Ein Anwalt für beid...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ein Anwalt für beide?

Seite 5 / 6
 
(@Brainstormer)

Moin Klaus,

Braucht sie denn jetzt zwingend eine Anwältin bei der Scheidung? Man hört da immer unterschiedliche Sachen. Ihre Anwältin sagt, dass das zwingend erforderlich sei.

Das Thema wurde doch jetzt ausführlich beackert. Es ist ausreichend, wenn eine Partei anwaltlich vertreten ist.
Die Aussage der Anwältin ist schlichtweg falsch und hat wohl eher einen finanziellen Hintergrund ihrerseits.

Andere Sache: wie bekomme ich es wasserdicht, dass ich die Hälfte der Kohle für die Scheidung bekomme? Wenn ich sie einreiche, muss ich ja erstmal blechen. Theoretisch könnte ja auch ihre Anwältin die Scheidung einreichen, oder?

Wasserdicht bekommst du das nicht. Du hast einen Erstattungsanspruch in Höhe der halben Gerichtskosten gegenüber deiner Ex. Die Anwaltskosten musst du allein tragen. Ihr könnt natürlich eine Vereinbarung über die Kostenteilung schriftlich aufsetzen, die hat aber keine rechtliche Bindung.

Theoretisch kann auch die Gegenseite den Antrag einreichen, allerdings könnte die Anwältin deiner Ex noch den ein oder anderen Floh ins Ohr setzen, um den Streitwert zu erhöhen und dann bist du der Dumme und brauchst trotzdem einen eigenen Anwalt.

Deine Überlegung kann also durchaus nach Hinten losgehen, weshalb ich meiner Ex von vornherein mitgeteilt hatte, die gesamten Kosten allein zu tragen, wenn wir die Scheidung einvernehmlich hinbekommen würden - was dann auch problemlos geklappt hat.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2013 23:47
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Das Problem bei meiner Ex ist, dass sie immer denkt, dass ich sie über den Tisch ziehen will. Hintergrund ist, dass ihr Vater sich von seiner Mutter vor vielen Jahren getrennt hat und Unterhalt nur pi mal Daumen gezahlt hat. Das war immer zu wenig, die Mutter hat sich aber auch nie richtig drum gekümmert und die beiden sind immer noch verheiratet. Daher würde sie eher misstrauisch, wenn ich ihr anbieten würde, die Scheidungskosten zu übernehmen, da vermutet sie definitiv eine Falle, ganz schlecht!

Wenn ich jetzt mit ihr vorher mündlich kläre, dass wir die Kosten der Scheidung teilen, wäre das wohl die beste Lösung. Ich weiß, ist vor Gericht nix wert, bisher hat sie sich bei Absprachen immer an ihr Wort gehalten, auch wenn es darum ging, dass ich noch Geld von ihr bekome. Würde die Scheidung dann von meinem Anwalt einreichen lassen. Dazu noch eine Frage: wenn er jetzt die Scheidung einreicht, ist der Streitwert ja noch recht hoch, da wir noch nicht alles geklärt haben. Wenn wir dann jetzt in dem Zeitraum bis zur Scheidung die Dinge klären, verringert sich dann der Streitwert, oder gilt das, was der Anwalt ursprünglich eingereicht hat?

Es geht mir nicht darum am falschen Ende zu sparen, aber wenn wir Dinge evtl. vorab einvernehmlich regeln können, hätte das ja keinen Nachteil für mich. Sollten die Verhandlungen mit der Ex scheitern, muss es ja sowieso über die Anwälte laufen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2013 11:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

ich verstehe das hier nach wie vor nicht:

wenn er jetzt die Scheidung einreicht, ist der Streitwert ja noch recht hoch, da wir noch nicht alles geklärt haben.

Warum denn diese biblische Hast? Ist irgendwer schwanger und "muss" heiraten, damit ein 4-Kilo-Kind kein 6-Monats-Kind wird? Was hindert Euch, die zu klärenden Dinge in Ruhe zu klären und notariell zu beglaubigen, dann die Scheidung einzureichen und am Tag der Verhandlung in 10 Minuten geschieden zu werden?

