Moin Klaus,
Danke für die Antworten. Aber ist das nicht etwas ungerecht? Nehmen wir an die Frau hat erst wieder angefangen zu arbeiten als das Kind 3 war, 2 Monate später wird der Unterhalt berechnet (ist in meinem Fall zum Glück nicht so). Das würde ja bedeuten, dass sie dann in den letzten 12 Monaten nur für 2 Monate Gehalt bekommen hat. Und danach wird dann der Unterhalt berechnet? Oder werden nur Monate herangezogen, in denen gearbeitet wurde?
ich versuche es nochmal:
1. Absolute Gerechtigkeit gibt es nicht. Nirgends.
2. Man kriegt sie von ehrlichen Menschen auch nicht versprochen.
3. Es gibt ein paar Menschen, die es trotzdem tun; ihre Sätze enthalten oft Passagen wie "es ist dein Recht" oder "es steht dir zu".
4. Sehr oft leben die unter 3. erwähnten Menschen davon, dass andere sich erbittert streiten. Oder sie freuen sich zumindest, wenn es anderen nicht gut geht.
5. Solange erwachsene und vernünftige Menschen an einem Tisch über etwas verhandeln, ist am Ende genau das gerecht und in Ordnung, worauf sie sich einigen (Merksatz: Kompromisse tun immer beiden Seiten etwas weh).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Klaus,
auch von mir noch eine Anmerkung:
Ehegattenunterhalt ist im Gegensatz zu Kindesunterhalt kein starres Konstrukt, wo man die Beträge, wie in der Düsseldorfer Tabelle, einfach ablesen kann.
Der Grundsatz der Eigenverantwortung, die Nutzung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, ehebedingte Nachteile, etc. sind Faktoren, die bei der Frage nach der Höhe und Befristung von EU eine Rolle spielen und die von beiden Seiten unterschiedlich bewertet und interpretiert werden können. Entscheidend ist deshalb, dass ihr euch einig seid und somit keine richterliche Entscheidung benötigt, denn selbst dieser wird erstmal versuchen, euch zu einem Vergleich zu bewegen bevor er selbst eine Entscheidung fällt.
Gruß
Brainstormer
Nein, einvernehmlich bedeutet, dass Du und KM sich einigen, auf Beträge, die Euch beiden als akzeptabel erscheinen.
Zur Beurteilung, was akzeptabel ist, könnte jeder für sich erst einmal seine Position berechnen. Ein richtig oder falsch gibt es leider letztlich nicht - also keine 100% objektive Berechnung!
Wenn nun der "gemeinsame" Anwalt meint, eine faire Berechnung aufzustellen, dann ist das ein hehres Ziel. Letztlich sollte derjenige, der ihn beauftragt (und das kann nur einer sein!) die Berechnung vorab durchsehen!!
a) Bist Du der Mandat, dann nutze diese Chance - und zwar ohne, dass die KM dies mitbekommt.
b) Bist Du nicht der Mandant, dann hole Dir tunlichst eine Zweitmeinung vorab ein (ggf hier), da Du davon ausgehen musst, dass KM a) gemacht hat!
Gruss, Toto
Es war vereinbart, dass ich und die KM die Berechnung per Email zugeschickt bekommen. Ich bin der Mandant, kann ich da nochmal den Anwalt ansprechen, dass er die Berechung erstmal nur mir zukommen lässt? Ich werde ihn mal anschreiben, dass er mir die Berechnung zur "Voransicht" zukommen läasst.
So wie ich es verstanden habe, gibt es analog zur Kindesunterhaltsberechung ja auch eine für den Ehegattenunterhalt (3/7 Regelung). Ob diese fair ist, lassen wir mal dahingestellt, aber "offiziell" ist sie doch. Dass man gemeinsam etwas anderes vereinbaren kann, ist ja eine andere Sache. Nur, da wir beide diesbzgl. vollkommen in der Luft hängen, brauchen wir beide ja einen Anhaltspunkt, was "fair" ist, bzw. was jedem zusteht. Dass ich meiner Ex sage, Schatz, ich zahle dir 400€ / Monat, ist das ok? Da wird sich doch niemand drauf einlassen. Eine gewisse Richtlinie braucht man ja schon.
