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In 10 Tagen Scheidungstermin

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Vorsicht, hier darfst Du, wenn überhaupt, unterhaltstechnisch meines Wissens nur die Zinsen vom Einkommen abziehen (zumindest was den EU anbelangt). Tilgungsanteile werden jedenfalls nicht berücksichtigt.

Das gilt allgemein für die Bereinigung des Einkommens. Jedoch Schuldzahlungen, welche bereits während der Ehezeit diese geprägt haben, werden ebenfalls anerkannt, solange nicht der Mindest-KU gefährdet ist. Bei TU/EU hingegen ist es üblich, und um den geht es doch. Ob allerdings der gesamte Rahmen von 1450€ hier Berücksichtigung findet möchte auch ich bezweifeln. Vielleicht während des Trennungsjahres - bestimmt nicht darüber hinaus.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2010 16:48
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

aber wenn sie Unterhalt will, muss sie dann auch ihr Einkommen offenlegen?
Wie gesagt 950 Euro Einkommen bei 20 Wochenstunden zzgl. 400 Euro Job ca.200 Euro usw.(+ Kindesunterhalt 400 Euro+ halbes Kindergeld; ich weiß wird nicht gerechnet).
Aus der Differenz wird doch dann der zu zahlende Unterhalt ermittelt oder?
Allein das ist schon mehr als ich im Monat über hab, auch bei "Wegrechnen" der Tilgungsbeträge (wobei meine Anwältin meinte das wäre strittig).
Ich hab jedenfalls meiner Anwältin gesagt das ich eine außergerichtliche Einigung vorziehen würde, diese soll aber nicht so einfach anfechtbar sein, weil ich endlich mit dem ganzen Kram abschließen möchte (so hab ich das auch mit meiner Frau besprochen).

Gruß
Peter68


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Themenstarter Geschrieben : 11.10.2010 16:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

aber wenn sie Unterhalt will, muss sie dann auch ihr Einkommen offenlegen?

Ja, auf jeden Fall. Sie muss ja nachweisen, dass sie überhaupt Anspruch hat und daher bedürftig oder benachteiligt ist.

Ich hab jedenfalls meiner Anwältin gesagt das ich eine außergerichtliche Einigung vorziehen würde, diese soll aber nicht so einfach anfechtbar sein, weil ich endlich mit dem ganzen Kram abschließen möchte (so hab ich das auch mit meiner Frau besprochen).

Wie war das mit dem Verzicht auf TU/EU im Frühjahr, nicht mal ein Jahr her? Und was soll da eigentlich drinne stehen, wenn es einvernehmlich sein soll (muss) ???

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 11.10.2010 17:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei unvermeidbaren Schulden würde ich nicht von vorherein auf ne Anrechnung verzichten.
Gerade wenn der eigene SB unterschritten würde, würde ich auch die Tilgung geltend machen.
Einfach, weil sie, in vernünftiger Höhe, unvermeidbar und ggf. unbezahlbar sind.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 11.10.2010 17:41
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Oldie,

im Scheidungsantrag (Anfang Mai) war der Nacheheliche Unterhalt gegenseitig verzichtet worden. Sie hatte dem Scheidungsantrag in vollem Umfang zugestimmt. 5 Wochen vor der Scheidung hat sie sich einen Anwalt genommen da sie sich angeblich erst jetzt alles "richtig" durchgelesen und für sich festgestellt das ihr doch sicherlich nachehelicher Unterhalt zusteht. Wie sie oder ihr Anwalt dies begründet kann ich nicht sagen, da mir bzw. meiner Anwältin oder dem Gericht kein Antrag oder wie immer das auch heißen mag vorliegt.
Es gibt lediglich ein Schreiben von Ihrem Anwalt an meine Anwältin das sein mandantin nicht auf Nachehelichen Unterhalt verzichten will. Darauf hin hab ich dann alle geforderten Unterlagen an den gegnerischen Anwalt schicken lassen inklusiv der berechnung meiner Anwältin. Das wars. Nichts mehr gehört bis auf die Auseinandersetzung und Erpressungsversuch mit meiner Nochfrau letzte Woche.
Nun ist nächsten Montag der mündliche Termin zur Scheidung und ich weiß nicht wie oben schon gecshrieben) was nun passiert.
Ich stelle mir das Laienhaft so vor, meine Anwältin rechnet möglichst zu meinen Gunsten, ihr Anwalt rechnet möglichst zu Gunsten meiner Nochfrau, man einigt sich irgendwo in der Mitte und schließt eine irgendwie geartete rechtsverbindliche Vereinbarung (mit Titel keine Ahnung). Der Unterhalt wenn überhaupt wird befristet oder Einmalzahlung oder, oder... ich hab da einfach keine Ahnung wie sowas laufen könnte. Jedenfalls will ich nicht in absehbarer Zeit wieder einen Anwalt bemühen müssen weil sie meint noch etwas fordern zu können weil ihr mehr zusteht.
Das ganze kostet ja auch eine Menge Geld und mittelerweile bin ich Pleite. Lt. Ehevertrag stehen ihr noch 4000 Euro als Zugewinnausgleich (6000 hat sie schon bekommen) zu, da weiß ich nicht wo ich die herbekommen soll.

