Hallo zusammen,
ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und begeistert, wie viele nützliche Infos es hier zu lesen gibt. Von daher vorab ein Lob und Dankeschön an alle, die dieses Forum pflegen und mit ihren Beiträgen bereichern.
Meine Nochfrau und ich leben in einem gemeinsamen Haus. Vor einem Jahr haben wir uns getrennt; sie wohnt in der Hauptwohnung und ich in der Einliegerwohnung (wo früher die Oma wohnte, die jetzt im Heim ist). Das war aus vielerlei Gründen bisher die optimale Lösung. So konnten wir das Haus halten und ich habe ständigen Kontakt zu meinen fünf Kindern. Seit einigen Monaten ist meine Frau nun neu liiert. Ihr neuer Partner kam anfangs sporadisch und ist nunmehr übers Wochenende und an mehreren Tagen in der Woche auch über Nacht bei meiner Frau. Ich habe jetzt den Logenplatz und kann mit ansehen, wie das glücklich verliebte Paar mit unseren Kindern zusammen lebt. Mir geht es total scheiße dabei. Dank einer Psychotherapie und der Einnahme von Antidepressiva bin ich inzwischen wenigstens wieder soweit stabilisiert, dass ich strukturierte Gedanken fassen kann und handlungsfähig bin. Obwohl ich das für mich immer ausgeschlossen habe, habe ich jetzt den Entschluss gefasst, wegzuziehen, damit ich mir das nicht mehr antun muss. Ich werde auch die Scheidung einreichen. Das alles mit der für mich absolut schmerzlichen Konsequenz, dass ich dann meine Kinder vollends aufgebe und zum üblichen Wochenendpapa mutiere. Diesen Preis werde ich aber wohl zahlen müssen, wenn ich nicht ganz vor die Hunde gehen will. Evolutionsbedingt ist es wohl das Schicksal des berufstätigen Vaters, dass er neben dem Partner, Haus und Hof auch die Kinder "verliert". Bitte jetzt nicht mit dem Spruch kommen: "Man bleibt immer der Vater". Ich habe mich auch damit abgefunden, dass ich demnächst mit dem Sockelsatz von € 890.- leben muss. Auch wenn ich im öffentlichen Dienst einigermaßen verdiene, kann ich aber bei der Vielzahl an Kindern den Unterhaltsforderungen nicht voll nachkommen. Wir werden auch das Haus (meine Nochfrau geht nicht arbeiten, kann sie auch nicht bei drei Grundschulkindern) verkaufen müssen. Das Problem ist, dass meine Nochfrau keine Veranlassung sieht, einem Verkauf zuzustimmen. Sie kann mit der derzeitigen Situation hervorragend leben.
Jetzt meine Frage:
Kann sich Nochfrau tatsächlich gegen den Verkauf wehren ? Folgt dann zwangsläufig, weil ich nicht den Unterhalt und die Finanzierung des Hauses (es sind noch Schulden auf dem Haus) neben meiner eigenen (noch zu suchenden) Wohnung finanzieren kann, die Zwangsversteigerung, von der dann alle nichts haben ?
Und wie sieht es aus, wenn doch verkauft wird. Ich würde noch einen Überhang vom Verkaufserlös erhalten, weil der Grundstock aus dem Erbe meiner Eltern bezahlt wurde. Wird dieses Restgeld komplett für den Unterhalt aufgezehrt, so dass nach kurzer Zeit eh nichts mehr da ist ? Nicht dass ich falsch verstanden werde: Es geht nicht darum meinen Kindern oder Nochfrau irgendwetwas vorzuenthalten. Ich liebe meine Kinder über alles und ich würde Himmel und Hölle in Bewegung setzen, dass sie ihr Geld bekommen. Aber vielleicht kann mir ja einer der User (möglicherweise aus eigener Erfahrung in einem gleichgelagerten Fall) seine Erfahrungen mitteilen, wie mit dem Vermögen des Mannes verfahren wird. Wenn also das Geld sowieso drauf geht, wäre natürlich es am besten, das Haus nicht zu verkaufen - das wie gesagt aber nicht realisierbar ist, ohne dass ich bleibe.
Hat einer eine Idee ?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
joka
Moin joka,
es gibt bestimmte Fragen, die immer wieder gestellt werden; es macht daher wenig Sinn, immer wieder die gleichen Antworten zu geben. Suche hier im Forum mal nach Begriffen wie "Hausverkauf" und "Teilungsversteigerung"; das sollte schon einige Fragen beantworten. Wenn Du danach noch konkrete Fragen hast: Just ask.
Eines vorweg allerdings: Es mag Dich im Moment ankäsen, dass Dein Nachfolger durchs Haus marschiert. Mach trotzdem nicht den Fehler, deshalb auszuziehen: Gegen das, was dann kommt (zum Beispiel, weil andere darüber bestimmen, wann, wie oft, wo und wie lange Du Deine Kids sehen darfst), ist der Next im Haus ein laues Lüftchen...
Vielleicht nimmst Du Dir am Wochenende einfach mal ne nette Braut mit nach hause und hast mit der ein bisschen Spass; das rückt schon einiges zurecht. 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Joka !
