Hallo,
ich uns meine Ex sind seit Juli 2014 geschieden und nach langem Hin und Her hatten wir uns auf einen nachehelichen Unterhalt von 50€ für 3 Jahre geeinigt. Wir haben ein gemeinsames Kind (5 Jahre alt), welches hauptsächlich bei ihr lebt und für das ich nach DD Tabelle zahle. Ihre Anwältin hatte diesen Vorschlag gemacht und sie meinte, dass sie auf die 50€ aktuell angewiesen sei, es gibt nichts Schriftliches nur eine mündliche Vereinbarung zwischen uns.
Jetzt verdient sie jedoch seit Anfang des Jahres 300€ netto mehr in einem Nebenjob (der Hauptjob wirft ca. 1200€ netto ab). Jetzt stellt sich bei mir natürlich die Frage, weshalb ich noch 50€ nachehelichen Unterhalt zahlen sollte, wenn sie die 50€, die sie so dringend braucht ja durch ihren Nebenjob hat, bzw. noch mehr.
Bin ich da irgendwie pingelich, oder ist das ein nachvollziehbarer Gedanke, den ich da habe? Bin dankbar für eure Meinungen. Danke.
Hallo Klaus,
hat denn irgendjemand mal berechnet oder wenigstens überschlagen, wieviel nachehelichen Unterhalt sie vor Gericht hätte erstreiten können?
Wie waren die Einkommensverhältnisse beider Beteiligten zum Zeitpunkt der Scheidung? Wie lange war die Ehedauer?
Gruss,
gardo
Nein, das wurde nie "richtig" berechnet. Die 50€ waren ein Vorschlag ihrer Anwältin und wir haben es dann untereinander ausgemacht. Laut Anwältin wäre das angeblich eine faire Lösung (ist es evtl. sogar auch), wie viel sie hätte erstreiten können ist unklar, ich gehe aber davon aus, dass die Anwältin nicht ohne Grund nur 50€ in den Raum gestellt hat.
Wir waren von Mai 2009 bis Juni 2014 verheiratet, Trennungsjahr ging im Herbst 2012 los. Zum damaligen Zeitpunkt waren die Einkommensverhältnisse ca. 1900€ bei mir und ca. 900€ bei ihr (ungefähre Angaben, genau weiß ich dsa nicht mehr so ganz).
Bei fünf Jahren Ehedauer sind drei Jahre nachehelicher Unterhalt sicher nicht zu wenig.
Hinsichtlich des Einkommensunterschiedes erscheinen 50 Euro aber recht gering. Wieviel Ehegattenunterhalt wurde denn gezahlt?
Gruss,
gardo
Da müsste ich nochmal nachgucken, es dürften aber so um die 350€ gewesen sein. Ich muss dazu noch sagen, dass die anfänglichen 900€ dann nach kurzer Zeit auf 1050€ hochgingen. Die genauen Zeiträume bekomme ich nicht mehr zusammen, dürfte ungefähr aber passen. Mein Anwalt hatte mir geraten gar nichts mehr zu zahlen, da sie mehr als 3/4 arbeiten könne, da das Kind in der Kita ist und auch durch Großeltern und mich abgeholt werden könne.
Hallo Klaus,
die Frage ist doch wieviel Stress Du Dir mit der Sache machen willst. Wenn ich es richtig sehe sind mittlerweile 1,5 Jahre vergangen und es bleiben nur noch 1,5 Jahre. Sicher sind 900 Euro auch Geld, dass Du gebrauchen kannst, die Frage ist aber ob Du die nicht auch draufgehen, wenn Du versuchst die Zahlung einzustellen.
Aus meiner Sicht könntest Du Deiner Ex verschlagen die Zahlungen einzustellen, ob sofort, in einem halben Jahr oder auf 30 Euro zu reduzieren. Wenn Sie damit einverstanden ist, da sie ja mehr Einkommen hat, dann ist das ok. Wenn ihr euch nicht friedlich einigen könnt sehe ich eigentlich nur, dass das Geld futsch ist, egal wie.
