Erst einmal ein Hallo.
Ich bin neu hier und gehöre nun auch zu denjenigen, die sich dazu entschlossen haben sich von ihrem Partner zu trennen bzw. scheiden zu lassen.
Kurz meine Situation:
Bin über 20 Jahren verheiratet und habe drei Töchter im Alter von 15 bis 19 Jahren; eine Tochter bewohnt schon eine eigene Wohnung.
Ich selber wohne mit meiner Frau und den anderen beiden Töchter in einem Einfamilienhaus, das noch mit ca. 20.000 Euro Schulden belastet ist.
Nach einer ersten Absprache mit meiner Frau haben wir uns darauf geeinigt, daß ich mir eine Wohnung nehmen werde.
Nun zu meinen ersten Fragen bzw. Sorgen:
Ich kann im Moment überhaupt nicht überblicken, wie teuer die Wohnung insgesamt sein bzw. wie viele Quadratmeter ich bewohnen darf.
Schließlich muss ich doch mit dem Tag des Auszuges Unterhalt für meine 15'jährige und meine 19'jährige Tochter (ab 10/06 Studentin) zahlen.
Ich selber verdiene ca. 1500 Euro Gehalt und weiß nicht genau welche Unterhaltssummen auf mich zukommen.
Meine Frau weigert sich gemeinsam einen Rechtsanwalt zwecks einer ersten Beratung zu besuchen, damit jeder für sich abschätzen kann, welchen finanziellen Dinge einen in Zukunft erwarten.
Des weiteren muss und möchte ich mir natürlich die Wohnung einrichten, renovieren,...
Meine Frau und ich haben auch Geld gespart. Trotzdem will meine Frau nicht wirklich über diese Thematik reden und noch verweigert sie mir die Unterschrift, damit ich das Geld von der Bank bekomme (müssen beide unterschreiben) um bspw. neue Möbel anzuschaffen.
Die Konten laufen auf Ehepaar...
Welche Möglichkeiten habe ich meine Frau dazu zu bringen, damit ich meinen berechtigen Aneil unserer Ersparnisse bekommen kann?
Ich selber werde jedenfalls unser gemeinsames Haus nicht verlassen, solange diese Dinge nicht geregelt sind.
Soll ich mir einen Anwalt nehmen?
Wollte doch die Dinge nach über 20 Ehejahren friedlich mit meiner Frau lösen.
Wenn die ganze Trennungssache schon so beginnt...
Fühle mich zur Zeit total überfordert.
Würde lieber gestern als heute ausziehen. Aber ich weiß ja nicht welchen finanziellen Möglichkeiten mir für eine Wohnung und zum Leben in den nächsten Jahren bleibt.
Kann die Gesamtmiete 400 Euro betragen? 500 Euro?
Muss ich für beide Kinder 600 Euro Unterhalt bezahlen? Weniger? Wie wird das Kindergeld (für mich) einberechnet?
Es ist finanziell alles so offen und ungewiss...
Vielleicht habt ihr ein paar Infos oder Tipss für mich.
Im Voraus schon mal Danke für Eure Mühe!
Gruß
Wilfried
Moin,
grundsätzlich sind deine Ehefrau sowie die Kinder unterhaltsberechtigt. Die entsprechenden Sätze können der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden, dabei wird ein bestimmter Anteild es Kindergeldes, das an den betreuenden Elternteil ausgezahlt wird, angerechnet. Dazu später.
Deine Ehefrau hat einen Anspruch auf 3/7 des bereinigten Nettos (Netto -5% - Kindesunterhalte). Da hier keine ausreichende Verteilungsmasse mehr vorliegt, vereinfache ich die Rechnung:
Im Prinzip ist die Verteilung EU / KU unerheblich, da hier der Selbstbehalt von 890 € erreicht wird und auch die Kindesunterhalte nicht mehr vollständig gedeckt werden können. Eine Einzelrechnung würde ich auf jeden Fall von einem Anwalt durchführen lassen, da vor allem bei der Volljährigen andere Verteilungsschlüssel zum tragen kommen, da auch die Kindesmutter unterhaltspflichtig ist. Im "realen" wirst du mit 5% von den 1500 € als Arbeitsaufwand und 890 € als Selbstbehalt über die Runden kommen müssen.
