Scheidung, Unterhal...
 
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Scheidung, Unterhalt, 6j. Sohn, immense Finanzprobleme

 
(@sweetpartner)
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Unterhalt, Selbstständigkeit, 6 jähriger Sohn

• Ich bin 54 Jahre alt, seit 15 Jahren Selbstständig, habe seit drei Jahren ein ICH-AG und nur wenige Kunden im fernen Ausland.
• L. und ich lernten uns in Venezuela kennen und Sie kam am 1.4.1996 mit drei Koffern und Ihrer Tochter, damals 8 Jahre alt, am Frankfurter Flughafen an.
• Der leibliche Vater der Tochter zahlte keinen Unterhalt.
• 07/1996 wirkliche Liebesheirat mit Abschluss eines Gütertrennungsvertrages.
• Viel Glück und Freude mit Gründung einer wirklichen Familie in NRW.
• Geburt unseres Sohnes S. zum Ende des Jahres 1998 – große Party – alle sind Happy.
• Später Eheprobleme (kennt jemand das südamerikanische Temperament ?) wir finden immer wieder zusammen, da wirkliche Liebe – zum Schluss geht’s nicht mehr. Anmerkung : wir sind beide Stier-Sternkreiszeichen mit gleichen Geburtstag - Oh GOTT !
• Trennung in Mai 2003, ich zahle Gesamtunterhalt von ca. EUR 2500 – 3 Jahresregelung
• Vermögenswerte sind meinerseits nicht vorhanden.
• Enges, schönes Vaterschaftsverhältnis zum Sohn S. mit vielen Wochenenden, Urlaubsreise einmal im Jahr nach Thailand und Mallorca, und vieles Schöne mehr. Die Besuchsregelung funktioniert, u.a. auch per Email-Abstimmung, wenn ich im Ausland war, und Sohn S. verbringt die Wochenenden mit mir im Hotel.
• Anfang 2004 sich abzeichnende, drastische Umsatzeinbrüche für die Einmann-Einzelfirma – den RA und AG-Gericht LD gebetsmühlenartig immer wieder vorgetragen und belegt
• Gerichtsverhandlung, Scheidung, Vergleich in 05/2004 : zahle einen Gesamtunterhalt von EUR 1900 für L. und den Sohn S. – plus private Krankenversicherung für beide
• No Change beim Gericht in DL, erst mal munter weiter zahlen, später kann dann der Zahlmeister sehen, wie er sein Finanzproblem löst und die Leistungsfähigkeit gegen Null geht!
• Steuerrechtlich : Devisenverluste werden bei Einzelfirmen ( unterhaltsrechtlich stets vom RA abgestritten – wer soll das verstehen ? ) nicht berücksichtigt – im US$ Zahlungsgeschäft fehlen mir pro Jahr ca. EUR 5000 NETTO !
RA Kosten ca. EUR 6000 habe ich selbst zu zahlen – Ex-Frau erhielt in 2004 ( nicht in 2003 ) Prozesskostenhilfe.
• Zahle seit 01-2005 nur noch EUR 1120 an Gesamtunterhalt, da sich dieser Betrag aus der EK-Situation zum Ende 2004 errechnet – um die NOTBREMSE zu ziehen. Dabei fällt das spätere tatsächliche Nettoeinkommensergebnis noch desolater aus !
• in Juni 2005 : Vergleich mit Zahlung des Kindesunterhaltes ( DUS-TAB. 10 ) von EUR 334 pro Monat, da Ex-Ehefrau wieder ganztags arbeitet und Sohn 6 Jahre alt, jetzt in die Schule gekommen ist – jetzt ganz prima für alle.
• Prozesskostenhilfe wurde mir NUR in 2005 zugestanden – endlich ein positives Zeichen !
• In 2004 habe ich insgesamt den DOPPELTEN Betrag an Gesamtunterhalt bezahlt, als mir selbst als Nettoeinkommen verfügbar war ! Zu versteuerndes EK ca. EUR 7900 !
RA der Gegenseite : aus Coesfeld – mein RA aus Lüdinghausen
• Unterhaltzahlungsrückstände gibt es bis jetzt nicht.

Nach Ziehung der Notbremse und Unterhaltzahlungsreduktion zum 1.1.2005 hatte dass Familiengericht Lüdinghausen explizit die Zwangsvollstreckung aufrechterhalten. Man muss sich dies einmal unter den immer pünktlichen Unterhaltzahlungen und deren Niveaus über mehrere Jahre vorstellen, welche mentalen Belastungen dem Selbstständigen damit permanent auferlegt sind, für den Fall, dass tatsächlich diese Maßnahme greift, die Bankkredite aufgekündigt werden und die laufenden Geschäftstätigkeiten für ausländische Kunden abrupt beendet sind.