Ich verstehe einfach nicht, wo der Vorteil liegen soll, jetzt möglichst schnell die Scheidung einzureichen; schon gar nicht, wenn Deine DEF glaubt, sie könnte dabei noch über den Tisch gezogen werden. Das beschleunigt nichts und macht nichts billiger. Auch wenn man ein Haus baut, muss man mit dem Keller anfangen und nicht mit dem Dach.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2013 11:24
(@Brainstormer)

Moin Klaus,

wenn er jetzt die Scheidung einreicht, ist der Streitwert ja noch recht hoch, da wir noch nicht alles geklärt haben. Wenn wir dann jetzt in dem Zeitraum bis zur Scheidung die Dinge klären, verringert sich dann der Streitwert, oder gilt das, was der Anwalt ursprünglich eingereicht hat?

Nein, der Streitwert ist nicht "recht hoch", da keine Folgesachen mit verhandelt werden müssen, die diesen erhöhen würden.
Der Streitwert einer einvernehmlichen Scheidung setzt sich zusammen aus der 3fachen Summe eurer beiden monatlichen Einkommen plus den Wert des Versorgungsausgleichs.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2013 11:35
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Ok, dazu muss ich etwas weiter ausholen. Sie hat seit Kurzem einen neuen Typen (Moslem) und für ihn ist es wichtig, dass sie möglichst schnell geschieden sind, meiner neuen Freundin hingegen wäre es relativ Latte, ob es jetzt noch ein paar Wochen länger dauert. Ich selbst habe auch nichts gegen eine schnelle Scheidung (will das jetzt hinter mich bringen), aber wenn es wirklich so sein sollte, dass dadurch die Kosten explodieren, werde ich von meiner Seite natürlich noch warten. ich dachte, man könne beides haben: schnelle Scheidung und geringe Kosten, aber wenn ich das hier so lese, scheint es ja wirklich besser, vorher alles geklärt zu haben (soweit möglich).

Die Gefahr besteht jetzt natürlich, dass sie, um ihrem neuen Typen einen Gefallen zu tun, selbst mit ihrer Anwältin die Scheidung schnell einreicht, da ihr das wichtiger als das Geld ist. Könnte ich dagegen was machen im Zweifelsfall (also erst zustimmen, wenn alles geklärt ist)?

P.S.: wollte mal erwähjnen, wie toll ich das Forum und seine erfahrenene Mitglieder finde, die einem hier wertvolle Tipps geben, ein großes Dankeschön!  🙂 :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2013 11:46
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Ich zitiere mich mal selber:

Das Problem bei meiner Ex ist, dass sie immer denkt, dass ich sie über den Tisch ziehen will. Hintergrund ist, dass ihr Vater sich von seiner Mutter vor vielen Jahren getrennt hat und Unterhalt nur pi mal Daumen gezahlt hat. Das war immer zu wenig, die Mutter hat sich aber auch nie richtig drum gekümmert und die beiden sind immer noch verheiratet. Daher würde sie eher misstrauisch, wenn ich ihr anbieten würde, die Scheidungskosten zu übernehmen, da vermutet sie definitiv eine Falle, ganz schlecht!

In Ihren Augen ist ihre Anwältin ihre beste Freundin, die natürlich auch nur ihr Bestes will (nämlich ihr Geld). Wenn ich ihr sage, dass es für die Anwälte lukrativer ist den Streitwert zu erhöhen, dann sieht sie das immer als Verusch meinerseits, sie über den Tisch zu ziehen aufgrund der damaligen Situation bei ihren Eltern. Ich denke, das ist der große Kanckpunkt, der viele Sachen, die man einfach unter sich regeln könnte, kompliziert macht. Auch wenn ich ihr einen neutralen Mediator vorschlüge, würde sie nur wieder eine Falle vermuten. Habt ihr da noch eine Idee, wo ich ansetzen könnte?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2013 11:55
(@Brainstormer)

Die Gefahr besteht jetzt natürlich, dass sie, um ihrem neuen Typen einen Gefallen zu tun, selbst mit ihrer Anwältin die Scheidung schnell einreicht, da ihr das wichtiger als das Geld ist. Könnte ich dagegen was machen im Zweifelsfall (also erst zustimmen, wenn alles geklärt ist)?

Wenn deine DEF die Scheidung einreicht, wirst du ein Schreiben vom Gericht erhalten, in dem du der Scheidung zustimmen kannst. Wenn du das ablehnst, war's das mit der einvernehmlichen Scheidung.

Habt ihr da noch eine Idee, wo ich ansetzen könnte?

