt immer Samstags. Sie bringt zu mir, ich bringe es zu Ihr. Wir wechseln alle 14 Tage, also 14 Tage ist er bei mir, 14 Tage bei Ihr. Es gibt zwei KiGa's. Bei den Klamotten ist es mittlerweile so, das ich einen reichlichen Fundus besitze und sie Ihren. Ich hatte es auch leid, immer von Ihr die schlechtesten Sachen zu bekommen und mir seit der Einstellung des KU anzuhören, ich täte ja mehr Geld verdienen.
Freunde sind wir leider noch nicht .... kann ja noch kommen 😉 . Ansonsten besteht telefonischer Kontakt jeden abend mit dem Kind. Absprachen über wichtige Belange des kindes (Gesundheit, Termine) werden und können von uns aus doch recht zufriedenstellend gelöst werden. Bei Ihr ist es leider aber immer so, das bestimmend sie sein muss .... Kontakte zu seinen Großeltern väterlicherseits, die in unmittelbarer Nähe zu Ihr wohnen, gibt es in "Ihren" 14 Tagen nicht. Sie ist eben so .....
Leider ist es aber eben auf die Dauer, aufgrund Ihres Wegzugs nicht durchführbar.
Gruß
Kartoffelkocher
Hi Kartoffelkocher,
lieben Dank für Deine Antwort.
Wir wechseln Mittwochmorgen und Samstagabend, das klappt super. Ansonsten sind wir aber auch flexibel falls einer von uns auf Dienstreise geht oder mal ein Wochenende komplett mit oder ohne Kind verbringen möchte.
Telefoniert wird hier auch jeden Abend.
Klamotten schafft der an, dem auffällt das was fehlt, und ab und zu werfen wir alles auf einen Haufen und die Süße darf "Modenschau" machen und das alte Zeug rauswerfen, danach wird gerecht wieder in 2 Stapel geteilt...
Ich drücke Euch die Daumen, dass Ihr einen vernünftigen Weg für Alle findet!
GLG WH
Moin KK,
Du hast vollkommen recht. Ich hatte das auch schon so zu meinem RA gesagt. Man macht sich manchmal einfach zu viele "theoretischen" Gedanken ..... diese perfektioniererei muss ich mir mal langsam abgewöhnen....
genau so ist es. Auch beim Fussball rechnet man nicht langwierig Torchancen aus, bis die gegnerische Verteidigung sich formiert hat, sondern man zieht ab und schiesst. Auch im Familienrecht ist oft im Vorteil, wer nicht lange fackelt, sondern Fakten schafft. Also: Scheidung am eigenen Wohnort einreichen und abwarten.
Zu Deinem WM: Alle Achtung, dass Du Dich da nicht hast weichkloppen lassen und zumindest diesen Schwebezustand aufrechterhalten konntest. Da es sich beim aktuellen Wohnort Deiner Ex auch um Deine Heimat zu handeln scheint: Besteht im "worst case" des ABR-Verfahrens notfalls die Option, dass Du auch (wieder) dorthin ziehst? Falls ja, würde ich diese zwar nicht vorschnell auf den Tisch legen, aber zumindest im Hinterkopf behalten, falls wohnortbedingt eine ABR-Entscheidung zugunsten Deiner Ex getroffen werden soll: Damit könntest Du dann pro Fortsetzung WM argumentieren, falls alle Stricke reissen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Wolkenhimmel,
ich finde das sehr gut wie Ihr das macht. Das täte ich mir auch erträumen ... aber Träume sind ja nun mal Schäume....
Egal wie, bei uns wird es nicht leichter.
Gruß
Kartoffelkocher
Zu Deinem WM: Alle Achtung, dass Du Dich da nicht hast weichkloppen lassen und zumindest diesen Schwebezustand aufrechterhalten konntest. Da es sich beim aktuellen Wohnort Deiner Ex auch um Deine Heimat zu handeln scheint: Besteht im "worst case" des ABR-Verfahrens notfalls die Option, dass Du auch (wieder) dorthin ziehst? Falls ja, würde ich diese zwar nicht vorschnell auf den Tisch legen, aber zumindest im Hinterkopf behalten, falls wohnortbedingt eine ABR-Entscheidung zugunsten Deiner Ex getroffen werden soll: Damit könntest Du dann pro Fortsetzung WM argumentieren, falls alle Stricke reissen.
ich bin schon etwas zäh 🙂 .... es liegen auch rational gesehen noch einige (rechtlichen) Fakten auf meiner Seite. Aufgeben hieße ja auch sich selber aufgeben. Nö nö, Dinge sind erst zu Ende wenn sie zu ende sind.
