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Fragen zur Trennung / Scheidung

 
(@talesmende)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag Leutz,

Nun habe ich mich hier angemeldet um mal weitere Meinungen zu erhaltren oder einfach meine Fragen kompetent beantworten zu lassen.

Ein wenig zu mir, Ich bin 30 Jahre jung und Vater einer 2,5Jahre jungen, super süßen Tochter.
Ich bin seid Mitte 2009 verheiratet und seid Ende November 2011 getrennt lebend von meiner Noch-Ehefrau.
Ich habe drei Monate lang überganmgsweise bei einem Freund gelebt und nun seid Anfangf März meine eigene Wohnung. Meine Frau lebt mit meiner tochter in unserem ( Ihrem, dazu später mehr) Haus.

Ersteinmal muss ich über meine zu stellenden Fragen nachdenken, vielmehr möchte ich mich ein wenig mitteilen und um Rat fragen wie ich mich verhalten kann und muss.

Nun gehts los:

Meine Frau hat 2003 ein haus gebaut. Es ist ein Doppelhaus mit ihren Eltern zusammen. Da bin ich dann im Oktober 2008 eingezogen und habe anteilig erstmal eine Rta von 350 übernommen. Wir haben dann im Juni 2009 geheitat und durch die Schwangerschaft bedingt hörte meine Frau auf zu arbeiten und bekam dann halt nur das Mutterschutz Geld und dann später 1 Jahr lang Elternegeld in Höhe von knapp 800 Euro.

Sie ist Erzieherin, die ja kronisch unterbezahlt sind.

Dann hat sie im August 2011 wieder die arbeit aufgenommen mit einer 20std Stelle und bekommt ca 700.

Ich bin Soldat und habe mit meinen Zuschläagen und dem Kindergeld knapp 2400 jeden Monat.

Da sie ja mit den 700 nix reissen kann, zahle ich halt seid meinem Auszug alles weiter, Autos, Versicherungen, Kredite, halt einfach alles. Nun muss ich halt noch von meinem Geld ne eigene Wohnung zahlen und musste mir halt alles an Möbeln neu kaufen, da alles nur einmal vorhanden war.

Hat mich jetzt ca. 4000 gekostet, was ich in Absprache mit der Ex von unserem Dispo bezahlt habe, da mir die Bank gesagt hat ich bekomme keinen Kredit bei Ihnen da, ich für mich dann zu wenig geld hätte, also 1000€ reichen nicht zum leben?
Naja,...

Ich habe mich damals vor der Heirat ins Grundbuch tragen lassen, kit der Bedingung das noim Falle einer Treunnung mein Name da wieder Raus kommt...

Mein Name steht in keinem Kreditvertag für das Haus. (Gut oder Nicht?)

Ich überweise jeden Monat 1000€ an sie, damit die Rechnunbg bezahlt werden können.
Ab Sommer bin ich kein Soldat mehr und bekomme dann auch weniger gGeld, nur meine Übergangsgebührnisse, die halt ca 500 € weniger sind als jetzt, und dann kann ich ja nix mehr zahlen...

Habe mir heute nen Termin beim Anwalt gemachzt zur Beratung, erst dachte ich es geht ohne, ein wenig Bauäugig von mir, naja.

Gab halt n bissel Stress in letzter Zeit wegemn der kleinen, Sie meine ich würde mich nicht genug interessieren etc, aber ich denke das das nicht so ist. Ich habe die kleine maus 2 - 3 mal die Woche. Immer einen Tag und Nacht am WE und so ein bis zwei tage in der Woche.

Ich muss halt abrebeiten und musste mich in letzter Zeit halt auch um meine Wohnung und um mich kümmern....

Mein Leben neu ordnen und aufbauen, weil ich habe alles "verloren", Haus, Kind Frau eztc. Naja, will sie nicht verstehen, aber ich bekomm ein mega schlechtes Gewissen wenn sie mir solche Sachen einredet.

Wie kanns weitergehemn, welche Tipps gebt ihr mir...Ich beantworte gerne alles Fragen falls ich nicht ausführliuch genug war....

Danke

Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2012 16:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Talesmende,

der übliche Wust an Problemen...

Die gute Nachricht: Du stehst in keinem Kreditvertrag für das Haus; insofern droht von daher schon mal keine Gefahr. Ob Deine DEF sich dieses Haus ohne Dich noch leisten kann (bzw. ob sie für sich und Euer Kind ein Haus braucht), ist nicht Dein Problem; notfalls muss sie es eben verkaufen oder ihre Eltern ins Boot holen. Die Höhe Deiner Zahlungen richtet sich jedenfalls nicht nach "Ex hat ein Haus", sondern nur nach Deinem Einkommen.

