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Frage

 
(@danschi)
Schon was gesagt Registriert

Mein Freund war 5 1/2 Jahre mit seiner Ex-Partnerin zusammen, in der Wohnung der Ex-Partnerin stehen noch Dinge, wo er genauso mitbezahlt hat

Kann er von der Ex-Partnerin verlangen, dass diese Ihm die Sachen ausbezahlt ???

Ich hoffe der Krieg nimmt ein Ende, sonst nehme ich noch Ende

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2004 11:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Danschi,

das fällt unter Hausrat und es greift die "Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats (gibt's im Download-Bereich).

Der Hausrat ist zu teilen. Leistet sie dem nicht Folge, muss dein LG ein Hausratteilungsverfahren über seinen RA beim zuständigen AG einleiten. Ergebnis dann kann entweder ein finanzieller Ausgleich oder die gerechte Teilung und damit die Herausgabe von Hausrat sein.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2004 11:29
(@micmac)

Hallo Danschi, hallo DeepThought,

ich denke der RA sollte der letzte Weg sein, es geht ja auch um Kosten. Mach eine Liste der Gegenstände und schick sie ihr per Einschreiben, setze einen Termin. Danach kannst du ihr nochmals schriftlich einen Termin zu Abholung der Gegenstände setzen.
Wenn der Hausrat einen hohen Wert hat, setzt der RA auch gleich seinen Satz fest, egal ob du etwas bekommst oder nicht.
Meistens reicht es, die von DeepThought angeführten Verfahren zu nennen !

Gruss
micmac

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2004 14:16
(@Melly)

Für Danschi vielleicht wichtig...man kann nicht einfach mal das Bargeld fordern.
Er kann die Teile fordern, aber nicht Geld.
Das andere hat ja Jörg schon geschrieben:)
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2004 14:26