Hi zusammen die Anwältin meiner ex Frau droht mit einer einstweiligen Anordnung
Wer hat denn mit so etwas Erfahrung ?
Wie kann man sich dagegen währen?
Vieleicht kann ja jemand etwas dazu sagen
Hallo Ths,
Ich würde erstmal sagen,
es kommt drauf an was die bewirken soll.
Also, welchen zweck soll diese anordung haben.
Stimmt es was die bahupten?
Kanst Du es wiederlegen?
Gehts um´s Kind? wenn ja, wer hat Sorgerecht?
usw.
Aber im norfmalfall würde ich erstmal davon ausgehen,
Das es sich ja so verhält.
Das die Anwältin dir damit gedroht hat.
So wie ich die Anwälte (ausser meiner :cul: ) kenne.
Drohen die nicht erst. Weil dann ja gegenmassnahmen ergriffen werden können.
Also würde ich unter vorbehalt mal behaupten das die Angst machen wollen.
Aber dafür fehlen hintergrund infos.
Grüße
Thomas
Hallo Ths,
Ich würde erstmal sagen,
es kommt drauf an was die bewirken soll.
Also, welchen zweck soll diese anordung haben.
Stimmt es was die bahupten?
Kanst Du es wiederlegen?
Gehts um´s Kind? wenn ja, wer hat Sorgerecht?
usw.
Aber im norfmalfall würde ich erstmal davon ausgehen,
Das es sich ja so verhält.
Das die Anwältin dir damit gedroht hat.
So wie ich die Anwälte (ausser meiner :cul: ) kenne.
Drohen die nicht erst. Weil dann ja gegenmassnahmen ergriffen werden können.
Also würde ich unter vorbehalt mal behaupten das die Angst machen wollen.
Aber dafür fehlen hintergrund infos.Grüße
Thomas
Und wo sind die Antworten auf Thomas Fragen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!