In der Vergangenheit haben unsere beiden Anwälte immer viel Mist gebaut bei der Unterhaltsberechnung und jetzt überlegen wir, ob wir dafür nicht einen gemeinsamen Anwalt nehmen sollten. Hat den Vorteil, dass es dann nicht immer zwischen den Anwälten hin und her geht. Meine Ex kennt sich wenig bis gar nicht aus und prüft auch nicht etwaiige Berechnungen, etc.
Macht in so einem Fall ein gemeinsamer Anwalt Sinn? Hätte den Vorteil, dass dann so Sachen wie Unterhaltsberechnungen, etc. direkt gemeinsam geklärt werden könnten und nicht immer bei ihr das Gefühl besteht, dass der ein oder andere Anwalt sich zu Gunsten seines Klienten "verrechnet" hat.
Sollte man das in unserem Fall so machen (wir können eigentlich noch über alles reden) und einen gemeinsamen Anwalt nehmen? Was sind die Vor/Nachteile für mich als Unterhaltszahler und Vater? Sie meinte, ich solle den Anwalt aussuchen.
Mir macht so ein bisschen Angst, was ist wenn der Anwalt der Meinung ist, dass ich noch deutlich länger Unterhalt zahlen muss, als z.B. mein "eigener" Anwalt, der mir entsprechende Tipps gibt?
Moin.
Sofern es sich nur um KU handelt, ist das doch eigentlich kein Hexenwerk.
Vor allem dann nicht, wenn das schon(mehrmals) durchgerechnet wurde.
Warum muss denn das immer wieder von Grund auf neu berechnet werden?
Oder geht es um EU?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht...der RA darf nur dich oder deine Frau vertreten. Wenn ihr euch in allen zu klärenden Punkten einig seid, kann man durchaus auf einen eigenen Anwalt verzichten...anderenfalls rate ich dringend davon ab.
Hallo eckchen,
ich habe den TO so verstanden, dass es um eine außergerichtliche Geschichte handelt.
In dem Falle ist das durchaus möglich und, als Ultima Ratio in Ausnahmefällen vielleicht sogar sinnvoll.
Auch wenn ich diese Vorstellung absurd finde.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
KU ist ja kein Thema, aber der Ex Unterhalt. Ihre Anwältin ist bei mir von einem völlig überzogenen Netto ausgegangen (habe fix und variables Gehalt). Dann war ein Wechsel bei den Kitagebühren, etc.
Eigentlich geht es primär um eine offizielle Berechnung, damit meine Ex Ruhe gibt. Wie lange ich für sie Unterhalt zahlen soll, wird noch ein Riesenthema, sie hat da andere Vorstellungen als ich. Also doch besser zwei unterschiedliche Anwälte?
Rück doch mal ein paar mehr und zusammenhängende Informationen raus.
Bis dahin kann man nur sagen:
Außerhalb vom Gerichtssaal kann man sich mit so vielen oder wenigen Anwälten treffen und unterhalten wie man möchte.
Vor Gericht wird mindestens ein Anwalt benötigt, der aber auch nur eine Partei vertreten kann.
Die andere Partei kann sich dann nicht wehren.
Das ergibt natürlich einen Sinn, wenn man sich absolut einig ist.
Das ist bei euch nicht der Fall.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo eckchen,
ich habe den TO so verstanden, dass es um eine außergerichtliche Geschichte handelt.
In dem Falle ist das durchaus möglich und, als Ultima Ratio in Ausnahmefällen vielleicht sogar sinnvoll.
Auch wenn ich diese Vorstellung absurd finde.
Hi Beppo!
Es geht ja nicht nur um die Vertretung, sondern auch um die Beratung...und auch die ist einem Anwalt nur für seinen eigenen Mandanten erlaubt:
Ein Anwalt darf nur einen der Ehepartner vertreten und beraten.
Ich bleibe dabei.
Das gilt nur vor Gericht.
Schließlich treten Anwälte ja auch als Mediatoren auf. In dieser sollten sie ja auch neutral sein.
