Hallo zusammen,
ich benötige eure Hilfe, jetzt nach über 6 Jahren bin ich noch immer nicht geschieden.
Mein RA Anwalt, hat damals einen Antrag auf Auskunft gestellt, das GR verwies, dass Auskunft erteilt werden müsse,
sonst verhänge man eine Pfändung.......die Pfändung wurde nie umgesetzt die Dame war 3 mal nicht zuhause,
dann ist der Gerichtsvollzieher wieder abgezogen, hat das Gericht informiert und das wars.
Ich habe dann den RA gewechselt, der neue hat einen Antrag auf Abtrennung gestellt, bedingt das ich wieder heiraten möchte. 😉
Der wurde abgelehnt, mit der Begründung §140 ABS.2 Nr. 5 es wäre keine außergewöhnliche Verzögerung und keine unzumutbare Härte vorliegen würde.
Zurzeit ist noch offen der Versorgungsausgleich (es besteht ein Ehevertrag der als Sittenwidrig der Gegenseite angesehen wird) und Zugewinnausgleich.
Ich habe keine Ahnung wie das weiter gehen soll, das Gericht möchte mich nicht scheiden, EX erteilt keine Auskunft!!!
VG Tim
Moin Tim,
nimm Dir einen Fachanwalt für FamRecht und besprecht die Sache.
Normal ist Dein Fall auf jeden Fall nicht. Normalerweise können Scheidungen längstens 3 Jahre aufgehalten werden. Von so einem Fall hab ich auf jeden Fall
noch nicht gehört hier im Forum. Dazu kommt, dass mit jedem Jahr länger verheiratet auch der Versorgungsausgleich steigt.
Ansonsten muss Dein Anwalt dass tun, wofür er Geld bekommt: Die richtigen Argumente finden, warum eine unzumutbare Härte für Dich vorliegt. Gruß Ingo
Hallo Tim,
meine Scheidung hat auch fast 5 Jahre ab Scheidungsantrag gedauert und dabei hatte ich 3 verschiedene Richter. Der erste Richter hatte die letzten Jahre vor seinem Ruhestand keine Lust mehr und hat auf Zeit gespielt. Die zweite Richterin war Richterin auf Probe und hat dann woanders eine Festanstellung gefunden. Die dritte Richterin, ebenfalls jung und unerfahren, hat das Verfahren dann innerhalb eines Jahres zu Ende gebracht.
Auch ich durfte mir 4 Jahre nach Scheidungsantrag anhören, dass keine unzumutbare Härte vorläge.
Dazu kommt, dass mit jedem Jahr länger verheiratet auch der Versorgungsausgleich steigt.
Das ist nicht richtig. Der Versorgungsausgleich endet zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Viele Grüße,
Tom
Hallo,
ich habe mir extra einen Anwalt aus der Gegend gesucht, zumal der Gerichtsstand 330 km von mir entfernt liegt.
Der Anwalt ist auf Fam. Angelegenheiten spezialisiert.
Übrigens bei mir ist es auch der 3 Richter..
Ich dachte es gibt einen Passus um da raus zu bekommen....oder Argumentationen...anzuführen
Gruß Tim
Moin Timtom,
nicht ganz klar ist die zeitliche Abfolge des Ganzen:
1. Wann wurde Scheidungsantrag (zu-)gestellt ?
2. Wann wurde Abtrennung beantragt ?
Gruß
United
Hi Hallo,
der Scheidungsantrag wurde nach dem Trennungsjahr zugestellt im Jahr 2010.
Die Abtrennung wurde jedes mal vor Gericht vorgetragen, und nach Wechsel des RA jetzt vor 4 Wochen neu gestellt.
Gruß Tim
Hallo zusammen,
ich benötige Eure Hilfe nochmal, ich hatte den RA-Anwalt kontaktiert mit der Bitte auf Scheidung zu argumentieren.
Zitat des RA-Anwaltes
Ich möchte noch einmal klarstellen, dass es Richter gibt, die – auch wenn das OLG Karlsruhe hier anderer Ansicht ist- bei unserer Argumentation die Abtrennung vollziehen. Letztlich entscheidet jedes Gericht im eigenen Ermessen, ob eine unzumutbare Härte vorliegt. Das Amtsgericht XXXXXX in Person der zuständigen Richterin scheint dies wohl ablehnen zu wollen.
Meine Anwältin, kann nach Ihrer Einschätzung, nicht mit Argumenten die Scheidung herbei führen!!!!
Welche Argumenten kann man in einen solchen Fall geltend machen?
VG Tom