Die Miete ist in diesem Selbstbehalt enthalten. Der Mietanteil beträgt m.W. 380 €.
Die Ansparungen sind im Rahmen des Zugewinnausgleiches zu verteilen, d.h. müssne nicht zwangsläufig hälftig verteilt sein.
Gruß, Xe
Moin Wilfried,
es wird in Situationen wie Deiner/Eurer gerne eines übersehen: Für eine 5-köpfige Familie sind 1.500 EUR nicht gerade üppig. Aber Ihr habt zumindest einen nennenswerten Vermögenswert geschaffen - Euer Haus. Und nachdem es bis auf eine kleine Restschuld abbezahlt ist, ist es auch ein tatsächlicher Vermögenswert.
Leider werden Einfamilienhäuser in Trennungssituationen oft nicht emotionslos genug gesehen. Aber ab einer Trennung werden die Karten neu gemischt. Es gibt da keine "heiligen Kühe"; da muss man auch den Gedanken zu Ende denken, diesen Vermögenswert zu Geld zu machen. Ein Sparbuch oder Aktienpaket würdet Ihr ja auch teilen und "verflüssigen". Ein "Recht" darauf, dass einer der Ex-Partner die ehemals gemeinsame Immobilie einfach weiterbewohnt, gibt es jedenfalls nicht.
Fakt ist doch: Ihr müsst aus einem grossen Haushalt zwei kleinere machen. Da müssen auch beide Seiten Abstriche hinnehmen. Überschlage einmal den Wert Eures Hauses, zieh Eure Restschulden davon ab und teile das Ergebnis durch zwei: Davon kannst sowohl Du als auch Deine Frau eine neue Wohnung mieten und einrichten, und Ihr habt beide trotzdem noch genügend Geld auf der Seite, um nicht zum Mangel -oder Sozialfall zu werden.
Mein Rat: Du solltest auch einmal in diese Richtung denken und tatsächlich nicht vorher ausziehen. Ansonsten stehst Du ziemlich sicher am nächsten Tag vor Deiner ehemaligen Haustür und Dein Schlüssel passt nicht mehr. Und selbst, wenn Deine Noch-Frau heute etwas anderes sagt: Ihre Freundinnen und/oder ihr Anwalt werden sie noch auf ganz andere Gedanken bringen...
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für Eure ersten Antworten!
Muss natürlich noch erwähnen - sorry vergessen - daß auch meine Frau fast voll berufstätig ist und ca. 1450 Euro verdient, zudem kassiert sie noch eine Mieteinahme über das Haus ihrer kranken Mutter von monatlich 300 Euro.
Denke, jetzt sieht die Situation/Rechnung wohl etwas anders aus.
Danke und Gruß
Wilfried
Moin,
Denke, jetzt sieht die Situation/Rechnung wohl etwas anders aus.
Nicht wirklich den Unterhalt betreffend. Dir ist es doch letztlich egal, wer wie viel bekommt - dich interessiert nur die Summe.
Mit 3 oder gar 4 Unterhaltsberechtigten bist du Mangelfall und hast damit nur den SB zur Bestreitung deines Lebensunterhaltes zur Verfügung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Grüß Dich DeepThought!
Ehrlich gesagt verstehe ich Deine Antwort nicht, was aber durchaus daran liegen kann, daß ich die Sache zu blauäugig angehe bzw. zu naiv.
Wenn ich das rein finanzielle betrachte sehe ich folgenden Vergleich:
Ich habe monatlich 1500 Euro zur Verfügung.