Wobei ich diese Vorstellung auch idiotisch finde.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Aus dem von dir verlinkten Text:
Auch anwaltliche Mediatoren sind gemäß § 18 BORA an die anwaltlichen Berufspflichten gebunden.
Die anwaltliche Tätigkeit als Mediator ist dann zulässig, wenn sie sich von vornherein im Einverständnis beider Ehepartner auf den Versuch einer einverständlichen Regelung beschränkt.
Ist die Mediation gescheitert, ist es dem anwaltlichen Mediator verwehrt, einen der Ehepartner anwaltlich zu vertreten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Rück doch mal ein paar mehr und zusammenhängende Informationen raus.
Bis dahin kann man nur sagen:
Außerhalb vom Gerichtssaal kann man sich mit so vielen oder wenigen Anwälten treffen und unterhalten wie man möchte.
Vor Gericht wird mindestens ein Anwalt benötigt, der aber auch nur eine Partei vertreten kann.
Die andere Partei kann sich dann nicht wehren.
Das ergibt natürlich einen Sinn, wenn man sich absolut einig ist.
Das ist bei euch nicht der Fall.
Was brauchst du denn an zusammenhängenden Infos?
So, anbei mal die wichtigsten Info zu meiner Situation. Vielleicht hilft das dem einen oder anderen ja einzuschätzen, ob ein Anwalt für uns beide sinnvoll oder nicht ist.
Wir waren bis zum Trennungsjahr (endet im September 2013) 3 Jahre und 3 Monate verheiratet und haben einen Sohn im Alter von 3 Jahren. Dieser geht z.Z.t in die Kita (35h). Ab Sommer dann 45h.
Meine Frau arbeitet seit Juli 2012 25 Stunden die Woche. Unterhalt für den Kleinen ist klar, der Unterhalt für sie ist ja rechenmäßig auch kein Hexenwerk. Im Umgangsrecht sind wir uns auch soweit einig, das
klappt ganz gut. Ich habe den Kleinen jedes zweite WE und hole ihn am Mittwoch nach der Arbeit ab. Er übernachtet dann bei mir und ich bringe ihn morgens in die Kita. Einziger Punkt, der Probleme geben
wird ist, dass meine Ex nicht voll arbeiten will, bis der Kleine in die Schule kommt. Da wir eine 45h Kitabetreuung ab Sommer 2013 haben und außerdem noch 3 Parteien an Großeltern, die in der Nähe wohnen,sehe ich das natürlich etwas anders.
Das Thema Dauer der Unterhaltszahlung für sie wird auf jeden Fall Stress geben. Sollte man dann auf jeden Fall zwei Anwälte haben?
Moin Klaus,
Das Thema Dauer der Unterhaltszahlung für sie wird auf jeden Fall Stress geben. Sollte man dann auf jeden Fall zwei Anwälte haben?
nicht zwingend; zwei Anwälte sind auch so etwas wie eine Kriegserklärung.
Du solltest nur darauf achten, dass Du selbst den gemeinsamen Anwalt beauftragst: Falls Deine Ex entgegen Eurer heutigen Absichten dann doch streiten will, muss sie sich einen eigenen suchen, denn ein Anwalt vertritt die Partei, die sie beauftragt hat. Ansonsten wäre der bisher gemeinsame Anwalt plötzlich Dein Gegenanwalt - samt allem Wissen, das er über Dich hat und das er dann auch gegen Dich einsetzen kann.
Ob es sich für Dich zu streiten lohnt, ist eine andere Frage. Die 25 Wochenstunden Deiner Ex sind immerhin ein Wort; andere Mütter sehen sich ausserstande, überhaupt zu arbeiten, selbst wenn das gemeinsame Kind schon in der Schule ist. Auch die Differenz Eurer Einkommen wird eine Rolle spielen; nicht nur die Wochenstunden. Ab der Scheidung im Sommer diesen Jahres überhaupt nichts mehr an sie zu bezahlen ist also keine Selbstverständlichkeit; da liegt tatsächlich einiges an Streitpotenzial - und einige Aussichten für Deine Ex, Dich gerichtlich auch zu nachehelichen UH-Zahlungen verpflichten zu lassen.