Es ist für mein Rechtsverständnis nicht nachvollziehbar, wie ein Unterhaltsschuldner mehr als das doppelte seines tatsächlichen Nettoeinkommens in 2004 an die Exfrau L. zahlt, der Unterhalt an den sechsjährigen Sohn S. ist hierbei nicht berücksichtigt, und gleichzeitig selbst und mit seiner Ich-AG in der Selbstständigkeit im fernen Ausland am Leben bleiben soll.

Die soziale Bedürftigkeit der Exfrau ist vom Familiengericht Lüdinghausen auf das frühere, höhere Lebensniveau, mit völliger Ausnutzung meiner Kreditlinien einschließlich aller Kreditkarten als „immer noch Leistungsfähig zur großzügigen Unterhaltszahlung und Lebensführung in einem Haus mit zwei Etagen für die Ex-Frau“ bestätigt worden. Ein niederschmetterndes Paradoxum.
Wo soll da noch Luft zum Atmen und für ausländische Geschäftstätigkeiten sein und bleiben ?

An diesen Fakten und der sich entwickelten Situation ändert auch nichts, dass im außergerichtlichen Vergleich 06-2005 die Unterhaltzahlung für die Exfrau L. ab dem 1.9.2005 ( nochmals werden EUR 1500 in drei Raten für Ihren RA bis Ende 2005 gefordert – WOFÜR eigentlich ? ) nicht mehr zu zahlen ist, sondern nur noch der Kindesunterhalt in einer derzeitigen Höhe von EUR 334.

Letztlich haben die exorbitanten Unterhaltszahlungen und das Ausbleiben des Umsatzes in 2004 ( die Umsätze als Selbstständiger im fernen Ausland lassen sich nicht moderat und monatlich duplizieren, und erst recht nicht für das ganze Jahr positiv voraussagen – zusätzlich noch beeinflusst durch SARS, ausländische Banken, Überweisungszeiträume, Währungsverluste, usw. ) dazu geführt hat, dass ich finanziell absolut ausgezehrt wurde, was überhaupt nicht mehr auszugleichen ist. Dies ist die völlige Ungerechtigkeit und Rechtslage für Unterhaltszahlende in DL.

All dies hat letztlich dazu beigetragen, alles kaputt zu machen, anstatt dem kleinen Sohn S. mit jetzt 6 Jahren zu seinem Vater eine gute Beziehung und Zukunft zu erhalten.

Nach dem Umzug lebt nun die Ex-Frau L. jetzt mit dem 6 Jahre alten Sohn S. in Berlin, wo Sie Vollzeit berufstätig ist. Somit hat Sie jedenfalls alles in DL und unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten und mich als Zahlmeister für ALLES für sich selbst erreicht, um jetzt ein besseres Leben zu führen. Dank den mir auferlegten, exorbitant hohen Unterhaltszahlungen und den sich für daraus entwickelten in den Abgrund führenden Wirtschaftsverhältnisse.

Zuvor sind alle finanziellen Möglichkeiten in unvorstellbarer Weise von der Gegenseite ausgeschöpft und ich für ALLES abgezockt worden. Jetzt kann ich selbst zusehen und damit fertig werden, wie die zwischenzeitlich aufgelaufenen Zahlungs- und Kreditverpflichtungen von ca. EUR 60.000 zurückgezahlt werden und ich gleichermaßen geschäftlich sowie privat überleben kann.

Eine überhaupt nicht lösbare Herkulesaufgabe, welche in den wirtschaftlichen Abgrund und zur eigenen Verarmung führt. Meine eigenen monatlichen Zahlungsverpflichtungen kann ich schon seit zwei Monaten nicht mehr erfüllen.

Hier meine Fragen, sofern es überhaupt noch praktisch, positiv umsetzbare Ratschläge gibt.
1. Wie soll jetzt die Besuchsregelung, das Reisen und die gemeinsamen Aufenthalte mit dem Sohn S. funktionieren, den ich sehr lieb habe und wir uns prächtig verstehen, bei einer zuvor völlig finanziellen Aufzehrung und Zahlungsunfähigkeit ?
2. Warum ist es bei Selbstständigen und derartigen Geschäftssituationen, bei wirtschaftlich total veränderten, global operierenden Kleinfirmen NICHT möglich, den zu zahlenden Unterhalt im drei Monatsintervallen neu anzupassen, Pauschale zu zahlen und zum Jahresabschluss (kein Problem bis zum Ende des Monat Januar eines jeden Jahres ) die Gesamtaufrechnung zu machen und dann auszugleichen ?
3. Also ähnlich wie bei Steuervorauszahlungen ! So bleibt jedenfalls die LIQUIDITÄT des Unterhaltschuldners in JEDER Geschäftssituation angepasst und erhalten !
4. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit der Unterhaltszahlung in einer derartigen Scheidungs- und Trennungsphase gemacht ?
5. Gibt es finanziell noch praktikable, rechtlich machbare Auswege, aus den Zahlungszwängen der Banken und Kreditkarten heraus zu kommen und gleichzeitig die Selbstständigkeit ( in meinem Alter werden nur noch Vorstandsmitglieder oder Personen für öffentliche Ämter, usw. gesucht - eine qualifizierte Ing. Anstellung ist in DL zu vergessen ) die wenigen Kunden in China ( wir arbeiten 7 Tage in der Woche eine Woche pro Jahr gibt es eine Woche Urlaub ) und anderswo zu erhalten ?
6. Meine monatlich laufenden Kosten, ohne die Darlehnverbindlichkeiten und „den Eigenbedarf“, einschließlich der elementaren Geschäftskosten ( ohne Reisekosten ) und Kindesunterhalt, bewegen ich unter EUR 1600, also in einer finanzieller Größenordnung, wo Lösungswege denkbar und machbar sein sollten. Fremddarlehn sind in DL in der frühren und jetzigen Situation absolut zu vergessen.

