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eheprägende Schulden

 
(@elmandingo1964)

Hallo zusammen

Eine Frage bez. Schulden aus Ehe:

Im Februar 2010 wurde ich geschieden.
Seit dem zahle ich allene pro Monat 300€ Restschulden ab bis
2017, da meine Ex damals arbeitslos war und sich die Bank
natürlich an mich gewendet hat...

Bis August diesen Jahres zahl ich monatlich 450€ Unterhalt ( war so vereinbart 2010)für Sohnemann, dann wird er 18 und ich bezahle nach DDT.
Netto verbleiben mir ca 1300€ monatl.

meine Ex hat lt. Anwaltschreiben ( wg. Unterhalt) im Moment ein
Übergangsgeld (Umschulung) von 1243€, dazu Kindergeld für Sohn und eben meinen Unterhalt.

Jetzt die Frage: besteht eine Chance, dass ich meine Ex dazu "bewegen" kann, sich an den Altlasten zu beteiligen? - evtl. sogar rückwirkend ?
( Freiwillig wird sie es wohl eher nicht machen 😉

vielen Dank vorab für alle Antworten !

Gruß
Bernd

Zitat
Geschrieben : 14.07.2014 09:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Jetzt die Frage: besteht eine Chance, dass ich meine Ex dazu "bewegen" kann, sich an den Altlasten zu beteiligen? - evtl. sogar rückwirkend ?
( Freiwillig wird sie es wohl eher nicht machen 😉

ich denke, das kannst Du vergessen; da würdest Du nur schlechtem Geld gutes hinterherschmeissen. Wenn Ihr das bei der Scheidung nicht geregelt habt ("...Frau X beteiligt sich an der Rückzahlung der ehebedingten Schulden, sobald sie wieder mehr als XYZ EUR im Monat verdient..."), ist das eben so; das kann man nachträglich nicht mehr "heilen". Möglicherweise hat Dein Anwalt da gepennt. Der Bank ist das tatsächlich egal, solange bei Dir etwas zu holen ist. Und im Innenverhältnis kann sie die Schultern zucken und sagen "ich muss nicht".

Wenn Euer Sohn allerdings demnächst volljährig ist, ist seine Mutter zumindest unterhaltstechnisch mit im Boot. Google dazu einfach mal nch "Volljährigenunterhalt".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2014 12:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

1300€ + 450€ + 300€ = 2050€ bereinigtes EK. Da erscheinen mir 450€ für ein Kind zw. 12-17J ganz schön üppig. Der KU entspricht eher einem bereinigten EK von 2700-3100€ zzgl. einer Höherstufung in die 6. Einkommensgruppe.

Zahlst Du diesen Betrag freiwillig oder gibt es da noch Mehrbedarf?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2014 14:15
(@elmandingo1964)

darauf haben wir uns 2010 geeinigt, da damals
nicht feststand, ob meine tochter studieren wird
oder nicht...
( dann hätte ich über 600 bezahlt )

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2014 14:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin elmandingo,

darauf haben wir uns 2010 geeinigt, da damals
nicht feststand, ob meine tochter studieren wird
oder nicht...
( dann hätte ich über 600 bezahlt )

dann war das Ganze ein Vergleich, und in einem solchen darf man vereinbaren, was man möchte (Stichwort: Vertragsfreiheit).

Ich versuche nur, Dich vor der Annahme zu bewahren, dass man 4 Jahre nach der (mit allen Folgesachen rechtskräftigen!) Scheidung wieder irgendwo einhaken und sagen könnte "Jetzt hätte ich es aber gerne doch anders, und zwar..." Wenn Deine Ex heute käme und plötzlich noch nachehelichen Unterhalt von Dir haben wollte, weil sie Eurer Ehe oder der Erziehung Eurer Kinder ihre eigene Karriere geopfert habe, würdest Du sicher auch mit dem Kopf schütteln.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2014 14:31
(@elmandingo1964)

dass ich rückwirkend nix bekomme, ist mir schon klar.
allerdings zahl ich noch ca 3 jahre allein ab - insgesamt
über 20000€.
da wär ne entlastung ned soo verkehrt

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2014 14:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin elmandingo,

vielleicht solltest Du mal erläutern, wie Ihr die Schuldenübernahme damals geregelt habt (Vergleich, Scheidungsfolgenvereinbarung, mündliche Absprache etc.). Ein unscharfes

Seit dem zahle ich allene pro Monat 300€ Restschulden ab bis
2017, da meine Ex damals arbeitslos war und sich die Bank
natürlich an mich gewendet hat...

hilft bei der Beurteilung nicht wirklich.

Bedeutsam ist auch, wer die Kreditverträge ursprünglich unterschrieben hat, aus denen die Schulden resultieren und - falls Deine Ex sie mit unterschrieben hat - sie zum Zeitpunkt ihrer Unterschrift überhaupt leistungsfähig war. Letzteres könnte ein guter Anwalt - vielleicht - zum Anlass nehmen, die Kreditverträge wegen Sittenwidrigkeit anzugreifen. Aber das nützt ggf. vor allem Deiner Ex; nicht Dir.

Das grösste Problem ist, das nicht während, sondern vier Jahre nach Rechtskraft der Scheidung klären zu wollen. Deine Ex braucht dabei nicht mitzuspielen und sich schon gar nicht an der Schuldentilgung zu beteiligen; geschiedene Paare zeichnen sich in der Regel nicht dadurch aus, besondere Rücksicht aufeinander zu nehmen.

Wenn Du es ganz genau wissen willst: Nimm 200 EUR für eine Erstberatung in die Hand, geh zu einem fähigen (!) Anwalt und frage ihn nach den Erfolgsaussichten einer Klage. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird er Dir ebenfalls abraten, aber vielleicht findet er in den Unterlagen ja auch irgendein Mauseloch...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2014 15:01