Meine Frau 1450 Euro, plus 300 Euro Mieteinahmen, plus Kindergeld, plus den Unterhalt, den ich für meine beiden Kinder zahle.
Kann es dann nicht sogar sein, daß meine Frau mir Unterhalt zahlem muss, zumal sie ab April noch einmal rund 200 Euro mehr verdient, auf Grund einer neuen Position auf ihrer Arbeitsstelle.
Ich muss von meinem Geld demnächst noch Miete bezahlen, meine Frau wohnt in unserem Haus mietfrei.
Mir hat einer mal was von einem sogenannten Eigentumsvorbehalt erzählt. Was angeblich bedeutet, daß meine Frau mir eine Art Zuschuß dafür zahlem muß, weil sie mietfrei wohnt und ich nicht.
Vielleicht gibt es da ja irgendwelche Erfahrungswerte.
Kurum:
Ich sträube mich einfach dagegen, daß ich nach jahrzehnterlanger Arbeit und dem Bau eines Einfamienhauses plötzlich nur noch mit einem SB klar kommen soll, während meine Frau etwa 2700 Euro monatlich zur Verfügung hat und auch noch mietfrei wohnt.
Da stimmt doch irgendwas nicht. - oDer?
Liebe Grüße
Wilfried
Hallo Wilfried,
für Ehegattenunterhalt bin ich nicht gerade ein Spezialist.
Ich glaube aber kaum, dass Deine Frau Dir was zahlen muss, wenn Du an sie KU zahlen mußt.
Allerdings gibt es sicher die Möglichkeit, dass ihr gegeneinander auf Ehegattenunterhalt verzichtet. Für die Große müßt ihr ja beide in Bar aufkommen, für die jüngeren Kinder nur Du, bis sie volljährig sind.
Was Deep meint ist, dass selbst OHNE Berücksichtigung Deiner Frau Dein Einkommen nicht reichen wird, um den Kindesunterhalt für die drei Kinder zu bestreiten. Deshalb der Selbstbehalt. Vom Prinzip ist es eben so, dass alles über dem Selbstbehalt weg ist, egal ob das jetzt auf die drei Kinder oder drei Kinder UND Deine Frau verteilt wird.
Allerdings sehe ich als Laie auch keinen Grund, warum Du bei Kindern, die nicht mehr betreut werden müssen (wegen Alter) und voll verdienender Frau noch EU um die Ecke kommen sollte. *hm*
Es bestünde ja auch die Möglichkeit, dass ihr euch wechselseitig um die Kinder kümmert, somit gar keiner KU bezahlen muss und nur die Große Unterstützung finanzieller Art bräuchte? Vielleicht kannst Du Dir mit Deiner Frau ja auch in soweit eine Lösung vorstellen?
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Erst noch einmal ein großes Danke an Euch für eure Antworten und Mühen!
Trotzdem gebe ich noch nicht auf und sehe das ganze von meinem Rechtsverständnis und aus der wirklichen Situation heraus ein wenig anders, wenn vielleicht auch - rechtlich gesehen - nicht wirklich richtig.
Noch mal:
- Ich verdiene 1500 Euro, meine Frau in zwei Monaten ca. 1700 Euro netto (plus eine Mieteinahme von ca. 300 Euro)
- Meine Frau bewohnt unser gemeinsames Haus mietfrei.
Muss sie mir für das mietfreie wohnen nicht irgendeinen Ausgleich zahlen, den sogenannten Eigentumsvorbehalt.
- Unterhalt muss ich nur für zwei meiner drei Kinder zahlen (das dritte Kind verdient schon selbt Geld, da berufstätig, eigene Wohnung,...)
Hier stellt sich die Frage, wie das Kindergeld für mich angerechnet wird.
