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Scheidung einreichen

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 Vaka
(@vaka)
Rege dabei Registriert

Huhu,

Die Kanzlei in Dresden hat mir gestern schon einen Kostenvoranschlag geschickt.
Im Prinzip verstehe ich es so:

Ich würde die Scheidung einreichen und mein Mann müsste zustimmen. Den Zustimmungsantrag bereiten die vor.

Wenn er das nicht macht, was passiert dann?
Mein Scheidungsantrag ist dann trotdem gültig oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2011 12:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja ist er.

Die Zustimmung hat keine große Bedeutung.
Durch die Verweigerung kann er die Scheidung nur weiter verzögern.
Das geht aber auch mit Zustimmung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 12:38
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

meine Ex-Frau und ich hatten dies damals wie folgt gehandhabt:

Knapp ein Jahr vor der Scheidung waren wir zusammen beim Notar, hatten alles gemeinsam geregelt und einen Ehevertrag geschlossen.

Da meine Ex-Frau noch vor Ablauf eines Jahres von ihrem neuen LG schwanger war, drängte der Scheidungstermin und es musste trotz Verzichts aus dem Ehevertrag der Versorgungsausgleich erstellt werden.

Der damalige Notar konnte nun nicht mehr als Anwalt tätig werden und hatte über einen befreundeten Kollegen für eine Partei den Scheidungsantrag gestellt. Vor Gericht konnte dieser natürlich nur diese Partei vertreten. Daraus folgte das die Scheidung an diesem Tag nicht rechtskräftig wurde, sondern die andere Partei noch 4 Wochen Zeit hatte über einen anderen Anwalt Anträge einzureichen. Da dies nicht geschah erhielten wir nach ca. 6 Wochen die Scheidungsurkunden.

Das ging alles sehr schlank über die Bühne, der Gerichtstermin dauerte gerade mal 20 Minuten und kostengünstig war es auch.

Gruß durodon

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 13:13
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