Vielen Dank in voraus. Email : *gelöscht*

[Editiert am 28/9/2005 von DeepThought]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2005 08:13
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Süsser 😉 ,
ich glaube, Du bist ein wenig durch die Hölle gegangen. Aber Du hast, meiner Meinung nach auch einen Fehler gemacht. Du hast zu viel Geld für solche Abenteuer verdient und das auch noch kund getan. Klingt zynisch. Aber wenn es dem Esel zu gut geht, dann geht er auf das Eis, bricht ein und ertrinkt. Wer der Esel ist, kannst Du dir selbst überlegen.

Ich komme übrigens auch aus deiner Ecke, bin auch Akademiker, nur durchschreite ich meine Scheidung ein wenig anders, auch Dank VS.

Also. Eine Sache. Was bezahlt ist, ist bezahlt. Kriegste nicht wieder. Und deine Schulden minimieren auch nur die Leistungsfähigkeit und bleiben Dein Problem.

Wie Du zu Deinem Kind kommst, bleibt auch Dein Problem, kann aber auch die Leistungsfähigkeit beeinflussen, wenn Du es schaffst, Mangelfall zu werden. Mangelfallsein sollte in deinem Fall Vorteile bringen.

Nur, Dein Anwalt scheint irgendwie nicht viel zu taugen, wenn deine Zahlen stimmen. Irgendwas hat deine Ex besser gemacht als Du. Vielleicht solltest Du mal wechseln.

Dann mal Kopf hoch und Verbesserungen suchen,
Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2005 10:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin sweetpartner,

wenn's gut läuft, liest du auch mal in deinen Posts, statt andauern identische Texte zu posten.

1. Keine E-Mail-Adressen in Beiträgen - Board-Regeln beachten!
2. Dein Post ist in mind. einem mir bekannten Forum ebenso vorhanden. Das wird nicht gern gesehen.
3. Die Komplexität deines Falles ist erheblich und macht Antworten schwer.
4. Du prangerst geltendes Recht an. Das ist zwar ok, hilft aber in deinem Fall nicht weiter.

DeepThought

P.S.: Deine bisherigen Beiträge habe ich gelöscht. Muss ja nicht an jeder Ecke der selbe Text stehen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2005 20:36
(@sweetpartner)
Schon was gesagt Registriert

Bin derzeit immer noch in China - hoffe dass man mir deshalb die etwas nich deutsche Systematik nachsieht. Hier läuft aller kaotisch geordnet. Danke dennoch für die Hinweise.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2005 07:50
(@sweetpartner)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Weisnicht,
danke für die vielen ermunternten Worte und Ausführungen.
Zum eigenen Einkommen : ist es ja grudnsätzlich auch kein Problem, guten Unterhalt zu zahlen, wenn die Selbstständigkeit mit gutem Umsatz im Ausland läuft. Mit den Vergleichen hat dies dann auch für ein selbst einen AKTUELLEN Vorteil.
Außerdem ist man durch die vielen Reisen und den ständigen Hin- und Her Reisen mit wirklcih anderen wichtigen Dingen beschäftigt, alles ständige RA und gerichtliche Auseinandersetzungen zu führen. Schließlich ist da auch noch ein geliebter Sohn, mit dem es Spaß macht, dann in DL oder in der EU etwas Zeit zusammen zu verbringen.
Die Probleme beginnen dann, wenn der Umsatz, die Nettoeinkommenssituation und Liquidität der kleinen Firma zurück gehen und man im Projektgeschäft die monatlichen Einnahmen wie bei den regulären Unterhaltszahlungen duplizieren und erhalten kann. Dies ist das elementare Problem - die STET aktuelle Anpassung des Unterhaltes an die tatsächliche EK-Situation. Siehe meine Ausführungen am Ende. Einfach in DL NICHT machbar.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2005 07:58