Und wenn Dir danach
Vielleicht nimmst Du Dir am Wochenende einfach mal ne nette Braut mit nach hause und hast mit der ein bisschen Spass; das rückt schon einiges zurecht. 😉
aus nachvollziehbaren und verständlichen Gründen nicht ist, dann
gibt es vielleicht aus dem Freundes- Verwandten- Kollegenkreis
oder woher auch sonst eine junge vorzeigbare Dame, der es Spaß
macht, ein bißchen Komödie zu spielen. Nicht eine blutjunge Tussi,
sondern was Solides und auf das man stolz sein könnte.
Und dann zieht ihr ein bißchen eine Show ab, nicht zu dick auftragen,
sonst fällt es auf. Nur soweit, daß die Exfrau merkt, daß das nicht so
lustig mitanzusehen ist und witzigerweise mögen es die wenigsten
Frauen, wenn der Ex die Dreistigkeit besitzt, plötzlich auch wieder
glücklich zu sein und es sich gut gehen zu lassen. Ich halte es für
wenig geschmackvoll vor den Augen des Ex zu turteln, noch dazu
wo sie mit 5 Kindern aus dem Alter in dem man vor den Augen
anderer sein Glück förmlich zelebrieren muss, schon 'ne Ecke lang
raus sein sollte.
Das soll nicht darauf abzielen, daß sie den Mann aufgibt, aber ein
wenig Taktgefühl im Umgang miteinander wäre angebracht und
vielleicht fällt ihr das nach so einer Aktion wieder ein.
LG Marina
Kann sich Nochfrau tatsächlich gegen den Verkauf wehren ?
Jain. Einem Verkauf muss sie zustimmen, aber Du könntest eine Teilungsversteigerung verlangen. Macht aber nur SInn, wenn Du was in der Hinterhand hast, um selber mitzusteigern, sonst kannst Du nicht verhindern, dass es zum Schnäppchenpreis weggeht und Dein Kapitalanteil sich einfach in Luft auflöst.
Folgt dann zwangsläufig, weil ich nicht den Unterhalt und die Finanzierung des Hauses (es sind noch Schulden auf dem Haus) neben meiner eigenen (noch zu suchenden) Wohnung finanzieren kann, die Zwangsversteigerung, von der dann alle nichts haben ?
Normal nicht, weil der Unterhalt ja gerade so berechnet wird, dass Du Unterhalt + Hausfinanzierung + eigenen Lebensunterhalt finanzieren kannst. Risiko besteht natuerlich, dass Dir die Puste ausgeht, gerade weil Unterhalt auch gerne mal falsch berechnet wird.
Und wie sieht es aus, wenn doch verkauft wird. Ich würde noch einen Überhang vom Verkaufserlös erhalten, weil der Grundstock aus dem Erbe meiner Eltern bezahlt wurde. Wird dieses Restgeld komplett für den Unterhalt aufgezehrt, so dass nach kurzer Zeit eh nichts mehr da ist ?
Es gingen nur die Kapitalerträge aus dem Erlös in den Unterhalt ein, aber das tun sie ohne Verkauf indirekt ja auch. Das Kapital aufzehren müsstest Du aber nicht, solange Du stabil am Selbstbehalt "funktionierst" und es nicht zur Pfändung kommst.
Also ich meine, ein Verkauf ist nicht in Deinen Interesse, selbst wenn Du ausziehst (was auch schon nicht in Deinem Interesse ist). Er vernichtet nur Kapital.
Hallo Marina, Martin und " pappasorglos ",
vielen Dank für eure Ratschläge. Ich habe mich noch nicht ganz durchs Forum gearbeitet, sonst wäre ich vermtl. auch auf die betreffenden Themen gestoßen. Auf jedenfall hast du (Martin) mich aufs richtige Pferd gesetzt. Das Problem bei Hausfinanzierung, Unterhalt und eigenen Lebenshaltungskosten ist, dass das Einkommen für alles nicht reicht. Wie gesagt auch bei einem Sockelbetrag für mich. Deswegen kommt eigentlich nur der Verkauf in Frage. Wobei der Hinweis, dass nur die Kapitalerträge herangezogen werden, interessant ist. Dann bliebe noch was übrig für Notfälle und für gezielte Unterstützung der Kinder (Klassenfahrten und so).
Die Tipps mit der Braut mit nach hause nehmen - haben ihren Charm, keine Frage. Was glaubt ihr, was ich schon für Fantasien in den letzten Wochen und Monaten entwickelt habe. Alleine, ich habe da keinen Kopf, zumindest momentan, für. Wenn ich so drauf wäre, Bräute mit nach hause zu nehmen, gings mir wahrscheinlich eh viel besser. Marina, mit dem Taktgefühl da haste was angesprochen. Das sind Sachen, die ich aus Respekt vor anderen weder mit Fremden und erst recht mit einem Partner mit dem ich jahrelang verheiratet war, bringen würde. Da erkenn ich auf einmal Seiten an der Ex, die mir völlig unbekannt und befremdlich sind. Kann man sich über Jahre so vertun ?
