hallo zusammen,
nun ist es soweit, nach einem jahr trennung, die alles in allem sehr gut gelaufen ist, steht nächste woche der 1. gemeinsame termin beim anwalt an. wir sind uns eigentlich über alles einig, sie bleibt im haus wohnen und ich kann die kinder sehen wann ich will. ich zahle zur zeit das haus und sie hat ihren lohn und das kindergeld zum leben.
wir haben uns darauf geeinigt, das sie den anwalt nimmt und pkh beantragt, ich dann auf einen anwalt verzichte um die kosten möglichst gering zu halten.
könnt ihr mir sagen, worauf ich beim gespräch nächste woch achten soll?
1. scheidungsfolge vereinbarung?
2. unterhalt (ich habe aufgrund einer insolvenz im letzten jahr 15.000 € weniger als in diesem jahr verdient. ich bin provisionsabhängig und habe eine 70/30 regelung. was wird da zur berechnung genommen? 100 % (das habe ich ja nie sicher)
3. haus, wie sieht es aus mit wohnrecht etc. wenn zum beispiel ein neuer einzieht, was muss ich beachten, damit er kein wohnrecht bekommt, wenn sie heiraten und meiner frau etwas passiert?
4. sorgerecht etc.
vielleicht könnt ihr mir einige fragen beantworten.
danke
eddie
Das Kindergeld erweckt in mir die Frage nach dem Kindesunterhalt... Hast nix geschrieben!
Das ganze Thema Unterhalt wäre doch im großen und ganzen unter euch so zu regeln, dass du den KU zahlst. Den EU könntet ihr euch doch schenken, verzichtet beide drauf! Wenn ihr euch so gut versteht, dann wäre es doch fair, wenn ihr euch im Notfall aushelft. Dann hast du das Problem mit der Berechnung nicht, beim KU wird es doch wohl eine Grundziffer geben, oder?
Das Wohnrecht läßt du vom Notar für sie und die Kids eintragen. Du bleibst Eigentümer und entscheidest damit über das Wohnrecht. Das macht aber der Notar!
Und wenn du beim Sorgerecht auf das GSR plädierst, dann kann da auch nichts schief gehen.
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hey!
Muß @PapaNico da recht geben..was ist mit dem KU .. davon sprichst du nicht.. der muß so oder so sein .. das könnt ihr ja vorab unter euch ja auch schon regeln ..
Und das solltet ihr auch .. denn wie gesagt das muß ..
Für das GSR muß nicht "plädiert" werden .. das habt ihr doch sowieso (wunder mich immer wieder darüber das das ein Thema ist, wird nichts anderss festgelegt oder ist nichts anderes gewollt, ist bei ehelichen Kindern immer das GSR gegeben, und einem späteren Antrag auf ASR kann man durch eine schriftliche Vereinbarung doch eh nicht entgegen wirken)
Zu Punkt 3 ...
Da wundert es mich immer das "Mann" da immer gerne noch seine Hand auf seine Ex halten möchte, betreffend eines neuen Partners ..
Wie würdet ihr das andersherum denn bitte finden ???
Auf einer gewissen Weise kann ich es verstehen, aber ansich hat es nichts dort zu suchen .. und wenn die Ex gar heiratet wäre es eben ihre Sache .. steht ja auch schließlich jedem zu, und nicht nur dem Mann .. !!
Die Eigentumsfrage des Hauses ist doch da eine ganz andere Sache ..
Und sollte natürlich geregelt werden !!
Aber "Wohnrecht" wird der neue Partner der Ex, oder gar der neue Ehemann, eh haben und das kann durch den EXmann auch nicht ausgeschlossen werden ...
Vielleicht sollte man dann gleich für die Ex ausschließen das sie sich einen neuen Partner sucht ..
Sorry für den ziemlich ironischen Satz ...
Aber das ist schon eine etwas merkwürdige Denkweise, die es meist nur bei Männer zu beobachten gibt..
Regel allerdings die Eigentumsfrage für das Haus, das sollte allemal geschehen..immerhin wirst du es ja auch abbezahlen so wie du es schreibst ..
Denn deine Ex könnte es ja auch später einmal veräußern und dann?
Wenn sie im Grundbuch steht ist es ihres und du hast zwar gezahlt dafür, aber das wars auch dann ..
Festhalten solltet ihr evtl. auch den Umgang zwischen dir und deinen Kids ..
