Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage.
Was würde passieren, wenn sich Partner A von Partner B trennen will und Partner B allerdings die innerräumliche Trennung nicht einhält und sich weiter in die Räume begibt, die eigentlich Partner A zugesprochen wurden?
Vielen Dank und viele Grüße
Lana
Was würde passieren, wenn sich Partner A von Partner B trennen will und Partner B allerdings die innerräumliche Trennung nicht einhält und sich weiter in die Räume begibt, die eigentlich Partner A zugesprochen wurden?
Hi Lana,
ist die Trennung mittlerweile ausgesprochen und durch die Übergabe eines entsprechenden Schreibens verbindlich?
Hierzu hattest Du einige Tipps erhalten.
Eine innerräumliche Trennung sollte ebenfalls schriftlich vereinbart werden - ihr unterschreibt beide.
Wenn sich einer nicht dran hält und die Situation deswegen für einen der beiden unerträglich wird, bleibt nur:
Als 1. Schritt eine Trennungsmediation, bei der ihr das besprecht, z.B. bei der Caritas oder Diakonie
Als 2. Schritt - wenn 1. nichts bringt - der Antrag auf Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB. Auch darüber wurdest Du hier schon informiert.
Mustertext findest Du zuhauf im Internet und sollte Dein Anwalt ebenfalls haben:
Namens und in Vollmacht des Antragstellers wird beantragt,
1. dem Antragsteller die Wohnung _________________________, Straße _________________________, Ort _________________________, für die Dauer des Getrenntlebens zur alleinigen Nutzung zuzuweisen;
2. der Antragsgegnerin aufzugeben, die Wohnung _________________________, Straße _________________________, Ort _________________________, unter Mitnahme seiner persönlichen Sachen zu räumen und an die Antragstellerin herauszugeben und der Antragstellerin sämtliche Schlüssel für die Wohnung samt Keller- und Briefkastenschlüssel zu übergeben;
3. der Antragsgegnerin im Falle des Zuwiderhandelns der gerichtlichen Entscheidung die Verpflichtung zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 25.000 EUR, ersatzweise Zwangshaft anzudrohen.
§ 885 Abs. 2 ZPO soll nicht zur Anwendung kommen.
Begründung:
Der Antragsteller macht einen Anspruch auf Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB geltend.
Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: _________________________
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind verheiratet und leben gemeinsam in der Ehewohnung in der _________________________straße in _________________________.
In dieser Wohnung leben auch folgende gemeinsame minderjährige Kinder: _________________________.
Der Antragsteller möchte sich von der Antragsgegnerin trennen. Hintergrund ist folgender Vorfall:
_________________________.
Beweis: _________________________
Die Antragsgegnerin verweigert die Trennung. Sie weigert sich, die Ehewohnung zu verlassen.
Beweis: _________________________
Deswegen muss die eheliche Wohnung für die Dauer des Getrenntlebens dem Antragsteller zugewiesen werden. Nur so kann eine unbillige Härte (auf Seiten des Antragstellers) vermieden werden.
Das Vorliegen einer unbilligen Härte ergibt sich aus folgenden zurückliegenden Ereignissen:
_________________________.
Beweis: _________________________
(Um die Interessen der minderjährigen Kinder zu wahren, wird gebeten, die gerichtliche Entscheidung ohne Beteiligung des Jugendamtes zu treffen und die Anhörung des Jugendamtes nachzuholen.)
Hey Wegnachvorn,
danke dir. Ich war schon bei meiner Anwältin. Diese möchte erst mal eine Trennung innerhalb der Wohnung angehen, bevor sie die komplette Wohnungszuweisung beantragt. Sie hat wohl die Erfahrung gemacht, dass psychische Gewalt, Mobben usw. nicht reicht, um die Wohnung erfolgreich zugewiesen zu bekommen.
Ich weiß schon jetzt, dass eine Aufteilung der Räume mein Nochmann niemals akzeptieren wird. Er wird dies niemals unterschreiben. Er wird im Gegenzug vorschlagen, dass ich allein ausziehen soll.
Habe dazu noch eine Frage. Was genau bedeutet "Drohung" per Gewaltschutzgesetz? Reicht da schon ein: "Wenn ich mit dem Rücken zur Wand gedrängt bin, drehe ich erst richtig auf, dann lernst du mich kennen?"
VG Lana
Habe dazu noch eine Frage. Was genau bedeutet "Drohung" per Gewaltschutzgesetz? Reicht da schon ein: "Wenn ich mit dem Rücken zur Wand gedrängt bin, drehe ich erst richtig auf, dann lernst du mich kennen?"
Das hat er gesagt?
Er scheint sich wirklich nicht im Griff zu haben-
Ich glaube nicht dass diese alleinige Aussage reicht...
Zum einen müsste er m.E. diese Aussage in einer anderen Situation wiederholen und verschärfen
Zum anderen muss es konkrete Sitautionen geben, wo Du Dich schon durch sein Verhalten (nicht nur durch Worte) bedroht gefühlt hast, z.B. fortgesetztes Anschreien, schubsen, laut schlecht machen vor den Kindern, Psychoterror aller Art
Du musst das schriftlich dokumentieren, ggfs auch mit Audio und Film via Whatssapp.
