Hallo!
Wie schon in anderen Threads von mir beschrieben, lebt meine Ex-Frau seit dem 15.12.2005 räumlich getrennt von mir.
Bis dato, haben wir geteilte kosten gehabt, da ich und meine Ex-Frau berufstätig waren bzw. sind. D.h., die Mietswohnung in der Sie, und ich jetzt noch wohne, haben wir je zur hälfte beglichen.
Die Mietswohnung lief/läuft auf meinem Namen, ich habe den komplett Betrag dem Vermieter überwiesen, meine Ex-Frau hatte die Hälfte jeweils mtl. auf mein Konto überwiesen.
Nur die letzten zwei Monate kam nichts mehr von Ihr.
Habe ich da Chancen, Rückwirkend die anteiligen Mietskosten von Ihr zu erstatten?
Wie sieht es mit der jährlichen Mietnebenkostenabrechnung aus, die ja noch kommt, und an die Sie sich eigentlich beteiligen müsste, hat ja schließlich ein Jahr ind der Wohnung gelebt!
Gruß
Peter
Hallo!
Da Du alleine im Mietvertrag stehst : No Chance !
Oder habt Ihr irgendwas schriftliches untereinander vereinbart?
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Ne, schriftlich haben wir nichts vereinbart.
Komisch, bei allen "in der ehelichen Gemeinschaft" angeschaften Gütern, wird's anteilig aufgeteilt, außer die Mietskosten???
Das kann doch nicht wahr sein, bin doch keine Caritas!!!
Das tut mir leid für Dich !
Besser wäre es gewesen wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben hättet! Hat aber auch den Nachteil,daß sie Dich dann hätte rauswerfen können!
Im übrigen hat immer derjenige den Nachteil,der in der Wohnung verbleibt...denn selbst wenn sie mit unterschrieben hätte,und zahlungsunfähig, wären die Kosten auch an dir hängengeblieben!
Lg
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Hallo @domino, hallo @profesor,
Besser wäre es gewesen wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben hättet! Hat aber auch den Nachteil,daß sie Dich dann hätte rauswerfen können!
Aha, regiert jetzt wieder das "Faustrecht"? Wie wäre es denn, wenn @professor seine Frau herausgeworfen hätte bei gemeinsamem Mietvertrag? Hätte doch was von "Gleichberechtigung"... :ironie:
Im übrigen hat immer derjenige den Nachteil,der in der Wohnung verbleibt...denn selbst wenn sie mit unterschrieben hätte,und zahlungsunfähig, wären die Kosten auch an dir hängengeblieben!
Kann ich nicht nachvollziehen... Was wäre denn wenn beide den Mietvertrag unterschrieben hätten und sie in der Wohnung geblieben wäre?
Dann passiert folgendes: Da beide den Mietvertrag unterschrieben haben, haften auch beide gesamtschuldnerisch. D.h. der Vermieter wird sich bzgl. Mietzahlungen an den "wirtschaftlich stärkeren" halten, und das ist wohl @profesor, wenn seine "Ex" kurz vor der Insolvenz steht.
Weiterhin unschön: Den Mietvertrag müssen beide gemeinsam kündigen. Stimmt einer nicht zu, dann muss man sich aus dem Mietvertrag klagen - und das dauert und ist teuer!
Und wenn die "Ex" von @profesor in der Wohnung geblieben wäre, dann hätte er die Wohnung wenigstens kündigen können bzw. seine Frau dazu auffordern können, den Mietvertrag von ihm zu übernehmen (sofern der Vermieter zustimmt).
Fazit: Gemeinsam unterschriebener Mietvertrag ist immer für den schlecht, der wirtschaftlich besser gestellt ist. Und doppelt bitter für den, der die Wohnung verlässt und dann noch in der Mithaftung für den Mietvertrag ist.
Gruß
Martin
[Editiert am 1/2/2006 von Schmusepapa]
Hi,
stehen beide Eheleute im Mietvertrag, kann keiner den anderen rauswerfen.