Meine Rechnung daher:
+ Mein Verdienst 1500 Euro
+ Einen Betrag aus dem Kindergeld
+ Geld aus Eigentumsvorbehalt
+ eventuell Unterhalt von meiner Frau bei 1500 Euro ich / zu 2000 Euro Frau
-------------------------------------------------------------------------------------------------
= Meine monatliche Gesamtsumme
abzüglich der Kindesunterhalt für meine zwei Kinder
= Mein monatlich zur Verfügung stehendes Geld.
Bin ich nun wirklich so naiv oder könnte es nicht tatsächlich so sein wie von mir oben beschrieben?
Danke und liebe Grüße
Wilfried
Hallo Wen,
nun sei erst einmal froh, dass deine Frau arbeitet und sogar mehr Geld verdient als du. Dann musst du an sie erst mal keinen Ehegattenunterhalt bezahlen. Damit bist du in einer vergleichsweise beneidenswerten Situation.
Mit welchem Recht willst du Unterhalt von ihr fordern? Nur weil sie (etwas) mehr verdient als du? Weil sie Mieteinnahmen hat? Das Gesetz sieht Ehegattenunterhalt nur in den Fällen vor, in denen minderjährige Kinder betreut werden müssen oder wenn ein Ehepartner nicht in der Lage ist, sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen (z.B. Krankheit).
Wg. Kindesunterhalt: Du bist verpflichtet, für die minderjährige Tochter Unterhalt zu bezahlen. Für die volljährige Tochter seid ihr beide gemeinsam verantwortlich, d.h. ihr müsst rein rechtlich beide Unterhalt zahlen, wenn sie auszieht wegen einer Ausbildung bzw. Studium.
Kindergeldanrechnung: Ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Je nach dem wieviel du bezahlst wird der Unterhalt um einen bestimmten Anteil des Kindergeldes gekürzt. Steht aber auch in den Tabellen.
Haus / Anrechnung Mietwert etc.: Weiß ich nicht.
Mal abgesehen von den ganzen gesetzlichen Vorschriften solltest du dir mal überlegen, wie es zukünftig weitergehen soll - besonders mit dem Haus. Ich gehe mal davon aus, dass ihr beide Eigentümer seid bzw. dass das Haus in der Ehe gebaut / gekauft wurde. Also steht jedem von Euch die Hälfte des Hauses zu. Vielleicht kannst du deiner Frau den Vorschlag machen, dass sie das Haus behält, die weiteren Schulden bezahlt, je nach dem was dir zusteht evtl. noch eine Ausgleichszahlung macht und dir im Gegenzug beim Unterhalt für die Kinder entgegenkommt?
Meine Eltern haben das nach deren Scheidung so ähnlich gemacht, und ich denke beide sind nicht so schlecht mit dieser Lösung gefahren.
Versuche dir mal diesbezüglich eine Strategie zu überlegen, mit der alle Beteiligten leben können.
IMHO sieht die Rechnung für dich folgendermaßen aus: Dein Einkommen - Kindesunterhalt (+ "Wohnvorteil", was ich aber nicht so genau weiß).
Bitte bei den ganzen Berechnungen auch bedenken, dass du ab 2007 in Steuerklasse 1 wechseln musst, sofern du von deiner Familie dauerhaft getrennt lebst.
Gruß
Martin
Moin,
ich versuche mal eine neutrale (und, zugegeben, spannende) Sichtweise:
Wilfried zahlt KU und kommt damit vollumfänglich für finanziellen Belange seiner Kinder auf. Hierbei st zu beahcten dass Stufe 6 der DT den Mindestbedarf darstellt. Der KU mindert sein verfügbares Einkommen. In seinem Einkommen und dem Alter der Kinder bedingt ist er knapp Mangelfall.
Die Ex leistet Betreuungsunterhalt. Ob sie aus ihrem Einkommen finanziell den Kindern etwas zukommen lässt, ist vollkommen unerheblich. Ihr Einkommen reduziert sich um notwendige Betreuungskosten auf Grund ihrer Erwerbstätigkeit. Wobei, ob das angesichts des Alters der Kinder akzeptabel ist, gebe ich in die bewährten Hände des zuständigen Richters. Zusätzlich hat sie einen anrechenbaren Mietwert.