Ich bin hier kein Fachmann- und außerdem ein Mann.
Aber ich wüsste schon, wo meine Grenze wäre!
Lass Dich hierzu beraten bei der Polizei!!
Auch Deine Anwältin sollte wissen, wo die Grenze liegt!
In den Städten gibt es "Gewaltschutzberatungsstellen" , z.B der Stadt Köln:
"In Köln gibt es zwei Gewaltschutzzentren, jeweils eine im links- und im rechtsrheinischen Bereich. Die Gewaltschutzzentren bieten Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Beratung und Hilfe nach einer akuten Gewaltsituation an. Sie können sich selbst an die Gewaltschutzzentren wenden oder die Vermittlung erfolgt über die Polizei nach einem Einsatz, wenn Sie damit einverstanden sind"
Ich weiß schon jetzt, dass eine Aufteilung der Räume mein Nochmann niemals akzeptieren wird. Er wird dies niemals unterschreiben. Er wird im Gegenzug vorschlagen, dass ich allein ausziehen soll.
Du solltest es konkret versuchen...
Bereite etwas schriftliches vor. Sprich erstmal mit ihm alleine.
Wenn er wieder ausfallend wird, ziehst Du sofort jemand aus der Familie oder Freunde als Zeugen hinzu. Das Ganze dann nochmal vor Zeugen.
Wenn das nicht klappt, weißt Du, dass der Antrag der nächst Schritt sein muss
HI...najabei mir ist das schon 15 Jahre her..aber ohne irgend jemanden zunahe zu treten, wer hat "sich da im Griff",...kann mich erinnern, das weder ich noch die damalige EXe mehrere tagelang zum schlafen kam...wie kann man da konstruktiv denken, wenn einem per Post son Anwaltsbrief ins Haus flattert, ich sollte nach 16Jahren so mir nix dir nix..das Haus verlassen.... so als wenn man gerade zum einkaufengeht....
meine Exe wolltemich unbedingt ausm Haus haben, aber mach das mal, 3Wochen vor Weihnachten, finde da mal ne Wohnung, werde dir erstmal klar, was da mit einem passiert, ich war Monatelang nicht mehr arbeitsfähig gewesen...binbei meiner Hausärztin weinend in ihrem Arm zusammengebrochen, Blutdruck 230...Verdacht auf Schlaganfall, nachher stellte man fest, Herzinfarkt unbemerkt bekommen...
naja nochmal wer hat sich da im Griff...heute schüttel ich den Kopf darüber, aber damals sah ich mich bildlich am Abgrund, obwohl ich nen 130 kg kerl bin, aber das war einfach zuviel für mich...
naja...wollte das kurz mal loswerden...das mit der Gefahr im Verzuge kann auch nach hinten los gehen, meine Exe hat das auch versucht, wollte behaupten, hätte sie geschlagen etcetc...ich habe nichtmal meine 2 kids jemals geschlagen, aber die war wohl auch durchn Wind, galt nur hauptsache der ist weg...
Meine Anwältin hat per Gericht einen "Schutzbrief" hinterlegt, kostete damals 350 Mücken son Schutzbrief, sie sagte der greift wenn der Anwaltder Exe Räumung veranlasst...
weiss hier jemand genaues darüber über son Schutzbrief?...ist bei mir schon ewig her...weiss das nicht mehr...
ich würde empfehlen das einer auszieht...ich bin Anfang Januar da raus, den Kindern zuliebe und auch mir...würde das auch empfehlen weil sowas hält man nicht ewig durch son stress..ohne Schlaf...meine Cousine wurde von ihrem EX damalsim Treppenhaus gewürgt, der älteste Sohn konnte gerade noch dazwischengehen...Meine Cousine meinte ich sollte lieber gehen, so schwer es auch fällt...und ich bin auch sofort am nächsten Tag raus...
ich wünsche euch gutes Durchhalten...
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."
weiss hier jemand genaues darüber über son Schutzbrief?...ist bei mir schon ewig her...weiss das nicht mehr...
Das nennt sich eigentlich Schutzschrift und wird bei den Gerichten hinterlegt, bei denen man Vermutet das eine einstweilige Verfügung gegen einen Beantragt werden wird.
Kennt man das Gericht nicht, hinterlegt man im zweifel auch Deutschlandweit bei allen Gerichten eine entsprechende Schutzschrift.
Inhaltlich beinhaltet das eine Gegendarstellung zu den Vorwürfen, so verhindert man, das ohne Anhörung eine entsprechende Verfügung oder Anordnung erlassen wird.
Nach meiner Erfahrung (aus dem Zivilrecht) bedeutet das aber nicht, dass das Gericht nicht doch nach Antrag erlässt, die Chancen das ganze in eine Mündliche Verhandlung zu bringen, steigen aber ungemein.
Kann man in der Schutzschrift sogar noch Glaubhafter als die Gegenseite den Sachverhalt darstellen so kann das auch dazu führen dass das Gericht den Antrag zurückweist.
Insofern, nützliches Instrument, was man kennen sollte, wenn man glaubt das eine Einstweilige angeflogen kommt.
vielen dank..für die Info...ja stimmt "Schutzschrift" hieß das.....
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