Die Option mit dem "Zurückziehen" hatte ich am Anfang auch mal als Option betrachtet. Aber ich bin hier seit 8 Jahren und habe einen sehr guten Job (was ja mal auch der Grund für den Umzug war), ich habe mittlerweile ein sehr angenehmes soziales umfeld hier mir aufgebaut und bin mittlerweile auch hier in einer neuen LG "gebunden". Wenn ich wieder zurückgehe, habe ich zwar auch ein gutes soziales Umfeld (Verwandschaft, gute Freunde), komme aber in eine Region mit offiziellen 20% Arbeitslosigkeit. Tja, ist nicht wirklich optimal. Andererseits sehe ich auch überhaupt nicht ein, warum ich es meiner NochFrau noch bequemer machen muss. Sie hat hier einen supertollen Job gehabt, Freunde und auch ihr neues Leben schön haben können. Wenn sie sich über die Konsequenzen damals bei Ihrem "Mitgang" nicht klar war, können doch andere nichts dafür....
Klar, Leidtragender ist nun mal das Kind bei der ganzen Sache. Was ja die eigentliche Tragik an dem ganzen ist.
Gruß
KK
Hi Kartoffelkocher
zum eigentlichen Thema denke ich auch, Antrag in A einreichen. und dann mal sehen.
hierzu
Ich möchte nur vor dem Inkrafttreten des neuen FamGesetz im September den Antrag abgeben, sonst bezahle ich dann auch noch was von meiner Betriebsrente. Und bei aller Liebe .... nö nö. Irgendwann isses mal gut.
muss ich dich enttäuschen.
Die Betriebsrente wird im Rahmen des Vrsorgungsausgleiches auch jetzt schon säuberlich geteilt. Ihr teilt euch alle Rentenansprüche, die während der Ehe angesammelt wurde. Dazu werden alle ob gesetzl. oder betriebl. oder privat, in einen Topf geworfen, und geteilt, und dann der Ausgleichanspruch ausgerechnet. Bis jetzt wurden bei Betriebsrenten dann Punkte der gesetzl. Rentenversicherung auf deine Ex übertragen, um die halbe ihr zustehende Betriebsrente auszugleichen. Und ab der Gesetzesänderung erhält dann die Ex einen eigenen Vertrag beim Versicherer für die halbe ihr zustehende Betriebsrente.
Grob vereinfacht gesagt.
Ab wann welche Regelung greift weiß ich nicht (Stichtag?) Ich dachte das wäre schon umgesetzt, und nicht erst ab Sept.?Kann mich aber irren.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo,
kleines Update:
Mein RA hat das rechtlich geprüft, und ist zu der Erkenntniss gelangt, das der Scheidungsantrag in B eingereicht werden muss.
Weiterhin werden dann alle Verfahren mitgezogen, so auch unser ABR-Verfahren.
Meine NochEhefrau könnte natürlich auch die Scheidung einreichen in B. Das wird sie dann aber höchstens erst ab September machen. Andererseits denke ich, wird sie es gar nicht machen, da die Rentenpunkten für sie weiterlaufen und sie noch auf das Trennungsunterhaltsverfahren spekuliert, welches aber erst nach dem ABR weiterverhandelt wird.
Nach B möchte ich nicht gehen, da die dort sehr Mutterorientiert sind und ich dann zum zweitenmal ein Richterwechsel habe. In A habe ich mir einen hervoragenden Stand bei der Richterin erarbeitet. Meine NochEhefrau wird wohl auch nicht nach B gehen wollen, da das ganze wieder rausgezogen wird durch den Wechsel und sie lieber gestern als heute nun endlich das Kind "ganz" besitzen möchte.
Ist ja wie beim Pokern ....
Die Rente ist gar nicht mal das Problem...der vielleicht zu zahlende Trennungsunterhalt wäre es eigentlich .... ich hab zwar tausend Verwirkungsgründe angeführt, aber was da rauskommt, naja .. ihr wisst schon (Obwohl es nach der ersten Verhandlung hieß, "kommt das Kind zur Mutter, wird unter Umständen gar kein Unterhalt gezahlt".).