Es war vereinbart, dass ich und die KM die Berechnung per Email zugeschickt bekommen. Ich bin der Mandant, kann ich da nochmal den Anwalt ansprechen, dass er die Berechung erstmal nur mir zukommen lässt?
Naja, "fair" im Sinne sich an das halten, was ihr vereinbart :puzz: habt, ist es am Ende aller Tage nicht... Aber eine unparteiische Beratung bekommt man eben nicht beim Anwalt (den eben nur einer manatiert und im Außenverhältnis bezahlt!) sondern bei einer Mediation. Ihr habt Euch entschieden, dass beim Anwalt zu machen und dass Du mandatierst, da würde ich mir das Recht rausnehmen, den Entwurf der Berechnung vorher sehen zu wollen. Und natürlich mit Anwalt zum diskutieren und ggf. etwas Luft für Verhandlungen einzubauen.
Ansonsten könnte Dir passieren, dass Ex den Kompromiss-Vorschlag nicht akzeptiert (weil sie unterstellt er wäre parteiisch aufgrund des Mandantenverhältnisses zu Dir) und dann auf Basis dieses Kompromissvorschlags in irgendeiner Form weiterverhandeln will...
Gruss, Toto
Moin Klaus,
So wie ich es verstanden habe, gibt es analog zur Kindesunterhaltsberechung ja auch eine für den Ehegattenunterhalt (3/7 Regelung). Ob diese fair ist, lassen wir mal dahingestellt, aber "offiziell" ist sie doch.
Nein, das ist eine "kann" Regelung und keine "muss" Regelung. Abhängig vom Einzelfall und nach Ermessen des Richters kann bei einer Entscheidung durchaus davon abgewichen werden. Beim EU gilt im Gegensatz zum TU der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB). Deine DEF geht ein gewisses Risiko ein, wenn sie sich auf die 3/7 Regelung verlässt, was dir andererseits einen gewissen Verhandlungsspielraum eröffnet. Wie groß dieser ist, hängt von verschiedenen Details ab, die eure Ehe bestimmt haben (Ehedauer, Betreuung der Kinder, ehebedingte Nachteile, etc.).
Gruß
Brainstormer
Mal ein kurzer Zwischenstand. Letzte Woche ruft meine Ex an und sagt mir, dass sie wohl doch ab September nicht wie geplant statt der aktuellen 98 Stunden / Monat zukünftig 120 Stunden / Monat arbeiten darf, weil ihr Arbeitgeber dies abgelehnt hat. Das Merkwürdige ist, dass der AG vorher ständig wollte, dass sie mehr arbeitet. Einen Grund für die Ablehnung konnte sie mir nicht nennen. Es kann auch gut sein, dass sie sich nicht richtig reingehängt hat, da etwas Schruftliches zu bekommen.
Habe auch schon mit meinem Anwalt gesprochen, da er jetzt die Unterhaltsberechnung auf Grundlage der Annahme erstellt hat, dass sie zukünftig mehr arbeitet. Werde nächste Woche mal mit dem Anwalt telefonieren und die Situation besprechen.
Meine Frage: was bedeutet das denn jetzt genau? Wir haben ab September einen 45h Kitaplatz und meine Ex machte nicht den Eindruck, dass sie sich jetzt groß bemüht, zusätzlich Geld aufzutreiben. Ich will ehrlich gesagt nicht ihr Mehr an Freizeit zu finanzieren, wenn sie ja mehr arbeiten könnte. Was für eine Strategie würdet ihr empfehlen?
Moin Klaus,
Meine Frage: was bedeutet das denn jetzt genau? Wir haben ab September einen 45h Kitaplatz und meine Ex machte nicht den Eindruck, dass sie sich jetzt groß bemüht, zusätzlich Geld aufzutreiben. Ich will ehrlich gesagt nicht ihr Mehr an Freizeit zu finanzieren, wenn sie ja mehr arbeiten könnte. Was für eine Strategie würdet ihr empfehlen?
Das hängt davon ab, ob ihr beide trotzdem an einer außergerichtlichen Einigung interessiert seid. Falls ja, könntest du deiner Ex z. B. anbieten, den auf Basis der aktuellen Situation errechneten Unterhalt für einen gewissen Zeitraum zu zahlen und dann zeitlich gestaffelt abzusenken.
