HI M,
die Scheidungsfolgevereinbarung darf natürlich nicht zu lasten Dritter erfolgen, darüber werdet ihr auch entsprechend belehrt und es ist auch in den Klauseln einer guten Scheidungsfolgevereinbarung enthalten.
Sie hat aber immer noch keinen Job und es sieht auch nicht so aus das sie einen bekommt.
Genau hier sehe ich aber durchaus einen sinnvollen Punkt, um trotzdem eine Begrenzung zum Zeitpunkt X einzubauen. Denn bis dahin hat Deine Exe die Zeit und die finanziellen Möglichkeiten sich auf Jobsuche zu begeben und dann eine Tätigkeit auch soweit auszubauen, dass es zum Leben reicht. Wenn ein Next schon mit eingezogen ist, macht auch hier eine Begrenzung Sinn.
Wichtig ist, dass Deine Ex den Willen hat, überhaupt etwas zu unternehmen. Die Initiative muss in so einem Fall aber auch von ihr selber ausgehen. Ansonsten müssten hier andere Wege gefunden werden bzw. Du zahlst weiter und kannst aber die anderen Vorteile aus einer (relativ) einfachen und günstigen Scheidung ziehen. Gruß Ingo