Hier steht nur "profesor" im Mietvertrag. Er kann die Wohnung kündigen und seine Frau auffordern, die Wohnung zu verlassen.
Mündliche Verträge (halbe Miete an "profesor" zu zahlen) sind auch bindend, das Problem dürfte der Nachweis sein.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Das waren auch nur Beispiele wie es sein kann!
Wenn er alleine im Mietvertrag steht,gibt es wenigstens keinen Streit um die Wohnung!
Ich persönlich habe es jetzt schon zweimal persönlich miterlebt:
mein Bruder z.B mietet sich mit seiner Freundin ein schönes Häuschen,sie zieht Knall auf Fall aus und stellt die hälftigen Mietzahlungen einfach ein,trotz daß beide im Mietvertrag stehen.
Er konnte sich natürlich die komplette Miete nicht leisten,und mußte sich somit schnellstmöglich eine kleinere Wohnung suchen....das hälftige Geld einzuklagen hätte viel zu lange gedauert und er würde somit vor einem Schuldenberg stehen.
Da sie sich zwischenzeitlich eine andere Wohnung genommen hatte,war auch dort nichts mehr zu holen...also Sinnlos !
Hier gilt natürlich nicht das Faustrecht,ich habe mich wohl zu kurz und knapp ausgedrückt!
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Hi professor,
ich würde mir Sky`s Anmerkung mal durch den Kopf gehen lassen.
Sprich mit dem Vermieter und dann mit deiner Frau. Da sie in der Wohnung weiterhin wohnt, kann sie auch den Mietvertrag übernehmen.
Lässt sie sich darauf nicht ein, würde ich ihr eine Frist setzen und die Wohnung kündigen. Vielleicht kommt sie dann mal in die Gänge und bezahlt auch. Da sie auch berufstätig ist, sehe ich gar keinen Grund, daß sie nicht auf eigenen Namen eine Wohnung mietet. Egal welche.
Professor, du musst dich auch um deine laufenden Kosten kümmern, das scheint sie ja auch nicht zu interessieren.
Auf Rückerstattung würde ich nicht hoffen. Ihr habt nichts schriftliches vereinbart.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hi Tina!
Da hast Du etwas falsches gelesen oder ich habe es falsch formuliert. Ich wohne weiterhin in der Wohnung und Sie ist ausgezogen.
Zumindest müsste Sie sich Anteilig an der Mietnebenkostenabrechnung beteiligen, denn das steht doch wohl außer Frage, das Sie ein Jahr lang in meiner Wohnung gelebt, gewaschen, usw. gemacht hat! Da muss doch rechtlich etwas zu machen sein!?
Hi professor,
sorry, da habe ich das völlig falsch verstanden.
Hm, so bin ich jetzt nicht sicher wie die rechtliche Lage aussieht. Verstehen kann ich dich schon. Es gibt aber keine schriftliche Vereinbarungen , das wird die Sache schwierig machen.
Ich hoffe hier hat ein anderer User noch einen Tip.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo,
juristisch sind beide im Außenverhältnis haftbar. D.h. der Vermieter kann sich sowohl an @profesor als auch an seine Frau halten bzgl. Nebenkostennachzahlung. Da seine "Ex" fast pleite ist, wird er die Nachzahlung wohl alleine bezahlen müssen (so ist halt die bittere Realität). Im Innenverhältnis hat er einen Ausgleichsanspruch, d.h. "Ex" ist zur Hälfte der Nachzahlung ihm gegenüber verpflichtet. Das kann er auch einklagen, ob er dann irgendwann Geld sieht ist natürlich ungewiss.
Solange kein Unterhaltstitel besteht, würde ich nachdem ich die Abrechnung bekommen habe sie freundlich anschreiben und die Unterhaltszahlungen reduzieren, bis der von ihr zu bezahlende Betrag abgegolten ist.