Bei einer gerichtlichen Klärung, kann dir niemand mit Sicherheit vorhersagen, ob der Richter ihr ein fiktives Einkommen unterstellen würde.
Gruß
Brainstormer
Hi,
würde mal grob sagen, dass bei uns die Ausgangssituation zumindest ähnlich war: Wir hatten beide keine Ahnung, was ich zu zahlen habe.
Mein/Unser Weg war wie folgt:
- Ex schlägt Mediation vor
- Ich habe dann zugestimmt
- Ich habe mir hier Rat geholt (was müsste ich denn zahlen evtl.?) und mit dem weiteren Beschäftigen des Themas (hier: Unterhalt für Ex) hatte ich für mich eine Idee, in welchem Rahmen in etwa sich das Ganze bewegt. Das war noch vor dem ersten Med. Termin
- Wie und ob sich meine Ex zwischenzeitlich auch informierte weiß ich nicht (denke aber eher nicht)
- In den Mediationsterminen hat der Mediator dann alles aufgenommen (aufgeschrieben) was wir berichtet haben (das war aber das ganze Spektrum und nicht nur der EU)
- Dann hat er versucht uns zu einer gemeinschaftlichen Lösung zu führen. Mit meinen zwischenzeitlich hier erworbenenen Grundkenntnissen konnte ich ihn auch manchmal korrigieren 😉
Dann haben wir uns schlicht auf Basis der aktuellen Finanzsituation (mit Blick ein paar Monate voraus) geeinigt (gut, einfach war es nicht, aber es ging). Aus meiner Sicht akzeptabel und irgendwo zwischen dem Minimum und Maximum, was bei mir im Kopf war.
In den Folgejahren habe ich den Unterhalt (geht hier nur um ihren) immer wieder thematisiert, weil ich davon weg wollte. Und letztlich auch -mit Zwischenschritten- geschafft. Den einzigen Anwalt den wir beide je hatten war der eine für die Scheidung. Vom Richter kamen nur kurze Nachfragen ("Unterhalt haben Sie ja keinen Klärungsbedarf" "Umgang ist auch geregelt" ...). Da ein Ja von uns Beiden kam kein weiteres Thema mehr.
Das hat bis heute funktioniert. Trennung war vor ca. 9 Jahren.
Und nirgendwo ist "offiziell" niedergeschrieben, was an die kids (auch das haben wir selbst regeln können - Basis D´dorfer Tabelle) oder an Sie ging (außer in den Mediationsprotokollen).
neuezeit
So ist das Leben
Also ich bin auf jeden Fall an einer außergerichtlichen Einigung interessiert. Weiß noch nicht, wie sie jetzt die Unterhaltsberechnung des Anwalts sieht. Dieser hat einen Vorschlag gemacht, der mir eigentlich ganz fair scheint. Eine exakte Berechnung ist aufgrund Wechsel der Kitagebühren, Jobveränderung z.Zt. sowieso nicht möglich, da müsste man zu viel rumrechnen, das würde keinen Sinn für ein paar € machen. Weiß nur nicht, ob sie das genauso sieht, oder denkt, dass ihr dadurch Kohle verloren geht.
Ich leite ihr jetzt erstmal die Berechnung des Anwalts weiter und werde dann mal mir ihr sprechen, wie sie das sieht.
Nachtrag: wenn wir uns mit Hilfe des gemiensamen Anwalts über die Unterhaltszahlungen einig werden, dann braucht sie doch nicht zwingend einen eigenen Anwalt, korrekt? (außer dann später beim Scheidungstermin, oder?)
Moin Klaus,
im Grunde genommen braucht man überhaupt nur einen Anwalt, um die Scheidung einreichen zu können.
Auch bei der Scheidungsverhandlung ist es ausreichend, wenn nur eine Partei anwaltlich vertreten ist.
Gruß
Brainstormer
Nachtrag: wenn wir uns mit Hilfe des gemiensamen Anwalts über die Unterhaltszahlungen einig werden, dann braucht sie doch nicht zwingend einen eigenen Anwalt, korrekt? (außer dann später beim Scheidungstermin, oder?)
