Hallo,
dies habe ich noch vergessen zu fragen.
Muß ich meiner Frau meine neue Anschrift bekannt geben,
bzw. in meine Wohnung lassen damit sie checken kann, ob dies eine optimale Umgebung für meinen 3 J. alten Sohn ist, wenn er alle 14 Tage bei mir ist ???
Gruß
Quarki123
Danke für die Zugangsdaten.
Wenn alles so einfach wäre.
Auf der einen Seite sagt meine Frau, daß ich meinen Sohn auch in der Woche sehen kann, nach Absprache, wenn ich aber dann sage, daß ich dies am liebsten über das Jugendamt regeln möchte, sagt sie mir, dies würde sie mir nicht schriftlich geben wollen. Warum blos, ich solle ihr vertrauen. Vertrauen hin oder her, schriftlich ist besser, da ich bedenken habe, daß sie in der Zukunft macht was sie will.
z.B. Kindergarten, sie hätte meinen Sohn schon angemeldet für das nächste Jahr und in welchen Kindergarten er geht könne mir egal sein, da ich ihn nicht jeden Tag dahin bringe müsse, die anderen Kindergärten sind ca. 5 Minuten länger entfernt.
Ich hätte mich in der Vergangenheit ja eh nur sehr wenig um ihn gekümmert, dies sehe ich anders, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Rede von Scheidung war.
Da ist es doch nur verständlich, daß man sich etwas mehr um seinen Sohn kümmert, wenn man weis, daß man in ein paar Wochen auszieht und ihn dann nur noch wenig sieht.
Quarki
hallo qurki 123,
sylvie hat recht du solltest deiner frau die adresse geben, in die wohnung musst du sie nicht lassen, dafür gibt es keine bestimmungen.
versuche sylvies tipp in die tat umzusetzen egal wie schwer es dir fällt, damit zeigst du, dass du eine erhöhte kooperationsbereitschaft zeigst.
so wird es leider bei unseren fledermäusen genannt.
mel