Gruß
Martin
[Editiert am 2/2/2006 von Schmusepapa]
Hi,
Da hast Du etwas falsches gelesen oder ich habe es falsch formuliert. Ich wohne weiterhin in der Wohnung und Sie ist ausgezogen.
Zumindest müsste Sie sich Anteilig an der Mietnebenkostenabrechnung beteiligen, denn das steht doch wohl außer Frage, das Sie ein Jahr lang in meiner Wohnung gelebt, gewaschen, usw. gemacht hat! Da muss doch rechtlich etwas zu machen sein!?
also dann hab ich das auch falsch verstanden. Aber warum sollte die Frau Dir seit ihrem Auszug am 15.12.05 die halbe Miete schulden? Wenn es also um die Monate Januar und Februar geht: Da schuldet sie Dir gar nix, es sei denn, es ist anders vereinbart.
juristisch sind beide im Außenverhältnis haftbar. D.h. der Vermieter kann sich sowohl an @profesor als auch an seine Frau halten bzgl. Nebenkostennachzahlung. Da seine "Ex" fast pleite ist, wird er die Nachzahlung wohl alleine bezahlen müssen (so ist halt die bittere Realität).
Wieso? "profesor" ist Mieter und einziger Vertragspartner. Er allein haftet. Die Frau hat damit nichts zu tun.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
also dann hab ich das auch falsch verstanden. Aber warum sollte die Frau Dir seit ihrem Auszug am 15.12.05 die halbe Miete schulden? Wenn es also um die Monate Januar und Februar geht: Da schuldet sie Dir gar nix, es sei denn, es ist anders vereinbart.
Sie hatte im Monat November schon nichts mehr Anteilig überwiesen. D.h. Miete für Monat November + halber Monat Dezember + Anteilig Nebenkostenabrechnung von Januar bis Dezember!
Hey!
Wenn ich dich auch verstehe @"profesor" ..die kosten sind auch mit/durch sie entstanden, also besonders die Mietnebenkosten!
Aber, und da kannst du dich noch so viel drehen und wenden..du stehst alleinig im Mietvertrag..du bist somit allein schuldnerisch haftbar gegenüber dem Vermieter und sonst niemand..
Wenn es jetzt also heißt die Kosten zu begleichen dann bist einzigst du da gefragt..u wirst zahlen müssen!
Und es ist da auch völlig egal was ihr als Eheleute untereinader da einmal "abgesprochen" habt..
Deine Wohnung, deine Kosten!
Da kannst du nichts von deiner Ex holen..
Rechtlich null Chancen!!
Gruß
Jens
Hallo@all
also dazu hätt ich auch mal eine frage,da ich momentan auch auf den NK sitze,obwohl mein EX bis august 05 mit in der wohnung gelebt hat.wenn ich das jetzt hier richtig verstanden habe,muss ich die NK dann ebenfalls alleine tragen?ich wohne weiterhin in der ehemals gemeinsamen wohnung u.wir standen bis ende august auch gemeinsam im mietvertrag,erst danach wurde dieser umgeschrieben.
lg alyssa
Lebenskunst besteht zu 90 Prozent aus der Fähigkeit, mit Menschen auszukommen, die man nicht leiden kann.
Samuel Goldwyn(1882-1974)
NAbend!
Ich würde die Sache ein wenig anders bewerten!
Da kannst du nichts von deiner Ex holen..
Rechtlich null Chancen!!
Juristisch ist das Außenverhältnis und das Innenverhältnis vorhanden. Das heißt ganz klar, dadurch das Profesor der alleinige Mieter ist, ist Profesor auch für alle Forderungen gegenüber dem Vermieter verpflichtet (solang berechtigt).
Im Innenverhältnis existiert aber ein mündlich geschlossener Mietvertrag der auf den gesetzlichen Grundlagen beruht. Da ich einmal annehme das Du keinen Mietvertrag mit Deiner Ex abgeschlossen hast, unterliegt schon einmal der dreimonatigen Kündigungsfrist ... hat sie schon gekündigt?
