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In 10 Tagen Scheidungstermin

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(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

den Scheidungsantrag hab ich im Frühjahr gestellt, meine Frau hat dem im "vollem Umfang" zugestimmt, einschließlich gegenseitigem Verzicht auf nachehelichen Unterhalt.

Vor drei Wochen kam die Meinungsänderung (wahrscheinlich durch neuen Lebensgefährten eingeredet) das ihr doch ein nicht unerheblicher nachehelicher Unterhalt zusteht.

Ich hab alle geforderten Unterlagen eingereicht, mein Anwalt hat ein bereinigtes Netto von zur Zeit 875 Euro errechnet.

Meine Frau ist aber der Meinung ihr stünden mind. 500 Euro zu???? Sie war bei Ihrem Anwalt und hat festgestellt das sie ducrh einen Teilzahlung meinerseits auf den zu erwartenden Unterhalt ihren Anwalt und die Prozeßkosten nun selbst tragen muss. Dadurch ist aber die Finanzierung ihres neuen Autos gefährdet. Sie will sich nun außergerichtlich einigen???
Falls dies nicht passiert wird der Scheidungstermin platzen.
Mein Anwalt sagte nun zu mir, ich solle ganz ruhig bleiben, der Termin könnte nicht mehr platzen da bei Gericht noch keine Eingabe gemacht wurde und es nach neuem Scheidungsrecht da eine zwei Wochen Frist für solche Eigaben gäbe, welche bereits unterschritten ist.
Hat da jemand von Euch eine Ahnung wie das jetzt ablaufen kann oder was passieren kann?

Mit der Bitte um Hilfe und Rat

Peter


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2010 12:19
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

Mein Anwalt sagte nun zu mir, ich solle ganz ruhig bleiben, der Termin könnte nicht mehr platzen da bei Gericht noch keine Eingabe gemacht wurde und es nach neuem Scheidungsrecht da eine zwei Wochen Frist für solche Eigaben gäbe, welche bereits unterschritten ist.

Basis dafür ist §137 des FamFG:

Verbund von Scheidungs- und Folgesachen
(1) Über Scheidung und Folgesachen ist zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund).
(2) Folgesachen sind
1. Versorgungsausgleichssachen,
2. Unterhaltssachen, sofern sie die Unterhaltspflicht gegenüber einem gemeinschaftlichen Kind oder die durch Ehe
begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen mit Ausnahme des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt
Minderjähriger,
3. Ehewohnungs- und Haushaltssachen und
4. Güterrechtssachen,
wenn eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist und die Familiensache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehegatten anhängig gemacht wird.

Für die Behandlung im Scheidungsverbund wäre es somit zu spät.

Hat da jemand von Euch eine Ahnung wie das jetzt ablaufen kann oder was passieren kann?

Ihr geht hin. Ihr erklärt, dass Ihr seit xx.xx.xx getrennt lebt und Euch nicht mehr liebt und der Richter macht eine Versorgungsausgleichsberechnung.

Wenn sie nachehelichen Unterhalt möchte, steht ihr frei, diesen abgetrennt vom Schiedungsverfahren zu fordern und ggf. einzuklagen.

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 12:58
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

der Versorgungsausgleich ist ja schon berechnet worden. Bedeutet das, dass die Scheidung trotz dem Folgesachenantrag durchgeführt wird?

Zugewinn ist über Ehevetrag geregelt, wie gesagt durch Teilzahlung hat sie keinen Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß und Prozeßkostenhilfe.
Wenn sie anschließend noch den Unterhalt einklagen will und sie von mir den Rest des Zugewinns ausbezahlt bekommt, dürfte sie doch dabei eigentlich auch keinen Anspruch auf PKH oder PKV haben oder? Ich denke wenn dies so wäre würde sich ihre "Klagewut" reduzieren und wir könnten uns evtl. außergerichtlich einigen oder??
UND: wieviel kostet mich der ganze Spaß? bzw. bin ich dann blank, kann ich dann PKH beantragen??
Danke erstmal
Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2010 13:09
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nochmal,