Hi,
in Ergänzung zu meinen Posts:
- Du/Ihr braucht (bräuchtet) für die Einigung über die Unterhaltszahlungen keinen Anwalt, wenn ihr Euch so einigen könnt (und Euch Beide daran haltet)
- Die Scheidung geht mit einem Anwalt. Der ist dann aber von einer Partei beauftragt. Bei uns von mir. Alles kein Problem - wenn mann/frau denn will
neuezeit
So ist das Leben
So, habe jetzt den Anwalt mit dem Einreichen der Scheidung beauftragt, die Einigung bzgl. Unterhalt steht noch aus, aber wie ich das verstanden habe, lässt sich das auch nach der offiziellen Scheidung noch klären, korrekt?
Ich soll vorher dazu noch ein Formular für den Anwalt mit der Beauftragung unterschreiben. Er teilte mir zudem noch mit, dass die Kosten sich auf ca. 440€ (Gerichtskosten) + ca. 1500€ (sein Honorar) dafür belaufen. Dazu ein paar Fragen:
- Meine Ex sind uns bzgl. der eigentlichen Scheidung einig, Unterhalt muss noch geklärt werden. Hat der Anwalt dann trotzdem noch so viel Aufwand, dass er dafür 1500€ kassiert, oder können meine Ex und ich das in diesem Fall auch günstiger haben?
- Kann ein Freund von mir (ebenfalls Anwalt, allerdings Mietrecht) die Scheidung für uns einreichen? So wie ich es verstanden habe, kann das auch irgendein Anwalt machen. Doch was ist dann mit dem Versorgungsausgleich? Muss diesen zwangsweise der Anwalt machen, der die Scheidung offiziell einreicht?
Es geht darum, dass es schon sehr viel Geld ist, was wir eigentlich sparen wollen (und können?), da wir uns bzgl. der eigentlichen Scheidung einig sind. Was wäre der beste und günstigste Weg in unserem Fall?
Moin Klaus,
Unterhalt steht noch aus, aber wie ich das verstanden habe, lässt sich das auch nach der offiziellen Scheidung noch klären, korrekt?
Wenn du oder deine DEF keine Anträge zu Scheidungsfolgesachen stellen, dann wird auch nicht darüber entschieden. Lediglich der Versorgungsausgleich muss durchgeführt werden.
- Meine Ex sind uns bzgl. der eigentlichen Scheidung einig, Unterhalt muss noch geklärt werden. Hat der Anwalt dann trotzdem noch so viel Aufwand, dass er dafür 1500€ kassiert, oder können meine Ex und ich das in diesem Fall auch günstiger haben?
Der Anwalt berechnet zumindest eine Verfahrensgebühr sowie eine Terminsgebühr und deren Höhe sind abhängig vom Streitwert, welcher wiederum von der Höhe eurer Einkommen abhängig ist (plus Wert des Versorgungsausgleichs).
- Kann ein Freund von mir (ebenfalls Anwalt, allerdings Mietrecht) die Scheidung für uns einreichen? So wie ich es verstanden habe, kann das auch irgendein Anwalt machen. Doch was ist dann mit dem Versorgungsausgleich? Muss diesen zwangsweise der Anwalt machen, der die Scheidung offiziell einreicht?
Ob es ein Fachanwalt für Familienrecht sein muss, weiß ich nicht, allerdings würde ich mich ziemlich unwohl fühlen, wenn mein Anwalt keine Ahnung von der Thematik hätte. Was machst du, wenn deiner Ex plötzlich doch noch einfällt, dass sie eigene Anträge stellen möchte, z. B. Zugewinnausgleich?
Der Versorgungsausgleich wird automatisch vom Gericht durchgeführt und entschieden. Der Vorschlag kann natürlich vorab von deinem Anwalt geprüft werden.
Es geht darum, dass es schon sehr viel Geld ist, was wir eigentlich sparen wollen (und können?), da wir uns bzgl. der eigentlichen Scheidung einig sind. Was wäre der beste und günstigste Weg in unserem Fall?
Günstiger wird's wohl nicht.
Gruß
Brainstormer
Danke schon mal für deine Einschätzung.
Was sind Anträge zu Scheidungsfolgesachen? (Unterhalt,...?). Wenn der Anwalt dann weniger zu tun hat, muss er dann auch weniger abrechnen, oder kassiert er pauschal 1500€, egal wie viel / wenig er dann noch an Aufwänden hat?
