Liebe Fories,
ich hoffe jemand von euch kann mir eine Auskunft geben.
Mein Mann möchte trotz voller Stelle und gutem Verdienst Aufstockungsunterhalt von mir haben. Es gibt einige Dinge die dagegen sprechen, in die Pflicht genommen zu werden.
Ein Punkt ist:
Er seit mehr als 3 jahren eine Freundin und ich versuche das jetzt sicher zu beweisen.
Neben Zeugenaussagen und Fotos, versuche ich jetzt die finanzielle Seite nach zu weisen.
Bis vor einem Jahr hatten wir noch ein Konto, das auf uns beiden lief aber von mir nicht mehr genutzt wurde. Bis dahin habe ich noch einen Onlineeinblick in seine finanzielle Situation gehabt. Nachdem er unseren Kindern immer wieder erzählt hat:" Papa hat kein Geld" habe ich hin und wieder geschaut, wie es wirklich ist.
Dabei habe ich auch finanzielle Transaktionen zwischen ihm und seiner Freundin gesehen. Nur habe ich mir das leider nie ausgedruckt. Jetzt würde ich einiges dafür geben die Ausdrucke zu bekommen.
Frage nun an unsere Fach-frauen und- männer. Muss die Bank mir die Ausdrucke nachträglich geben? Wie schon geschrieben war es ein Ehegattenkonto und ich war voll verfügungsberechtigt.
Danke schon jetzt
Feta
Guten Morgen Feta,
jede Bank hat eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Alle in diesen Zeitraum liegenden Unterlagen (z.B. Auszüge) muss sie auf Verlangen in Kopie vorlegen können.
Nun stellt sich hier die Frage, bis zu welchen Zeitraum lief diese Konto auch auf deinen Namen. Denn nur für diesen Zeitraum ist die Bank dir gegenüber auskunftspflichtig.
Gruss von Frodo
It's a womans world
Hallo Frodo,
das ging aber fix, besten Dank! Die Transaktionen liefen noch als ich Mitinhaberin für dieses Konto war. Also müssen die mir die Auszüge geben?
Grüße
Feta
Genau so ist es. Am besten persönlich zur Bank gehen und höflich um Kopien bitten.
Gruss Frodo
It's a womans world
Frodo,
ist die Bank in der Lage die Transaktionen zu filtern? Also mir nur die Überweisungen zwischen meinem Mann und seiner Freundin? Es handelt sich um einen Zeitraum von 2 Jahren. Ich weiss wirklich nicht mehr genau wann die waren.
Grüße
Feta
Nein, ich glaube nicht. Es kommt allerdings auf das Archivierungssystem drauf an. Wenn es in elektronischer Form gespeichert ist besteht sicherlich die Möglichkeit einer Filterung. Aber als "hardcopy" sind die Unterlagen sicherlich vorhanden.
Gruss Frodo
It's a womans world
Danke!
Jetzt weiss ich wenigstens ob die nicht wollen oder können, wenn die Bank sich querstellt. 🙂
Grüße
Feta
hallo feta,
da du mitinhaberin dieses kontos warst kannst du dir alle kontoauszüge erneut von der bank ausdrucken lassen. darauf hast du ein recht.
bedenke allerdings dass es sehr teuer werden kann. ich musste damalig pro seite 5DM bezahlen.
lass dir über deine kosten, auszüge, eine quittung geben.
deine zeugen werden bestimmt nicht so viel wirkung zeigen wie du dir erhoffst.
an deiner stelle würde ich die auszüge vorlegen und die eideststattlichen versicherungen, deiner zeugen, nur bei bedarf in der verhandlung durch deinen anwalt vortragen lassen.
einfach schach spielen.
caju
Caju,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich denke das wird schwierig mit den Zeugen. Hast Du eine Idee wie man zu diesen EV`s kommt? Viele der Zeugen sind Nachbarn (meine ehemaligen und seine jetzt noch). Das dürfte schwierig werden. Ihr Auto parkt seit fast 3 Jhren jeden Tag vor unserem Haus. Eine Befragung vor Gericht dürfte einfacher sein oder sehe ich das nicht richtig?
Grüße
Feta
P.S. Ich möchte eine Befragung unserer Kinder vor Gericht dazu unbedingt vermeiden.