LG joka Johannes
... dass das Einkommen für alles nicht reicht. Wie gesagt auch bei einem Sockelbetrag für mich. Deswegen kommt eigentlich nur der Verkauf in Frage. ... was übrig für Notfälle und für gezielte Unterstützung der Kinder (Klassenfahrten und so).
Was Du sagst ist, dass Du Dein Vermögen aufzehren willst, um ein "guter" Vater zu sein, der auch bei 5 Kindern und trotz Trennung jede Klassenfahrt möglich macht. Das ist zwar hoch-moralisch, aber auch der Stoff, aus dem Altersarmut gemacht wird. Du tust mehr für Deine Kinder, wenn Du einfach da bist, und wenn Du das Haus erhälst. Mach keinen Unsinn.
Gruss, Arndt
Hallo Arndt,
der Punkt ist, dass durch die räumliche Trennung Mehrkosten von ca. € 1.100.- entstehen (Wechsel der Steuerklasse, zusätzliche Wohnung, Frau nicht mehr über mich versichert). Das bedeutet, dass selbst wenn die Einliegerwohnung vermietet wird (ca. € 300.- bis 350.- möglich), diese Kosten nicht aufzufangen sind. Bisher klappt das eh schon mehr schlecht als recht. Die Alternative ist ja, wohnen bleiben. Also Persönlichkeit ändern oder den Rest des Lebens Glückspillen schlucken. Ich sehe ja ein, dass es Kopfsache ist. Ich kenne einen Kollegen, der geht mit dem Neuen seiner Ex Biertrinken. Ich denke mal, da ist jeder Mensch anders. Ich kann da auch nicht aus meiner Haut. Das würde bedeuten, ich quäle mich weiter, versorge die Kinder mit und koche bestenfalls noch. Dann sind wir bei der klassischen Mutterrolle von anno dazumal, nur umgekehrt. Das kanns doch auch nicht sein. Ne, sehe hier nur den Verkauf gegen den sich meine Nochfrau allerdings wehrt.
Gruß,
joka
Moinsen Joka,
es scheint hier ein gewisses Misssverständnis zu geben: Niemand erwartet, dass Du mit dem Neuen Deiner Ex Bier trinken gehen sollst; Du musst auch nicht sein bester Freund werden. Ein normaler und höflicher Umgang reicht, wenn man sich zufällig über den Weg läuft. Er hat Dir ja nichts getan.
Wovon wir alle Dir abraten ist lediglich ein überhasteter Auszug aus dem Haus, nur weil Du Dir offensichtlich in 3D vorstellst, was Ex und Next ein paar Meter weiter alles treiben. Dagegen hilft gelegentlicher Damenbesuch viel besser als eine kopflose Flucht. Denn mit Deinem Auszug würden Deine Probleme erst anfangen: Du gibst damit den Besitz (nicht das Eigentum!) am Haus auf; kannst es nicht mal mehr betreten (sehr wohl aber weiter dafür zahlen). Und wenn Deine Ex entsprechend gestrickt ist, wird sie eine Menge tun, um einen Verkauf (der das einzig sinnvolle ist, weil man ein Haus nicht auseinanderschneiden kann) zu boykottieren und zu verhindern. Sie hat gute Gründe: Es gibt wenig Bequemeres als ein Eigenheim, für das ein anderer löhnt, den man nicht mehr sehen und dem man nicht mal dankbar sein muss...
Wenn's im Moment zu dicke kommt: Schlaf mal ne Nacht bei nem Kumpel. Aber vergiss die Idee mit dem Auszug, bis die Hütte verkauft oder eine Teilungsversteigerung durch ist - es sei denn, Du möchtest Exchen einen grossen Gefallen tun.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Joka,
ist vielleicht beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung eine Option? Also vielleicht hast Du ja ohnehin einen weiten Arbeitsweg, oder kannst Dich versetzen lassen oder den Job wechseln). Dann hast Du auch den Abstand den Du suchst, aber ohne den Totalschaden, und die zusätzliche Wohnung finanziert sich steuerlich fast von selbst.
Nur so als Idee.
Gruss, Arndt
Hallo Martin,
die Botschaft ist angekommen. Ich hab allerdings schon einige Monate drüber geschlafen. Da ihr aber ja schon kampferprobte Haudegen seid, werde ich sehr wohl noch ein paar Nächte dranhängen. Ich sehe sehr wohl, dass ich erst am Anfang des Kreuzweges bin und die Erfahrungen Leidgeprüfter gerne aufnehme. Euer Rat und Erfahrungsschatz ist mir wichtig. Deswegen bewege ich mich ja auch durch dieses Forum. Bis hierhin jedenfalls besten Dank.
joka
Hallo Arndt,
diesen Gedankengang habe ich noch nicht verfolgt, werde mich aber drum kümmern. Ich denke, bei mir würde das über Trennungsentschädigung laufen. Dann müsste ich tatsächlich den Dienstort (weiter weg) wechseln. Ich kläre ab, ob bei einer freiwilligen Wahl eines entfernteren Dienstortes diese Regelung greift.
Danke für den Hinweis,
joka