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Ein Anwalt für beide?

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(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Sorry, ist meine erste Scheidung.  🙂

Wenn ich das also richtig verstehe, ist es dadurch dass meine Ex jetzt doch eine eigene Anwältin hat doch keine einvernehmliche Scheidung. Wenn ich dann auf der anderen Seite den Hinweis von euch lese, dass es bei einer Scheidung immer zwei Anwälte geben muss, dann gibt es doch sowas wie eine einvernehmliche Scheidung gar nicht, korrekt? Bin verwirrt. :question:

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Themenstarter Geschrieben : 12.08.2013 18:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

mit "einvernehmlich" hat das wenig zu tun; einvernehmlich ist zunächst alles, was Ihr aussergerichtlich geklärt habt. Die Gleichung "einvernehmlich gleich billig" gibt es allerdings nicht: Wenn Ihr für Eure Scheidung einen Anwalt braucht, müsst Ihr nur einen bezahlen; wenn Ihr bis zur "Einvernehmlichkeit" 4 Anwälte verschleisst, gibt's eben 4 Anwaltsrechnungen. Zu bezahlen jeweils von dem, der den Anwalt beauftragt hat. Die Unterschrift unter die Anwalts-Vollmacht ist dafür ein gutes Indiz.

Es gibt aber keinen "festen Preis" für eine Scheidung und keinen Rabatt für "einvernehmlich". Der Preis richtet sich nach dem Aufwand, den Ihr treibt. Mit der Einschaltung eines zweiten Anwalts dürfte er sich in etwa verdoppelt haben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 12.08.2013 18:23
(@Brainstormer)

Wenn ihr euch tatsächlich in allen anstehenden Fragen einig seid (ggf. auch mittels eurer Anwälte) und somit keine Anträge gestellt werden, kann der Antragsgegner weiterhin auf einen eigenen Anwalt vor Gericht verzichten. Die Kosten für den Aufwand, der zur Herbeiführung der Einigung geführt hat, wird er aber trotzdem in Rechnung stellen.

Gruß
Brainstormer

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Geschrieben : 12.08.2013 18:28
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

..., dass es bei einer Scheidung immer zwei Anwälte geben muss, dann gibt es doch sowas wie eine einvernehmliche Scheidung gar nicht, korrekt? Bin verwirrt. :question:

Nochmal, was diesen Punkt betrifft: Da Ex und ich uns im Vorfeld (also auch noch vor Einreichung der Scheidung) selbst geeinigt hatten, musste nur noch die Scheidung folgen. Dazu haben wir uns darauf verständigt, dass wir nur einen Anwalt nehmen. Den habe ich dann beauftragt. Der hat dann auch den formalen Antrag gestellt. Der saß auch als einziger Anwalt mit bei Gericht im Scheidungstermin. Meine Ex hat mir die Hälfte der Kosten, die für meinen Anwalt entstanden sind, netter Weise und wie vorher verabredet, erstattet.

neuezeit

So ist das Leben

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Geschrieben : 12.08.2013 18:30
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Ok, Danke für die ganzen Antworten, jetzt bin ich wieder etwas schlauer.  🙂

Ich würde meiner DEF jetzt trotzdem mal schreiben, dass wir uns gemeinsame Kosten teilen (für den Fall, dass die Anwältin nur die Berechnung prüft) und dass wir erst alle offenen Dinge versuchen sollten vorab gemeinsam zu klären, damit diese Punkte nicht mit in dern gegenstandswert einfließt. Das wäre doch jetzt in meinem Fall die vernünftige Vorgehnsweise, oder gibt es noch andere Meinungen dazu?

Problem könnte halt sein, dass ihr dass dann zu lange dauert und sie durch ihre Anwältin die Scheidung einreichen lässt, da sie aufgrund ihres neuen Freundes schneller geschieden werden will als ich.

Was ich noch nicht ganz verstanden habe: fließen die ungeklärten Dinge erst in den Streitwert mit ein, wenn die Anwälte damit beauftragt werden, dies zu klären, oder automatisch, wenn er die Scheidung einreicht und diese Dinge noch offen sind? Falls Ersteres, dann wäre es ja thoeretisch egal, wann man sich einigt, aber man sollte es aber vorher tun und das Ganze notariell beglaubigt festzurren, damit nicht noch unerwartet was nachkommt. Habe ich das richtig verstanden?

