Hallo,
ich habe mal eine Frage und bin bis jetzt nicht wirklich fündig geworden, wie man damit am besten umgeht.
Mein Partner wurde Mitte letzten Jahres (müsste Juli/August gewesen sein) von der KM dazu aufgefordert verschiedene Gegenstände an sie herauszugeben. Egal warum, wir haben erst am 09.11.2014 per Mail ihr angeboten, die Gegenstände sowie alle Sachen, die wir beim Aufräumen noch von ihr gefunden haben, mit einer Fristsetzung von 4 Wochen abzuholen --> Keine Reaktion. Am 22.112.2014 wurde ein Einschreiben mit neuer Fristsetzung an sie geschickt --> wieder keinerlei Reaktion.
Gleichzeitig möchte mein Partner aber auch Gegenstände von ihr, die er nachweislich bezahlt hat. Leider laufen die meisten Sachen auf ihren Namen, so dass wir gerichtlich so gut wie keine Chance haben. Aber darum geht es uns auch gar nicht. Viel mehr wollen wir dieses Thema endlich abschließen.
Sind jetzt am überlegen ihr eine letzte Frist per Einschreiben zu setzen und gleichzeitig in den Brief zu schreiben, dass wenn sie sich nicht meldet bzw. die Gegenstände abholt, diese in das Eigentum meines Partners über gehen er damit machen kann was er will.
Leider war ich nicht wirklich fündig was passiert, wenn sie in zum Beispiel 6 Monaten doch ihre Sachen haben möchte, diese aber mittlerweile entsorgt oder verkauft wurden. Hat sie dann Anspruch auf Schadensersatz obwohl sie auf kein Schreiben reagiert hat?
Liebe Grüße
Althea
Hallo,
warum klärt Ihr das nicht bei einem Umgang? Mündlich oder durch mitbringen?
Alles andere sind doch nur Verrenkungen.
Ansonsten ist das ein heißes Thema mit dem z.B. auch Vermieter zu kämpfen haben, wenn der Mieter auszieht und seinen Krempel da lässt oder noch schlimmer, wenn der Mieter plötzlich "weg" ist. Vernichten ist in diesem Fall eine ganz schlechte Idee.
VG Susi
Moin,
grundsätzlich müsst Ihr der angemessenen Form halber nachweislich, glaube ich, zweimal eine schriftliche Aufforderung inkl. Fristsetzung, die beweglichen Sachen abzuholen, zukommen lassen. Kommt dann keine Reaktion, seid Ihr trotzdem nicht rechtmäßige Eigentümer.
dass wenn sie sich nicht meldet bzw. die Gegenstände abholt, diese in das Eigentum meines Partners über gehen er damit machen kann was er will.
nein
Leider war ich nicht wirklich fündig was passiert, wenn sie in zum Beispiel 6 Monaten doch ihre Sachen haben möchte, diese aber mittlerweile entsorgt oder verkauft wurden. Hat sie dann Anspruch auf Schadensersatz obwohl sie auf kein Schreiben reagiert hat?
Theoretisch bliebe ihr Anspruch 30 Jahre bestehen. Sie könnte auf Herausgabe bzw. Schadenersatz klagen. Dasselbe gilt für Euch.
Viel mehr wollen wir dieses Thema endlich abschließen.
Schickt ihr die Sachen mit der Post oder mottet sie ein, falls Ihr irgendwann in Erklärungsnot kommt. Wenn Ihr könnt, regelt es in persönlicher Konfrontation bei Übergabe.
Gleichzeitig möchte mein Partner aber auch Gegenstände von ihr, die er nachweislich bezahlt hat. Leider laufen die meisten Sachen auf ihren Namen, so dass wir gerichtlich so gut wie keine Chance haben.
Quittungen und Belege sind Vorhanden? Dann seid Ihr doch theoretisch weit vorne, auch wenn die Sachen auf ihren Namen laufen.
Wenn Ihr allerdings damit abschließen wollt (und keine teuren Sachen), lasst es doch einfach gut sein. Auf das Ping-Pong-Spiel "Gib du mir das, kriegst du das wieder..." würde ich mich nicht unbedingt einlassen.
Hat sie dann Anspruch auf Schadensersatz obwohl sie auf kein Schreiben reagiert hat?
Grundsätzlich ja. Ihre Möglichkeiten verschlechtern sich nicht mal, wenn sie auf Eure Schreiben nicht reagiert hat.
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Wir werden demnächst einen Anhänger packen und der KM die ganzen Sachen frei Haus liefern. Damit kann sie zumindest in dieser Hinsicht nichts mehr fordern. Haben gerade so viele Baustellen offen, dass es einfach eine Erleichterung sein wird endlich eine mal abschließen zu können. Zwar haben wir die Packerei und Fahrerei aber auch wieder wesentlich mehr Platz (Fahrrad, Fernsehr, 1,40er-Matratze, ...).
Schönen Tag
Althea
Ansonsten ist das ein heißes Thema mit dem z.B. auch Vermieter zu kämpfen haben, wenn der Mieter auszieht und seinen Krempel da lässt oder noch schlimmer, wenn der Mieter plötzlich "weg" ist. Vernichten ist in diesem Fall eine ganz schlechte Idee.
Und wie weißt der Mieter dem Vermieter nach, dass der seinen Krempel vernichtet hat, wenn der Vermieter behauptet das Zeug sei vom Mieter mitgenommen worden?
Gruss,
gardo
Hallo gardo,
die typische Situation ist die Selbstbelastung "den Krempel habe ich weggeschmissen". Ansonsten gibt es Zeugenaussagen oder aus dem Protokoll des Möbeltransports geht hervor, dass ein bestimmter Gegenstand nicht dabei war. Letzlich kommt es auf die "glaubwürdige Versicherung" an und eben auch auf Beweise. Z.B. hat der Vermieter eine Firma zur Entsorgung beauftragt, haben Nachbarn gesehen wie Dinge vernichtet wurden?
Aber die Situation kann auch sein, dass der Mieter etwas in der Wohnung vergessen hat, dann ist es blöd, wenn der Vermieter es entsorgt, allerdings ist es eben dann dem ehemaligen Mieter egal und er holt es einfach nicht ab. In diesem Fall hat der Vermieter durch die Mahnung nachgewiesen, dass er die Gegenstände besitzt.
Möglich ist auch, dass der Mieter ins Krankenhaus gekommen ist (Unfall) und der Vermieter seinen Mieter vermisst. Mieter ist handlungsunfähig. Noch schlimmer, Mieter verstirbt, nächste Angehörige?? Hier sollte dokumentiert (fotographiert) werden, was da ist.
VG Susi
Danke Susi!
Du scheinst da wohl einschlägige Erfahrungen zu haben...
Gruss,
gardo
Kontaktiere mal den zuständigen
sss