Hallo,
zu meinem Fall:
12.03 Auszug der Gattin mit nachholen der damals 8 Monate alten Kinder nach 3 Tagen. Schreiben des RA war bereits einen Tag später im Briefkasten mit Anforderung der Unterlagen zur Feststellung des Trennungsunterhaltes. Meinerseits eine Umgangsvereinbahrung nach 6 Tagen abgeschlossen. Mein Scheidungsantrag wurde in 10.04 zugestellt.
Erste Verhandlung in 04.05 ohne Ergebnis, in der Verhandlung wurde der Antrag auf das alleinige Sorgerecht durch die Gattin und nicht durch den 2. RA gestellt und somit die Verhandlung vertagt da keine Stellungnahme des JA vorlag.
Zweite Verhandlung im 11.05 diesmal mit einem anderen Richter und dem 3. RA der Gattin, allesamt immer auf PKH. Ich darf die des meinen und die Gerichtskosten selbstverständlich immer selber tragen. Verhandlung erfolgt ohne Ergebnis, der RA der Gattin gibt an erst kurz Bevollmächtigt zu sein und noch keine Unterlagen von seiner Vorgängerin erhalten zu haben. Ergebnis Vertagung. Befremdlich war das die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin vor Ort war und zu Gunsten der Gattin votierte, davon hat mich niemand vorher unterrichtet. Den Kontakt zum Jugendamt hatte ich gesucht und auf die Situation aufmerksam gemacht, in den Gesprächen dort und bei den jeweils von der Gattin abgesagten dreier Gesprächen hörte sich die Guteste Staatsdienerin noch neutral an…
Die Tatsache das ich meine beiden Kinder an 3 WE`s im Monat und drei Wochen in den Ferien bei mir habe ist dabei offensichtlich völlig unerheblich.
Dritte Verhandlung in 09.07 wieder ein anderer Richter, diesmal geht es nicht um die Scheidung sondern um die von der Gattin beantragte Neufestsetzung des Trennungsunterhaltes. Mir befremdlich als Richter hätte ich mir die Arbeit nicht gemacht sondern gleich die Scheidung mit entsprechendem Unterhalsberechnungen durchgezogen. Mein Versuch die Verhandlung zu verschieben wegen meinem Termin eine Woche später zur OP in einem Herzzentrum wurde nicht entsprochen… zu dieser als auch der vorhergehenden Verhandlung haben die gegnerischen RA`s bisher immer Verschiebungen wegen Terminkollisionen und Urlaubszeiten bewilligt bekommen...
Ergebnis der Verhandlung: nunmehr 1.820 € für Gattin und Kinder, und ein Jahr rückwirkend nachzahlen der Differenz zu den bisher unter den RA`s ausgehandelten 1.470 €.
An der Stelle war der mittlerweile 4. RA der Gattin (auch wieder PKH) erfolgreich. Die Kosten des Verfahren wurden allerdings mit 70/30 zu meinen Gunsten verteilt da trugen die überzeichnetet Angaben meiner Gattin vor dem Verfahren mit weit überzogenen Forderungen Früchte.
Seit dem nun wieder still und starr ruht der See..
Mehrfaches Anschreiben des Gerichts der Sache Fortgang zu gewähren durch meinen RA führen zu keinerlei Reaktion.
Mittlerweile vor über einem Jahr den Antrag gestellt die Scheidung auszugliedern. Auf das zweite Schreiben mit dem Hinweis auf eine Rückantwort des Gerichts kam dann die lapidare Erklärung des mittlerweile 4. Richters: wegen Dezernatswechsel und verstärktem Arbeitsanfall habe sich die Sache verzögert und im übrigen ja wohl keine der beiden Parteien die Sache seit 2006 weiterverfolgt. Ich habe meinen Scheidungsantrag mit Sicherheit nicht zurückgezogen ergo…
Seit nunmehr einen Jahr reicht das Gericht nur die Gegnerischen Schriftstücke mit immer wechselnden Forderungen durch und nix passiert erkennbar…
So nun zu meiner Frage, was kann ich tun um das Ganze durch das Gericht zum Abschluss zu bringen, lt. meinem RA kann man das nur „aussitzen“ das halte ich allerdings für unzumutbar, meine 6 Jahre sind genug... :inbed:
Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
Hallo,
scheint leider kein Einzelfall zu sein. Bei mir sind es jetzt seit Einreichung des Scheidungsantrages genau 3 Jahre. Ich hatte schon ca. mündliche Verhandlungen und einen Richterwechsel. Gem. BGB gilt ja die Ehe nach 3 Jahren Scheidungsprozessdauer als zerrüttet und es kann eine Schediung ausgesprochen werden. Gemäß Gerichtsprozessordnung oder so ähnlich ist der Richter aber angehalten Scheidung und Folgesachen in einem "Abwasch" zu machen, und nicht Scheidung und Folgesachen zu trennen. Scheinbar gibt es auch eine interne Arbeitsanweisung der damaligen Justizministerien, also vor der Bundestagswahl, vor ca. 2 Jahren, dass der Richter angehalten sei Scheidung und Folgesachen nicht zu trennen.
