Gespräch war heute und wir haben darüber gesprochen, wo wir uns einig sind und wo nicht. Einig sind wir uns beim Kindesumgang und Unterhalt, uneinig bei der Höhe und Dauer des Trennungsunterhalts. Meine Ex sagt, dass sie aktuell nicht in der Lage ist Vollziet zu arbeiten, ab Sommer haben wir eine Kitabetreuung von 45 Stunden, sie sagt, sie kann dann aber auch max. 120h/Monat arbeiten und voraussichtlich erst wieder Vollzeit, wenn der Kleine in die Schule kommt. Ich weiß, dass sie mir da nichts vormacht, sondern wirklich teilweise am Ende ist.
In ca. 3 Monaten ist unser Trennungsjahr zu Ende und wir würden jetzt gerne beide offiziell die Scheidung einreichen, aber das Problem ist ja, dass wir uns beim Trennungsunterhalt nicht einig sind. Kann man trotzdem schon mal einreichen, und dann während der Zeit alles versuchen zu klären? Wir wollen das möglichst mit einem Anwalt machen. Kann man das auch schon mal online machen, um Kosten zu sparen, oder geht das nur, wenn man sich in allem 100%tig einig ist?
Macht es Sinn, dann bei der einvernehmlichen Scheidung drauf zu pochen, dass ich bis zu seinem 6ten Lebensjahr für sie noch zahle und dann raus bin aus dem Unterhalt? Ich kann sie auf der einen Seite verstehen, dass es hart ist, brauche auf der anderen Seite aber auch dann eine Zusage bis wann die Unterhaltszahlungen in welcher Höhe gehen sollen.
aber das Problem ist ja, dass wir uns beim Trennungsunterhalt nicht einig sind. Kann man trotzdem schon mal einreichen, und dann während der Zeit alles versuchen zu klären?
Klar kann man so vorgehen. Unter dem Zeitdruck kommen manchmal auch sinnvollere Lösungen zustande.
Im Übrigen wird Trennungsunterhalt sowieso immer im isolierten Verfahren und niemals zusammen mit der Scheidung verhackstückt. Von daher kann der völlig aussen vor bleiben. Ihr könnt auch das Buffet von hinten aufrollen und im Rahmen der Scheidung eine Lösung für den nachehelichen Unterhalt finden, die dann (modifiziert) auf den TU übertragen wird.
Gruss von der Insel
Danke für die schnelle Antwort. Eine Frage noch zum Trennungsunterhalt: ist dieser höher als der nacheheliche Unterhalt? Wie wird dann der nacheheliche Unterhalt berechnet? Gibt es da eine gesetzliche Regelung, oder ist das alles individuell?
Moin Klaus,
die Berechnung des Trennungsunterhaltes erfolgt auf die selbe Weise, wie die Berechnung des nachehelichen Unterhaltes, wobei es bei selbstbewohnten Immobilien ggf. zu unterschiedlichen Bewertungen des Wohnvorteils kommen kann.
Grundsätzlich richtet sich die Berechnung nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLGs. Diesen entsprechend werden die unterhaltsrelevanten Einkommen ermittelt und dann die Differenz gebildet. Von diesem Betrag bekommt deine DEF 3/7. In den südlichen Bundesländern wird teilweise auch etwas anders gerechnet.
In ca. 3 Monaten ist unser Trennungsjahr zu Ende und wir würden jetzt gerne beide offiziell die Scheidung einreichen, aber das Problem ist ja, dass wir uns beim Trennungsunterhalt nicht einig sind.
Wurdest du denn überhaupt aufgefordert, Trennungsunterhalt zu bezahlen oder wurde Auskunft über deine Einkünfte verlangt? Ansonsten hat sich das Thema sowieso bald erledigt, denn rückwirkender Trennungsunterhalt kann erst ab diesem Zeitpunkt verlangt werden.
Da ihr euch im Groben und Ganzen einig seid, könntet ihr versuchen, einen Kompromiss für die letzten Details zu finden und alles in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festzuklopfen. Dann klappt's auch mit der einvernehmlichen Scheidung und nur einem Anwalt.