Verdeutliche ihr, dass die Anwaltskosten doppelt anfallen, wenn es nicht auf eine einvernehmliche Scheidung hinausläuft.
Ein Prozesskostenrechner könnte ihr die Augen öffnen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2013 12:19
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Klaus,

das mit dem Prozesskostenrechner hätte ich jetzt auch vorgeschlagen.

Google mal selbst ein wenig, damit Dir/Euch auch klar wird, woraus sich der Mindeststreitwert ergibt. Käme dann z. B. noch der Streit für eine Immobilie dazu und vor Gericht, dann....

Ich denke wie Brainstormer auch, dass der ja als "neutral" anzusehende Prozesskostenrechner ihr etwas in der Entscheidungsfindung helfen könnte.

Minimum an Kosten ist:

Ein Anwalt mit den sich aus dem Streitwert ergebenden Kosten (Minimum als Streitwert die Summe beider Einkommen mal drei plus Versorgungsausgleich - wie schon von Brille geschrieben), dazu die ebenfalls aus dem Streitwert resultierenden Gerichtskosten.

Naja, und das (also Beibehaltung der Mindestkosten) bedingt dann eben die Einigung in allen anderen Punkten, zusammen gefasst in der "wasserdichten SFV" (Zitat von Brille).

Zur Vertrauensbildenden Maßnahme bei unserer Scheidung gehörte auch, dass ich gefragt hatte: "Liebe BaldEx, wer soll denn den gemeinsamen Anwalt beauftragen?". Ihre Wahl fiel auf mich. Ich hätte es natürlich auch anders herum akzeptiert. Und ich habe darauf vertraut, dass Sie tatsächlich die Hälfte der Kosten übernimmt (also auch die "meines" Anwaltes). Hat funktioniert.

Nebenbei: Scheidungskosten lassen sich absetzen (frag mich jetzt nicht was oder wie oder wieviel, ich stehe damit auf Kriegsfuss und lasse das machen).

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2013 18:59
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Ich habe jetzt mal gegoogelt, finde aber keinen passenden Rechner, welcher verdeutlicht, um wie viel sich die Kosten reduzieren, wenn Dinge wie Unterhalt, Zugewinn, etc. vorher geklärt sind.

http://www.brigitte.de/liebe/scheidung/geld/prozesskostenrechner-1005852/
http://www.familienrecht-kosten.de/scheidung/scheidung_kosten.php
http://www.stern.de/wirtschaft/geld/prozesskostenrechner-was-sie-der-scheidungsprozess-kostet-567062.html (ist zu umfangreich und zu kompliziert, das liest sie sich im Leben nicht durch)

Evtl. kennt hier ja jemanden einen guten Rechner, der auf meine Situation pasts und kann einen Link posten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2013 13:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

DEN passenden Rechner, in den Du drei Zahlen eintippst und der Dir dann eine verbindliche Anwaltskostenrechnung ausspuckt, wirst Du nicht finden. Dafür gibt es auch und gerade hier zu viele Variablen und Unbekannte.

Dass Ihr mal vorhattet, nur einen Anwalt zu beauftragen und Euch die Kosten zu teilen, ist beispielsweise bereits Makulatur; Deinen Anwalt bezahlst Du allein. Unterhalt und Zugewinn sind auch nicht einfach aus der Anwaltsrechnung draussen, nur weil sie nicht vor Gericht verhandelt werden: Wenn der Anwalt Dich zu diesen Themen zuvor beraten oder gar Schriftverkehr produziert hat, sind sie selbstverständlich ebenfalls Teil der Berechnungsgrundlage. Was ja auch ok ist: Ansonsten würden sich "schlaue" Scheidungswillige von A-Z beraten und vertreten lassen, kurz vor der Verhandlung erklären "wir haben uns aussergerichtlich geeinigt" - und der RA dürfte nur eine Mini-Rechnung schreiben?

Was Deine Scheidung kostet, weisst Du, wenn die Rechnung des Anwalts und des Gerichts vorliegen. Ob daran dann noch etwas zu diskutieren ist, wirst Du sehen. Wenn Du diese Diskussion jetzt beginnst, kann es sein, dass Dein Anwalt das Mandat niederlegt und Du einen weiteren (kostenpflichtigen) Anwalt suchen musst.

