Servus zusammen,
ich hab schon die Forensuche bemüht, denke aber, dass das aktuelle Problem ein wenig speziell ist. Ich konnte da nicht wirklich Antworten finden.
Das Problem ist folgendes:
Mein LG ist Dezember 2010 zu mir gezogen nach Rauswurf der Noch-Frau. Januar 2011 ist der offizielle "Trennungstermin", Scheidung ist eingereicht. Bis einschließlich März 2011 zahlte er ihr sämtliche Miet- und Nebenkosten nebst Haushaltsgeld, anschließend den von einem Anwalt ausgerechneten Unterhalt. Es war dann auch im Frühjahr 2011, als die Noch-Frau meinem LG auf dessen Betreiben hin sagte, er sei aus dem gemeinsamen Mietvertrag raus, alles laufe nun auf sie. Trottel ern 😉 hat sich drauf verlassen, ohne was schriftliches zu verlangen 🙁
Alles ging weiter munter seinen Gang. Die Noch-Frau lebt in der vormals ehelichen 4-Zimmer-Wohnung mit den 2 gemeinsamen Kindern. Sie hat sich jetzt auch noch einen Hund angeschafft, obwohl Hundehaltung dort nicht erlaubt ist. Dies war wohl auch letztlich der Grund, warum sie jetzt die Kündigung bekam.
Nun zum Problem:
Der Vermieter dieser Wohnung rief die Woche meinen LG an und fragte ihn, ob er wisse, dass die Noch-Frau die Kündigung bekommen hätte. Nein, weiß er nicht, außerdem sei er ja eh raus aus dem Vertrag. Nein, laut Vermieter nicht und selbstverständlich will der ihn auch nicht rauslassen (Absicherung), obwohl ja jetzt alles über die Noch-Frau läuft und auch die Zahlungen problemlos sind. LG ist erstmal aus allen Wolken gefallen, aber das Kind ist nun wohl in den Brunnen gefallen, da hilft kein Heulen.
Nun zu meinen Fragen diesbezüglich:
1. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass mein LG jetzt noch aus dem Mietvertrag rauskommt, wenn der Vermieter ihn nicht rauslassen will, wo doch schon eine Kündigung ausgesprochen ist?
2. Naturgemäß hat die Noch-Frau nicht viel Einkommen (700 Euro Gehalt, 2x Kindergeld, 2x KU). Sie hat den Hund (Labradorgröße), sie ist alleinerziehend mit 2 Kindern. Aus meiner Sicht besteht als nahezu keine Chance, dass sie eine neue Wohnung findet, die sie sich leisten kann mit einem Vermieter, der sie nimmt. Das heißt, es folgt eine Räumungsklage bzw. sie bleibt einfach weiter drin wohnen. Sie hat, soweit der LG über zwei Ecken weiß, Antrag auf Sozialwohnung gestellt, aber wie lange man da warten muss, weiß man ja (obwohl auch das nicht gesichert ist, sie ist geizig mit Infos). Welche Konsequenzen hat das für meinen LG?
3. Ist er evtl. automatisch mit Ablauf der Kündigung aus dem Mietvertrag raus und die Räumungsklage läuft dann nur noch gegen die Noch-Frau, weil ja nur sie drin wohnen bleibt, während er fristgerecht "ausgezogen ist"?
Einen Weg zu erzwingen das du aus dem Mietverhältniss entlassen wirst gibt es nicht.
Allenfalls kannst du hExe auf Zustimmung zur KÜ des gemeinsamen Mietvertrages verklagen. Ob der VM dann mit ihr einen neuen Vertrag schließen will ist seine Sache - die dich dann nix mehr angeht.
ABER, jetzt zum Haken: Du bist nach wie vor Mitmieter der Wohung. Somit haftest du auch für die Räumung bei Vertragsende. Da ihr Gemeinschuldner seid kann sich der VM aussuchen bei wem er sich entstehende Räumungskosten wiederholt.
Rein theoretisch ist dir dann hExe zu Schadenersatz verpflichtet, aber wenn schon die Räumungskosten dort nicht zu holen sind wird das auch im Nachhinein nix mehr.
Es kann die also passieren das du die Schulden der Räumung abzahlst, und gleichzeitg noch UH an deine Ex abdrücken darfst, denn gegeneinander aufgerechnet werden darf dies natürlich nicht.
ABER, jetzt zum Haken: Du bist nach wie vor Mitmieter der Wohung. Somit haftest du auch für die Räumung bei Vertragsende. Da ihr Gemeinschuldner seid kann sich der VM aussuchen bei wem er sich entstehende Räumungskosten wiederholt.