Gruß
Peter


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Themenstarter Geschrieben : 11.10.2010 17:43
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Um nochmal auf meine Eingangsfragen zurückzukommen,

kann ich Prozeßkostenhilfe beantragen/bekommen?

kann meine Nochfrau Prozeßkostenhilfe bekommen auch wenn ich ihr den Zugewinnausgleich auszahle?

Soll ich eine außergerichtliche Einigung anstreben oder es darauf ankommen lassen? Im Ehevertrag steht auch noch das sie nur auf die Hälfte des per Gesetz oder Rechtsprechung zustehenden Unterhalt Anspruch hat (also Verzicht auf 50% des Unterhalts).

Langsam verzweifelte Grüße
Peter68


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Themenstarter Geschrieben : 11.10.2010 17:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

kann ich Prozeßkostenhilfe beantragen/bekommen?

Ich vermute: Nein. Einerseits fast 1,5k€ monatlich in eine Immobilie investieren, andererseits auf Kosten des Steuerzahlers prozessieren, da halte ich das für unwahrscheinlich.

kann meine Nochfrau Prozeßkostenhilfe bekommen auch wenn ich ihr den Zugewinnausgleich auszahle?

Ebenfalls unwahrscheinlich. Warum sollte das Gericht plötzlich anderer Meinung sein, wo noch 4k€ an Zugewinnausgleich zu zahlen sind? Was in ein bis zwei Jahren ist steht in den Sternen und obliegt der Weitsicht eines Richters.

Die aussergerichtliche Einigung ist ja nicht Deine Idee, sondern die Deiner Ex. Vor Augen, Gerichtskosten berappen zu müssen bei ungewissem Ausgang, ist das auch verständlich. Du bist doch mit der alten Regelung zum Zeitpunkt des Stellens des Scheidungsantrages glücklich und zufrieden, oder? Darum wiederhole ich meine Frage:

Und was soll da eigentlich drinne stehen, wenn es einvernehmlich sein soll (muss) ???

Was willst Du da drinne zu stehen wissen, wo ist Dein Entgegenkommen?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 11.10.2010 18:11
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

na, ne außergerichtliche Einigung würde ich dann anstreben wollen (und umsetzen), wenn ich mit dem Ergebnis leben kann.

In Deiner Position (nach dem was ich hier gelesen habe) würde ich es wohl ansonsten -wenn obiges für Dich nur ein inakzeptables Ergebnis bringen würde (und so sieht es wohl aus)- darauf ankommen lassen. Ne dritte Alternative sehe ich dazu nicht.

Aber Du wirst ja wohl jetzt erstmal den Gerichtstermin hinter Dich bringen müssen.

neuezeit


So ist das Leben

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Geschrieben : 11.10.2010 18:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

in Ergänzung zu meinen Vorschreibern: Wenn ich den Link aus meinem letzten Post richtig interpretiere, hast Du viel Geld in die Renovierung Deines (!) Elternhauses investiert, in dem Ihr zu Ehezeiten gewohnt habt. Da wohnt Ihr jetzt aber nicht mehr, sondern nur noch Du. Gut möglich (und sachlich nicht von der Hand zu weisen) wäre eine gegnerische Argumentation, die besagt, dass das dafür aufgenommene Darlehen ausschliesslich Deiner persönlichen Vermögensbildung dient und deshalb Dein Privatvergnügen ist. So wenig, wie man die Beiträge für den Golfclub unterhaltsmindernd absetzen kann, auch wenn die Mitgliedschaft dort ebenfalls eheprägend war.

