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Scheidung einreichen

 
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

jetzt geht es bei mir los, das Trennungsjahr ist seit 1.8. rum und ich möchte die Scheidung einreichen.
Die KM lebt mit meiner Tochter 450 km entfernt und ich weiss auch, dass die Scheidung beim Wohnort Tochter / KM eingereicht werden muss.

Ich hege berechtigte Hoffnung VKH zu bekommen (laut entsprechender Internet - Rechner).

Rein formal, wie muss ich vorgehen:

Anwalt dort suchen, dann von ihm Scheidung einreichen lassen und durch ihn VKH beantragen ?

Erst VKH dort beantragen mit dem Hinweis, dass die für die Scheidung benötigt wird ?

Kann ich mir einfach im Netz einen (Fach-)Anwalt dort vor Ort raussuchen und mit ihm alles telefonisch durchgehen ?

Da wir uns zur Übergabe meiner Tochter momentan immer auf halber Strecke treffen, werde ich in absehbarer Zeit erst mal nicht dorthin fahren (müssen)

Danke für ein paar Tipps

mekmen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2014 14:08
(@papi74)
Registriert

Hallo,

als erstes würde ich bei Gericht einen Beratungsschein holen. Dann zu einem Anwalt gehen, der die Zulassung vor dem jeweiligen Gericht hat.
Im Zuge der Erstberatung bittest du den Anwalt dann um die Beantragung von der VKH.

Ist diese dann bewilligt, so kannst du die Scheidung einreichen lassen. Je nach Gegebenheiten (Streitpunkte, Versorgungsausgleich, Unterhaltswünsche usw.) lässt sich vieles per Mail, Telefon usw. mit Deinem Anwalt abklären.

Im Erstgespräch und in den Verhandlungen wird wohl die Anwesenheit vor Ort notwendig sein.

VG
papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2014 17:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mekmen,

ganz grundsätzlich muss Dein Anwalt nicht aus dem Ort sein, an dem die Scheidung verhandelt wird. Ich an Deiner Stelle würde mir einen an meinem Wohnort suchen; vor allem dann, wenn nicht mit einer hochstrittigen Scheidung zu rechnen ist. Es ist einfacher, die anstehenden Fragen persönlich zu besprechen, auch wenn man im Zeitalter der Telekommunikation natürlich vieles per Tel. und Mail klären kann.

Zum eigentlichen Scheidungstermin wird dann meist ein Korrespondenzanwalt vor Ort bestellt. Die VKH deckt meines Wissens keine Anwalts-Fahrtkosten von 900 km plus einen zusätzlichen Reisetag ab.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2014 18:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich würde tatsächlich eher einen Anwalt am Tatort wählen.
Du brauchst ihn da, wo die Schlacht brennt.

Die Sachlage und Strategie kannst du vielleicht vorher bei einer einfach Reise dorthin klären, den Rest dann per Mail.

Der Vorteil ist, dass dieser Anwalt sich dann bei dem Gericht auskennt, vielleicht sogar mit dem Richter.

Von einem Korrespondenzanwalt halte ich überhaupt nichts.
Für die paar Kröten liest er sich die Akten vielleicht kurz vorher in der Straßenbahn durch und wird, bestenfalls, noch 5 Minuten auf dem Gerichtsflur mit dir reden.

Das ist Hühnerkacke.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2014 18:42
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Dank euch allen für die Info,

ich werde also beim nächsten Abholtermin sehr honorig anbieten, Töchterchen am Wohnort abzuholen, dort vorher einen Beratungstermin ausmachen, Anwalt/Anwältin kennenlernen und vereinbaren alles weitere per mail / Telefon zu machen. Ich versteh das dann richtig, dass der Anwalt die VKH für mich beantragt ?

Instinktiv hätte ichs auch so gemacht, aber jetzt fühl ich mich sicherer.

Hochstrittig wird die Scheidung hoffentlich nicht, aber noch haben wir ja auch noch nicht über eine Scheidungsfolgenvereinbarung gesprochen.
vielleicht brennts ja dann.

Ich halt euch auf dem Laufenden

mekmen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2014 19:15
(@Inselreif)

Ich versteh das dann richtig, dass der Anwalt die VKH für mich beantragt ?

Der Anwalt tut alles wofür man ihn bezahlt  😉
Kläre bitte vorher mit dem Anwalt ab, ob er für den VKH-Antrag einen Vorschuss möchte (dann zahlst Du etwas aber die Staatskasse weniger) oder ob er den VKH-Antrag nicht berechnet (dann zahlst Du nichts aber die Staatskasse mehr - Summe bleibt aber gleich).
Mache Dich mit der "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" vertraut und bringe das ausgefüllte Formular nebst Anlagen zum Anwalt mit.
Ein Beratungshilfeschein bringt Dir und dem Anwalt nichts, wenn Du fest vor hast, ihn tatsächlich zu beauftragen. Das Geld würde später verrechnet und der VKH-Antrag ist von der Beratungshilfe auch nicht mehr abgedeckt.

Die VKH deckt meines Wissens keine Anwalts-Fahrtkosten von 900 km plus einen zusätzlichen Reisetag ab.

In der Regel wird VKH nur zu den "Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts" bewilligt. Das heisst die Reisekosten zahlt die Staatskasse nicht. Nur in seltenen Fällen wird die VKH auch auf einen Unterbevollmächtigen (Terminsvertreter) vor Ort ausgedehnt.

Da Du sowieso gelegentlich vor Ort bist, ist Dein Weg sicherlich sinnvoll.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2014 20:14