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Scheidung möglichst schnell, wie?

 
(@papaaufpapier)
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Hallo liebes Forum,

in der einen oder anderen Art wurde das Thema schon oft angefrag jedoch.. :

Mein Fall:

2005-2006 Trennungsjahr
2006 Auszug aus dem Ehehaus
2006 Oktober Einreichung Scheidung beim Familiengericht
2009 27. Arpil sollte die Scheidung verkündigt werden (es wurde in das schriftliche Verfahren vorher übergegangen)
2009 30. April Schreiben vom Gericht, dass nochmals eine Verhandlung für ende Mai angesagt ist, und blödreweise kann mein Rechtsanwalt an diesem Tag nicht, dann wird sich dieser Termin wohl nochmals um 4 Wochen verschieben. Dann ist es ende Juni 2009. Dann braucht das Gericht cirka 4 Wochen wieder zur Scheidungsverkündung, dann ist es ende Juli 2009 und so weiter und so weiter 

Ok, die Scheidungsdauer hängt ab wie der Richter alles in dem sogenannte Verbundverfahren regeln kann. Meine Noch-Ehefrau macht scheinbar eine Salamitaktik, die Ehefrau startete zum Beispiel vor einem halben Jahr mit Unterhalt während der Scheidung und nach der Scheidung, was aber gemäß Ehevertrag ausgeschlossen ist. Aber Prüfung durch das Gericht und so weiter benötigt dann wieder zusätzliche Zeit.

Ich kann diese Scheidung auch zum OLG bringen, das kostet aber extra Geld und bei Nichterfolg, kommt es dann wieder zurück an das Amtsgericht und das Amtsgericht startet dann wieder sachlich zu dem Zeitpunkt als die Akte zum OLG ging ... und wieder ist cirka ein halbes Jahr verloren.

Dass die Scheidung nach 3 Jahren, ab Einreichung Scheidungsantrag, als zerrütet gilt und dann vom Amtsgericht geschieden werden muss, so erklärte mir der Richter am Amtsgericht im Februar 2009 , ist auch kein "Muß", sondern hängt wesentlich vom Einzelfall ab !!!

Gibt es denn keine Möglichkeit die Scheidung zu forcieren? OK, auf alles zu verzichten, dann ist wahrscheinlich auch die Noch-Ehefrau eher dazu bereit, aber irgendwo sind dafür ja auch überlebensnotwendige persönliche Grenzen. Ich meinerseits hatte immer alles schnellstmöglich erledigt (Rente, Gutachten für das Haus akzeptiert,..). Im Raum steht noch ein Betrag für einen Zugewinnausgleich den ich erhalten soll, und den versucht die Nochehefrau gegen Null zu bringen, abre wie gesagt dass Gericht hatte sich darüber schon ein Bild gemacht und wollte die Scheidung ende April aussprechen.

Kann man wegen "zeitlicher Verschleppung" gegen das Gericht/Richter vorgehen? Jeder empfindet natürlich Entscheidungen/Vorgehensweisen des Gerichts, wenn für einen selbst nachteilig als nicht gerecht. Ich denke aber bei versuchter objektiver Betrachung dass in diesem Scheidungsfall, dass das Gericht etwas einseitig die Interessen von den Scheidungsparteien betrachtet. OK, es ist auch bekannt dass in Deutschland eine Scheidung für den Mann normalerweise mehr finanzielle Nachteile hat als für die Frau ... wenn man so eine Noch-Ehefrau hat wie ich jetzt noch habe.

Vielen Dank für einige konkrete Ideen.

Mit freundlichen Grüßen
papaaufpapier

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2009 15:37
(@john007)
Rege dabei Registriert

eine eventuelle Befristung des nachehelichen Unterhaltes läuft erst ab dem Datum der Scheidung. Das Verzögern der Scheidung ist damit oft für den Unterhaltspflichtigen nachteilig.

Und wenn der Trennungsunterhalt auch noch höher als der nacheheliche Unterhalt liegt, gibt es für die Unterhaltsberechtigte gleich noch einen Grund die Scheidung hinauszuzögern. 

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2009 00:53
(@papaaufpapier)
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Hallo,

meine Noch-Ehefrau bekommt keinen Trennungsunterhalt, und so wie es sich darstellt auch keinen nachehelichen Unterhalt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2009 12:34