Gruß
Jens
danke schon mal für die antworten.
haus gehört uns beiden, ich bezahl gerade alles, hypo, zinsen, strom, wasser, versicherung, gas und tel., dafür zahle ich zur zeit keinen unterhalt an sie und die kinder. der betrag wäre in etwas gleich, das heisst, ich könnte ihr das geld überweisen und sie zahlt mir dann ein teil miete und die anderen hauskosten teilen wir uns dann, das würde aber auf den selben satz kommen. ich zahl zur zeit ca. 1250 € monatlich für das haus, das müsste ich auch ungefähr an unterhalt zahlen +/- 100 €.
ich mach mir keine sorgen um den neuen (den kenn ich übrigens und wir kommen auch gut aus, ist ein netter typ), sondern ich mach mir darum sorgen, wenn er in unserem haus wohnt, und ihr passiert etwas, dann habe ich soetwas wie wohnrecht für den neuen gehört, ich bekomme ihn dann nicht raus, das will ich natürlich verhindern.
also nochmal, ich will sie nicht über den tisch ziehen und auch sie will eine faire lösung. ich will eingentlich den niedrigsten satz den ich zahlen muss vom gericht bekommen egal ob ich dann freiwillig mehr zahle, damit die kids im haus bleiben können.
eddie
wenn er in unserem haus wohnt, und ihr passiert etwas, dann habe ich soetwas wie wohnrecht für den neuen gehört, ich bekomme ihn dann nicht raus, das will ich natürlich verhindern.
So ist das nicht! Wenn er mal angenommen allein drin wohnt, greift das Mietrecht, denn ihr seit nicht gemeinschaftlich "verpartnert". Du als Eigentümer kannst ihn dann jederzeit abtreten lassen! Nur wenn er ein eingetragenes Wohnrecht hätte, dann wird's schwer!
Hoppla, kein Unterhalt für die Kinder 😮 Vorsicht! Das solltest du ändern! Der Anspruch auf KU besteht und muss auch nachgewiesen werden! Du hättest ein Problem, wenn sie irgendwann auf den Trichter kommt, dann blutest du! Macht folgendes: Eine gegenseitige Bestätigung über die vollständige und pünkliche Zahlung aller Beträge hinsichtlich der einzelnen Personen x,y,z! Sie unterschreibt das und du bist abgesichert! Schiebe eine Behörde vor, für die du den Wisch brauchst. Damit bestehen auf beider Seiten keine Forderungen aus den vergangenen Zahlungen. KU darf nämlich nachträglich eingefordert werden!
Danach machst du das per Überweisung an sie. Ich habe das auch so gemacht, weil es bei mir ähnlich lief. Habe ihr das Geld bar gegeben... Mit dem Schreiben habe ich mich nachträglich abgesichert.
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hey!
Ob das so die Lösung ist?
Alles zu zahlen und im Gegenzug verzichtet die Ex auf ihren Unterhalt wie auf den für die Kids?!
Davon mal abgesehen das all diese Kosten die da beglichen werden schwankend sein können, also auch enorm steigen können..
Und auch erst recht dann wenn der neue Partner dort mit einzieht ...
Ob das dann noch weiter so ok u gerecht ist...
Weiterhin wenn sie es dann irgendwann einmal darauf anlegen sollte..warum auch immer, den Unterhalt zu fordern, besonders den für die Kinder, dann denke ich sähe es schlecht aus, denn nachweislich wäre so kein KU gezahlt worden ...
Denke eure Regelung ist nicht grad das Gelbe vom Ei ..
Sicherer wäre es für alle, wenn du regelrecht den KU wie wenn es ihr zusteht TU/EU zahlst ..
Bezügliche der Abzahlung des Hauses:
Wenn du doch auch dort im Moment alles zahlst und das evtl dann auch weiterhin tust .. wofür wäre dann einerseits eine Mietzhlung deiner EX von nöten? Verstehe das so das sie dir auf umgekehrten Weg eine "Miete" zahlt..
Wäre es da nicht dann besser du z.B. wärst der der im Grundbuch steht und du zahlst auch das Haus weiter ab und ihr macht untereinander einen Mietvertrag über das Haus..
Dann wären auch die Eigentumsverhältnisse klar geregelt ..
Was doch denke ich eindeutig besser wäre..
Alelrdings solltest du da mit deinem Ra drüber sprechen, ob das so auch überhaupt möglich ist ...