Ich habe meinen Rechtsanwahlt schon zigmal aufgefordert endlich mal die Scheidung auszusprechen und die Folgesachen abzutrennen, da keine gütliche Einigung mit meiner Noch-Ehefrau und mir erwartet werden kann. Den Richter interessiert dass aber nicht, ausser es würde ein Härtefall vorliegen. D.h. die Gegenpartei muss diesen Härtefall verursachen. Eigene Probleme die Du als Härtefall ansiehst zählen für den Richter nicht.
Ich hatte auch schon zigmal hier bei diesem Forum bezüglich einer schnelleren Scheidung nachgefragt, aber es gibt keine eindeutige Regelung.
Scheinbar gibt es die Möglichkeit den Prozess vom Amtsgericht an das OLG zu bringen um die Trennung von Scheidung und Folgesachen zu trennen, dies kostet aber wieder extra, und ist auch mit ungewissem Ausgang. Sollte es vom OLG wieder an das Amtsgericht zurückverwiesen werden, beginnt das Verfahren wieder mit dem Status mit dem der Prozess das Amtsgericht an das OLG verlassen hat. Im schlimmen Fall verlierst du neben zusätzlichen Gerichtskosten auch cirka nochmal ein halbes Jahr oder mehr.
Bis jetzt habe ich diesbezüglich noch keine praktikablen Ratschläge bekommen. Ausser wie DU auch, aussitzen, oder alle Forderungen der Gegenseite erfüllen... Tja, aus persönlichen Gründen benötige ich die Scheidung so schnell wie möglich und zum anderen kann ich leider nicht einfach so mit Geld um mich werfen um die Forderungen der Gegenseite so einfach zu erüllen ... Nach meiner Meiniung krankt es sehr in unserem Rechtssystem bezüglich Scheidung aber aus welchen Gründen auch immer wird an diesem kranken Scheidungssystem weiterhin stur festgehalten ... ohne Rücksicht auf Verluste ...
Gruß
papaaufpapier
Hallo,
ein bisschen Bewegung ist in die Sache nun gekommen. Nach einem Schreiben an den Justizminister meines Bundeslandes, sowie an den zuständigen Amtsgerichtspräsidenten und einer mittlerweile wieder zurückgezogenen Untätigkeitsbeschwerde gibt es einen Termin:
Zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Güterrecht, Unterhalt Kind und Unterhalt Ehegatte in 01.10.
Nur 4 Jahre und 2 Monate nach der letzten Scheidungsverhandlung…
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Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
Hallo Zusammen,
nach mündlicher Verhandlung in 01.10 (mit dem 5. den Fall bearbeitenden Richter/in) ist jetzt in 02.10 das schriftliche Scheidungsurteil zugegangen.
Die Folgesachen Zugewinn, Unterhalt ec. sind abgetrennt worden.
Mal sehen wie lange das Ganze sich jetzt noch hinziehen wird. Immerhin sind nun nach über 5 Jahren seit der Zustellung des Scheidungantrages, die Scheidung, Versorgungsausgleich und Hausrat erledigt.
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Immerhin sind nun nach über 5 Jahren seit der Zustellung des Scheidungantrages, die Scheidung, Versorgungsausgleich und Hausrat erledigt.
es gibt eben Leute, für die eine Scheidung eine halbe Lebensaufgabe ist. Die fallen dann manchmal in ein tiefes Loch, wenn der Käse endlich rum ist: Sie haben keinen wirklichen Lebensinhalt mehr. Und Freunde, Kollegen und Familienmitglieder, die zu Anfang kräftig mitgeheizt haben, haben sich längst anderen und aktuelleren Scheidungen zugewandt.
Grüssles
Martin
(der der Ansicht ist, dass Scheidungen nicht länger dauern sollten als die vorausgegangenen Eheschliessungen - das Leben geht schliesslich weiter)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
und einer mittlerweile wieder zurückgezogenen Untätigkeitsbeschwerde
Warum hast du die denn zurückgezogen?
Hat die jemand so weh getan, dass sie dir ne Belohnung versprochen oder was angedroht haben?
Oder war die gar nicht von dir?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
bleibt ja unter uns… es gab da so einen Kuhhandel, keine Untätigkeitsbeschwerde und dafür Termin in 01.10…
@ brille007, ist mir bewusst, aber meine ex mag ich nicht warnen, würde sie eh nicht annehmen :undschuldig:.
BG Urmel
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Das ist ja schön zu wissen, dass die das doch stört. 😉
Dass auch seine Heiligkeit, der Richter, seinen A* erst dann bewegt, wenn man rein tritt und er dann seinen Stapel neu sortiert ist natürlich nicht wirklich überraschend.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
kleiner Nachtrag, nichts ist erledigt. Wegen eines Fehlers im Versorgungsausgleich gibt es jetzt von der fast ex Gattin einen Widerspruch beim OLG und der Kram geht in die nächste Runde…
Folgesachen drehen auch große Runden da wohl einiges bei Gericht mit den Akten über Kreutz gegangen ist.
Das die andere Seite mittlerweile jeden Antrag gestellt hat der nur geht um ordentlich VKH abzugreifen stört offensichtlich auch nicht. Das alles nur dazu dient den Trennungsunterhalt auf den die neuen Regelungen von 2008 ja nicht greifen zu verlängern ist halt persönliches Pech.
Zum Ko…. das da nichts ein Ende findet.
BG Urmel
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