Nachehelicher Unterhalt ist nicht an die Rolle des Betreuungselternteiles gekoppelt. rick67 kann ein Lied davon singen, Uli ebenso, ich auch. Nachehelicher Unterhalt soll das Einkommensgefälle untereinander ausgleichen auf dem Niveau des eheprägenden Einkommens.
Dem Gedanken, von der Ex TU/EU zu begehren, kann ich einen gewissen Charme nicht absprechen. Und rein rechtlich ist es tatsächlich denkbar.
Nun kommt die Moral und hier schließe ich mich Schmusepapa an: Redet miteinander, wie ihr alles unter dem Gesichtpunkt eines beiderseitigen Wohlbefindens auseinanderdröselt und dann macht einen Deckel auf.
Allerdings: Wenn du EU nicht geltend machst, brauchst du in ein paar Jahren es erst gar nicht zu versuchen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
ja, dein Vorschlag hat schon Charme, das muss ich zugeben. Ich hatte beim Schreiben meines Posts auch schon an rick67 oder Uli gedacht. Aber kennst du (oder sonst jemand) einem Fall, in dem die Mutter, bei der die Kinder leben, Unterhalt an den geschiedenen "Ex" zahlen muss, der erwerbstätig ist und sie nicht mindestens dreimal so viel verdient wie er? Ich kenne keinen (vielleicht auch deshalb, weil ich mich im "falschen" Forum rumtreibe), oder ist das einfach nur so, weil wir als Männer einfach nur das falsche Geschlecht haben?
Und in Ulis Fall hat es der Richter ja nicht mal geschafft, eine Gesetzesgrundlage für seine Entscheidung anzugeben :knockout: .
Womit du aber recht hast, wenn @Wen jetzt nicht EU geltend macht, dann braucht er es später wirklich nicht mehr zu versuchen.
Gruß
Martin
Wen,
Du bist nicht im falschen Forum 😀 Es gibt Frauen die Kinder betreuen und TU und später auch wahrscheinlich EU zahlen.
Ich kann Dir aus eigener Erfahrung berichten, dass ich wohl ziemlich dämlich war nach unserer Trennung mich auf mein berufliches Fortkommen und mich damit finanziell auf eigene Füße gestellt habe. Als Dank dafür meinen Mann nicht zu einem dieser berühmten Mangelfälle werden zu lassen verklagt er mich jetzt auf Unterhalt. 😡
Er hat eine Vollzeitstelle als Dipl. Ing!
Freu Dich das Deine Frau nicht Abhängig von Dir ist! Es gibt hier genug ausgebeutete Männer, die zum Teil bis an ihr Lebensende, für den warmen Sofaplatz ihrer EX, blechen dürfen. Willst Du Dich mit diesen Frauen auf eine Stufe stellen?
Ich verstehe Deine Wut, habe das in den letzten 3 Jahren genau wie Du erlebt. Vergiss eines nicht, :gunman: EU ist keine Einbahnstrasse :D. Nachdem ich meinem Mann das klar gemacht habe, scheint er langsam wieder auf den Boden zurück zu kommen.
Grüße
Feta
Liebe Grüße an euch!
Vielen Dank für eure Infos und Ratschläge.
Grundsätzlich finde ich es auch schlimm, wenn sich Menschen nach einer Trennung untereinander auf irgendeinen Unterhalt verklagen,
zumindest dann, wenn absehbar ist, daß beide Seiten (mehr oder weniger) finanziell über die Runden kommen.
In diesem Sinne steht es mir fern von meiner Frau irgendeinen Unterhalt zu fordern, aelbst dann wenn es mir rechtlich zusteht.
Mir ging es nur um die Klärung des Sachverhaltes...
Euch allen noch eine gute Zeit!