Das ein Mietvertrag bestand, lässt sich durch das Wohnen Ihrer Person in diesen Räumen leicht beweisen.
Die Beweisbarkeit der Mietzinshöhe könnte ein Problem darstellen, aber behaupten wir doch einfach es wurde (wie allgemien üblich) halbe/halbe ausgemacht. Das heißt natürlich auch für die Nebenkosten halbe/halbe.
Ich habe leider nicht mehr alles im Kopf. Wart Ihr nicht verheiratet, dann unterliegt diese Lebensgemeinschaft den Bestimmungen des BGB als "Gesellschaft bürgerlichen Rechts".
Über diese Schiene könntest Du sie kriegen!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
Sie hatte im Monat November schon nichts mehr Anteilig überwiesen. D.h. Miete für Monat November + halber Monat Dezember + Anteilig Nebenkostenabrechnung von Januar bis Dezember!
wie gesagt, im Zweifel wirst Du die Vereinbarung beweisen müssen. Der Nachweis, dass sie dort gewohnt hat, reicht nicht aus.
@kasper
Es gibt hier weder ein Außen- noch ein Innenverhältnis, denn dazu müssten beide im Mietvertrag stehen, bzw. gemeinsame Schulden bestehen. In diesem Fall gibt es zwei völlig voneinander unabhängige Verträge.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi,
also dazu hätt ich auch mal eine frage,da ich momentan auch auf den NK sitze,obwohl mein EX bis august 05 mit in der wohnung gelebt hat.wenn ich das jetzt hier richtig verstanden habe,muss ich die NK dann ebenfalls alleine tragen?ich wohne weiterhin in der ehemals gemeinsamen wohnung u.wir standen bis ende august auch gemeinsam im mietvertrag,erst danach wurde dieser umgeschrieben.
bis Ende August kannst Du die Nebenkosten anteilig verlangen (Innenverhältnis). Der Vermieter kann sich allerdings allein an Dich wenden.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi Sky,
ebend nicht!
[quoteEs gibt hier weder ein Außen- noch ein Innenverhältnis, denn dazu müssten beide im Mietvertrag stehen, bzw. gemeinsame Schulden bestehen. In diesem Fall gibt es zwei völlig voneinander unabhängige Verträge.
Du schreibtst selber, das es ein Innen- und ein Außenverhältnis nicht gibt, aber gleichzeitig das es zwei verschiedene Verträge gibt.
Sie hatte im Monat November schon nichts mehr Anteilig überwiesen. D.h. Miete für Monat November + halber Monat Dezember + Anteilig Nebenkostenabrechnung von Januar bis Dezember!
Für mich bedeutet dies, sie hat davor überwiesen. Hierdurch lässt sich ein Untermietverhältnis herleiten (Vertrag), der auf den Grundsätzen des Mietrechtes im BGB zugrundeliegt.
Also ließe sich eine Summe darlegen, die auch weiterhin gefordert werden kann. Der Punkt über den man sich streiten kann, ist ob die Nebenkosten Pauschal gezahlt wurden oder ob in der Vergangenheit auch geteilt wurde?
Geht man davon aus, dass dieses Mietverhältnis bestand, existiert eine gesetzliche, dreimonatige Kündigungsfrist des Mietverhältnisses 😛 ! Daher meine Frage, ob sie denn schon gekündigt hat.
Also für einen Ausgleich im Innenverhältnis müssen definitiv nicht beide im Mietvertrag stehen.
Gruß
Kapser
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Geht man davon aus, dass dieses Mietverhältnis bestand, existiert eine gesetzliche, dreimonatige Kündigungsfrist des Mietverhältnisses 😛 ! Daher meine Frage, ob sie denn schon gekündigt hat.
Also, gekündigt in dem Sinne nicht, ich hatte nur ein schreiben von Ihrem Anwalt am 06.10.2005 erhalten, wo drin steht, das meine Ex-Frau nicht mehr bereit ist die eheliche Lebensgemeinschaft fortzusetzen.
Reicht das auch als Kündigung :cul: