Hallo
Meine Frau hat mich heute darauf angesprochen das sie unglücklich sei und das es bei uns so nicht weitergehen kann.
Ich fragte sie warum sie unglücklich ist -darauf konnte Sie mir keine Antwort geben ausser "wir hätten uns nix mehr zu sagen und wären auseinandergelebt".
Ich dachte mich trifft der schlag :exclam: .
Ich habe versucht mit ihr zu reden warum und wieso-aber sie ist Bockig wie ein kleines Kind.
Wir haben auch eine Tochter im Alter von 6 jahren.
Meine frage ist eigentlich:
Wenn sie sich wirklich die Scheidung will wer kommt dann für den Kredit auf den ich jeden Monat für das Haus bezahle?
Meine Frau ist Arbeitslos und bekommt auch kein Geld vom Arbeitsamt.
Der Kreditvertrag ist von uns beiden Unterschrieben worden.
Das Haus gehört Ihr allein -und ich müsste ja dann ausziehen.
Also 2 Wohnungen könnte ich net zahlen-wäre schön wenn mir jemand sagen kann wie das vorsich geht .
Gruß
Markus
[Editiert am 1/9/2004 von Filter]
[Editiert am 1/9/2004 von Filter]
Hallo Markus,
sei willkommen auf vatersein.de.
Bitte habe Verständnis, dass wir nicht zu jedem Beitrag immer wieder unisono den gesamten Ablauf einer Trennung mit allem Drum und Dran beschreiben können. Lies dich bitte durch die Erste Hilfe und das Forum. Deine gezielten Fragen werden wir dann gern beantworten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought
Ich habe mich mal durch die Erste Hilfe gelesen und auch im Forum nach entprechenden Antworten gesucht ,jedoch gehört in allen beiträgen dem Partner das Haus zur Hälfet.
Bei mir ist es ja so das Meiner Frau Allein das Haus gehört und ich da sie ja nicht Arbeitet alles bezahle (schon immer auch wenn sie gearbeitet hat).
Meine Frage:
Wenn ich nun ausziehe und mir eine Wohnung suche wer bezahlt dann die Raten für den Kredit.
Muss die Scheidung dann schon eigereicht werden?
Gruß
Markus
Hallo Filter,
letztlich sind auch die von dir gefundenen Antworten für dich zutreffend. Entweder du zahlst und kannst die Raten vom unterhaltsrelevanten Einkommen abziehen oder du fährst das Ding an die Wand.
Sprich mit deiner Frau und der Bank, damit du aus dem Vertrag raus kommst. Sollte das nicht gehen, waum ist egal, kannst du die Zahlungen einstellen mit dem Risiko, dass dir die Pfändung ins Haus steht und im Anschluss die Zwangsversteigerung. Bereite ggf. deinen AG darauf vor.
Unterhaltsrechtlich wird deiner Ex der Mietvorteil als fiktive Einnahme angerechnet. Macht den Kohl nicht fett aber immerhin etwas.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!