heute in einer Woche ist nun der Termin zur mündlichen Verhandlung! Vor drei Tagen hat mich meine zukünftige Exfrau nochmal kräftig unter Druck gesetzt. Sie hat nochmals darauf gepocht 500 Euro Unterhalt von mir zu bekommen, wir könnten uns ja außergerichtlich einigen, hab ich abgelehnt, da mir die Grundlage hierfür nicht ersichtlich ist. Einen Tag später wollte sie dann mind. 350 Euro Unterhalt haben, auf meine Frage nach der Begründung und für wie lange sie denn gedenkt diesen Unterhalt haben zu wollen kam nichts von Ihrer Seite.
Sie wollte einfach ein Schriftstück aufsetzen, welches wir beide unterschreiben und gut ist.
Hab ich auch abgelehnt, weil sie mit Sicherheit in einem halben Jahr mehr haben will.
Nochmal auf meine vorher gestellte Frage, läuft oder kann es so laufen? Bisher hat sie oder ihr Anwalt noch keinen Antrag auf Abtrennung einer Folgesache gestellt.
Wie kann eine außergerichtliche Einigung erfolgen?? Wir sprechen noch zusammen und sind uns sonst auch relativ einig so dass einer außergerichtlichen Einigung nichts im Wege stehen würde, nur möchte ich da eine gewisse "Rechtssicherheit" haben.
Bisher kam von Ihrem Anwalt auch noch keine Forderung, keine Ahnung was der ausgerechnet hat, vielleicht hat sie nur auf den Busch geklopft weil ihr Anwalt auch zu dem Schluß gekommen ist, dass nicht viel zu holen ist, sonst müßte doch eigentlich irgendetwas vorliegen wie: meine Mandantin verlangt nachehelichen Unterhalt in Höhe von...... oder so ähnlich (natürlich mit der entsprechenden Begründung)
Was meint ihr?

Mit der Bitte um Hilfe und Danke für die bisherigen Antworten
Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2010 13:00
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Peter68!

Wie kann eine außergerichtliche Einigung erfolgen?? Wir sprechen noch zusammen und sind uns sonst auch relativ einig so dass einer außergerichtlichen Einigung nichts im Wege stehen würde, nur möchte ich da eine gewisse "Rechtssicherheit" haben.

Wenn Du und DEF Euch auf einen Unterhaltsbetrag und sonstige Modalitäten "einigen" könnt, geht damit zum Notar und lasst Höhe und Dauer der Zahlungen (evtl. im Rahmen einer Schedungsvereinbarung) beurkunden. Achte evtl. darauf, das Ganze zu befristen, um DEF die Chance zu geben, selbst für ihren Bedarf zu sorgen.
Solange Eure Vereinbarungen nicht unbillig ist oder zu Lasten Dritter geht, müsste dies problemlos funzen und bietet Euch beiden eine gewisse "Rechtssicherheit"

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2010 13:12
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

soweit habe ich das verstanden, nur was passiert denn nun am Termin nächsten Montag???
Findet da die Scheidung statt?
Ich steige da nicht mehr durch.

Danke und Gruß
Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2010 13:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

dass ein Antrag auf nachehelichen Unterhalt bereits gestellt worden sein müsste, wurde bereits geschrieben. Das ist die Theorie der Prozessordnung. Wenn Deine Ex bzw. ihr Anwalt aber erst in der Verhandlung einen entsprechenden Antrag auf den Tisch packt und der Richter entscheidet, ihn trotzdem zu verhandeln, ist das eben so - die Damen und Herren sind in "ihren" Gerichts"sälen" meist sehr autonom (vielleicht, weil's keine Säle, sondern nur Zimmerchen sind).

Natürlich würde über einen solchen Antrag nicht am selben Tag entschieden, sondern Dir höchstens im Rahmen der Güteverhandlung nahegelegt, Dich mit Madame zu vergleichen. Darauf solltest Du auf keinen Fall eingehen; Du musst das auch nicht sofort entscheiden.

Schlussendlich ist sowieso das einzige Kriterium, womit ein EU-Anspruch begründet wird. "Ich nehme eben soviel Kohle mit wie ich kann" ist so wenig ein justiziabler Grund wie "mein neuer Freund hat gesagt, ich soll das mal versuchen". Bei einem "mein Mann hat mir Einkünfte verschwiegen; sonst hätte ich einem UH-Verzicht nie zugestimmt" kann es ganz anders aussehen. Angesichts Deiner Schilderungen kann es auch sein, dass Madame's Anwalt gesagt hat "Ich sehe keinen Raum für EU, aber wenn sie aussergerichtlich was aus Männe rausholen können - probieren Sie es!"