Gruß
Brainstormer
Sie war bei einer Anwältin, diese hat eine völlig überzogenen Unterhaltszahlung berechnet (zu der Zeit habe ich noch mit fixem und variablen ANteil gearbeitet), darauf hin hat mein Anwalt was errechnet. Durch Jobwechsel, Steuerklassenwechsel, Wechsel der Kitabeiträge haben wir immer noch keine "offizielle" Berechnung. haben uns darauf geeinigt, dass ich erst mal so viel zahle, wie der Internetrechner ausspuckt und dass ich dann Teile nachzahle, wenn unser gemeinsamer Anwalt feststellt, dass es zu wenig war, bzw. ich was wiederbekomme, wenn es zu viel war.
Ich habe kein Problem damit Unterhalt zu zahlen, das Problem ist nur, dass dann ja auch irgendwann damit Schluß sein sollte. Bin ich denn verpflichtet, nach der Scheidung genauso viel zu zahlen wie vorher? Wenn ja, weshlab gibt es die Unterscheidung Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt? Wer bestimmt, wie hoch der nacheheliche Unterhalt ist und wie lange dieser gezahlt werden muss? Wenn die Ex darauf besteht, dass der nacheheliche Unterhalt so hoch sein soll wie der Trennungsunterhalt, wie kann ich darauf Einfluß nehmen, vor allem wie lange ich zahlen muss? Soweit ich weiß, wollen die Gerichte ja die Frau wieder stärker in die Eigenverantwortung nehmen, nur wie setzt man sowas dann durch, wenn die Ex nicht mehr arbeiten will, bis Sohnemann 6 Jahre alt ist?
Ich habe kein Problem damit Unterhalt zu zahlen, das Problem ist nur, dass dann ja auch irgendwann damit Schluß sein sollte. Bin ich denn verpflichtet, nach der Scheidung genauso viel zu zahlen wie vorher? Wenn ja, weshlab gibt es die Unterscheidung Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
Der Unterschied liegt ja gerade in der Herabsetzung und der zeitlichen Befristung des EUs im Gegensatz zum TU.
Wer bestimmt, wie hoch der nacheheliche Unterhalt ist und wie lange dieser gezahlt werden muss? Wenn die Ex darauf besteht, dass der nacheheliche Unterhalt so hoch sein soll wie der Trennungsunterhalt, wie kann ich darauf Einfluß nehmen, vor allem wie lange ich zahlen muss?
Das ist immer eine Einzelfallentscheidung und darüber bestimmt bei Uneinigkeit ein Gericht. Besser wäre es, einen Kompromiss zu finden und das Thema einvernehmlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. Und ja, du wirst deiner DEF möglicherweise entgegenkommen müssen, sonst wird das vermutlich nix.
Gruß
Brainstormer
Der TU endet automatisch mit der Scheidung.
Wenn Exe danach auch noch Unterhalt haben möchte, muss sie diesen neu beantragen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Unterschied liegt ja gerade in der Herabsetzung und der zeitlichen Befristung des EUs im Gegensatz zum TU.
Das ist immer eine Einzelfallentscheidung und darüber bestimmt bei Uneinigkeit ein Gericht. Besser wäre es, einen Kompromiss zu finden und das Thema einvernehmlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. Und ja, du wirst deiner DEF möglicherweise entgegenkommen müssen, sonst wird das vermutlich nix.Gruß
Brainstormer
Ok, es geht mir nur darum, dass Exilein nicht einfach nach der Scheidung hingehen kann und sagt: du musstr mir jetzt aufgrund Gesetzlage xyz den gleichen Unterhalt wie während der Trennung zahlen, d.h. es gibt dabei nichts Offizielles, auf das sie sich berufen könnte. Ok, ich dann ebenso wenig. Wenn wir also gemeinsam beim Anwalt sind, kann er mich auch nicht dazu verdonnern, jetzt die gleiche Summe zu zahlen wie während des Trennungsjahres.
Klar ist nur, soweit ich das verstanden habe, dass der Unterhalt dann zeitlich begrenzt ist und niederiger als der Trennungsunterhalt. Wie lange und wie hoch, das klärt man dann unter sich, oder im schlimmsten Fall vor Gericht, korrekt?