Auf dem Formular der Scheidungseinreichung reicht meine Unterschrift Sollte ich dann vorher mit der Ex verbindlich klären, dass wir die Kosten teilen? Wollen ja schließlich beide geschieden werden, oder ist das rechtlich so vorgesehen, dass beide Partner die Kosten 50/50 teilen?
Das mit dem anderen Anwalt war ja meine Frage: kann er die Scheidung einreichen und der aktuelle Anwalt übernimmt, wenn nachträglich noch was zu klären ist?
Ich fasse mal zusammen, so wie ich das verstanden habe: Anwalt reicht Scheidung ein, Gericht macht Versorgungsausgleich, den kann meine Ex nochmal prüfen lassen, bzw.. ich von meinem. Sollten meine Ex und ich uns in allem anderen Dingen einig werden, da wars das mit Anträgen, korrekt? Das sollte man dann wohl schriftlich fixieren.
Was sind Anträge zu Scheidungsfolgesachen? (Unterhalt,...?). Wenn der Anwalt dann weniger zu tun hat, muss er dann auch weniger abrechnen, oder kassiert er pauschal 1500€, egal wie viel / wenig er dann noch an Aufwänden hat?
Zu den Scheidungsfolgesachen gehören z. B. Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat, Sorgerecht und Umgangsrecht, über die aber nur auf Antrag entschieden wird.
Die 1500 € berechnet der Anwalt allein für das Einreichen der Scheidung und die Anwesenheit bei der Verhandlung. Abgerechnet wird nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Zusätzliche Streitpunkte würden den Streitwert und somit auch die Kosten erhöhen.
Auf dem Formular der Scheidungseinreichung reicht meine Unterschrift Sollte ich dann vorher mit der Ex verbindlich klären, dass wir die Kosten teilen? Wollen ja schließlich beide geschieden werden, oder ist das rechtlich so vorgesehen, dass beide Partner die Kosten 50/50 teilen?
Das solltest du klären, denn die Kosten werden dir in Rechnung gestellt und nicht automatisch geteilt.
Das mit dem anderen Anwalt war ja meine Frage: kann er die Scheidung einreichen und der aktuelle Anwalt übernimmt, wenn nachträglich noch was zu klären ist?
Da bin ich überfragt. Grundsätzlich kann ein Mandat natürlich gekündigt werden.
Ich fasse mal zusammen, so wie ich das verstanden habe: Anwalt reicht Scheidung ein, Gericht macht Versorgungsausgleich, den kann meine Ex nochmal prüfen lassen, bzw.. ich von meinem. Sollten meine Ex und ich uns in allem anderen Dingen einig werden, da wars das mit Anträgen, korrekt? Das sollte man dann wohl schriftlich fixieren.
Soweit richtig. Eine schriftliche Vereinbarung ist allerdings nur gültig, wenn sie notariell beglaubigt wurde.
Gruß
Brainstormer
Moin Klaus,
ehrliche Einschätzung: Deine Haupt-Baustelle ist nicht die Frage, ob der Anwalt 1.000 oder 1.500 EUR berechnet, sondern die Frage, warum ihr die Unterhaltsfrage erst nach der Scheidung klären wollt. Dort lauern nämlich üble Zeitbomben, gegen die das genannte Anwaltshonorar ein Taschengeld sein kann. Und nein: Anwälte werden in der Regel nicht wie Klempner nach Stunden bezahlt, sondern nach Streitwert.
Eine Scheidung ist dann preisgünstig, wenn am Tag der Scheidung (bzw. bei ihrer Rechtskraft) ALLE Folgesachen abgehakt sind. Ansonsten bist Du in derselben Situation wie ein Schnäppchenjäger, der sich über eine billige Flugreise freut, weil er nur ein Flugicket gebucht hat - und am Urlaubsort feststellt, dass es dort nur schweineteure Hotels gibt.