Das ist die nächste Baustelle: Kindergeld ist kein unterhaltspflichtiges Einkommen; das geht demnächst direkt an Deine Ex (sofern sie es beantragt). Bleibt ein Netto von ca. 2.200; damit bist Du in der 3. Zeile der Düsseldorfer Tabelle und bei einem Zahlbetrag von 349 EUR für ein Kind unter 6 Jahren. Verbleiben ca. 1.850 EUR. Dein Selbstbehalt gegenüber dem Betreuungsunterhaltsanspruch Deiner Ex liegt bei 1.050 EUR, die Dir pro Monat verbleiben müssen. Wieviel Unterhalt sie tatsächlich bekommt, bemisst sich nach dem "ehebedingten Nachteil" (Differenz aus vorehelichem und heutigem Einkommen). Ich schätze mal, dass ein Tausender pro Monat für Mutter und Kind eher zuviel als zu wenig ist; Genaueres kann man aber erst sagen, wenn präzisere Zahlen vorliegen; stell sie einfach mal hier ein.

Weitere Faktoren wie Übergangsgeld, neue Steuerklasse ab 1.1.2013 etc. werden später berücksichtigt. Wichtig für Dich im Moment ist vor allem: Nichts unterschreiben, bevor die Cracks dieses Forums oder ein guter Anwalt drübergeschaut haben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2012 16:57
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Michael,

und auch von mir willkommen und noch mal ein paar Tipps von einem ehemaligen Bundi: Konzentrier Dich bei all dem Theater auf Deine berufliche Weiterentwicklung und die BFD-Maßnahmen, die Dir zustehen. Denn die Übergangsgebührnisse sind schnell aufgebraucht bzw. die Zeit vergeht schnell.

Mit einem Netto von 2200 Euro sehe ich Deine Zahlungen von 1000 Euro auch als überhöht an, da sollte in der Realität schon ein geringerer Zahlbetrag rauskommen.

Wenn Deine Ex noch gesprächsbereit ist, könnte auch eine einvernehmliche Scheidung für Euch ein Weg sein. Spart viel Geld, Zeit und Nerven. Geht aber nur, wenn jeder noch bereit ist, Kompromisse zu machen. Da Du im Grundbuch des Hauses stehst, vielleicht keine schlechte Verhandlungsgrundlage, dass alles friedlich zu lösen. Oder ist damals schon eine notarielle Vereinbarung geschlossen worden bzgl. einer möglichen Trennung? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2012 21:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Talesmende,

Das ist die nächste Baustelle: Kindergeld ist kein unterhaltspflichtiges Einkommen; das geht demnächst direkt an Deine Ex (sofern sie es beantragt). Bleibt ein Netto von ca. 2.200; damit bist Du in der 3. Zeile der Düsseldorfer Tabelle und bei einem Zahlbetrag von 349 EUR für ein Kind unter 6 Jahren.

Hm, 349 Euro ist der Tabellenbetrag. Wenn das Kindergeld an die KM geht (und du solltest in deinem eigenen Interesse schleunigst dafür sorgen, dass hier gegenüber der Kindergeldkasse "klar Schiff" gemacht wird), dann ziehst du vom Tabellenbetrag das halbe Kindergeld ab. Somit Zahlbetrag für den Kindesunterhalt: 257 Euro.

Was in deinem Fall aber vermutlich erst mal nur bedeutet, dass um so mehr für den Exenunterhalt übrigbleibt. Aber, um etwas konkreter zu rechnen: Von deinen 2.200 Euro netto gehen erst mal berufsbedingte Kosten ab; sagen wir mal, pauschal 5% vom Netto, bleiben noch  2.090 Euro. Wie Martin schon gesagt hat, ist das Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle, und da du der "Standardfall" mit zwei Unterhaltsemfängern bist, bleibt es auch dabei. Zahlbetrag Kindesunterhalt somit 257 Euro, dir bleiben dann noch 1.833 Euro. Falls du eine zusätzliche Altersvorsorge hast (Riester, Lebensversicherung o.ä.), dann kann das in gewissen Grenzen auch berücksichtigt werden.

