Hallo Zusammen,
wieso muss ein Kind zwingend mit einer Mutter aus dem Haus (eigenes Haus des Mann, er steht allein im Grundbuch, Kauf vor Beziehung) ausziehen, wenn Ehepaar sich trennt.
Kind ist 11 Jahre alt.
Noch-EHepaar hat gemeinsames Sorgerecht und gemeinsames ABR.
Muss ein Vater zustimmen?
Was passiert, wenn er nicht zustimmt?
wie ist die Vorgehensweise?
Wie in dem anderen Thread geschrieben, muss das Kind nicht zwingend ausziehen, es kommt darauf an, wie bisher betreut wurde. Das Kind ist doch schon 11, es kann also vor Gericht angehört werden. Erstmal untersagt man den gemeinsamen Auszug, ihr seit doch schon im Verfahren, die Frage ist, wie der Richter das sieht.
Müssen gar nicht. Allerdings werden oft genug Fakten geschaffen. Wer hat bisher Kind betreut, kann der Vater das Kind betreuen und vor allem ganz wichtig bei einem 11jährigen Kind: wo möchte das Kind selber zukünftig leben.
Einer Ummeldung müssen in der Theorie beide Elternteile zustimmen, in der Praxis wird das nur allzu oft ignoriert bzw. übergangen.
Ja wer hat Kind überwiegend betreut.
Er hat seit ihrem Aufenthalt in der Psychiatrie letztes Jahr Sommer bis Ende Februar im Prinzip überwiegend betreut. Sie war ja kaum mehr vor Ort, schlief fast jede Nach woanders. Hielt sich oft nicht an Absprachen, wenn er Spätdienst hatte, und nach dem Kind gucken sollte usw. Das kann er auch nachweisen, durch Whatsapp- Verläufe.
Dann, als er Jugendamt ins Spiel brachte, schlief sie ja wieder da, erst im Kinderzimmer, dann überall. Und machte Terror ohne Ende.... naja, das hab ich ja schon geschildert.
vor der Psychiatrie war sie mehr vor Ort, aber selbst als das Kind noch im Babysafe war, war sie unzuverlässig. Da musste er das Kind mit auf die Dienststelle nehmen und das Kind wurde dann irgendwann von ihr abgeholt. Das muss man sich mal vorstellen!! Er kann froh sein, dass er seine so sozialen Chef hat.
@MJ1977: das stimmt so nicht! Der Ummeldung müssen nicht beide zustimmen. Wenn ein Elternteil Fakten schafft und das Kind mitnimmt, ist er als Wohnungsgeber verpflichtet, das Kind umzumelden. Und die Behörde ist verpflichtet, diese Meldung zu dokumentieren. Zustimmungspflichtig durch den anderen Elternteil ist nicht die Ummeldung sondern der körperliche Umzug.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das ist auch nicht ganz richtig, beim Umzug in eine Mietwohnung ist der Vermieter der Wohnungsgeber. Nur bei Eigentum ist man selbst Wohnungsgeber. Und wer der Ummeldung zustimmen muss, hängt von der Kommune ab. Meine Partnerin konnte sich nicht bei mir melden, weil die Kommune die Meldung ohne Unterschrift des Sorgeberechtigten rechlichen Vaters nicht zustimmen wollte. Der hatte das Kind zwar nie gesehen (wollen), war aber für eine Unterschrift nur schwer greifbar. Hat schon recht viel Stress gemacht. Jetzt hat sie das alleinige Sorgerecht, das macht natürlich vieles einfacher, aber macht echt nur Sinn, wenn man als Vater gar kein wirkliches Interesse an seinem Kind hat (was ich 0 verstehen kann, bei uns hat die Mutter des Kindvaters das Kind öfters besucht als der Vater selbst).
Es gibt aber auch Kommunen, die erlauben einen Umzug ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Vaters, wenn man schon vorher ohne Mann alleine mit dem Kind gewohnt hat.
Das Thema hatten wir hier schon oft genug, es ist in jedem Bundesland facettenreich und anders geregelt...
... und wie sooft kommt es dann noch auf die persönliche Einstellung des Mitarbeiters der Behörde an...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.