Gruß
Kartoffelkocher
P.S. Das ABR Verfahren wird garantiert noch mindestens bis Ende des Jahres laufen, im Moment wird ein Befangenheitsantrag gegen einen Gutachter durchgekaut.
Die Anrechnung der Betriebsrente macht auch nur marginal etwas aus. Ab September wird nun wirklich 50:50 geteilt.Bis jetzt können das aber 45:55 sein. Wegen den drei Euro mache ich mich da nicht heiß, ... nur der Unterhalt ...... im WM fließt da bestimmt trotzdem etwas?!
Hallo km,
tja, bis vor zwei Stunden hätte ich gesagt alles bestens .... aber der Reihe nach.
Das ABR wurde mir am 27.10.2009 vom AG Koblenz zugesprochen (Antrag Ende November 2007!).
So ein Beschluss ist sofort wirksam. Also WM beendet. Die KM ist sofort ans OLG und hat Beschwerde und sofortige Aussetzung des Beschlusses beantragt.
Seit heute 17:00 Uhr musste ich erfahren, das das OLG die Vollziehung des Beschlusses vom AG vorerst aussetzt, bis das OLG entschieden hat. Also WM wieder aufnehmen.
Nur wer weiß wie vehement sich die KM ins Zeug gelegt hat, das WM zu bekämpfen (sogar bis vors OLG), und was für ein Theater hier die letzten Wochen war, weil sie den Beschluss für nicht voll genommen hat (den Vater sowieso nicht) kann hier abschätzen was nun hier wieder los ist. Manchmal habe ich das Gefühl die müssen doch glauben beim Familiengericht hat man es mit Fahrrädern/Waschmaschinen oder Autos zu tun .... (Man entschuldigt mir mal bitte kurz, meine temporären Emotionalitäten...)
Naja, im Grunde genommen ist nix verloren. Gehört ja irgendwie zum Lauf der Dinge dazu und war auch abzusehen.
Nur ich habe dem Kind natürlich auch schon vorher sanfte Andeutungen gemacht, das er nun beim Papa in den KiGa geht. Tja, nun halt gehts wieder andersrum.
Aber wie sieht es bei dir aus?! Aufgrund wessen tust Du das ABR beantragen? Wo ist das Gericht?
Gruß
KK
Hallo KK,
tut mir leid für euch, das das Gezerre nun scheinbar weitergeht.....Das Problem beginnt ja dann erst richtig wenn die Schule beginnt.....
Bei mir ist die KM mit unserem Kind vor knapp einem Jahr klamm und heimlich 500km weit weg verzogen. Hatte bei unserem Gericht Eilantrag auf ABR gestellt, die KM Gegenantrag. Folge davon war, das ich mich im Verfahren hab weich klopfen lassen......KM wurde verpflichtet die Kleine bis auf die Hälfte der Strecke zu bringen und auch wieder zu holen.....heisst gleicher Zeit- und Kostenaufwand.....
Dies klappte auch einigermaßen. Unsere Kleine war dann in diesem Jahr 3Wochen bei KM und 1 Woche jeweils bei mir.
Allerdings kommt absolut keine Ruhe für das Kind in ihr Leben. Die Termine für 2009 wurde bis auf die Stunde gerichtlich festgelegt und ab 2010 bis zum Schuleintritt 2011 sollten wir uns in der gleichen weise einigen.
Nun beginnen wieder die Probleme, weil KM an den Termine n 2010 dermaßen daran feilt, um die Termine zu kürzen. Weiterhin wird nach wie vor ständig versucht, die Kleine von einem Doc zum nächsten zu schaffen.....in meinen Augen macht sie die Kleine mit solchen Aktionen erst krank.
Ist ne lange geschichte......Jedenfalls bin ich nach wie vor der Auffassung, das das Kind hier bei mir eher zur Ruhe kommen wird und daher mein erneuter antrag auf ABR.... weiß sehr wohl wie beschi..... meine Situation ist, aber ich versuch es einfach erneut....
Gericht ist nun, durch den Hauptwohnsitz in Baden Württemberg - erster Termin wird wohl die nächsten 4 Wochen sein...hoffe ich.
Hallo kleine Maus,
ich führe das mal weiter in deinen anderen thread.
weil es so nicht in die Frage reingehört.
KK