Dass die Anwaltskosten bei einer Scheidung, in der es auch um Unterhaltsfragen geht, das kleinste Problem sind, ist noch nicht wirklich bei Dir angekommen, oder?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2013 14:12




(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Doch, angekommen ist das. Nur: warum soll man nicht Kosten im Vorfeld reduzieren (falls möglich!)? Sprich, wenn Ex und ich uns zuvor in den Bereichen Unterhalt und Zugewinn einig würden, würden diese Kosten nicht in die Scheidungskosten einfließen.

Eine 15 minütige Beratung zu Themen wie Zugewinn und Unterhalt dürfte ja sicherlich nicht solche Kosten verursachen wie eine Aufnahme in eine Verhandlung. Ich lege das gesparte Geld lieber meinem Sohn auf ein Konto anstatt das für vermeidbare Kostenr rauszuhauen.

Ich verstehe die Einschätzung, dass die Kosten nicht mein größtes Problem sind, aber soll man deshalb Tausende von € einfach so in den Wind schießen? Kann ja sein, dass hier jemand einen guten Link hat, mit dem er seine Ex schon mal überzeugen konnte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2013 14:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

In Sachen Anwaltskosten musst Du nicht Deine Ex überzeugen, sondern Deinen Anwalt, denn der schreibt die Rechnung. Und der hat mit einiger Sicherheit mehr als 15 Minuten in die Themen Unterhalt und Zugewinn investiert. Auch das Einarbeiten in Sachverhalte ist Arbeitszeit.

Abgesehen davon verlangt er nicht "tausende" von Euros, die man folglich auch nicht einsparen kann. Letzte Woche waren es noch

Er teilte mir zudem noch mit, dass die Kosten sich auf ca. 440€  (Gerichtskosten) + ca. 1500€ (sein Honorar) dafür belaufen.

Und ob ersparte Kosten wohltätigerweise auf einem Konto Deines Sohnes landen würden, muss ihn auch nicht interessieren.

In jedem Fall gilt auch bei Anwälten der Grundsatz: "If you pay peanuts - you get monkeys."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2013 14:48
(@Brainstormer)

Moin Klaus,

vorab - Martin hat natürlich Recht, dass dein Anwalt dir seine bisherige Tätigkeit, in Bezug auf die Unterhaltsberechnung, gesondert in Rechnung stellen wird.

Was die eigentlichen Scheidungskosten betrifft, so entfällt bei einer einvernehmlichen Scheidung schonmal ein dicker Brocken, nämlich die doppelten Anwaltskosten - denn solltet ihr beide einen Anwalt bemühen, werden auch beide Anwälte zumindest den "minimalen" Gegenstandswert (3fache Summe eurer Einkommen + Wert des Versorgungsausgleichs) in Rechnung stellen. Das wären in eurem Fall dann jeweils ca. 1500 €.

Um den Streitwert auszurechnen kann man zum Beispiel >hier< (auf der zweiten Seite) einige Folgesachen mit angeben. Den ermittelten Streitwert gibst du dann >hier< ein und bestaunst das ermittelte Gesamtkostenrisiko.

Wie so eine konkrete Rechnung aussieht, kannst du zum Beispiel >hier< bewundern. Und diese Kosten fallen, bei einer strittigen Scheidung, natürlich für Beide an.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2013 15:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

vorab - Martin hat natürlich Recht, dass dein Anwalt dir seine bisherige Tätigkeit, in Bezug auf die Unterhaltsberechnung, gesondert in Rechnung stellen wird.

natürlich wird er das. Und zur bisherigen Tätigkeit gehört auch die Beratung beider Eheleute; selbst wenn die Ex des TO sich mittlerweile aus der Beratung verabschiedet hat. Deshalb schreiben wir hier ja immer wieder: Ein Anwalt kann nur eine Partei vertreten. Wenn die andere Partei sich dazusetzt und/oder der einen Partei im Innenverhältnis die hälftige Übernahme der Anwaltskosten zugesagt hat, ist das nicht das Problem des Anwalts.

Relevant für die Streitwertberechnung des Anwalts ist alles, was Gegenstand seiner Aktivitäten war; nicht das, was am Ende vor Gericht anhängig gemacht wird. Ansonsten müsste jeder Anwalt jeden Mandanten zum Streit über alles und jedes animieren - anstatt den oft besseren Rat zu geben, auf einen gerichtlichen Streit zu verzichten.