...dass der Unterhalt dann zeitlich begrenzt
istwerden kann und niederiger sein kann als der Trennungsunterhalt.
Siehe dazu §1578 BGB.
Wie lange und wie hoch, das klärt man dann unter sich, oder im schlimmsten Fall vor Gericht, korrekt?
Korrekt, wobei ich erstere Möglichkeit vorziehen würde.
Gruß
Brainstormer
Danke für die ganzen Antworten und Anregungen. Ich werde jetzt erstmal einen Termin bei einem gemeinsamen Anwalt machen. Bei Dingen wie Hausrat, Umgangsrecht etc. sind wir uns ja einig. Falls sich dann beim Unterhalt keine Einigung ergibt, kann der von mir ausgesuchte Anwalt dann mein eigener werden, richtig? Muss ich da beim "Anwerben" des Anwalts auf irgendetwas achten, damit das später so ist?
Moin Klaus,
Ich werde jetzt erstmal einen Termin bei einem gemeinsamen Anwalt machen. [...] Falls sich dann beim Unterhalt keine Einigung ergibt, kann der von mir ausgesuchte Anwalt dann mein eigener werden, richtig?
Nein. Die Frage wurde aber schon im Laufe des Threads beantwortet. Wenn ihr beim Thema Unterhalt keine Einigung hinbekommt, darf der als Mediator tätige "gemeinsame" Anwalt hinterher für keinen von euch beiden das Mandat übernehmen.
Gruß
Brainstormer
Habe heute mit einem Anwalt gesprochen für eine Terminvereinbarung. Dieser sagte mir, dass das möglich wäre, allerdings muss/wird er direkt im Erstgespräch meine Ex darauf hinweisen. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Also meine Anwältin hat mir beim Erstgespräch mitgeteilt, dass sie ihr Mandat niederlegen müsste, wenn sie uns gemeinsam berät.
Vielleicht wissen hier andere aber Genaueres.
Gruß
Brainstormer
Ich meine auch, dass das untersagt ist.
Zumindest, wenn ein Gespräch als Mediation definiert ist.
Und eine Mediation macht anders auch gar keinen Sinn.
Schließlich sollen sich beide Seiten öffnen und darauf vertrauen dürfen, dass Gesagtes vertraulich behandelt und nicht sofort im nächsten Gerichtssaal gegen einen verwendet wird.
Allerdings ist auch nicht jedes gemeinsame Gespräch mit einem Anwalt gleich eine Mediation.
Auch als Parteienanwalt kann er durchaus den "Gegner" zu einem Gespräch einladen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Habe ich vor Jahren selbst erfolgreich gemacht.
Ich hatte Streit mit einem Kompagnon in meiner Firma und habe mir einen Anwalt genommen, der uns dann gemeinsam an einen Tisch geholt, und eine, für alle akzeptable Lösung gefunden hat.
Nur muss dann eben auch von Anfang klar sein, dass er der Vertreter einer Partei ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
unser Mediator hat auch als gemeinsamer Anwalt (in Abstimmung von mir beauftragt) die Scheidung gemacht.
Mit dem Hinweis "geht eigentlich nicht, aber wenn es keinem gesagt wird...".
Schließe mich also an: Sollte formal nicht gehen.
neuezeit
So ist das Leben
Hallo,
mal eine kurze Rückmeldung. Waren letzte Woche zusammen beim Anwalt, der hatte uns beide auch gut und neutral beraten. Meine Ex hat jetzt endlich mal verstanden, dass man besser gemeinsam die Regelung des Unterhalts bespricht, da es vor Gericht so oder so ausgehen kann. Der Anwalt macht jetzt eine Unterhaltsberechnung und danach setzen meine Ex und ich uns zusammen und besprechen wie lange wie viel gezahlt werden soll. Auf der einen Seite hat er meine Ex bestärkt, dsas sie ja ab Sommer wieder 3/4 arbeitet, auf der andreen Seite hat er auch gesagt, dass viele Paare es mit einer Abstufung (begonnen bei 100% und dann immer weniger) des Unterhalts regeln. Zudem hat er zu bedenken gegeben, dass es nicht gerade angenehm ist, von jemandem finanziell abhängig zu sein, mit dem man eigentlich nix mehr zu tun hat.