Vielleicht kannst Du das Ganze aber auch mit einem aussergerichtlichen Angebot regeln, das auf eine bestimmte Höhe begrenzt und auf eine bestimmte Dauer befristet ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Meine Ex hat schon gesagt, dass ich dann den gemiensamen Anwalt aussuchen/beauftragen soll. Sie hält sich da eher etwas raus. Z.Zt. muss ich etwa 650€ für Ex und Sohn zahlen. Dass ich nach Ende des Trennungsjahres aus dem Unterhalt für sie raus bin, hätte ich mir nicht gedacht, aber doch eher dann noch ein Jahr anstatt 3 Jahre. Mein Befürchtung ist, dass der Anwalt das dann eher ähnlich wie sie sieht und ich für sie länger zahlen muss.
Moin Klaus,
warum macht ihr Euch so viel Stress damit? Wenn ihr noch miteinander reden könnt, ist eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung immer der beste Weg. Denn da könnt ihr beide (auf Augenhöhe) festlegen, wie ihr Eure Zukunft gestalten wollt.
Wie Martin schon geschrieben hat, gibt es hier auch ganz andere Kaliber von Exen. Da fällt auf einmal die schwere Depression aus Ehezeiten auf (die natürlich DU ausgelöst hast) - und schon zahlst Du munter weiter Unterhalt. Und und..
Vernünftige Ex-Partner setzen sich deshalb an einen Tisch und überlegen (gerne auch mit Hilfe eines guten Fachanwalts für FamRecht und einem Notar) wie sie die Zukunft gestalten wollen.
Das Ganze funktioniert natürlich nicht zum Nulltarif. Das heisst, Du solltest Deiner Exe schon etwas anbieten, damit sie Sicherheit bekommt. Das kann z.B. eine abflachende Zahlung für ein weiteres Jahr nach der Scheidung sein. Ausgefertigt als vollstreckbarer Titel beim Notar. Die Zeit kann Exilein dann nutzen um ihre Arbeitstätigkeit auszuweiten, den Traum-Next zu finden, der das weitere Lebensglück finanziert oder was immer sie möchte.
Dazu lohnt es sich für Euch auch den Versorgungsausgleich auf Grund der kurzen Ehedaier auszuschließen. Dies verkürtzt das Verfahren weiter und erspart lästige Rumrechnerei (haben Exen meist eh kein Interesse oder "Lust" zu) .
Weiter seid ihr mit der Vereinbarung dann in innerhalb von 15 min geschieden, braucht nur einen Anwalt vor Gericht und bekommt als Dankeschön noch die hälftigen Gerichtsgebühren erstattet. Gruß Ingo
Ich mach mir ja keinen Stress, sondern meine Ex. Sie ist der festen Überzeugung, dass alles "offiziell" durch einen Anwalt geregelt werden muss. Wenn ich ihr das so vorschlagen würde, würde sie misstrauisch werden und denken, ich versuche sie irgendwie abzuzocken. Sie hat noch nicht verstanden, dass sich viel auch ohne Anwalt regeln lässt und ordentlich Geld spart. Habe es shcon mehrfach versucht, aber ich bekomme sie nicht dahin, dass wir alles vorab klären und uns das dann nur noch offiziell bestätigen lassen. Sie denkt dann immer, dass sie nicht das bekommt, was ihr zusteht.
Gibts da irgendwelche Strategien, die ich noch versuchen könnte? Also wäre in diesem Fall wohl besser gemeinsam mit einem Anwalt an einen Tisch.
Moin Klaus,
Gibts da irgendwelche Strategien, die ich noch versuchen könnte? Also wäre in diesem Fall wohl besser gemeinsam mit einem Anwalt an einen Tisch.
ja, die Rechtsanwalts-Gebührenordnung. Die Kosten für einen Anwalt könnt Ihr Euch teilen; bei zwei Anwälten bezahlt sie ihren alleine.