Danke für die schnelle Antwort 🙂
Es geht nicht um mich, sondern um meinen LG. Der ist nicht so der Forenschreiber, drum frage ich hier.
Räumungskosten an sich sollten das "kleinste" Problem sein, da die Kaution seinerzeit die Ex allein bezahlt hat 😉
Räumungskosten an sich sollten das "kleinste" Problem sein, da die Kaution seinerzeit die Ex allein bezahlt hat 😉
Hmmm, ob die Kaution für eine Räumungsklage reicht, wage ich mehr als zu bezweifeln, insbesondere, wenn die Ex anfängt, die Miete nicht mehr zu zahlen. So eine Klage kann etliche Monate in Anspruch nehmen. Allein die Zustell- und Widerspruchsfristen sind enorm. Im Wost Case kommt dann noch ein Räumungsunternehmen, Einlagerungkosten, die der Vermieter zunächst vorstrecken muss.
Aber malen wir mal den Teufel nicht gleich an die Wand. Ich lese, dass dein Mann Unterhalt bezahlt, der von einem Anwalt ausgerechnet wurde. Hat er denn einen Titel unterschrieben oder ein Urteil am Hacken? Wenn nein, dann kann er natürlich verrechnen, bzw. einfach den Unterhalt einstellen.
Dein Mann sollte einen sehr engen Draht zum Vermieter halten und sich mit diesem Gut stellen. VM will Geld und dein Mann will nicht zahlen. Sollte kein Titel bestehen, und die ersten Rechnungen fällig werden, würde ich eruieren, inwieweit dein Mann die Rechnung direkt zahlen sollte. Seine Ex trifft die eheliche/nacheheliche Solidarität. Wenn sie ihn so dermaßen ins finanzielle Desaster treibt, könnte das Einfluss auf den nachehelichen Unterhalt haben (Minderung, Verwirkung).
Hi Redwood,
man könnte hier mal vorsichtig darüber nachdenken, vorgezogen einen Anspruch auf Freistellung von den Kosten geltend zu machen. Der Anspruch besteht und es kann sein, dass die Ex davon mehr beeindruckt ist als von irgendeinem nachgelagerten Schadensersatzanspruch, wenn das Kind schon im Brunnen liegt. Ihr kennt die Frau besser und wisst, ob Druck bei ihr zieht. Euer Interesse muss sein, dass sie das schnellstens und sauber abwickelt.
Denn da hat Ganja völlig Recht: die Kosten werden durch die Kaution sicher nicht gedeckt.
Gruss von der Insel
Moin Redwood,
ich lese nirgends, ob und wie die Frage nach dem Trennungsunterhalt gestellt und beantwortet wurde. Für dessen Fälligkeit kommt es ausschliesslich auf die eheliche Rollenverteilung und das Delta zwischen den Einkommen der Ehepartner an; wer wen aus der Wohnung geschmissen hat oder "Schuld" am Ende der Ehe ist, spielt keine Rolle. Da könnten noch einige Überraschungen lauern.
Was die Kosten einer Räumung angeht, muss ich @Ganja beipflichten: Die Kaution ist da schneller aufgebraucht als man "piep" sagen kann. Wenn die Ex erst einmal keine Miete mehr bezahlt, eine Räumungsklage durchgeführt und vollstreckt wird und die Bude anschliessend durch eine Fachfirma renoviert wird, kommen leicht 5-stellige Beträge zusammen (mich selbst hat so ein "Spass" mit Mietnomaden vor Jahren 24.000 EUR gekostet). Die wird sich ein Vermieter ggf. beim anderen Vertragspartner - Deinem LG - wieder holen. Seine Ex sitzt mit den Kindern irgendwann in einer steuerfinanzierten Sozialwohnung - und dann kommt die ARGE und hält bei ihm die Hand auf, wenn etwas zu holen ist.
Also: Nehmt das nicht auf die leichte Schulter; was Euch klar, logisch und "gerecht" erscheint, kann meilenweit von dem entfernt sein, wie es juristisch beurteilt wird.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Trennungsunterhalt zahlt mein LG mittlerweile keinen mehr. Er hat vier Kinder insgesamt (zwei davon mit betroffener Ex). Seit der Umstellung auf LStKl I im Januar 2012 bleibt nach Rechnung des Anwalts meines LG nach Abzug von 4xKU nichts mehr für die Ex bzw. TU übrig (allerdings steht hier noch eine Klage auf TU vonseiten der EX im Raum). Somit gibts leider auch nichts zu verrechnen...
Es ist so, dass die Ex schon ihre Miete zahlt. Das tat sie bisher pünktlich und hat es auch weiterhin vor. Es bestehen hier keine Zahlungsschwierigkeiten oder Unwillen zur Mietzahlung. Das Problem ist hier lediglich, dass sie gekündigt wurde vom Vermieter, eben aufgrund der Hundehaltung, und sie nicht ausziehen kann, weil sie, selbst wenn sie will, schlichtweg in ihrer Situation nicht so leicht eine Wohnung findet, die sie zahlen kann oder wo der Vermieter sie als Alleinerziehende mit 2 Kindern und großen Hund nehmen würde.
Ich weiß von früher, dass es nicht so einfach ist, trotz Kündigung einen sog. "Sozialfall" aus der Wohnung zu bekommen. Drum meine Frage, was passieren könnte seitens des Vermieters (Räumungsklage?). Mietschulden bleiben hier außen vor, die wird es höchstwahrscheinlich nicht geben, dafür besteht kein Grund.
Als kleiner Hintergrund im Hinblick auf eine Verständigung mit der Ex:
Mein LG bat heute telefonisch den Vermieter, dass dieser ihm doch direkt auch eine Kündigung schickt, weil er davon nichts weiß. Die neue Adresse kennt der Vermieter. Dieser hat - sicherlich zurecht und verständlich - gemeint, ne, macht er nicht. Es reicht, wenn er eine Kündigung an die Mieteradresse schickt, alles andere ist deren Privatproblem. Es besteht keine Aussicht, von der Ex eine Kopie der Kündigung zu bekommen. Die hat ihm ja nicht mal Bescheid gesagt. Im heutigen Telefonat meinte sie lapidar, das ginge ihn nix an, schließlich zahle ja sie die Miete und nicht er. Soviel dazu... (mit etwas Galgenhumor könnte ich fast sagen: Mein LG und seine Ex schenken sich nix in Weltfremdheit ;))
Hi Red,
Dieser hat - sicherlich zurecht und verständlich - gemeint, ne, macht er nicht. Es reicht, wenn er eine Kündigung an die Mieteradresse schickt, alles andere ist deren Privatproblem.
Ganz unrecht hat er nicht - denn im Mietvertrag werden die beiden Vertragspartner (Exe und Dein LG) unterschrieben haben, dass sie sich gegenseitig zur Entgegennahme von Schriftstücken des Vermieters verpflichtet haben.
Wenn der Vermieter schon so drauf ist, keine Kündigungskopie an Deinen LG zu schicken, würde ich einfach die Füße still halten und abwarten. Wenn der Vermieter die Kündigung auch durchsetzen will muss er sich an die Exe wenden.
Irgendwelche Haftungsfragen sind noch nicht aktuell - und dann soll er mal schön kommen. Dann könnt ihr Euch auch erstmal genauso "kooperativ" zeigen und erstmal alles genau prüfen. Gruß Ingo
P.S. Es ist so schön, dass Frauen ab 30 scheinbar alle einen Hund brauchen, um das Glück perfekt zu machen. Vielleicht hat Dein LG ja Glück und es trabt bald der nächste Partner für die Exe an (der vielleicht ein hundegerechtes Einfamilienhaus hat) 😉
Moin.....
Drum meine Frage, was passieren könnte seitens des Vermieters (Räumungsklage?). Mietschulden bleiben hier außen vor, die wird es höchstwahrscheinlich nicht geben, dafür besteht kein Grund.
Räumungsklage kann natürlich vom Vermieter auch eingereicht werden, wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Ob er damit durch kommt, hängt wesentlich vom vorgeworfenen Verstoss ab - hier offenbar nur die Hundehaltung. Soweit trotzt nachgewiesener Bemühungen keine neue Wohnung gefunden werden kann, ergibt sich im zweifel sogar folgendes Bild: Räumungsklage wird stattgegeben, Mieterin kommt der Räumung nicht nach, weil sie nichts neues hat. Gerichtsvollzieher kommt zur Zwangsräumung. Dann muss im Zweifel die Gemeinde für eine Notunterkunft sorgen - das kann eine Obdachlosenunterkunft sein, eine gemeindeeigene Wohnung oder sogar eine Trennung der Familie (Kinder zum Vater, Frau und Hund in eine 1-Zimmer-Wohnung...). Oder aber die Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung, die der Vermieter ggf. zu dulden hätte..... wenn es wirklich brenzlig wird, muss sich die Frau auch fragen lassen, warum sie den hund nicht wieder abschafft und damit das Verhältnis zum Vermieter wieder bereinigt....
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....