Wegen dem ganzen Theater mit dem KU (anderer Thread) hat die EX nun die Scheidung über Ihre Anwältin beantragt (Trennungsjahr ist demnächst rum).
Sie sagte mir vergangene Woche, dass ich nun Post von ihrer RAin bekomme. Ihr ginge es auch wegen der rechtlichern Absicherung gegenüber der ARGE, meinte sie noch, wegen des KU, da die ARGE mit Kürzungen droht in Höhe des KU angeblich. EU fällt sowieso aus wegen des Einkommens!
Also abwarten.
Nun meine Fragen:
Da mein Einkommen nicht allzu hoch ist, gibt es die Möglichkeit von Prozesskostenbeihilfe bei Scheidung?
Gibt es dazu einen guten Rechner im Netz?
Sollte ich schnellstens selbst einen Anwalt beauftragen, kann der die Hilfe beantragen?
oder will der erstmal Geld sehen. Ich war noch nie beim Anwalt!
Wann muss EX eigentlich mal wieder arbeiten gehen rechtlich.
Die Kinder sind 10, 11 im Ganztag bis 16.00 Uhr und die 12jährige kommt meist erst gegen 17.00 Uhr von der Schule nach Hause (Ganztagsgesamtschule) Sie meinte zu mir, wenn das jüngste Kind 12 ist. Die ARGE macht komischerweise auch keine Anstalten. Ich hatte ihr immer wieder vorgeschlagen, die Zeit für eine Weiterbildung (Bildungsgutschein etc. nutzen) zumindest zu nutzen. Aber Eigeninitiative seit Jahren Fehlanzeige. Außerdem bietet hier die ARGE sogar ein spezielles Programm einer Teilzeitausbildung.
Bitte um erste HILFE
Moin,
als ich die Scheidung einreichte, war ich in einer ähnlich klammen Situation wie Du. Ich habe einen Termin beim Anwalt gemacht, der hat mir dort den PKH-Antrag in die Hand gedrückt, ich habe den ausgefüllt und die Unterlagen beigefügt und dann ging das ganze seinen Gang. Das Gericht prüft, genehmigt (oder auch nicht) und dann läuft der Scheidungsprozess los.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."