"... jetzt würde uns noch interessieren was nun mit dem Familienzuschlag ist, ... Der Familienzuschlag ist wie das Grundgehalt Teil Der Dienstbezüge und dürfte ..."
Diese Zeilen habe ich über google gefunden und bin dadurch auf dieses Forum gestoßen.
Leider kann ich den Artikel hier nicht finden.
Wer kann mir also etwas zum Thema Familienzuschlag erzählen?
Ich war die letzten zehn Jahre selbständig und soetwas wie Familienzuschlag gab es für mich nicht. Jetzt habe ich eine Stelle als Lehrer angenommen und plötzlich wird der Familienzuschlag ein Thema. Ich bezahle Unterhalt für meinen Sohn (wohnt bei meiner früheren Frau) und frage mich, ob ich die Kinderstufe jetzt hälftig bekomme?
Hallo,
wenn Du ein Kind hast und Beamter im ÖD bist, steht Dir eine Kinderzuschlag in Höhe von ca. 90 Euro zu. Du mußt vom Prinzip nur mit Deinen Unterlagen (Kopie der Geburtsurkunde) zur Geschäftsstelle gehen und den Antrag stellen. Eventuell steht Dir auch der Familienzuschlag zu. Google mal zu Kinderzuschlag+öffentlicher Dienst oder Familienzuschlag+öffentlicher Dienst.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo egm,
die Voraussetzungen für die Zahlung des Kinderzuschlages sind
a) Kindergeldempfänger
b) wo die Kinder wohnen
Demnach stünde der Kinderzuschlag deiner Exfrau zu, aber natürlich nur dann, wenn sie im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.
Wie das in deinem Fall liegt - ÖD erst nach Scheidung etc. wage ich nicht zu beantworten.
Ich kämpfe gerade damit
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=2571
Vielleicht wendest du dich mal vertrauensvoll an Simone, die kennt sich damit hervorragend aus 😉
Gruß AJA
hi,
irgendwie wirft google mir nur den kinderzuschlag zu hartz IV raus oder ich bin zu plond 😉 .
was ist denn, wenn der zukünftige stiefvater beamter ist, ich aber kindergeldempfängerin und die kinder bei uns wohnen? hat jemand vielleicht einen link?
danke
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
was ist denn, wenn der zukünftige stiefvater beamter ist, ich aber kindergeldempfängerin und die kinder bei uns wohnen?
Als Stiefvater hat er keinen Anspruch auf Kinderzuschlag. Und korrekt heisst das Ding "Sozialzulage Kinder". Diverse Links kann ich dir heute Abend rein stellen, bin eben auf der Durchreise 😉
Gruß AJA
Hallo Aja,
da muss ich Dich korrigieren. Mein Stiefvater hat auch den Kinderzuschlag für meine Schwester bekommen, obwohl sie nicht mal mehr bei meinen Eltern im Haus lebt.
GLG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Mein Stiefvater hat auch den Kinderzuschlag für meine Schwester bekommen
ohne sie adoptiert zu haben? Das wundert mich...
Gruß AJA
Hallo,
ja, ohne Adoption.
Habe mal ein Urteil gefunden:
Arbeitsgericht Neubrandenburg zum Ortszuschlag für Stiefkinder von Lebenspartnern
Inzwischen haben wir das Urteil des Arbeitsgerichts Neubrandenburg erhalten. Es betrifft den Ortszuschlag für Stiefkinder von Lebenspartnern. Eine Angestellte im öffentlichen Dienst, die mit den Kindern der Lebenspartnerin in einem Haushalt lebt und ihnen tatsächlichen Unterhalt gewährt, erhält den erhöhten kinderbezogenen Orts- bzw. Sozialzuschlag. Die Angestellte hat die Kinder nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen und gewährt den Kindern aufgrund einer sittlichen Verpflichtung Unterhalt (Arbeitsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 09.01.2004 - 3 Cs 2314/02, nicht rechtskräftig). Das Urteil ist abrufbar unter http://www.lsvd.de/lpartg/arbgneubrandbg.pdf
Und HIER noch der Antrag, aus dem auch indirekt hervorgeht, dass für Kinder, denen man zu Unterhalt verpflichtet ist, der Anspruch besteht:
http://zope.dz-portal.de/Formularcenter/Documents/BAF039
Ich hoffe, ich darf das linken?
LG LBM
[Editiert am 15/10/2005 von Lausebackesmama]
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Im alten BAT war es so, dass kinderzuschlag gewährt werden konnte für einen Stiefvater oder eine andere Person, wenn diese die Kinder in ihrem (gemeinsamen) Haushalt aufgenommen hat. Aus diesem Grund können ja auch nicht verheiratete diese Zulage bekommen.
LG
Biga
hallo,
danke erst einmal, das hilft mir schon ein wenig weiter.
aber so, wie ich das lese, haben wir dann jahrelang den kinderzuschlag verschenkt? da darf ich dann doch nicht näher drüber nachdenken :knockout: :againstwall:
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
der link zum urteil geht leider nicht. kann man vielleicht noch anders an das urteil kommen?
kann man das noch nachträglich beantragen? irgendwo ist das ja lohn, oder?
gruß
tortour
[Editiert am 15/10/2005 von tortour]
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Huhu Tortour,
oh sorry, das weiß ich nicht, wie man an das Urteil noch kommen kann. :exclam:
Ob man das rückwirkend bekommen kann, weiß ich nicht, da würde ich mich mal bei der Geschäftsstelle schlau machen.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."