Scheidung einreiche...
 
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Scheidung einreichen

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 Vaka
(@vaka)
Rege dabei Registriert

Hallo,

so haltet mich für bekloppt aber ich muss jetzt mal fragen, wie man denn beim Einreichen der Scheidung vorgeht.

wir sind seit 11/2010 getrennt, in offiziell getrennten Wohnungen seit 01/2011.
Ich könnte und möchte jetzt so langsam die Scheidung einreichen.

Was macht man da als erstes?

Wir haben kein vermögen zusammen, Hausrat ist aufgeteilt.

Als erstes Anwalt oder? Muss ich PKH vorab beantragen oder dort?

Grüße
Katja

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2011 11:42
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

in D bestet zur Scheidung Anwaltspflicht.

Der Einreicher kann dies nicht selbst machen sondern muss dazu einem Anwalt das Mandat geben.

Das Gute ist das bei Paaren die miteinander auskommen und nicht so blöd sind Ihr Geld der Scheidungsindustrie hinterherzuwerfen, Ihr Euch den Anwalt teilen könntet.

Da ja bei Euch keine grossen Streitereien zu befürchten sind ( und das hoffentlich ) auch so bleibt könnet Ihr das in Betracht ziehen.

Soweit von mir.

Gruss,
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2011 14:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin
Um gefährlichen Missverständnissen vorzubeugen:

Ihr Euch den Anwalt teilen könntet.

Genau das geht nicht.

Der Anwalt kann immer nur seinen Auftraggeber vertreten.
Der andere kann nur darauf verzichten, einen eigenen Anwalt zu nehmen und damit darauf, eigene Anträge zu stellen.
Man ist dem anderen dann weitestgehend ausgeliefert.
Dafür muss das Vertrauen schon sehr groß sehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2011 14:18
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

stimmt, das war missverständlich und falsch ausgedrückt.

Sorry und Danke an Beppo.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2011 14:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Ergänzend zu Beppo:
Meine Frau wollte dies damals genauso machen, alle offenen Punkte wurden vorher besprochen und aus dem Weg geräumt.
Als beim Scheidungstermin zum Schluss die Frage kam, ob auf Rechtsmittel verzichtet wird (damit die Scheidung sofort rechtskräftig wird), musste sich ihr Ex kurzfristig einen Anwalt suchen, um den Verzicht zu erklären.
Zum Glück stand für de nachfolgende Verhandlung bereits ein RA vor der Tür, den holte man herein, dieser übernahm das Mandat für Ex, sagte sein Sprüchlein auf, legte sein Mandat wieder nieder, verließ den Saal und alle waren zufrieden.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2011 14:29
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

... ist ja auch geschickt für den Anwalt. Wenn ich mich nicht täusche steht im damit das Honorar gemäß Streitwert zu ...

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2011 14:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, deswegen wird die Anwaltspflicht ja auch immer weiter ausgeweitet.

Freiwillig tut sich das ja kaum noch jemand an.
Jedenfalls nicht auf eigene Kosten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2011 14:48
(@Inselreif)

Hi,

... ist ja auch geschickt für den Anwalt. Wenn ich mich nicht täusche steht im damit das Honorar gemäß Streitwert zu ...

das schon aber er erhält für den Rechtsmittelverzicht nur die reduzierte Verfahrensgebühr, weil er keine Anträge gestellt hat. Trotzdem ein bombastischer Stundensatz - wenn er es denn abrechnet, in der Regel läuft das als Gefälligkeit für den Kollegen auf der Gegenseite.

Gruss von der Insel

PS: hier mal von Vorteil, wenn die Ex Anwalt ist  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2011 15:06
(@nadda)
Registriert

Hi du Typ auf der Insel,

Hi,
PS: hier mal von Vorteil, wenn die Ex Anwalt ist  😉

das ist dann aber auch das aller einzigste Mal wo das von Vorteil ist.......

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2011 15:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ich mich nicht täusche steht im damit das Honorar gemäß Streitwert zu ...

Ein kollegiales after-the-Sitzung Bierchen tat es auch.  😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2011 15:33




 Vaka
(@vaka)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ok habe mich mal ein wenig schlau gemacht.
Bei Dresden gibt es eine Kanzlei, die betreiben ein online Scheidungsportal.
Ich denke eigentlich ist das etwas für uns. Ich denke, daß ich die Scheidung einreiche und ich habe definitiv keine Ansprüche.

Wir könnten sogar auf den Versorgungsausgleich verzichten.