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Themenstarter Geschrieben : 13.08.2013 15:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

Ich würde meiner DEF jetzt trotzdem mal schreiben, dass wir uns gemeinsame Kosten teilen

kannst Du bitte mal erläutern, wo Du "gemeinsame Kosten" vermutest? Nach meinem Dafürhalten gibt es keine; jeder von Euch hat einen Anwalt beauftragt, für dessen Bezahlung er allein zuständig ist.

(für den Fall, dass die Anwältin nur die Berechnung prüft)

dann stellt die Anwältin Deiner DEF möglicherweise eine geringere Rechnung. Warum gehst Du davon aus, dass sie sich deshalb an Deiner Anwaltsrechnung beteiligen müsste?

und dass wir erst alle offenen Dinge versuchen sollten vorab gemeinsam zu klären, damit diese Punkte nicht mit in dern gegenstandswert einfließt. Das wäre doch jetzt in meinem Fall die vernünftige Vorgehnsweise, oder gibt es noch andere Meinungen dazu?

das hättet Ihr längst tun sollen. Wenn Anwälte erst einmal Briefe geschrieben und Klagen eingereicht haben, ist am Ende das streitwertrelevant, worum es darin ging.

Problem könnte halt sein, dass ihr dass dann zu lange dauert und sie durch ihre Anwältin die Scheidung einreichen lässt, da sie aufgrund ihres neuen Freundes schneller geschieden werden will als ich.

na klar. Und dann reicht ihre Anwältin die Scheidung ein und stellt eine Forderung für nachehelichen Unterhalt. Spätestens dann ist der Unterhalt streitwertrelevant.

Insofern: (Relativ) niedrig bleiben die Kosten nur dann, wenn Ihr Euch einigt, BEVOR die Anwälte mit den ganzen Themen befasst werden. Wofür es sinnvoll wäre, nicht über Kosten, sondern über Inhalte zu diskutieren und Angebote zu machen - und zwar schnell und unter 4 Augen.

Ansonsten seid Ihr auf dem direkten Weg zu einer teuren Scheidung.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 13.08.2013 15:55
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

dass ein Anwalt eine Unterhaltsberechnung zuvor erstellt und ein anderer sie dann prüft bevor wir gemeinsam diskutieren können, war leider unvermeitlich. Wie bereits gesagt, hat meine DEX die Befürchtung, dass sie wie ihre Mutter nach der Trennung damals mit zu wenig Unterhalt abgespeist wird. Bevor wir nicht wissen, was ca. bei einer Berechnung rauskommt, gibt es an dieser Stelle leider keine Einigung. Erst damit ist überhaupt erst eine Diskussionsgrundlage gegeben, da sich DEX sonst immer abgezockt vorkommt.

Erst wenn die Anwältin die Berechnung meines Anwalts gerüft hat geht es weiter. Und wenn ich euch richtig verstehe, sollte auch erst nach der Klärung und schriftlichem Fixieren die Scheidung offiziell eingereicht werden.

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Themenstarter Geschrieben : 13.08.2013 16:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

das hatte ich schon verstanden. Die Frage war (unter anderem), wo Du hier immer "gemeinsame Kosten" vermutest, an denen Deine DEF sich beteiligen müsste. Ich sehe keine; alles, was diesbezüglich passiert, ist bestenfalls freiwillig. Ansonsten bezahlst Du Deinen Anwalt und sie ihren.

Oder hattest Du vor, Dich an der Rechnung ihrer Anwältin zu beteiligen? 😉

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 13.08.2013 16:50
(@Brainstormer)

Moin Klaus,

Was ich noch nicht ganz verstanden habe: fließen die ungeklärten Dinge erst in den Streitwert mit ein, wenn die Anwälte damit beauftragt werden, dies zu klären, oder automatisch, wenn er die Scheidung einreicht und diese Dinge noch offen sind? Falls Ersteres, dann wäre es ja thoeretisch egal, wann man sich einigt, aber man sollte es aber vorher tun und das Ganze notariell beglaubigt festzurren, damit nicht noch unerwartet was nachkommt. Habe ich das richtig verstanden?

Wenn beim Scheidungsantrag keine weiteren Anträge zu Folgesachen gestellt werden und sich die Rechtsanwälte auch im Vorfeld nicht damit befassen mussten, ist Ersteres richtig, wobei man aber nicht vergessen darf, dass Anwälte auch ihre Kosten für die Mitarbeit an der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung in Rechnung stellen. Diese Kosten orientieren sich gewöhnlich auch am Streitwert, der sich aufgrund des Inhaltes der Scheidungsfolgenvereinbarung ergibt - zumindest war es bei mir so.

