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Eheprobleme,Scheidung

 
(@willi1)
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Hallo zusammen.
Ich möchte mal meine Geschichte hier erzählen mit der Hoffnung das Ihr mir einen Rat geben könnt.
Meine Frau,Sie ist Thailänderin-23Jahre alt ist mit einem Ehevisum nach Deutschland eingereist wo Sie einen anderen Mann zuerst heiraten sollte,wollte?Von diesem Mann ist Sie nach 2 Monaten weggelaufen und über eine Zeitungsanzeige habe ich Sie dann im Februar 2004 kennnengelernt.Am 28.05.2004 haben wir dann geheiratet.Ich war sehr glücklich mit Ihr bis zu dem Zeitpunkt wo die Probleme anfingen.
Im Juni diesen Jahres merkte ich das irgendetwas in unserer Ehe nicht stimmt.Ich habe versucht mit Ihr zu reden aber ohne Erfolg.Sie sagte 3 mal zu mir(in einem Abstand von 3Monaten),das Sie nicht mehr mit mir zusammen leben möchte.Und ich wußte nicht warum?Zumal ich alles getan habe,das es Ihr gut geht.
Am 15.09.hatte meine Frau Geburtstag,worauf ich Ihre Tante,auch Thailänderin,Sie ist seid August diesen Jahres geschieden und ihren neuen Lebenspartner einlud um über unsere Probleme erneut zu reden.
Am 21.09.diesen Jahres habe ich dann entlich erfahren was los ist.Meine Frau hat einen neuen Freund.Über meinen PC hatte Sie eine SMS geschickt,die ich dann lass.
Nach Informationen meiner Frau und auch ihres neuen Freundes haben Sie sich im Mai diesen Jahres kennengelernt.Nach 1 Jahr Ehezeit!!!!!!!!Ihre Tante mit Freund wußten zu ihrem Geburtstag bereitz bescheid,ohne mir etwas zu sagen.Finde ich eine Frechheit.
Am 24.09.bin ich mit meiner Frau zusammen noch nach Thailand geflogen um Urlaub zu machen.Als wir dann am 14.Oktober wieder zurück kammen,ist Sie aus unserer Wohnung ausgezogen.Ich wußte nicht mehr weiter und habe seid 4 Wochen mir einen Anwalt dazugezogen.Dieser Anwalt sagte mir,das meine Frau auf Grund dieser kurzen Ehedauer(unter 2 Jahren)keinen Anspruch auf Unterhalt,Zugewinngemeinschaft und Versorgungsausgleich hat.Sie könnte nur ehelichen Unterhalt beantragen.Diesen müßte ich dann so lange zahlen bis die Ehe rechtskräftig geschieden ist.Also habe ich den Anwalt beauftragt die Scheidung einzureichen.Meine Frau und ihr neuer Freund wollten die Scheidung erst nächstes Jahr im Mai selber einreichen,damit ich nicht diese Kosten habe.Wie gutmütig zu mir!Um mich dann vielleicht richtig nackig zu machen?????
Aber was jetzt kommt,wo meine Frau über die Scheidung Bescheid weiss:
Angeblich ist Sie schwanger,Sie hat sich einen Kredit in Höhe von 5000 Euro aufgenommen,hat die Wohnung bei Ihrem Freund als Zweitwohnsitz angemeldet.Meine Wohnung ist weiterhin ihr erstwohnsitz.Und ich weiss nicht was noch alles auf mich zu kommt!
Fragen habe ich so viele.Die wichtigste Frage betrifft die Schwangerschaft.
Zum ersten habe ich Zweifel an der Schwangerschaft,zum zweiten habe ich Zweifel ob es dann auch mein Kind ist! Nur soviel,wenn es tatsächlich stimmt und ich bin der Vater,dann werde ich mich mit aller Kraft für mein Kind einsetzten!!!!
Muß meine Frau mir die Schwangerschaft in irgendeiner Form zum jetzigen Zeitpunkt beweisen(Mutterschaftspass.....etc.)?Kann Sie einen Vaterschaftstest verweigern?Welche Rechte und Pflichten habe ich in diesem Fall?Ich würde meine Frau gerne durch die Schwangerschaft begleiten(Arzttermine,Schwangerschaftsgynastic.......)mit ihr zusammen wahrnehmen.Kann Sie das auch verweigern?
Ich habe sicherlich noch mehr Fragen,aber das wird jetzt zu lang.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Liebe Grüße Andreas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2005 11:44
(@sandgren)

