Neues Kind, Vatersc...
 
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Neues Kind, Vaterschaftsanfechtung

 
(@lavia)
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Jetzt war am 04.02 endlich der Gerichtstermin zur Scheidung, Freude war groß, da meine Ex nach einer Abtreibung im letzten Sommer mal wieder schwanger war und der Geburtstermin immer näher rückte. Nach einigem hin und her, sollte dann am 05.04 die Scheidung endgültig rechtskräftig sein, ich habe mehrmals meine Anwältin genervt und sie hat es immer und immer wieder bestätigt. Jetzt kam vor knapp 1 1/2 Wochen das Kind meiner Ex zur Welt und zack stellte sich raus, dass die Scheidung doch erst in 2 Wochen durch ist und ich von ihr als Vater angegeben worden bin.
Da ich durch den Unterhalt für unsere Kinder und die bisherigen Verfahren eh schon verschuldet bis zum geht nicht mehr bin, haben meine Partnerin und ich nun blanke Panik vor der Vaterschaftsanfechtung, da die ja auch nicht gerade günstig ist. Haben uns also informiert und rausgefunden, dass in besonderen Fällen eine Klage unnötig ist, wenn der Erzeuger, ich und meine Ex aussagen, dass ich nicht der Vater bin, sondern er und das auch amtlich festgehalten wird.
Problem bei der Sache: Meine Ex nutzt jede Gelegenheit, mir einen reinzuwürgen und wird wohl kaum mir zu liebe sagen, was Sache ist. Der Erzeuger will mit ihr und dem Kind nichts zu tun haben und wird demnach wohl auch nicht "für mich aussagen".
Jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt, oder Tipps? Eine Information, was für Kosten bei einer Klage auf mich etwa zukommen und ob ich unbedingt eine Anwältin dafür brauche, wäre auch super...

Vielen Dank von einem inzwischen fast kapitulierendem Vater... Was ist in diesem Rechtssystem nur los  :erstaunt039:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2013 16:53
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lavia,

auch hier hast Du durch selbstverschuldetes Zuwarten Dir eine weitere Baustelle aufgemacht. Es ist in der Rechtssprechung deutlich geregelt, dass es eine unbillige Härte ist weiter in der Ehe verweilen zu müssen, wenn die Ex-Partnerin ein Kind von jemand anderes erwartet.

Dein RA hätte somit eine Beschleunigung des Verfahrens herbeiführen können und es wäre wohl nicht zu diese Fall gekommen. Denn nun bist Du wohl "rechtlicher Vater" geworden.

Warum Deine Ex so einen "Blödsinn" noch mitmacht (bzw. der biologische Vater) ist allerdings auch verwunderlich.

Mit "mal informieren" ist es in solchen Fällen nicht getan. Es geht hier genetische Gutachen, die amtlich festgestellt werden müssen. Mit "Aussagen" wirst Du da nicht weit kommen. Du solltest drigend weitere anwaltliche Beratung dazu aufsuchen.

Kannst Du Dir keinen Anwalt leisten, besteht auch die Möglichkeit einen Beratungsschein (Kosten 10 Euro) beim Amtsgericht zu beantragen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2013 17:35
(@lavia)
Schon was gesagt Registriert

Ist ja nicht so, dass ich keine Härtefallscheidung beantragt hätte, wurde wieso auch immer vom Gericht abgewiesen. Weshalb meine Anwältin nie irgendwas beschleunigen konnte, frage ich mich auch, scheinbar bezahle ich nicht gut genug.
Meine Ex leidet ja nicht drunter, hat ja PKH und muss einfach nichts bezahlen. Wohnung vom Amt, Unterhalt, Kindergeld, Elterngeld. Da kann man sich solche Späßchen schon erlauben, wenn man mir damit das Leben schwer macht.
Die Sache mit dem biologischen Vater ist etwas komplizierter, da dieser jetzt mit der Frau des Bruders meiner Ex zusammenlebt, etwas komplizierter also. Der hat ja bisher mit dem ganzen nichts zu tun, also für ihn kein Problem.
Die Sache ist auch nicht nur, dass ich es mir nicht leisten kann. Über 30 Ecken kommt man immer irgendwie an das Geld, aber wieso muss ich für etwas zahlen, wenn Gerichte und andere Institute zu langsam und meine Ex zu schnell darin ist, sich schwängern zu lassen??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2013 19:04