So weit, so gut, trotzdem mal noch eine Frage zur Unterhaltsberechnung, das ist mir immer noch nicht so ganz klar. Er benötigt die Gehaltsnachweise von uns von 2012 bis jetzt, jedoch hat in 2012 meine Ex weniger gearbeitet, ich habe zudem ab Mai einen neuen Job, bei dem ich mehr verdiene als vorher. Wird dann später noch eine weitere Unterhaltsrechnung erstellt? Unsere beiden Gehälter aus der Vergangenheit spiegeln ja nicht unsere aktuelle finanzielle Situation wider.
Habe zudem im März eine Abfindung meiner alten Firma bekommen und einen Teil davon für die Unterhaltszahlung im April (war einen Monat arbeitslos) genommen. Mein alter Anwalt sagte mir, dass meien Ex keinen Anspruch auf meine Abfindung hat. Ist das korrekt soweit? Habe ja im April ganz normal Unterhalt gezahlt.
Moin Klaus,
für die Berechnung des Unterhalts ist das durchschnittlich Nettoeinkommen der letzten 12 Monate maßgebend und danach sollte sich auch der zukünftige Ehegattenunterhalt richten. Beim Kindesunterhalt ist allerdings durchaus eine spätere Neuberechnung und Anpassung denkbar.
Was die Abfindung betrifft, so sollte diese unberücksichtigt bleiben, da sich dein Einkommen erhöht und nicht verringert. Diese fällt dann aber in den Zugewinnausgleich, falls davon noch etwas über geblieben sein sollte.
Gruß
Brainstormer
Moin Klaus,
Er benötigt die Gehaltsnachweise von uns von 2012 bis jetzt, jedoch hat in 2012 meine Ex weniger gearbeitet, ich habe zudem ab Mai einen neuen Job, bei dem ich mehr verdiene als vorher. Wird dann später noch eine weitere Unterhaltsrechnung erstellt? Unsere beiden Gehälter aus der Vergangenheit spiegeln ja nicht unsere aktuelle finanzielle Situation wider.
an dieser Stelle gibt es einen Widerspruch: Sich gemeinsam (mit oder ohne Anwalt) auf einen Unterhaltsbetrag zu einigen bedeutet gerade NICHT, ewig lange herumzurechnen und aus dem anderen jeden Cent herauszuholen, für den es irgendeine juristische Begründung geben könnte.
Einvernehmliche Unterhaltsbeträge haben (abgesehen von einer definierten zeitlichen Befristung) am Ende Nullen und keine Kommata: 350 EUR ist einvernehmlich; 387,50 EUR ist es nicht...
Grüssles
Martin
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Danke für die Antworten. Aber ist das nicht etwas ungerecht? Nehmen wir an die Frau hat erst wieder angefangen zu arbeiten als das Kind 3 war, 2 Monate später wird der Unterhalt berechnet (ist in meinem Fall zum Glück nicht so). Das würde ja bedeuten, dass sie dann in den letzten 12 Monaten nur für 2 Monate Gehalt bekommen hat. Und danach wird dann der Unterhalt berechnet? Oder werden nur Monate herangezogen, in denen gearbeitet wurde?
Nein, einvernehmlich bedeutet, dass Du und KM sich einigen, auf Beträge, die Euch beiden als akzeptabel erscheinen.
Zur Beurteilung, was akzeptabel ist, könnte jeder für sich erst einmal seine Position berechnen. Ein richtig oder falsch gibt es leider letztlich nicht - also keine 100% objektive Berechnung!
Wenn nun der "gemeinsame" Anwalt meint, eine faire Berechnung aufzustellen, dann ist das ein hehres Ziel. Letztlich sollte derjenige, der ihn beauftragt (und das kann nur einer sein!) die Berechnung vorab durchsehen!!
a) Bist Du der Mandat, dann nutze diese Chance - und zwar ohne, dass die KM dies mitbekommt.
b) Bist Du nicht der Mandant, dann hole Dir tunlichst eine Zweitmeinung vorab ein (ggf hier), da Du davon ausgehen musst, dass KM a) gemacht hat!
Gruss, Toto