Für den Trennungsunterhalt tue ich jetzt mal so, als ob beim Erwerbsbonus die 10%-Regelung gilt (wenn du mir sagst, welches OLG am Wohnort von Mutter und Kind zuständig ist, kann ich dir auch sagen, ob das für dich gilt oder ob stattdessen mit der 3/7-Regelung gerechnet werden muss). Also, 10% Erwerbsbonus: Deine 1.833 Euro minus 10% sind 1.650 Euro. Bei den 700 Euro der KM  nehme ich ebenfalls 5% pauschal für berufsbedingte Kosten an, bleiben 665 Euro. Minus 10% Erwerbsbonus, bleiben 599 Euro. Unterschied zwischen deinen 1.650 Euro und ihren 599 Euro beträgt 1.051 Euro, die Hälfte davon, nämlich 526 Euro, kann sie als Trennungsunterhalt fordern. Ihre Doppelhaushälfte lasse ich in der Rechnung erst mal außen vor, d.h. ich nehme an, dass nach Abzug der Kreditkosten ohnehin kein Wohnvorteil auf ihrer Seite übrigbleibt, den du zu deinen Gunsten geltend machen könntest; eventuell könnte sie Tilgungsleistungen zu ihren Gunsten geltend machen, aber da gilt eine Obergrenze von 4% vom Bruttoeinkommen, das ist in eurem Fall in der Berechnung also eher "Kleinkram".

Unter den genannten Annahmen komme ich also auf 257 Euro Unterhalt fürs Kind und 526 Euro Unterhalt für Madame. Ist natürlich nur 'ne grobe Überschlagsrechnung und wenn du's genauer wissen willst, musst du noch ein paar Zahlen, Daten und Fakten nachliefern, aber als erster Anhaltspunkt für die zu erwartende Größenordnung mag es reichen.

Noch etwas anderes:

Naja, will sie nicht verstehen, aber ich bekomm ein mega schlechtes Gewissen wenn sie mir solche Sachen einredet.

Ja ja, das schlechte Gewissen, wenn die Ex Vorwürfe macht. Ich sag's mal so: Als Soldat solltest du wissen, was "psychologische Kriegsführung" ist, und manche Frauen sind wahre Naturtalente in dieser Disziplin 😉

Also überleg' dir einerseits zwar, wie du möglichst viel Zeit mit deiner Tochter verbringen kannst, aber andererseits auch, wo deine eigenen Grenzen liegen; und wenn Ex es nicht zufrieden ist - dann leg' dir ein dickes Fell zu. Kannst ihr ja vorschlagen, dass du ab Sommer ebenfalls in 20-Stunden-Teilzeit arbeiten willst, d.h. genau so viel wie sie, und dass du dich dann zu 50% der Zeit um Töchterchen kümmern wirst - dass sie aber im Gegenzug ab diesem Zeitpunkt ganz oder größtenteils auf Unterhalt verzichten möge. Wenn sie auf dieser Basis mit sich reden lässt und ihr irgendetwas in dieser Art auf die Beine stellen könnt - dann meinen Glückwunsch, denn das wäre für euch alle drei der Hauptgewinn! Wenn sie das aber entrüstet zurückweist und nicht einmal ansatzweise in diese Richtung denken will - nun, dann weißt du wenigstens, was du von eventuellen Vorwürfen ihrerseits zu halten hast ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2012 00:17
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Talesmende,

ergänzend ein paar Nachfragen:

... und seid Ende November 2011 getrennt lebend von meiner Noch-Ehefrau.

Beruhen die 2.400 EUR (bzw. 2.200 EUR) auf Steuerklasse 3 ?
Die Möglichkeit der Zusammenveranlagung endet mit dem Trennungsjahr (also Veranlagung für 2011).
Ggf. solltet Ihr also in 4/4 zu wechseln, um im Rahmen der Steuererklärung 2012 nicht böse zu erwachen ...

Unter Berücksichtigung des an Dich gezahlten Kindergeldes bist Du mit den Deinerseits geleisteten Zahlungen nicht soweit weg von Malachit´s Überschlagsrechnung (257 KU + 526 TU + 184 KG), wohlgemerkt vorbehaltlich eines Steuerklassenwechsels.

So Du aber zusätzlich noch irgendwelche Versicherungen, Wasserkosten, Grundsteuer oder sonst etwas zahlst, solltest Du von diesen Kostenbetreiligungen Abstand nehmen ... (glaub mir, es dankt Dir keiner).

Wann wird Eure Tochter 3 Jahre alt ?

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2012 10:30