Persönliche Zusatzmeinung: Ein (halbwegs brauchbarer) Anwalt, der mir für eine Scheidung 1.500 EUR in Rechnung stellt, bietet mir ein Schnäppchen an. Aber klar: Es gibt immer irgendwo irgendwen, der's noch billiger gemacht hätte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2013 15:48
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Ok, Danke schon mal für die Links. Aktuell spricht mein Anwalt auch von den Kosten einer einvernehmlichen Scheidung, da er auch den Eindruck hatte, dass wir noch ganz gut miteinander reden können. Er hat sogar angeregt, sich gemeinsam zu einigen.

Da meine Ex ja jetzt auch eine Anwältin hat, hat sich das mit dem Teilen der Anwaltskosten ja schon mal erledigt. Meine Frage ist: welche Kosten könnte man denn "fairerweise" aufteilen?

- Gerichtskosten (logisch)
- Was erledigt mein Anwalt für Tätigkeiten, welche auch ihre Anwältin erledigen müsste, wenn sie die Scheidung einreichen würde? Das will ich zwar nicht, aber wenn wir uns die Kosten teilen, dann muss ja schon klar sein, was "fairerweise" beide gemeinsam bezahlen. Klar, die einzelnen Beratungskosten trägt jeder selbst.

Ich glaub, ich muss jetzt erst mal warten, bis die Anwältin der Ex sich zuürckmeldet, vorher wissen wir ja auch nicht, ob wir uns einigen könnten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2013 15:51
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Moin,
natürlich wird er das. Und zur bisherigen Tätigkeit gehört auch die Beratung beider Eheleute; selbst wenn die Ex des TO sich mittlerweile aus der Beratung verabschiedet hat. Deshalb schreiben wir hier ja immer wieder: Ein Anwalt kann nur eine Partei vertreten. Wenn die andere Partei sich dazusetzt und/oder der einen Partei im Innenverhältnis die hälftige Übernahme der Anwaltskosten zugesagt hat, ist das nicht das Problem des Anwalts.

Relevant für die Streitwertberechnung des Anwalts ist alles, was Gegenstand seiner Aktivitäten war; nicht das, was am Ende vor Gericht anhängig gemacht wird. Ansonsten müsste jeder Anwalt jeden Mandanten zum Streit über alles und jedes animieren - anstatt den oft besseren Rat zu geben, auf einen gerichtlichen Streit zu verzichten.

Persönliche Zusatzmeinung: Ein (halbwegs brauchbarer) Anwalt, der mir für eine Scheidung 1.500 EUR in Rechnung stellt, bietet mir ein Schnäppchen an. Aber klar: Es gibt immer irgendwo irgendwen, der's noch billiger gemacht hätte.

Grüssles
Martin

Hallo martin, die 1500€ beziehen sich rein auf ein sein Honorar für eine einvernehmliche Scheidung inkl. Berechnung des Versorgungsausgleichs. Oder hattest du die 1500€ für eine Scheding "egal was d anoch nachkommt" verstanden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2013 15:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

Hallo martin, die 1500€ beziehen sich rein auf ein sein Honorar für eine einvernehmliche Scheidung inkl. Berechnung des Versorgungsausgleichs. Oder hattest du die 1500€ für eine Scheding "egal was d anoch nachkommt" verstanden?

ich war doch nicht dabei, als Ihr das verhandelt habt; woher sollte ich wissen, was Dein Anwalt mit welchem Betrag gemeint hat und was da alles "included" ist, wenn Du es selbst nicht weisst?

Meine Frage ist: welche Kosten könnte man denn "fairerweise" aufteilen?

an dem Punkt, an dem beide Parteien einen Anwalt ins Rennen schicken, wird üblicherweise nichts mehr "aufgeteilt"; zumindest nicht "fairerweise"; da zahlt jeder seine Rechnungen selbst und allein und die Gerichtskosten zur Hälfte. Wie sollte das auch anders aussehen? Etwa "ich übernehme 100 EUR von Deinen Kosten, wenn Du 100 von meinen bezahlst!"?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2013 16:15
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Moin Klaus,
ich war doch nicht dabei, als Ihr das verhandelt habt; woher sollte ich wissen, was Dein Anwalt mit welchem Betrag gemeint hat und was da alles "included" ist, wenn Du es selbst nicht weisst?
an dem Punkt, an dem beide Parteien einen Anwalt ins Rennen schicken, wird üblicherweise nichts mehr "aufgeteilt"; zumindest nicht "fairerweise"; da zahlt jeder seine Rechnungen selbst und allein und die Gerichtskosten zur Hälfte. Wie sollte das auch anders aussehen? Etwa "ich übernehme 100 EUR von Deinen Kosten, wenn Du 100 von meinen bezahlst!"?