VG Susi
Ich schwanke auch die ganze Zeit zwischen ich bin noch ganz gut davon gekommen und wieso sollte ich noch weiter zahlen.
Prinzipiell bin ich bei Susi, dass 900 Euro keinen großen Rechtsstreit wert sind.
Andererseits sind diese 50 Euro auf drei Jahre nicht tituliert.
Und wieder anders betrachtet hätte die Gegenseite auch versuchen können, ca. 350 Euro für drei Jahre (also >12000 Euro) zu erstreiten. Ob sie das vor Gericht bekommen hätte wage ich nicht zu prognostizieren.
Also bin ich wieder bei Susi: Versuche Dich an einer Einigung mit der Ex. Evtl. läßt sie sich ja auf eine Reduzierung des Betrages und einer vorzeitigen Einstellung der Zahlungen in Monat x 2016 ein.
Gruss,
gardo
Moin
Wenn es keine weiteren Nebenabreden gegeben hat wie Bindung an das damals erzielte Einkommen oder sonstige Ausstiegsklauseln, so ist das ein (mündl.) Vertrag, der m.E. bindend ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wenn es keine weiteren Nebenabreden gegeben hat wie Bindung an das damals erzielte Einkommen oder sonstige Ausstiegsklauseln, so ist das ein (mündl.) Vertrag, der m.E. bindend ist.
Das ist natürlich richtig.
Es soll aber Menschen geben, die sich im Zweifelsfall an solche mündlichen Absprachen nicht mehr erinnern können/wollen.
Genauso wie die Gegenseite im Juli 2017 behaupten könnte, dass keine Befristung auf drei Jahre abgesprochen war...
Gruss,
gardo
Servus Klaus79!
Ich sehe es auch so wie meine Vorschreiber: Vertrag ist Vertrag, egal ob mündlich oder schriftlich abgeschlossen (letzterer lässt sich halt leichter nachweisen) und ist somit zu erfüllen.
Da sich allerdings die Vertragsgrundlage in Form von höherem Einkommen Ex geändert hat, würde ich Susi´s Vorschlag aufnehmen und entweder einen geringeren Betrag anbieten oder z.B. auch eine "Einmalzahlung" (z.B. 18 Monate á 25,--= 450 Euronen), damit Ruhe mit der Geschichte ist.
Wenn hier Einigung besteht, würde ich dies dann doch schriftlich festhalten...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Danke für eure Einschätzungen. Ich würde dann mal auf meine Ex zugehen und ihr die Situation nochmal darlegen, insbesondere mit dem Hinweis, dass sie damals ja argumentiert hat, dass sie diese 50€ dringend braucht und zwar zu einer Zeit, wo sie die 300€ netto mehr noch nicht hatte. Ich würde dann vorschlagen noch so lange die 50€ zu zahlen, bis der Sohn in die Schule kommt, also noch ein halbes Jahr.
Hallo, mich würde mal er Fall interessieren, was passiert, wenn die Ex jetzt den Job wieder aufgeben würde, ist bei ihr jetzt scheinbar so. Offensichtlich hat sie ja die Möglichkeit nebenbei zu arbeiten. Ist das dann mein Pech, wenn sie den Job dann sein lässt oder habe ich als Argumentationsgrundlage, dass sie ja einen Job annehmen könnte?
Nachtrag: ich weiß ja nicht, ob mir die Ex die Wahrheit sagt. Auf der anderen Seite ist ihr Einkommen ja auch die Grundlage für die Höhe des nachehelichen Unterhalts. Wenn ich zahle und zahle und dann stellt sich raus sie hatte doch noch Einkommen "nebenbei" bin ich ja der Gearschte, da ich das Geld nicht zurück bekomme. Ist ein heikles Thema, wie habt ihr das sauber gelöst, falls ihr schon mal in dieser Lage wart?
Moin Klaus,
damit ich nicht gegen Forenregeln verstoße (Vollquote), habe ich die Begrüßung und Verabschiedung aus einer Antwort in Deinem "Fast-zwei-Jahre-her"-Thread entfernt (und in bißchen fett gemacht) ...
