Scheidung noch bean...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Scheidung noch beantragen?

 
(@janhenrik05)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich lebe nun seit fast 2 Jahren getrennt. Meine Frau hat es mir überlassen, die Scheidung einzureichen. Ich selbst wollte nicht einmal die Trenung. An den Kosten will sie sich zur Hälfte beteiligen. Bislang habe ich abgewartet in der Hoffnung auf einen Neuanfang. Der scheint aber wirklich aussichtslos, zumal meine Frau seit unmittelbar nach der Trennung einen neuen Freund hat.
Meine Fragen:
1. Lohnt es sich jetzt (noch) die Scheidung einzureichen, weil ja im Juli ein neues Gesetz kommt, nachdem man nur noch zum Notar muß?
2. Ist das dann im Vergleich finanziell günstiger oder lohnt es sich dennoch wegen der Steigung der Versorgungsansprüche (Rente) ?
3. Ist es vielleicht auch wichtig, weil meine Frau dann weitere Ansprüche ableiten könnte ?
(wir sind im Mai 2007 15 Jahre verheiratet und sie hat nach der Geburt der Kinder immer nur einen halben Tag gearbeit, könnte sie daraus ein Gewohnheitsrecht ableiten?)
Wir haben über einen Notar bereits unmittelbar nach der Trennung alles geregelt, nur der eigentliche Scheidungsantrag fehlt noch.
Momentan habe ich meiner Frau zugestanden, daß sie bis zur Entlassung meiner jüngsten Tochter aus der Grundschule im Juni 2008 nicht über den halben Tag in der Woche hinaus arbeiten muss.
Um mich selbst finanzieren zu können, habe ich  zu meinem 38.5 Std. Job 14-tägig noch einen 10-Stunden Job angenommen.

Frohes Fest Jan 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2006 01:30
(@PhoeniX)

Moin

Aus Gründen des Versorgungsausgleichs lohn es sich auf jeden Fall. Jeder Tag den ihr länger verheiratet seit, mindert deine Rente.

Wie das mit dem neuen Gesetz aussieht weiß ich nicht.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2006 02:05
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

3. Ist es vielleicht auch wichtig, weil meine Frau dann weitere Ansprüche ableiten könnte ?
(wir sind im Mai 2007 15 Jahre verheiratet und sie hat nach der Geburt der Kinder immer nur einen halben Tag gearbeit, könnte sie daraus ein Gewohnheitsrecht ableiten?)

In der geplanten Unterhaltsrechtsreform gibt es das Konzept der "Ehe von langer Dauer", aus der sich besondere Ansprüche ableiten, also faktisch die lebenslange Lebensstandardgarantie, die mit der Reform eigentlich abgeschafft werden soll.

Für die Definition von "langer Dauer" war anfangs auch genau die Zahl 15 Jahre im Gespräch, die ist aber aus den Dokumenten wieder verschwunden, weil man wohl begriffen hat, was so eine Zahl anrichten würde. Jetzt wird nurnoch erläutert, dass 20 Jahre eine lange Dauer sind und 4 Jahre eine kurze.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2006 11:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1. Lohnt es sich jetzt (noch) die Scheidung einzureichen, weil ja im Juli ein neues Gesetz kommt, nachdem man nur noch zum Notar muß?

Die (angedachten) Änderungen im Scheidungsrecht sollen die Scheidung per Notar nur für kinderlose Ehepaare ermöglichen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2006 14:02
(@janhenrik05)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich danke Euch schon mal, Ihr 3. werde wohl bald zum Anwalt gehen und die eigentl. Scheidung einreichen und vielleicht nochmal die Unterhaltsberechnung durchführen lassen, weil sich doch einiges in den 2 Jahren geändert hat.
Wenn noch jemand einen guten Tipp hat, freu ich mich drauf.
Cu
Jan Henrik

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2006 04:30