Grüssles
Martin

Ich glaub, hier reden wir gerade aneinander vorbei. Mein Anwalt nannte mir Kosten von 1500€ exkl. Gerichtskosten für eine Scheidung inkl. Versorgungsausgleich wenn sonst nix mehr vor Gericht geklärt werden muss (Unterhalt, etc.). Ich wollte nur wissen, ob du denkst, dass 1500€ für die reine "Basisleistung"zu günstig sind (Stichwort: "If you pay peanuts - you get monkeys.") oder ob du angenommen hast, dass auch die Streitigkeiten für Unterhalt, etc. mit drin wären.

Dass meinen Anwalt meine persönliche Situation was die Kohle angeht nicht interessiert ist mir schon klar. Mich persönlich interessiert es allerdings, ob ich sagen wir 2000€ oder 6000€ für die Scheidung zahlen muss. Ich weiß, das ist bei einer Scheidung nicht der Hauptfokus, aber wenn man von vornerein ein paar Dinge anders machen kann um Kosten zusapren, warum nicht?

Das bzgl. der Kostenaufteilung war ja meine Frage: wie kann eine Teilungaussehen? Wenn mein Anwalt sich darum kümmert die Scheidung offiziell auf den Weg zu bringen und dann nix mehr nachkommt wären das in meinen Augen Kosten, die man teile könnte/sollte. Die strittigen Punkte, bei denen dann jeder seinen Anwalt bemühen muss, würden natürlich nicht geteilt. Da interessieren mich einfach Meinungen, Erfahrungen, etc.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2013 17:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

ich verstehe immer noch nicht, von welchen Kosten Du redest, die man hier "aufteilen" könnte. Es ist viel einfacher: Am Ende bezahlst DU das, was Dein Anwalt in DEINE Rechnung schreibt und Deine Ex, was IHR Anwalt IHR berechnet. Das können durchaus unterschiedliche Beträge sein. Zu teilen oder zu verrechnen gibt es da nichts (es sei denn, einer von Euch drückt dem anderen freiwillig Geld in die Hand).

Wenn Du im Voraus wissen möchtest, ob und unter welchen Bedingungen es bei den besprochenen 1.500 EUR bleibt oder ob da noch was draufkommt und wieviel, musst Du Deinen Anwalt fragen, kein Internet-Forum. Es gibt da keine Gebührentabelle, wo man einfach ablesen kann "ich bin der Klaus und 39 Jahre alt und deshalb kostet meine Scheidung exakt 1.542 EUR und 60 Cent."

Und ja: Es ist nicht wie beim Bäcker, wo man für's gleiche Geld immer gleich viele Brötchen kriegt. Es ist vielmehr möglich, mit zwei Anwälten den Preis für ein- und dieselbe Scheidung auch zu verdoppeln, obwohl man am Ende nicht mehr bekommen hat als eine Scheidung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2013 17:32
(@Brainstormer)

Moin Klaus,

ich glaube, du machst noch immer einen Denkfehler.

Bei einer nicht einvernehmlichen Scheidung entstehen Anwaltsgebühren für euch beide (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr) und zwar berechnet auf Grundlage des Gegenstandswerts (Einkommen+Versorgungsausgleich). Hier kann also nix geteilt werden. Bei allen weiteren Fragen (Unterhalt, Zugewinn, etc), in welche die Anwälte involviert werden, entstehen weitere Kosten (Geschäftsgebühr, ggf. Einigungsgebühr) auf Grundlage des Streitwerts und zwar wieder jeweils für euch beide, auch wenn diese letztendlich nicht Gegenstand des Scheidungsverfahrens werden, weil ihr euch einigen könnt.

Der beste Rat ist also, so wenig wie möglich über Anwälte regeln zu lassen. Z. B. kann man Gütertrennung auch notariell vereinbaren, wenn man sich über den Zugewinnausgleich einig ist. Die Kosten eines Notars sind weitaus geringer, als die eines Anwalts.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2013 17:35




Seite 5 / 6