Jeder kann von Dir jederzeit fordern, wonach ihm die Nase ist.
Einen gewissen Schutz bieten hierbei Gerichtliche Beschlüsse/Vergleiche oder notarielle Vereinbarungen.
Sich einseitig von diesen zu verabschieden, geht nicht hürdenfrei (und muss deutlich besser begründet werden als: "Das wusste ich aber nicht" oder "Ich brauche jetzt aber mehr").Aber:
Den besten Schutz vor Forderungen gewährleistet eine eigenverantwortlich denkende und handelnde und möglichst zufriedene Ex-Frau.
D.h. nicht, dass man seinen Ex-Partern alles in den Rachen schmeissen soll, nur damit man seine Ruhe hat (einige Menschen sind halt nimmersatt).
Aber aus allem, was Du schreibst, kann ich letzteres in Deiner DEF nicht erkennen (da ich sie nicht persönlich kenne, kann ich das aber auch nicht abschließend beurteilen).Ich möchte Dir nochmal eine ganzheitliche Betrachtungsweise ans Herz legen:
Du hast derzeit eine vernünftige Kommunikationsebene mit DEF, sie geht in einem nachvollziehbaren Rahmen einer eigenen Berufstätigkeit nach und ihre Forderungen hören sich aktuell ziemlich realistisch an.
Zudem hat sie offensichtlich eine Anwältin, die ihr nicht einflüstert, was ihr alles zustehen könnte, sondern eher ein lösungsorientiertes Exemplar (auch wenn sie mit ihren Berechnungen nicht um die Ecke kommt).Das ist im Grunde UNBEZAHLBAR.
Weil ich das Gefühl nicht loswerde, dass Du den festen Willen hast Dich in Details zu verlaufen und nicht locker lassen wirst, zu Deinen Fragen:
Vorteil:
- Das Thema "so durch wie möglich".
- Bei ggf. späteren Forderungen gilt die Unterhaltskette als unterbrochen.Nachteile:
- Kindesunterhalt ggf. hochgestuft (auch hier könnte man vereinbaren, dass Madame für drei Jahre bei der Einstufung gem. DDT als UH-Berechtigte mitgezählt wird).
- Das Geld ist weg (damit kannst auch Du Deinerseits nicht mehr sagen: Jetzt verdienst Du mehr, jetzt bist Du aber in einer verfestigten Beziehung, jetzt bist Du wieder verheiratet und es steht Dir nicht mehr zu).
Im kompletten Thread findest Du einige Antworten auf Deine jetzt wieder auftretenden Fragen [Ergänzung: Zum Thema "Einmalzahlung"]...
Ist ein heikles Thema, wie habt ihr das sauber gelöst, falls ihr schon mal in dieser Lage wart?
Eine saubere Lösung wäre eine gerichtlich protokollierte Einigung (Lösung in meinem Fall) oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung gewesen.
Das scheint ja seinerzeit mit Deiner Ex eher schwierig gewesen zu sein.
Gerade deshalb hätte ich (unter Berücksichtigung der eher geringen Summe) zu einer Einmalzahlung tendiert.
Ohne offizielle Regelung hätte ich im Verwendungszweck vermutlich so etwas wie "Nacheheliche-Solidaritätsabschlußzahlung" geschrieben.
Du hast nach wie vor eine Vielzahl von Möglichkeiten:
1. Dich an die mündliche Vereinbarung halten und darauf hoffen, daß Ex sich auch daran hält.
2. Nachverhandeln und Betrag absenken.
3. Einmalzahlung auf Basis 1 oder 2 anbieten.
Das allerwichtigste ist aber:
Freue Dich nochmal und nochmal und nochmal, daß Deine Ex-Frau ganz offensichtlich alles daran setzt, (finanziell) eigenverantwortlich durchs Leben zu schreiten.
Hallo, mich würde mal er Fall interessieren, was passiert, wenn die Ex jetzt den Job wieder aufgeben würde, ist bei ihr jetzt scheinbar so. Offensichtlich hat sie ja die Möglichkeit nebenbei zu arbeiten.