Also: (Notarielle) Scheidungsfolgenvereinbarung abschliessen und DANN scheiden lassen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ok, Danke für die Antworten. Da wir erst jetzt eine scheinbar korrekte Berechnung zum Unterhalt vom Anwalt vorliegen haben, können wir das auch jetzt erst gemeinsam klären. Bevor niemand genau weiß, wie viel man denn ungefähr monatlich zahlen muss, bzw. bekommt, ist eine friedliche Einigung natürlich schwierig. Jetz haben wir einen Anhaltspunkt, über den wir diskutieren können. Weiteer Problem sind, dass meine Ex z.B. noch nicht weiß, ab wann sie Halb, bzw. Vollzeit wieder arbeiten kann, Vollzeit wahrscheinlich erst wenn der Kleine in eine (Ganztags)schule geht. Wie soll man sowas 3 Jahre vorher regeln / beurteilen können? :question:
Also sollte ich mit meiner Ex besprechen, dass wir zuvor alles gemeinsam regeln, weil es nach der Scheidung teurer wird, richtig? Was genau meinst du mit "üble Zeitbomben" konkret?
Ich brauche da noch ein paar handfeste Argumente, damit meine Ex da auch mitzieht (eins wäre z.B., je höher der Streitwert, desto höher die Anwaltskosten). Was für Nachteile hätte denn meine Ex, oder hätte sie nur Vorteile und ich alleine die Nachteile, wenn wir das Meiste erst nach der Scheidung regeln können?
Für mich nochmal zum Mitschreiben. Optimalerweise gehe ich jetzt folgende Schritte:
1. Erst Einigung mit der Ex über Unterhalt, Zugewinnsausgleich (Sorgerecht ist geklärt), alles schriftlich fixieren und notariell beglaubigen lassen. Unterhalt wird schwierig, da sich aufgrund der Gegebenheiten nicht alles fest machen lässt (s.o.)
2. Klärung, dass wir die Scheidungskosten teilen
3. Scheidung einreichen
Moin Klaus,
die üble Zeitbombe ist, dass Deine Ex - sofern es keine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung gibt - bis zu drei Jahre nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt einklagen kann; vermutlich erfolgreich. Gleiches gilt für den Zugewinnausgleich und andere Folgesachen; die sind keineswegs allein deshalb vom Tisch, weil man ein Scheidungsurteil in der Hand hat.
Niemand weiss, wen Deine DEF in nächster Zeit trifft. Vielleicht jemanden, der ihr flüstert, dass Du unermesslich reich bist und es ihr gutes Recht sei, davon in Form von fetten Unterhaltszahlungen zu profitieren. Und dann hast Du - obwohl bereits geschieden - plötzlich ein Unterhaltsverfahren an der Backe, bei dem Du nicht mehr mit 1.500 EUR Anwaltskosten wegkommst.
(Relativ) sicher gegen solche Überraschungen bist Du nur mit einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung. Irgendwelche sonstigen Absichtserklärungen Deiner DEF ("...ich will kein Geld von Dir" / "200 EUR im Monat reichen mir...") kannst Du Dir im Zweifelsfall sonstwohin stecken; sie haben keine juristische Bedeutung.
Deshalb mein Rat: Lege Deinen Fokus auf eine wasserdichte SFV; nicht auf möglichst geringe Anwaltskosten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Alles klar, klingt logisch soweit. 🙂 Werde sehen, dass wenn wir uns einigen das dass Ganze in einer SFV festzurren.
Meine Ex sagte mir heute, dass sie die Unterhaltsberechnung des Anwaltes von ihrer eigenen Anwältin prüfen lassen will, also doch nix mit einem gemeinsamen Anwalt. Ist natürlich ihr gutes Recht und ich würde es wohl genauso machen. Sie wartet jetzt auf die Berechnung ihrer Anwältin, dann wollen wir aufgrund der beiden Berechnungen gucken, ob und wie wir uns einigen können. Wobei ich natürlich nicht sagen kann, wie ihre Anwältin so drauf ist, also fair oder auf Krawall gebürstet.
Braucht sie denn jetzt zwingend eine Anwältin bei der Scheidung? Man hört da immer unterschiedliche Sachen. Ihre Anwältin sagt, dass das zwingend erforderlich sei.
Andere Sache: wie bekomme ich es wasserdicht, dass ich die Hälfte der Kohle für die Scheidung bekomme? Wenn ich sie einreiche, muss ich ja erstmal blechen. Theoretisch könnte ja auch ihre Anwältin die Scheidung einreichen, oder?