Schlussendlich wirst Du heute in einer Woche wissen, wohin der Hase läuft. Während der Verhandlung unterschreibst Du nichts (schon gar keine Vergleiche, auch nicht bei der Ankündigung, dass alles ansonsten gaaanz lange dauern würde), sondern stellst das Ergebnis hier ein; dann sehen wir weiter.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2010 13:20
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

auf meine Frage, warum sie denn plötzlich (5 Wochen vor dem Termin eigenen Anwalt genommen) Unterhalt haben will hat sie mir allen Ernstes geantwortet sie hätte sich das jetzt erst alles richtig durchgelesen.

Gruß
Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2010 13:33
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

muß doch nochmal nerven, wird denn nun Die Scheidung durchgeführt auch wenn sie einen Folgesachenantrag (sprich Unterhalt) in der mündlichen Verhandlung vorlegt, oder kippt dann der ganze Mist? Ich steige durch den ganzen Kram echt nicht mehr durch.

Gruß
Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2010 14:02
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Peter68,

ich gehe mal davon aus, dass der Richter für den Termin eine "Hauptverhandlung" angesetzt hat?
Hier ist dann immer das Ziel dass am Ende ein Ergebnis, sprich in Deinem Fall die Scheidung, herauskommt.

Vernünftigerweise sollte es auch so laufen. Und wenn es dann immer noch Anträge und Unklarheiten zum Unterhalt gibt, ist dieses dann in einem anderen Verfahren zu klären.

Wenn allerdings der Richter zum Frühstück nur ein dreineinhalb- statt viereinhalbminuten-Ei bekommen hat...  :puzz:

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2010 14:12




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

auf meine Frage, warum sie denn plötzlich (5 Wochen vor dem Termin eigenen Anwalt genommen) Unterhalt haben will hat sie mir allen Ernstes geantwortet sie hätte sich das jetzt erst alles richtig durchgelesen.

auch das ist nicht justiziabel; genausowenig, wie ein privat vereinbarter Unterhaltsverzicht Anfang des Jahres. Die Unterhaltsgesetzgebung basiert im Grundsatz - theoretisch - auf dem Grundsatz, dass unterhaltsberechtigt ist, wer ausserstande ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Also muss dieses Faktum praktisch nachgewiesen werden. Notfalls kriegt "frau" eben ein bisschen "Rücken" oder "Psyche" - und schon sehen die Dinge anders aus. Natürlich nur dann, wenn bei Dir etwas zu holen ist.

Das Gericht kann die Unterhaltsfrage abtrennen und die Scheidung trotzdem aussprechen; es kann den UH-Antrag als unbegründet/verspätet eingereicht zurückweisen und gar nicht darüber verhandeln wollen - und es kann die Scheidung verschieben, bis alle Folgesachen geklärt sind. Klare Gebrauchsanweisungen wie "drückt man auf Knopf A, passiert B" gibt es im deutschen Familienrecht nicht. Was das Gericht in Deinem konkreten Fall tut und entscheidet, weisst Du in einer Woche.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2010 14:24
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Peter!
Ergänzend zu Michael und Martin:
wenn tatsächlich dieser Antrag eingebracht werden sollte, kann Dein Anwalt eine Abtrennung vom Hauptverfahren beantragen. Den möglichen Ausgang hat Martin vorhin schon geschildert...

Grüßung
Marco


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AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2010 14:36
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

also vielen Dank erstmal zu Euren Antworten.
Ich muss dann wohl mal wieder abwarten was meine ehemals geliebte zukünftige Exfrau per Anwalt unternimmt.
"Zu holen" gibts bei mir nicht viel, sonst hätte ihr Anwalt doch wohl schon klare Forderungen gestellt oder??

nochmals Danke
Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2010 14:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

"Zu holen" gibts bei mir nicht viel, sonst hätte ihr Anwalt doch wohl schon klare Forderungen gestellt oder??

Muss nicht sein, Du hast ja selbst geschrieben, dass Du und DEf miteinader reden könnt.
Ob und wieviel bei Dir zu holen wäre, kannst nur Du (mit Hilfe des Forums) beurteilen...

Grüßung
Marco


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AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2010 14:49
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Lt. Berrechnung meiner Anwältin hab ich zur Zeit ein bereinigtes Netto von 875 Euro. Alle geforderten Nachweise inkl. der Berechnung meiner Anwältin sind der gegenseite seit 2 Wochen bekannt. Trotzdem keine Forderung oder Ähnliches, lediglich Erpressungsversuch von meiner Frau inkl. Schreien, Heulen und dergleichen. Ich würd ihr ja Unterhalt zahlen, wenn ich denn könnte.
Außerdem verdient sie ja auch im Monat 950 Euro Netto plus 400 Euro Kindesunterhalt plus ca 200 Euro aus 400Euro Job, plus halbes Kindergeld. Ihr geht es so schlecht das sie zur Zeit das dritte mal im Urlaub ist und sich grad einen neuen Wagen gekauft hat (11.000 Euro). Der nächste Urlaub ist bei ihr in den Harz über Sylvester.
Da bekommt man doch eine leichte Wut in den Bauch. Aber immer freundlich lächeln ist angesagt!!!