Denn ansonsten hättest du gezahlt für das Haus und es wäre auch ihr Eigentum mit, und ob das auf dauer irgendwann nicht doch zu Problemen führt ..
Insbesondere auch die Regelung des KU und EU .. und dem Zahlen aller weiterer Kosten durch dich .. denke einfach das das automatisch zu Problemen führt!
Gruß
Jens
Hi Jens!
Laß mich mal an deine Argumentation anknüpfen:
Sicherer wäre es für alle, wenn du regelrecht den KU wie wenn es ihr zusteht TU/EU zahlst ..
Der Sachverhalt ist einfach: Der KU ist immer zu zahlen! Hier ist auch ein Nachweis fällig. Alles andere ist rechtlich seehr bedenklich und würde irgendwann richtige Probleme mit sich bringen! Und umso länger das läuft, desto größer wird der Hammer! Nicht gezahlter KU trotz Verpflichtung ist strafbar. Da sitzen schon ganz andere im Knast wegen solchen Dingen.
Was darüber hinaus hinsichtlich dem EU zu tun und zu lassen ist, kann vereinbart werden, wie es grad beliebt. Solange diese Regelung nicht sittenwidrig ist, interessiert es niemanden. Dein Vorschlag klingt ganz gut (er ist Eigentümer, sie mietet das Haus), nur dann sieht die Berechnung eines EU's ziemlich dümmlich aus: Jeder Euro Miete von ihr kommt bei ihm als Einkommen dazu. Neben der steuerlichen Seite, die ihn dann wieder benachteiligen würde, würde die Berechnung etwas undurchsichtig werden...
Dann lieber verzichtet gegenseitig auf den Unterhalt. Dann hast du nur den KU nach Tabelle zu zahlen! Alles andere rund um's Haus regelt ihr im Innenverhältnis mit einen "Quasi-Mietvertrag" Jeder gescheite Anwalt wird euch so raten. Ich meine, ihr kommt miteinander aus - warum solltet ihr die Sache verkomplizieren? Klare Regelungen per Vertrag stehen sich, aber alles auf Gegenseitigkeit 🙂
Tschau
Nico
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Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hey!
Oder so 😉
Auf jedenfall für klarere Verhältnisse sorgen wäre mein Vorschlag noch ..
Das mit der Kostenübernahme bezüglich Gas, Strom, Telefon finde ich zu undurchsichtig, weil das schwanken kann .. und da solte einfach jeder für sich aufkommen ...
Wobei, die ganzen Kosten übersteigen die nicht eh schon den bormelen KU und EU?
Denn es kommen die Zinsen und Hypo und und und ja noch dazu ...
Oder ist das Einkommen auch dementsprechend hoch ..
Gruß
Jens
jo, ihr habt recht, es ist für aussenstehende etwas durchsichtig und ja es ist mehr als ich eigentlich zahlen müsste, zwar nicht viel mehr, aber mehr. mir ist nur wichtig, das die kids im haus bleiben und alles andere ist mir egal.
wir haben damals einfach diese lösung gefunden, weil sie am einfachsten war, denn die ganzen kosten gingen eh vom konto ab und sie hat mir dann einfach ihre ec-karte gegeben und damit war der fall erledigt. mir ist schon klar, das es keine lösung für immer ist, aber für den moment war es ok. das soll natürlich jetzt mit dem termin beim anwalt alles ein wenig entwirrt werden.
d.h. ich zahle unterhalt an frau und kinder, ich zahle dazu 50% der kosten für hypo und zinsen. sie erhält unterhalt und zahlt 50 % der kosten für hypo und zinsen, sowie alle wohnnebenkosten und zahl mir 50 % der ortsüblichen miete. ich glaube so wird es geregelt.
wenn es dann noch nicht reicht, zahle ich eben freiwillig noch einen betrag, so das sie dann genug zum leben hat.
aber jetzt zurück zu den fragen: unterhaltsermittlung:
wird das letztjährige gehalt zur berechnung genommen?
wie ist das bei einer 70/30 regelung der provisionszahlung? welche höhe wird als maßstab gesetzt? 70% oder 100 % oder vielleicht nur 85 %
worauf sollte ich achten....
grüße
eddie
wird das letztjährige gehalt zur berechnung genommen?
So isses!
wie ist das bei einer 70/30 regelung der provisionszahlung? welche höhe wird als maßstab gesetzt?
Deine gesamtes Jahreseinkommen durch 12. Werbungskosten etc. sind noch abzuziehen.
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)