hy willy1,
dein beitrag ist etwas verwirrend,da nicht klar herauszulesen ist was du wirklich erwartest?

du scheinst zwar auf der einen seite klar die scheidung zu forcieren,willst aber auf der anderen seite grösstmöglichen kontakt mit deiner frau haben?

bei zweifel an deiner vaterschaft kannst du schon heute über einen RA und das JA die vaterschaft anzweifeln.
wenn deine frau also will das du der KV bist muss sie sich ans JA wenden und einen test machen lassen.

welchen sinn es aber macht nun auf gemeinsame termine wie schwangerschaftsgymnastik etc zu beharen seh ich nicht,zumal deine frau dir das auch jederzeit verweigern kann.

ich kann dir nur raten das du dir schnell klar wirst wie deine zukunft aussehen soll und dein leben neu sortierst damit du den kopf wieder frei bekommst. 😉

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2005 12:09
(@willi1)
Schon was gesagt Registriert

Schnell mal die neuesten Informationen.
Meine Frau und ihr Freund haben mich gestern informiert,das Sie der Scheidung zustimmen.Desweiteren sprachen wir über die Schwangerschaft.In diesem Punkt gibt es folgendes zu sagen.Meine Frau und "ER"wollen nicht das ich mit dem Kind kontakt habe.Sie möchten beide auch nicht erfahren ob ich oder "ER" der Vater ist.Sie möchten das Kind alleine groß ziehen und Sie verzichten auf Unterhalt.Einen Vaterschaftstest stimmen Sie nicht zu.
Er will die Vaterschaft offiziel anerkennen und wenn ich dann geschieden bin wollen die beiden heiraten.Meine Frau sagte aber noch,wenn diese Beziehung auch scheitere,geht Sie nach Thailand zurück.Nun meine Frage:Wann muß Er die Vaterschaft anerkennen?Jetzt oder erst wenn ich und meine Frau geschieden sind?
Gehen wir mal davon aus,das Er Sie heiraten tut und die Vaterschaft anerkennt.Bin ich dann aus allem raus?
Oder,wie der Zufall es manchmal will.Diese Beziehung scheitert und meine Frau geht nach Thailand zurück?
Darauf Antworten zu finden ist sicherlich sehr schwer.Aber vielleicht kennt sich da jemand von Euch aus!
Grüße Andreas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2005 11:48
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo Willi,

ich versuche mal die Worte deines zweiten Posts auf Grund deiner Eingangsfrage nicht miss zu interpretieren, wie es leicht möglich wäre.

Eingangs hast du geschrieben:

Nur soviel,wenn es tatsächlich stimmt und ich bin der Vater,dann werde ich mich mit aller Kraft für mein Kind einsetzten!!!!

Dieser Satz:

Gehen wir mal davon aus,das Er Sie heiraten tut und die Vaterschaft anerkennt.Bin ich dann aus allem raus?

birgt hoffentlich Ängste und keine Hoffnung. :question:

Rein rechtlich bist du der Vater, solange ihr verheiratet seid. Was den Vaterschaftstest an sich angeht und wer den wann beantragen kann, sollen dir andere sagen, wenn du klar schreibst, was du willst.

Ansonsten - schreib lieber lang, aber dafür verständlich - ich habe nämlich jetzt auch eine ganze Menge Fragen an dich 😉

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2005 21:51