Gruß
Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2010 15:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Peter

Schreien, Heulen und dergleichen.

Hmm, beim "miteinander Reden" habe ich eine andere Geräuschkulisse im Ohr. Du solltest Deine Auffassung hierzu korrigieren oder einen Psychologen/Ohrenarzt/Familienberatung aufsuchen. 😉

Ich würd ihr ja Unterhalt zahlen, wenn ich denn könnte.

Falsche, völlig falsche Antwort. Eins muss Dir klarwerden: die Ehe als eure Lebensgemeinschaft ist beendet und es gibt weder Schuldgefühle, wie besch... bescheiden es dem anderen doch geht, noch Verantwortlichkeiten über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Deine DEF hat dies bereits voll kapiert. Wie sieht es bei Dir aus? Statt mit Wut solltest Du es mit Gelassenheit probieren, inklusiv etwas Sarkasmus. Das hilft - und dann kommt das  Lächeln von ganz alleine.

Wenn Du nur 875€ hast dann ist das eben so. Punkt. Da muss Dir nichts leid tun und Du musst Deiner DEF ob ihrer Geldgier auch keinen Trost zusprechen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2010 15:23
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Oldie,

das war das erste Mal das wir so miteinander gesprochen haben, trotz 3 monatigen Betrugs-, Lügen- und hintergehen Ihrerseits. Sie ist mit Next nun seit über einem Jahr zusammen, gibt mir aber immer noch das Gefühl für sie, bzw. ihr Wohl Verantwortlich zu sein. Und leider funktioniert dieses alte Schema noch und ich fühle mich verantwortlich. Bei unserer Unterredung hab ich nicht nach Ihrer Erwartung reagiert (weil es einfach auch nicht geht) und so ist sie wohl ausgetickt. Mittlerweile hat sie sich aber beruhigt.

Aber Du hast recht, es ist bei mir noch nicht ganz angekommen das wir nach der Scheidung nicht mehr für einander verantwortlich sind. Gelassenheit krieg ich wohl nur unter Drogeneinfluss hin :wink:. Ich hab im letzten Jahr 29 kg abgenommen, eigentlich ganz schön, aber ich war vorher auch nicht fett. Jetzt hab ich zu hohen Blutdruck und permanent Magenbeschwerden. Dewegen hoffe ich das nächste Woche dieser Spuk endlich vorbei ist und ich ein neues Leben anfangen kann.

Gruß
Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2010 15:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

die Berechnung Deiner Anwältin hat Indizwirkung; eine gerichtliche Entscheidung nimmt sie nicht vorweg. Das Gericht könnte bei Dir beispielsweise bestimmte Abzugspositionen nicht anerkennen. Oder Dir fiktives Einkommen unterstellen. Und generell davon ausgehen, dass Du Dich angesichts der >>>hier<<< genannten Zahlen (die ja auch die Gegenseite kennt) künstlich arm gerechnet hast. 3 Mille netto sind schon ein Wort.

Wie die Entscheidung des Gerichts am Ende lautet, weisst Du erst, wenn es gesprochen hat.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2010 15:59
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Martin,

na ja künstlich armgerechnet?? Jetzt Steuerklasse 2 statt 3, 1450 Euro Hypothekendarlehen (zu Ehezeiten mit 2 Einkommen kein Problem), 400 Euro Unterhalt für die Kinder, priv. Krankenversichert (Kinder auch), Fahrtkosten usw.
Da brauch man nicht viel rechnen und von den schönen 3000,- ist nicht mehr viel über. Meinen Kontoauszug mag ich am Monatsanfang nicht ansehen.

Gruß
Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2010 16:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Peter!

1450 Euro Hypothekendarlehen (zu Ehezeiten mit 2 Einkommen kein Problem),

Vorsicht, hier darfst Du, wenn überhaupt, unterhaltstechnisch meines Wissens nur die Zinsen vom Einkommen abziehen (zumindest was den EU anbelangt). Tilgungsanteile werden jedenfalls nicht berücksichtigt.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2010 16:18




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