Solltet ihr bei der Erstellung der Scheidungsfolgenvereinbarung mit einem Anwalt auskommen, so könntet ihr euch zumindest diese Kosten theoretisch teilen. Ihr könnt das natürlich auch ganz ohne Anwalt machen, dann fallen nur die weitaus geringeren Notarkosten an. Da dort aber wichtige Punkte geregelt werden müssen, würde ich mir gut überlegen, ob auf diese Beratung verzichtet werden kann.

Gruß
Brainstormer

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Geschrieben : 13.08.2013 17:17
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Ok, Danke für die Infos. Es geht mir darum, welche Kosten man ggfs. noch teilen könnte.

Ein paar Fragen noch zur Anwaltstrategie. Ursprünglich hatte ich den Anwalt gebeten die Scheidung einzureichen. Er hat das noch incht gemacht, weil er mir zurück geschrieben hatte, dass ich evtl. Prozesskostenhilfe beantragen könnte. Das ist bei mir wohl eher nicht der Fall, oder doch? Verdiene aktuell 2330€ netto. Lohnt da ein Antrag, oder kann ich das mit dem Einkommen vergessen?

Dass er nachgefragt hat war gut, ich habe ihm jetzt erstmal gesagt, dass ich das kläre und ihm Bescheid sage, wenn er die Scheidung dann einreichen soll. Auf "hold" ist er ja jetzt erstmal, weil ich durch eure Empfehlung erstmal möglichst viel mit der Ex vor der Einreichung klären will. Sollte ich dem Anwalt kommunizieren, dass sie jetzt auch eien Anwältin zur Prüfung der Berechung eingeschaltet hat und mit dem Anwalt die weitere Strategie besprechen, oder ist das eher irrelevant? Er geht bisher davon aus, dass er aktuell unser "gemeinsamer" Anwalt ist. Ich war ja auch erstmal überrrascht, dass DEX eine eigene Anwältin einschaltet. Will den eigenen Anwalt nicht verprellen oder so. Was sollte / muss er wissen, so dass ich mich möglichst gut vertreten kann?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2013 11:49




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

Ok, Danke für die Infos. Es geht mir darum, welche Kosten man ggfs. noch teilen könnte.

das hast Du inzwischen mehrfach erwähnt und auch bereits mehrfach Gegenfragen bekommen. Zur Vermeidung von Redundanzen: Könntest Du endlich mal erklären, welche Kosten Du für "teilbar" hältst?

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 14.08.2013 12:18
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Falls ihre Anwältin ausschließlich die Berechnung prüft und wir uns danach in allem einig werden sollten, will ich zumindst mal anregen, dass wir uns die Kosten, die dann noch durch einen Anwalt entstehen, teilen. (Einreichung der Scheidung, Versorgungsausgleich,...). Sollten da nach wie vor zwei Anwälte involviert sein, wird das natürlich nix. Es könnte sein, dass meine DEX ihre Anwältin nur zur Berechnung des Unterhalts heranzieht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2013 12:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

Falls ihre Anwältin ausschließlich die Berechnung prüft und wir uns danach in allem einig werden sollten, will ich zumindst mal anregen, dass wir uns die Kosten, die dann noch durch einen Anwalt entstehen, teilen.

unter 4 Augen "anregen" kannst Du das sicher - aber warum sollte Deine DEF darauf eingehen? Ein "Recht" Deinerseits oder eine Verpflichtung ihrerseits auf anteilige Übernahme Deiner Anwaltskosten gibt es jedenfalls nicht. Darüber ist der Himmel blau.

Sollten da nach wie vor zwei Anwälte involviert sein, wird das natürlich nix.

es SIND bereits zwei Anwälte involviert.

Es könnte sein, dass meine DEX ihre Anwältin nur zur Berechnung des Unterhalts heranzieht.

ja. Dann fällt - je nach Vereinbarung und persönlicher Auslegung - die Anwaltsrechnung Deiner DEF vielleicht geringer aus als Deine. Warum sollte sie diesen Kostenvorteil mit Dir teilen, wenn der eigentliche Grund für die Beauftragung einer eigenen Anwältin die Sorge war, von Dir über den Tisch gezogen zu werden?

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2013 13:10
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