Du kannst Deiner Noch-Gattin ja mal DIESE Seite zeigen - und ihr anhand irgendwelcher Streitwerte (die Du aus taktischen Gründen natürlich auch etwas aufrunden kannst...) vorrechnen, wieviele Schuhe man sich dafür kaufen kann. Manche Frauen sind nämlich tatsächlich der Ansicht, Scheidungen gäbe es für lau oder grundsätzlich auf Kosten des Ehegatten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Klaus,
Ich mach mir ja keinen Stress, sondern meine Ex. Sie ist der festen Überzeugung, dass alles "offiziell" durch einen Anwalt geregelt werden muss.
Meine Ex hat schon gesagt, dass ich dann den gemiensamen Anwalt aussuchen/beauftragen soll.
Ich glaube deine Ex hat noch nicht ganz verstanden, dass ein Anwalt im Scheidungsverfahren immer auch nur einen Mandanten vertreten kann, also nicht euch beide gleichzeitig. Wenn sie also alles "offiziell" regeln möchte, dann muss sie sich zwangsläufig einen eigenen Anwalt nehmen.
Es ist allerdings sehr wohl möglich, im Vorfeld der Scheidung (also vor Stellung des Scheidungsantrages) einen gemeinsamen Anwalt zu beauftragen, der als Mediator arbeitet. Dieser hilft euch dabei, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu erstellen, in der dann alles "offiziell" geregelt werden kann. Diese muss dann nur noch beim Notar unterschrieben werden und anschließend reicht ein Anwalt (der dann wiederum nur einen von euch beiden vertreten kann) um den Scheidungsantrag zu stellen.
Gruß
Brainstormer
Hi,
wir haben einen Mediator aufgesucht, der uns dann tatsächlich neutral moderiert hat.
Heißt, alle Zahlen (und natürlich auch andere Themen wie Umgang etc.) kamen auf den Tisch. Darüber haben wir (also eher Ex und ich) dann mit Moderation diskutiert (auch manchmal etwas emotionaler...) und sind zu einem Ergebnis bekommen (hat paar "Sitzungen" gedauert).
Das wurde vom Mediator aufgeschrieben und wir beide haben es unterschrieben.
Und wir haben uns in den Folgejahren dran gehalten und dann sogar selbst den Unterhalt (für Sie) verringert und dann eingestellt. War nicht einfach, hat aber geklappt. Beide haben wir uns an die Verabredungen gehalten, so dass kein Stress aufkommen konnte.
Seit einiger Zeit zahle ich nur noch KU.
Der einzige "echte" Anwalt, den es je gab, war der eine, den wir als Minimum brauchten für die Scheidung. Bei dem Termin haben wir lediglich gesagt, dass alles unstrittig bzw. geregelt ist. So wurde lediglich die Scheidung "geurteilt".
Also, es geht schon... und wir haben sicher beide etliche Euros gespart.
Die Frage ist halt, ob Deine Ex das mitmacht. Ansonsten: Beauftrage doch Du den Anwalt...
neuezeit
So ist das Leben
Also ich würde sie, wenn schon, den Anwalt auswählen und bezahlen lassen.
Sie besteht ja auch darauf, dass einer zu Rate gezogen werden soll und deinem Anwalt würde sie sowieso nicht vertrauen. Dann kann sie ihn ja auch bezahlen.
Und im Gespräch würde ich dann als erstes fordern, dass dieser ausschließlich als Mediator tätig werden darf und im Falle einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung keine der beiden Parteien vertreten darf.
Wenn das nicht durchsetzbar ist, würde ihn von Anfang an als gegnerischen Anwalt betrachten und nichts sagen, was dir schaden könnte.
Lediglich deinen Unterhaltsvorschlag unterbreiten und ihn beurteilen lassen.
Und wenn du mit seiner Arbeit oder dem Ergebnis zufrieden bist, kannst du ja immer noch anbieten einen Teil der Rechnung zu übernehmen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.