Ob das Pech, eine Lüge oder sonst was ist, ist vollkommen Banane. Im Zweifelsfall entscheidet ein Richter über die Erwerbsobliegenheit Deiner Ex.
Daß sie den Job ausgeübt hat, ist ein Indiz dafür, daß sie mehr arbeiten könnte.
Wenn sie aber Gründe ins Feld führt, die sie nunmehr davon abhalten, mehr zu arbeiten ("ich hab´s versucht, aber mit Haushalt und Kindern ging das nicht"), könnte das richterlich auch als irrelevant angesehen werden (das waren halt überobligatorische Einkünfte).
Gruß
United
Hallo United, vielen Dank für deine Antwort. Mir scheint es auch so, dass ich mich da in vielen Details verrenne. :exclam:
Ein Teil von mir ist zufrieden wie es läuft und beim bisherigen Verhalten meiner Ex wird es aktuell eher keine Probleme geben (sicher weiß man es nie), wenn dann die Zahlung wie vereinbart endet. Ihre Anwältin hatte von Ende offen gesprochen, da habe ich aber schon gesagt, dass das nicht in Frage kommt und daher dann die Einigung auf 3 Jahre. Auf der anderen Seite ist es natürlich Geld welches ich verdiene und es ist natürlich dann bitter wenn ich einen Teil abgeben muss, obwohl sie da selbst für sorgen könnte. Eine Einmalzahlung hatte ich angeboten, das wurde aber von ihr abgelehnt. Ich denke ich werde mal auf die guten Ratschläge hören und gucken, wie es sich im September entwickelt, da soll/will sie wieder Vollzeit arbeiten gehen, wenn der Ganztagsplatz in der Schule steht. Ich glaube, es ist das Vernünftigste das Thema dann erst wieder anzusprechen. Sollte das nicht der Fall sein, schlucke ich die Kröte und zahle von da noch die 50€ für 9 Monate und gut ist.
Moin.
Ich würde taktisch drangehen:
Was ist denn nachweilslich dokumentiert bzgl. des nachehelichen Unterhalts?
Irgendeine Abhängigkeit von ihrem Einkommen? -> Dann sprich es an.
Die Lfz? -> dann sprich es auch an, denn egal ob ihr Euch einigt od. nicht, ist das Thema in absehbarer Zeit durch. Dann kannst Du mE nur gewinnen.
Wenn noch nicht einmal das Ende irgendwie dokumentiert ist, sondern nur auf dem (hoffentlich beidseitgen) Verständnis beruht, dass es bald endlich ist, dann würde ich keinen großen Streit diesbzgl. vom Zaun brechen. Dann hätteich noch nicht einmal eine leichte Absenkung od. Einmalzahlung angesprochen.
hast Du aber Zweifel, dass sie sich an das Thema Lfz.begrenzung wird erinnern wollen, dann kannst Du eigentl. auch unmittelbar das Thema aufmachen. Denn dann hast Du wenig zu verlieren und je schneller Du Klarheit hast, desto besser.
So, und wenn Du Dir unsicher bist, wie sie mit dem Thmea Lfz. umgehen wird: Kannst Du es irgendwie testen? zB indem Du ihr eine volle, nicht abgezinste Einmalzahlung anbietest (wenn Du es Dir leisten kannst)? Wenn sie rechnen kann, dann müsste sie das mit Kusshand annehmen (Spatz in Hand statt Taube auf dem Dach). Nimmt sie es nicht an, dann solltest Du skeptisch werden.
Bestätigt sie aber nachweislich in der Antwort, dass sie um die Befristung weiß, dann kannst Du Dir immer noch überlegen, ob Du nachverhandelst, was den Zahlbetrag betrifft (wenn Du gute Argumente hast). Würde ich aber um des Friedenswillen sein lassen.
Gruß, Toto, der tatsächlich auch glaubt, dass Du Dich in Details verrennst - 20 EUR pro Monat mehr od. weniger auf eine absehbare begrenzte Lfz. wären mir keine Stress wert.