Selbst wenn Dein Immobilienkredit noch immer bei 200 KEUR läge und dem Grunde nach anerkannt würde, könnte man auch argumentieren, dass Du dann eben die Tilgung strecken musst; da kommen dann deutlich niedrigere Belastungen raus als fast 1.500 EUR pro Monat. Oder dass man die Tilgung komplett rauslässt; die reine Zinsbelastung eines solchen Kredits liegt unter 700 EUR pro Monat.

Du solltest Dich jedenfalls nicht zu sehr darauf kaprizieren, bei einem Netto von 3.000 EUR bereits unter dem Selbstbehalt zu leben und ein Fall für VKH zu sein. Und angesichts der Berechnungen des angeblich astronomischen Haushaltseinkommens Deiner Ex bitte nicht vergessen, dass davon drei Personen leben müssen und nicht nur eine.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2010 18:26
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Oldie,

ich erhoffe mir durch so eine Vereinbarung oder Vergleich oder wie immer so ein Ding auch heißt ein schnelleres Ende dieses Dramas und somit auch geringere Anwaltskosten für mich, da ich ja keine PKH bekommen kann.
Und auch endlich Ruhe.
Entgegenkommen könnte ich ihr auf folgendem Weg: nach der Scheidung können die Kinder bei ihr in die gestzliche KV. Das spart bei mir 250 Euro pro Monat, dies könnte man sich ja teilen.
Naja außerdem zahl ich ja noch die Musikschulke, Sportvereine, Ballet, Reiten usw. für die Kinder allein (ca 100 Euro/mon) sowie private Unfallversicherung für die Kinder (70 Euro/mon.). Dies könnte doch auch noch Berücksichtigung finden da Nochfrau der Meinung ist dies müßte ich alles allein zahlen.

Gruß
Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2010 18:27




(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Brille,

na die Kinder leben die Hälfte der Woche bei mir, ich versorge sie genauso wie meine Frau, ich habe für über 800 Euro Bekleidung im letzten Jahr gekauft. Ich hab immer dokumentiert wann die Kinder bei mir waren und wann bei Ihr.
Und wenn das Haus mein Privatvergnügen ist, steht ihr dann der Zugewinnausgleich überhaupt zu?

Gruß
Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2010 18:35
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

...
Naja außerdem zahl ich ja noch die Musikschulke, Sportvereine, Ballet, Reiten usw. für die Kinder allein (ca 100 Euro/mon) sowie private Unfallversicherung für die Kinder (70 Euro/mon.). Dies könnte doch auch noch Berücksichtigung finden da Nochfrau der Meinung ist dies müßte ich alles allein zahlen.

Gruß
Peter

Puuuh,

emotional schwierig, das jetzt alles zu kappen. Ich kann dazu nur sagen, dass mein/unser Ergebnis/Kompromiss an dem Punkt war, dass ich weiter private KV (für kids) zahle sowie so ne Spargeschichte für die kids. Jedoch nix von dem Rest, den Du da aufzählst. Sprich, Du solltest da -vielleicht übergangsweise, also befristet- versuchen, einen vertretbaren Kompromiss zu finden.

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2010 18:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Und wenn das Haus mein Privatvergnügen ist, steht ihr dann der Zugewinnausgleich überhaupt zu?

das Eigentum an diesem Haus ist Dein Privatvergügen. Der Zugewinn ist die Wertsteigerung, die die Hütte während Eurer Ehe erfahren hat; abzüglich eventuell daraus resultierender, noch laufender Belastungen. Wieviel das ist, erfährst Du bei Gelegenheit; man kann auch endlos (und teuer) darüber streiten. Und ja: Wenn der Zugewinn positiv ist, musst Du ihn auch "auskehren"; ganz egal, ob Du die Kohle dafür hast. Notfalls würde man Dir die Aufnahme eines weiteren Darlehens oder den Verkauf des Hauses nahelegen.

Nur: Niemand hier kann den Ausgang Deiner Scheidung und aller laufenden Nebenkriegsschauplätze vorhersehen und in Euros beziffern. Was ist verkehrt daran, jetzt einfach mal diese Verhandlung abzuwarten?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2010 19:11
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Martin,

du hast ja recht, das kann wohl niemand vorhersagen. Aber diese Ungewissheitmacht mich noch verrückt.
Trotzdem erstmal Danke an alle die mir hier geantwortet haben. Ich hoffe ich kann mich noch einaml an Euch wenden wenn es neue Erkenntnisse bzw. Ergebnissegibt. Also vielen Dank!

Grüße
Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2010 20:49
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