Servus!
DEF=DemnächstExFrau
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
teile deiner Nochfrau doch mit, dass es sich lohnen würde eine Scheidungsfolgevereinbarung über den Zugewinn zu erstellen und dieses nicht den Anwälten zu überlassen (sehr teuer).
Gutachten fürs Haus, Anfangs- und Endkapital und das Bargeld, was auf dem Konto ist. Das wird berechnet und dann erhält jede/r seinen Anteil. Und wenn das Haus mehr wert ist als das Geld muss ein Ausgleich geschaffen werden, wenn es mehr Geld als Hauswert ist, muss ebenfalls ein Ausgleich geschaffen werden.
Das lasst ihr dann notariell beurkunden und schon ist das Thema durch.
Ja aber dann auch daran denken, beim Notar mit der Einigung und dem Ausgleich das Ende der Zugewinngemeinschaft beurkunden zu lassen.
Sonst kann sie danach nochmal Zugewinnausgleich verlangen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin.
Also, die gesamte Auseinandersetzung der finanziellen Mittel sowie der Immobilie gehört in einem Aufwasch erledigt, im Rahmen der Zugewinnermittlung. Und vorher würde ich keinen Cent aus dem großen Konto rausrücken! Wenn DEF ran will, dann wird sie ein Interesse haben, den Zugewinn schnell berechnen zu lassen. Ob, wenn Sie das Haus hat, dann überhaupt noch ein Anspruch besteht, wird man sehen. Stell doch hier mal die Zahlen ein, hier gibt es einige Rechen-Cracks. Und auch Du solltest Interesse haben das Thema schnell gelöst zu bekommen, oder wer trägt derzeit die Nebenkosten der Immobilie? Du zusätzlich zum TU???
Eine Gefahr sehe ich allerdings noch:
Ich habe ein weiteres Konto, wo unsere größeren Finanzbestände lagern und das auf meinem Namen lautet, für das sie aber die Zugangsberechtigung hat - aber ich die iTan-Nummern.
Dh DEF hat Vollmacht, also rechtlich Zugriff? Nur der fehlende Tan-Block verhindert technisch den Zugriff? Also da würde ich ihr schnell die Vollmacht entziehen, auch bei Online-Banken gibt es idR Möglichkeiten in Filialen Geld am Schalter abzuholen (comdirect bei Coba, Diba bei der Reisebank an Bahnhöfen etc) , und da braucht man keine Tan wenn man Kontovollmacht hat. Und dann: weg ist weg...
Gruss. Toto, im früheren Leben mal Bankkaufmann
Moin,
wenn ich so etwas lese ...
Ihrer alternativen Forderung - das Konto quasi einzufrieren - also nur durch gemeinsame Unterschriften weitere Transaktionen zu ermöglichen, werde ich auch nicht folgen. Damit könnte sie auf alle Zeit das Konto blockieren - und wenn sie das Haus behält und ich den Großteil des Geldes bekomme - könnte sie mich damit blockieren.
... schüttelt es mich doch ein wenig.
Den Vorschlag das Konto zu einem UND-Konto zu machen, finde ich durchaus nachvollziehbar.
Selber blockieren und gleichzeitig Angst vor der Blockade des Gegenübers zu haben, hingegen eher nicht.
Auf einem Blatt Papier das zusammenzuschreiben, was man nach eigenem Dafürhalten zum Zeitpunkt der Eheschliessung hatte, und mit dem zu vergleichen, was jetzt vorhanden ist, halte ich auch nicht für sonderlich emotional belastend ...
Besten Gruß
United
Nochmal eine Meldung von der Bank 😉 :
Den Vorschlag das Konto zu einem UND-Konto zu machen, finde ich durchaus nachvollziehbar.
Das Konto in ein UND-Konto zu verwandeln wäre das blödeste was gibt. Da schreit gerade nach Blockade... während die Ex im (gemeinsamen) Haus sitzt und hat was sie braucht. Damit wäre der TO erpressbar. Abgesehen davon, dass (Online-) Banken so gar nicht begeistert sind von UND-Konten.
Selber blockieren und gleichzeitig Angst vor der Blockade des Gegenübers zu haben, hingegen eher nicht.
Verstehe ich nicht. :erstaunt039: der TO blockiert doch nicht. Er gibt nur sein Faustpfand (die Kohle) nicht aus der Hand, bevor nicht der Zugewinn berechnet und ausgeglichen ist.
Gruß, toto
Moin Toto,
zugegebenermaßen bin ich dieses Mal beim Von-Unten-Nach-Oben-Lesen auf der Hälfte stehengeblieben (weshalb mir der ein oder andere Sachverhalt entgangen war) ...
... ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
:redhead:
Gruß
United
Hallo zusammen,
bringen wir's doch mal auf den Punkt: Im Moment gibt es ein Patt zwischen den beiden. Sie hat die Hand auf dem gemeinsamen Haus, er hat die Hand auf dem gemeinsamen Restvermögen.
Wenn Madame nun fordert, er möge sie doch, aus Gründen der Fairness, beim gemeinsamen Restvermögen gleichberechtigt ins Boot holen - darf er dann, aus genau den gleichen Gründen, wieder in das gemeinsame Haus einziehen? Und wenn nein - warum wohl nicht?
@maxx9000: Wie du inzwischen gemerkt haben solltest, befindest du dich mitten in einem Krieg, den du nicht selber angefangen hast. Irgendwelche Zugeständnisse an Madame ohne Gegenleistung ihrerseits gibt's dann aber in so einer Situation einfach nicht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.