Sorgerecht und Unterhalt ist außergerichtlich, keine Wohnun, kein Haus, keine Autos.
Hausrat hat er größtenteils mitgenommen.

Ich denke das Geld für den 2. Anwalt könnte man sich sparen.

Stelle mir nur gerade die Frage, WIE bringe ich ihm das bei? ich denke schriftlich, da hat er Zeit das sacken zu lassen.
Oder?

VaKa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2011 16:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Katja!

Stelle mir nur gerade die Frage, WIE bringe ich ihm das bei? ich denke schriftlich, da hat er Zeit das sacken zu lassen.

Scheinbar funzt die Kommunikation zwischen Euch, daher würde ich es ihm einfach mündl. vorschlagen und schmackhaft machen. An seiner Reaktion erkennst Du auch gleich, wohin die Reise geht...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2011 16:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Stelle mir nur gerade die Frage, WIE bringe ich ihm das bei? ich denke schriftlich, da hat er Zeit das sacken zu lassen.

Woran hapert es?

Geld?
Vertrauen?

Du könntest ihm ja anbieten, dass er den Anwalt aussucht, wenn du sicher bist, keinen Antrag stellen zu wollen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2011 16:57
 Vaka
(@vaka)
Rege dabei Registriert

Hallo,

nein er hat nach eigenen Worten mit der Sache noch nicht abgeschlossen, das wird also für ihn
nicht ganz einfach sein.

Ich weiß eben nicht wie er reagieren wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2011 17:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann solltest du weniger mit Vorschlägen kommen sondern mehr mit Fragen.

"Was hältst du davon, wenn wir uns einen Anwalt teilen?"

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2011 17:16
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

ich finds ein wenig seltsam das er sich so ziert schliesslich ist er ja nun auch in einer neuen Bezeiehung und sollte ebenfalls daran interessiert sein an diesem "Ding" einen Haken zu machen.

Ganz fair ggü. seiner Partnerin ist das sicherlich nicht wenn man sich noch irgendeiner unsinnigen Hoffnung hingibt oder an etwas festhalten möchte das im Grunde bereits nicht mehr existent ist.

Ich denke aber auch das Du Ihn nicht mit Vorschlägen zukleistern solltest sondern Ihn einfach mal nach seiner Meinung fragst wie er sich den endgültigen Vollzug (die Scheidung) der Trennung vorstellt.

Evtl. wartet er halt nur darauf das Du das Heft in die Hand nimmst da er nicht derjenige sein möchte der den Bleistift in der Hand hält um den Schlussstrich zu ziehen.

minna

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AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2011 17:30
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

und noch besser ist es, wenn ihr vorher zusammen zum Notar geht und dort einen kurzen Scheidungsfolgevertrag aufsetzt, dass ihr alle relevanten Punkte geklärt habt. Insbesondere könnt ihr HIER auch Regeln, ob ihr überhaupt einen Versorgungsausgleich machen möchtet bzw. diesen ganz auschließen. So entfällt auch das,  für viele problematische, Hinterhergerenne nach den Rentenunterlagen (gerade beim Typ phlegmatischer Ex-Partner).

So muss gerade bei der einvernehmlichen Scheidung keiner die Angst haben, im Schlußtermin noch über den Tisch gezogen zu werden. Die paar hundert Euro sollten es Wert sein und so sollte auch der Ex sich bewegen lassen.

Oftmals sind wohl auch falsche Annahmen bezgl. Dingen wie "wenn mal was passiert, ist es ja besser wenn wir noch verheiratet sind" und ähnliche Geschichten Auslöser für dieses Zögern. Sprech das ruhig mal an. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2011 18:28
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

@Beppo

"Was hältst du davon, wenn wir uns einen Anwalt teilen?"

... da geht nicht weil...

Genau das geht nicht.
Der Anwalt kann immer nur seinen Auftraggeber vertreten.
Der andere kann nur darauf verzichten, einen eigenen Anwalt zu nehmen und damit darauf, eigene Anträge zu stellen.

... bin ja schon weg  :redhead:  :cowboy:

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 12:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kluchschieter!

Das ist doch nur, um es erstmal im allgemeinen Sprachgebrauch zu erläutern.

Wenn das Gespräch erst mal eröffnet ist, muss man es natürlich richtig stellen.

Aber danke für deinen Hinweis.  :gunman:

🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 12:23
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Hoffe mein Pony ist schneller als Deine Wumme feuern kann  🙂

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 12:30




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